In diesem Interview, welches im März 2021 stattgefunden hat, verrät uns Rechtsreferendar Tim Schütz, was seine Gründe dafür waren als wissenschaftlicher Mitarbeiter zu arbeiten, wie seine Arbeit im Vergaberecht aussieht, was die Kanzlei Aulinger Rechtsanwälte zu bieten hat und vieles mehr.
Zur Person
Herr Schütz absolvierte sein Studium an der Universität Göttingen und war dort im Anschluss für drei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte beschäftigt, an dem er auch zu einem rechtshistorischen Thema promoviert hat. Seit August 2020 ist Herr Schütz Rechtsreferendar am Landgericht Essen und wird momentan bei der dortigen Staatsanwaltschaft ausgebildet. Seine Verwaltungsstation wird er ab April 2021 beim Bundeskartellamt absolvieren.
Im Frühjahr 2020 ist er von Göttingen nach Essen gezogen und hat im April bei Aulinger Rechtsanwälte Notare als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Vergaberecht angefangen.
Das Interview
Klingenberg: Herr Schütz – Der juristische Vorbereitungsdienst schafft die Möglichkeit das an der Universität erlernte Wissen ins Praktische umzusetzen. Sind Sie soweit zufrieden mit Ihrem Referendariat? Inwieweit wurden Ihre Erwartungen erfüllt, inwieweit weicht die Realität von der Vorstellung ab?
Tim Schütz: Meine Hoffnung, dass der Vorbereitungsdienst trotz pandemiebedingter Beschränkung gewisser Ausbildungsinhalte den Referendaren die Möglichkeit, an ebenjener praktischen Umsetzung mitwirken zu können, weiterhin verschafft, hat sich erfüllt: Den meisten Referendaren aus meiner AG wurde bereits in der Zivilstation die Leitung einfacher mündlicher Hauptverhandlungen ggf. mit kleiner Beweisaufnahme anvertraut und spätestens in der Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft sahen sich alle mit den vielen spannenden Facetten des Sitzungsdienstes vertraut: Verlesung der Anklage, Befragung von Zeugen, Plädoyer etc. Entsprechend zufrieden bin ich und entsprechend weicht der momentane Zustand auch nicht von meiner Vorstellung vom Referendariat ab.
Klingenberg: Sie sind nun seit fast einem Jahr wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Aulinger Rechtsanwälte Notare. Wie kam es dazu und wie lief Ihre Bewerbung dafür ab?
Tim Schütz: Ich wollte, nachdem meine Stelle an der Universität Ende März 2020 auslief nicht direkt in den Vorbereitungsdienst starten: Dies schon vor dem Hintergrund, dass nach dreijähriger Tätigkeit im Bereich der Rechtsgeschichte doch einiges an prüfungsrelevantem Stoff verblasst war und ich nebenbei ein wenig die Unterlagen aus der Examensvorbereitung wiederholen wollte (ein Vorsatz, den ich nicht in die Tat umgesetzt habe). Zudem lockte ein Referendariatsbeginn im August mit der Aussicht, die schlussendlichen Klausuren im Frühjahr schreiben zu können – wie lässt es sich besser in den Sommer starten?
Es bot sich somit zur Überbrückung eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Kanzlei in meiner Heimatstadt Essen an, in die ich zur Ableistung des Referendariats ziehen wollte. Im Gegensatz zum benachbarten Düsseldorf waren dort Wirtschaftskanzleien, die wissenschaftliche Mitarbeiter beschäftigen, überschaubar. Aulinger empfahl sich zunächst schon aufgrund eines mit einem Stipendium versehenen Mentoring-Programms, auf das ich mich beworben und zeitgleich mein Interesse an einer wissenschaftlichen Mitarbeit bekundet hatte. Als Tätigkeitsfeld schwebte mir das Kartellrecht vor; hier hatte ich durch den Besuch einer Vorlesung und einem anschließenden Praktikum in Brüssel erste Erfahrungen gesammelt. Kurz darauf meldete sich Frau Dr. Nicola Ohrtmann bei mir, stellte sich als zuständige Partnerin für das Vergaberecht, das zusammen mit dem Kartell- und Beihilferecht in einer Praxisgruppe zusammenlief, vor und lud mich zu einem Bewerbungsgespräch ein.
In diesem sich als sehr entspannt gestaltenden Gespräch wurde ich gefragt, ob ich auf das Kartellrecht fixiert wäre oder mir auch eine Tätigkeit im Vergaberecht vorstellen könnte. Die Schnittstelle beider Rechtsgebiete ist immens, teilen sie sich doch nicht nur relevante Vorschriften im GWB [Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen] sondern werden auch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung regelmäßig in einem Senat zusammengefasst. Dennoch war es für mich eindeutig ein „weißer Fleck“ auf der Karte. Dies mag nur zum Teil meiner grundlagenorientierten Schwerpunktsetzung im Studium geschuldet sein; auch vielen meiner Bekannten, die sich bereits im Studium für das Wirtschaftsrecht begeistert hatten, fielen zum Thema Vergaberecht nur Stichpunkte ein.
Diesem Umstand entsprechend waren auch die an mich gestellten Anforderungen: Engagement und Interesse zur Einarbeitung in ein unbekanntes Rechtsgebiet. Erfreulicherweise habe ich auch in der Folgezeit mitbekommen, dass dieser Anspruch an Bewerber im Vergleich zu starren Notengrenzen oder der Erwartung nennenswerter Vorkenntnisse eindeutig im Vordergrund stand.
Klingenberg: Wie lief der Einstieg in die Kanzlei?
Tim Schütz: Der unmittelbare Einstieg Anfang April fand zwar aufgrund der COVID19-Pandemie in meinen eigenen vier Wänden statt, dennoch war ich erst einmal froh, dass Aulinger im Gegensatz zu anderen Kanzleien an der Arbeitsstelle festgehalten hatte. Bis Ende April entwickelte die Kanzlei ein Gesundheitskonzept, das eine Rückkehr der wissenschaftlichen Mitarbeiter ermöglichte, von denen es am Essener Standort der Kanzlei insgesamt fünf gab – drei davon im Bereich des Vergaberechts. Diese Zentrierung spiegelte dabei nicht nur eine Schwerpunktsetzung vonseiten Aulinger wider, sondern war auch der Dynamik des Vergaberechts im Rahmen der Pandemie geschuldet: Die Schaffung zahlreicher Ausnahmen und Erleichterungen, divergierende Expertenmeinungen hinsichtlich Transparenz und Manipulationsgefahr sowie eine rastlose Rechtsprechung, die sich mit der Coronapandemie als Aufhebungsgrund eines Vergabeverfahrens bis zu der vergaberechtlichen Zulässigkeit der Maskenbestellung des Bundesgesundheitsministeriums beschäftigte, förderten die Notwendigkeit regelmäßigen Informations- und Meinungsaustausches, was das Rechtsgebiet gerade auch für den Einstieg als äußerst lebendig erscheinen ließ.
Klingenberg: Was sind Ihre Aufgaben dort und wie sieht ein Arbeitstag genau aus?
Tim Schütz: Mein Aufgabenspektrum bei Aulinger hat sich meinem Kenntnisstand im Vergaberecht angepasst. Zunächst wurde der Schwerpunkt auf Arbeitsaufgaben mit Wissensvermittlung gelegt: Die Aktualisierung von Präsentationen oder die Erstellung von Rechtsprechungs-Updates und Newslettern für die Website. Einmal im Monat stellen die wissenschaftlichen Mitarbeiter im Kartell- und Vergaberecht der gesamten Praxisgruppe interessante Beschlüsse und Urteile vor; die Vorbereitung sowie die anschließende Diskussion hat zu Beginn meinen Erkenntnisgewinn immens gefördert. Nach den „ersten Schritten“ folgten dann komplexere Aufgaben, etwa die Einbindung in ein größeres Gutachten für eine Bundesgesellschaft, Skizzierung und Entwurf eines wissenschaftlichen Beitrages zu einer vergaberechtlichen Problematik oder die Zusammenfassung und Verteidigung eigener Lösungsvorschläge für Mandantenfragen. Für Letzteres wurde auch fortwährend ein entsprechender Kontakt angeboten, der sich angesichts der Situation zwar in der Teilnahme an Video- oder Telefonkonferenzen erschöpfte, aber ein angenehmer Vertrauensbeweis war.
Als bereichernd habe ich dabei die interdisziplinäre Verzahnung des Vergaberechts mit dem Kartell- und Beihilferecht empfunden: Die Möglichkeit neben dem persönlichen Austausch in der Mittagspause oder beim Feierabendbier auch fachlich zu kooperieren verstärkt meiner Meinung nach ganz essentiell das Zusammengehörigkeitsgefühl, das über einen reinen Sozietätsgedanken hinausgeht.
Jedenfalls habe ich mich so wohl gefühlt, dass ich beschloss, über den Beginn des Referendariats hinaus bei Aulinger zu arbeiten – 10 Stunden pro Woche, das Maximum der erlaubten Nebentätigkeit während des Vorbereitungsdienstes. Diese Tätigkeit endet zwar mit dem Beginn der Station beim Bundeskartellamt, das nachvollziehbarerweise keine parallele Nebentätigkeit im Kartell- oder Vergaberecht in einer Kanzlei vorsieht, hat sich aber für mich bis dahin vollkommen bewährt.
Klingenberg: Der juristische Vorbereitungsdienst ist durchaus anspruchsvoll: Einzelausbildung, Arbeitsgemeinschaft und eventuell sonstige Verpflichtungen. Eine Nebentätigkeit bei einer renommierten Kanzlei nimmt ebenso einiges an Zeit in Anspruch. Einmal Hand aufs Herz; mal von den extra Einkünften abgesehen, wieso sollte ein Rechtsreferendar diesen zusätzlichen Stress auf sich nehmen?
Tim Schütz: Ich glaube zunächst, dass nicht in jeder Unternehmung Synergien stecken müssen: Insofern möchte ich auch gar nicht versuchen, mit Begriffen wie „zusätzlicher Schulung des juristischen Denkens“ oder „Aufbau beruflicher Netzwerke“ eine entsprechende Tätigkeit zu rechtfertigen. Mir macht die Arbeit aufgrund persönlicher und fachlicher Verbundenheit Spaß, sodass ich mich auch nicht zwangsläufig mit „Stress“ belaste. Und der Spaß sollte in der juristischen Ausbildung ja wohl wirklich nicht zu kurz kommen.
Zudem: Wer sich für Rechtsgebiete über den ja auch nicht grenzenlosen Anwendungsbereich innerhalb des Vorbereitungsdienstes interessiert – sei es Wirtschaftsrecht, Sozialrecht oder Arbeitsrecht – dem bietet sich hier schon zu Beginn eine passende Gelegenheit.
Klingenberg: Wie sieht Ihre Work-Life-Balance aus? Was machen Sie in der Freizeit zum Stressabbau bzw. um den Kopf frei zu bekommen?
Tim Schütz: Ich bouldere gerne – es stehen im Pott viele unterschiedliche und fordernde Kletterhallen, die man auch mit dem Rad gut erreichen kann. Zudem existieren hier auch viele schöne Wanderstrecken. Mir gefällt der Gedanke aufzustehen und zu wissen, dass es im Laufe des Tages außerhalb von Sport und Bewegung keine größeren Pflichten gibt.
Klingenberg: Was würden Sie sagen, was war soweit der spannendste Fall bei Aulinger Rechtsanwälte Notare, und was hat diesen Fall so besonders für Sie gemacht?
Tim Schütz: Mir gefielen Mandate besonders gut, die die Frage der Vereinbarkeit von Vergaberecht – das ja neben Wettbewerbsgesichtspunkten auch Bestandteil der Sparsamkeit und des Wirtschaftlichkeit vorschreibenden Haushaltsrechts ist – mit politischen Entscheidungen stellten, etwa hinsichtlich des Klimaschutzes oder eben der Bekämpfung der Coronapandemie. Hier drohten regelmäßig Konflikte, die es im Spannungsfeld zwischen dem Mandanteninteresse und den Prinzipien des Vergaberechts zu lösen galt. Beispielhaft muss eine Stadtverwaltung, die besonders umweltschonende, aber nicht sonderlich günstige Transportwagen für den öffentlichen Nahverkehr erwerben will, bei der Ausschreibung das vergaberechtliche Regelungsgefüge präzise befolgen, um nicht den leer ausgehenden, preisgünstigeren Konkurrenten des Zuschlagsdestinatärs im Falle einer erfolgreichen Nachprüfung Schadensersatz leisten zu müssen. Spannend!
Klingenberg: Haben Sie vor, auch Ihre Anwaltsstation bei Aulinger Rechtsanwälte Notare zu absolvieren?
Tim Schütz: Meine Anwaltsstation werde ich in einer Kanzlei in Düsseldorf ableisten, neben dem Baurecht auch im Bereich des Vergaberechts. Hierfür war jedoch insbesondere der Gedanke eines Tapetenwechsels ausschlaggebend; dass Aulinger die Examensvorbereitung besonders unterstützt, etwa in Form von Repetitorkursen, kann ich zwar nicht berichten – jedoch wurde den Referendaren stets die notwendige zeitliche Flexibilität zugesprochen, die der juristische Vorbereitungsdienst nun einmal abverlangt.
Zudem glaube ich, dass bei aller Notwendigkeit einer ordentlichen Examensvorbereitung nie der Gedanke überwiegen sollte, bestimmte Stationen nur deswegen anzunehmen, weil man sich positive Effekte auf den angestrebten Abschluss erhofft – seien es Repetitorien oder Tauchzeiten.
Klingenberg: Nach Ihrem Referendariat, könnten Sie sich eine anwaltliche Karriere bei Aulinger Rechtsanwälte Notare vorstellen?
Tim Schütz: Durchaus – dies kann jedoch gerade mitten im Vorbereitungsdienst, innerhalb dessen man die verschiedenen beruflichen Eindrücke kaum abschließend verarbeiten kann, nicht dem Anspruch einer gefestigten Entscheidung genügen.
Klingenberg: Dieses Interview abschließend, was würden Sie anderen Referendaren bzgl. Nebentätigkeit parallel zum juristischen Vorbereitungsdienst empfehlen?
Tim Schütz: Immer der Bauchentscheidung folgen – die nur auf den ersten Blick rational anmutende Suche nach Synergien und Wechselwirkungen sollte dem eigenen Interesse nicht im Wege stehen.
Vielen Dank für das Interview!