Rechtsanwalt Dr. Christoph Nawroth, Corporate/M&A-Partner und in der deutschen Partnerschaft zuständig für Karrierethemen und Legal Recruiting, gibt in diesem Interview interessante Einblicke in den Bewerbungsprozess und dem Berufseinstieg bei HSF, inklusive des Onboarding-Verfahrens. Erfahre in diesem Interview, worauf es beispielsweise im Vorstellungsgespräch ankommt und welche drei Fragen nahezu jeder Bewerberin und jedem Bewerber gestellt werden. Du möchtest wissen, was dich als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in, als Praktikant:in oder als Referendar:in erwartet? Auch dahingehend gibt Dr. Christoph Nawroth Antworten. Er stellt sich auch den Fragen unseres Redaktionsleiters, Rechtsassessor Sebastian M. Klingenberg, hinsichtlich des Onboardings bei HSF und den Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung. Schließlich wird auch der Fachbereich Corporate und Mergers & Acquisitions bei HSF beleuchtet. Insgesamt ist dies somit ein nicht nur äußerst interessantes, sondern auch ein thematisch vielfältiges Interview!

Kurzvorstellung von Dr. Christoph Nawroth

Dr. Christoph Nawroth studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Kiel und wurde dort 1998 promoviert. Bevor er 2016 als Partner zu Herbert Smith Freehills kam, war er über zehn Jahre Partner einer anderen weltweit führenden Wirtschaftskanzlei und dort zuletzt globaler Co-Head der Sub-Sektorgruppen Power & Utilities und Infrastructure Funds.

Christoph Nawroth arbeitet im Düsseldorfer Büro von Herbert Smith Freehills und hat sich auf M&A und Gesellschaftsrecht spezialisiert. Seine Schwerpunkte sind M&A, Private Equity und Venture Capital, Joint Ventures sowie Infrastruktur- und Immobilientransaktionen. Er berät Finanzinvestoren wie Private Equity-, Infrastruktur-, Energie- und Pensionsfonds, aber auch Konzerne und Familienunternehmen. Er ist bei HSF in Deutschland der für Legal Recruiting und Karrierethemen zuständige Partner.

Kurzvorstellung von Herbert Smith Freehills (HSF)

Herbert Smith Freehills entstand 2012 durch die Fusion der Kanzlei Herbert Smith mit Ursprung in UK und der australischen Kanzlei Freehills. HSF ist eine der global führenden Anwaltskanzleien mit Büros in Afrika, Asien, Australien, Europa, dem Mittleren Osten und den USA. Die Kanzlei verfolgt einen Full-Service-Ansatz, verfügt dabei aber über besondere Expertise in den Bereichen Dispute Resolution, M&A, Technologie, Medien und Telekommunikation, Energie, Infrastruktur und Financial Services. Die globale Reichweite ermöglicht es der Kanzlei, an den spannendsten Themen in vielen verschiedenen Jurisdiktionen zu arbeiten und ihre Mandanten standort- und grenzüberschreitend zu begleiten. Zudem ist Herbert Smith Freehills eine der wenigen Kanzleien, die im globalen Chambers-Ranking für Environment, Social und Governance (ESG) konstant im Tier 1 gelistet sind.

Interview

Klingenberg: Sehr geehrter Herr Dr. Nawroth, herzlichen Dank, dass Sie sich die Zeit für dieses Interview genommen haben. Sie sind nicht nur Corporate Partner bei Herbert Smith Freehills, sondern tragen als HR-Partner auch eine entscheidende Rolle für den Karrierestart in Ihrer Kanzlei. In diesem Interview möchte ich mich insbesondere dem Bewerbungsprozess und dem Berufseinstieg bei HSF, inklusive des Onboarding-Verfahrens, widmen.

Mir ist bekannt, dass Herbert Smith Freehills im Frühjahr 2025 das Praktikumsprogramm The Ambitious Growth für junge Talente anbietet. Welche Voraussetzungen müssen Bewerberinnen und Bewerber erfüllen, die sich für ein universitäres Pflichtpraktikum bei HSF interessieren? Unterscheiden sich die Anforderungen für eine wissenschaftliche Mitarbeit oder die Anwaltsstation im Rahmen des Referendariats von denen eines Praktikums?

Dr. Christoph Nawroth: „The Ambitious Growth“ bieten wir Jurastudenten im Frühjahr 2025 tatsächlich zum ersten Mal an, und zwar sowohl in Frankfurt am Main (Marienturm) als auch in Düsseldorf (Broadway Office). Das fünfwöchige Programm bietet Studierenden die einzigartige Möglichkeit, schon zu einem relativ frühen Zeitpunkt ihres Karriereweges wertvolle Einblicke in die Arbeit einer großen, international renommierten Anwaltskanzlei zu gewinnen.

Die Anforderungen an unsere „Trainees“ – Praktikanten, wissenschaftliche Mitarbeiter und Referendare – variieren je nach Ausbildungsstand. Das Anforderungsniveau für Referendare in der Rechtsanwaltsstation und wissenschaftliche Mitarbeiter nach dem Ersten Staatsexamen ist also ein anderes als für Praktikanten, die sich noch im Jurastudium befinden. Bei den Praktikanten liegt für uns der Fokus darauf, frühzeitig Talente zu erkennen und zu fördern. Viele unserer wissenschaftlichen Mitarbeiter und Referendare in Deutschland haben zunächst bei HSF ein Praktikum absolviert. Es ist wichtig, dass unsere Talente, unabhängig von ihrem Ausbildungsstand, eine natürliche Neugierde und Freude an der Arbeit in einem internationalen Umfeld mitbringen. Diese Eigenschaften fördern nicht nur persönliches Wachstum, sondern tragen auch maßgeblich zum Erfolg unseres Teams bei.

Klingenberg: Wie gestalten sich die Anforderungen an frisch zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die bei Herbert Smith Freehills ihre Karriere beginnen möchten? Welche fachlichen und persönlichen Qualifikationen sind für Sie in diesem Karrierestadium besonders wichtig?

Dr. Christoph Nawroth: Wir legen großen Wert auf exzellente Studienleistungen und begrüßen Prädikatsexamina sowie zusätzliche Qualifikationen wie eine Promotion, einen LL.M. oder ein erfolgreich absolviertes MBAProgramm. Auch ein weiterer Studienabschluss, beispielsweise in Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre, ist interessant, weil er das Engagement und die vielseitigen Interessen des Bewerbers bzw. der Bewerberin unterstreicht. Wichtig ist uns generell die Bereitschaft, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln und in ihrem Fachgebiet (weiter) zu spezialisieren.

Wir haben ein vergleichsweise aufwändiges Bewerbungsverfahren, während dessen die Bewerberinnen und Bewerber mit einer Vielzahl von Personen aus unserer Kanzlei ins Gespräch kommen. Durch diese Gespräche können die Kandidatinnen und Kandidaten unsere Kanzlei kennenlernen, und wir erfahren etwas mehr über ihre Persönlichkeit. Neben den dokumentierten fachlichen Leistungen aus Studium und Referendariat ist für uns entscheidend, ob die neue Kollegin oder der neue Kollege persönlich zu uns passt. Auch muss er bzw. sie uns davon überzeugen, Sachverhalte nicht nur juristisch erfassen zu können, sondern sie den Mandanten in adäquater Weise vermitteln zu können. Manchmal liegt hierin die eigentliche Kunst. Denn natürlich macht es einen Unterschied, ob man mit dem Leiter der Rechtsabteilung eines großen Unternehmens spricht oder einem Mitglied des „Deal Teams“ eines Finanzinvestors ohne juristische Ausbildung. Solche Gesprächs- und Verhandlungs-Skills werden an der Universität typischerweise nicht vermittelt, sie sind aber wichtiger Bestandteil des Berufsbilds des Rechtsanwalts bzw. der Rechtsanwältin.

Klingenberg: Was macht Ihrer Meinung nach eine herausragende Bewerbung aus? Auf welche Aspekte legen Sie persönlich bei der Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern besonderen Wert?

Dr. Christoph Nawroth: Eine herausragende Bewerbung sollte klar und strukturiert sein, versehen mit einem prägnanten Anschreiben und einem gut gegliederten Lebenslauf, der die wichtigsten Qualifikationen und Erfahrungen hervorhebt. Positiv ist es auch, wenn schon aus dem Anschreiben hervorgeht, warum sich die Bewerberin bzw. der Bewerber bei uns bewirbt. Und noch ein Hinweis: Jede Bewerbung sollte vor dem Versand sorgfältig auf Tippfehler und Ähnliches durchgesehen werden. Diese Sorgfalt erwarten im Berufsleben auch die Mandanten von uns.

Bei der Auswahl der Bewerber kommt es stark auf ihre Kommunikationsfähigkeit, Bereitschaft und Fähigkeit zu Teamarbeit und Problemlösungskompetenz an. Entsprechend spielen diese Themen in den Bewerbungsgesprächen auch immer eine Rolle. Berufseinsteiger sollten zudem erkennen lassen, dass sie neugierig sind, sich engagieren und sich in einem internationalen Umfeld wohlfühlen. Wir erwarten von unseren Berufseinsteigern, dass sie wissbegierig sind und das Feedback erfahrenerer Kollegen und Partner nutzen, um sich kontinuierlich weiterzuentwickeln. Weil nicht jede Kandidatin bzw. jeder Kandidat den gleichen Unterstützungsbedarf bei der Karriereentwicklung hat, bieten wir maßgeschneiderte Aus- und Fortbildungsprogramme an.

Zusammengefasst: Wir suchen Talente, die sowohl fachlich höchst kompetent und wissbegierig sind als auch menschlich-kulturell gut in unsere Teams passen.

Klingenberg: Angenommen, die Kandidatinnen und Kandidaten haben das Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen und stehen nun im Vorstellungsgespräch. Welche Kriterien sind Ihnen dabei besonders wichtig? Wie stark gewichten Sie ein selbstbewusstes Auftreten und eine überzeugende Rhetorik?

Dr. Christoph Nawroth:  Das Vorstellungsgespräch ist eine sehr gute erste Gelegenheit, einen Eindruck von dem Fachwissen und der sozialen Kompetenz der Kandidaten zu gewinnen. Ein selbstbewusstes Auftreten sowie überzeugende Rhetorik sind zweifellos wichtig. Die neue Kollegin bzw. der neue Kollege sollte aber auch in das jeweilige Team gut hineinpassen. Es ist daher nie ein Kriterium allein, das später den Ausschlag gibt, sondern immer der Gesamteindruck.

Letztlich suchen wir nach Kandidaten, die nicht nur fachlich überzeugen, sondern auch den richtigen Mix aus Exzellenz, sozialer Kompetenz und der Fähigkeit mitbringen, sich authentisch und souverän zu präsentieren. Wer zu uns kommt, muss später auch unsere Kanzleiwerte leben: human: Empathie und Teamgeist zeigen, bold: mutige Entscheidungen treffen und Herausforderungen mit Selbstbewusstsein angehen, und outstanding: stets nach Exzellenz streben und bereit sein, überdurchschnittliche Leistungen zu erbringen. Wer diese Werte verkörpert, passt nicht nur perfekt zu unserem Team, sondern wird auch unseren Mandanten den bestmöglichen Mehrwert bieten.

Klingenberg: Lassen Sie uns noch etwas beim Thema Vorstellungsgespräch bleiben. Welche drei TOP-Fragen stellen Sie nahezu jeder Bewerberin und jedem Bewerber? Und warum sind gerade diese Fragen für Sie so wichtig?

Dr. Christoph Nawroth: Jedes Bewerbungsgespräch verläuft anders. Ich halte es für sehr wichtig, die Bewerberinnen und Bewerber mehr über sich erzählen zu lassen, als in erster Linie die Vorzüge unserer Kanzlei anzupreisen. Daher versuche ich grundsätzlich, offene Fragen zu stellen, übrigens regelmäßig gar nicht unbedingt fachliche Fragen. Wenn Sie mich jetzt auf die Top 3-Fragen festlegen wollten, wären das vermutlich:

  1. Warum wollen Sie den Beruf des Rechtsanwalts bzw. der Rechtsanwältin ergreifen und was motiviert Sie dazu besonders?
  2. Warum haben Sie sich gerade bei Herbert Smith Freehills beworben?
  3. Was machen Sie am liebsten in Ihrer Freizeit, und welches Erlebnis hat Sie jüngst besonders geprägt oder ist besonders bemerkenswert?
Klingenberg: Vielen Dank für die aufschlussreichen Einblicke in den Bewerbungsprozess bei Herbert Smith Freehills. Was können wissenschaftliche Mitarbeiter:innen und Praktikant:innen bei HSF erwarten? Welche Aufgaben übernehmen sie typischerweise, und inwiefern werden sie in die Arbeit an Mandaten eingebunden?

Dr. Christoph Nawroth: Praktikanten und wissenschaftliche Mitarbeiter bei HSF können sich auf ein hochmodernes Arbeitsumfeld freuen. Sie werden von offenen, menschlich netten Kollegen unterstützt, die in ihren Fachgebieten führend sind und sie begleiten und fördern. In einem international vernetzten Team lernen sie selbstständiges Arbeiten und gewinnen jeden Tag tiefgehende Einblicke in die Tätigkeiten einer internationalen Wirtschaftskanzlei. Nach Möglichkeit nehmen wir schon Praktikanten und wissenschaftliche Mitarbeiter mit zu Terminen vor Gericht oder lassen sie an Verhandlungsrunden oder Videokonferenzen teilnehmen.

Neben der fachlichen Förderung bietet HSF attraktive Zusatzleistungen für alle Trainees. Dazu gehören das Deutschlandticket, eine bezuschusste Mitgliedschaft im Urban Sports Club (USC) sowie Corporate Benefits bei verschiedenen Dienstleistern und Onlineshops. Zusätzlich können die Praktikanten und wissenschaftlichen Mitarbeiter an regelmäßigen Mitarbeiterevents teilnehmen, darunter monatliche Office Drinks, Trainee-Get-Together und Trainee-Stay-Connected-Calls mit spannenden Expertenvorträgen.

Klingenberg: Unsere Leserinnen und Leser interessieren sich sicherlich auch für die Möglichkeiten im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdiensts. Wie gestaltet sich der typische Ablauf des Referendariats bei Herbert Smith Freehills? Und welche Benefits können Rechtsreferendarinnen  und Rechtsreferendare erwarten?

Dr. Christoph Nawroth: Bei HSF legen wir großen Wert auf eine umfassende und praxisnahe Ausbildung unserer Referendarinnen und Referendare. Ab dem ersten Tag steht ihnen ein Buddy zur Seite, einer unserer Associates, der sie in den Arbeitsalltag einführt und kontinuierlich unterstützt. Der Buddy ist aber nicht der einzige Ansprechpartner, sondern alle Associates und Partner nehmen sich gerne Zeit, mit den Referendarinnen und Referendaren zu sprechen. Die Zeiten starrer Hierarchien sind zum Glück lange vorbei. Unser Ziel ist, den Referendarinnen und Referendaren eine anspruchsvolle Ausbildung zu ermöglichen, in der anwaltliche Aufgaben im Vordergrund stehen.

In der Anwaltsstation profitieren sie von unseren Kooperationen mit Kaiserseminare GbR, die Klausuren und Seminare anbieten, sowie mit JurCase, die Examenskoffer und die relevante Literatur bereitstellen.

Für die Wahlstation bieten wir die Möglichkeit, an einem unserer Standorte im Ausland zu arbeiten. Dabei unterstützen wir unsere Referendarinnen und Referendare unter anderem bei der Wohnungssuche und gewähren einen Wohnkostenzuschuss (in der Höhe abhängig vom Standort) und übernehmen die Kosten für die An- und Abreise. Die Quote der Berufsanfänger bei HSF, die vorher bei uns die Wahlstation abgeleistet haben, ist erfreulich hoch.

Klingenberg: Ich möchte nun gerne auf das Thema Onboarding bei Herbert Smith Freehills eingehen. Was können Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger in den ersten 100 Tagen bei HSF erwarten und welche Unterstützung erhalten sie? Was wird im Gegenzug von den Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern in dieser Zeit erwartet?

Dr. Christoph Nawroth: Bei HSF legen wir großen Wert auf ein umfassendes und unterstützendes Onboarding. Wer neu zu uns kommt, bekommt – wie auch die Referendarinnen und Referendaren – einen Buddy zur Seite gestellt, der jederzeit für Fragen und Anregungen erreichbar ist. Aufgrund unserer relativ kleinen Teams in Deutschland sind die Associates schon von Tag 1 an intensiv in die Mandatsarbeit eingebunden, was ihnen ermöglicht, direktes Feedback zu erhalten und ihre Stärken sowie Verbesserungspotenziale zu erkennen. Ich bin kein großer Freund von reinen Back-Office-Tätigkeiten in den ersten Monaten – wenn nicht Jahren – des Berufslebens.

Besonders schön ist es, wenn sich die neuen Kolleginnen und Kollegen sofort als Teil des Teams begreifen, in dem jedes Teammitglied Verantwortung übernimmt und anderen hilft. Selbstverständlich steigt der Grad der Verantwortung mit höher Seniorität, aber auch First Year Associates bearbeiten bestimmte Aspekte von Mandaten eigenständig.

Klingenberg: Auf lange Sicht profitieren Karriereeinsteigerinnen und Karriereeinsteiger von Aus- und Weiterbildungs- sowie Förderprogrammen. Welche konkreten Möglichkeiten der Förderung stehen jungen Volljuristinnen und Volljuristen bei Herbert Smith Freehills zur Verfügung, und was erhofft sich HSF als Kanzlei von dieser Art der Unterstützung?

Dr. Christoph Nawroth: Bei HSF legen wir großen Wert auf die kontinuierliche Weiterbildung und Entwicklung unserer Mitarbeiter. Neben den bereits erwähnten monatlichen Over-Lunch-Formaten, wie der HSFAkademie und den Practice Briefings, bieten wir ein vierteljährliches Lunch Update für Counsel und Associates im Rahmen des Counsel und Associate Forums an. Zudem gibt es regelmäßige Get-Together für Counsel und Associates, sogenannte Associate-Meet-Ups. Zudem veranstalten wir regelmäßig unser Associate Retreat, bei dem die Anwälte und Anwältinnen auch Einblicke in nichtjuristische Themen wie zum Beispiel in diesem Jahr Business Development oder Feedbackkultur erhalten.

Ein fester Bestandteil unseres Karriereweges ist seit 2024 das Short Term Secondment Programm, das Aufenthalte von ein bis drei Wochen in unseren europäischen Büros ermöglicht, um den Kontakt zu unserem internationalen Netzwerk zu stärken. Das Disputes-Team hat dieses Angebot durch ein eigenes Erasmus-Programm erweitert, das zusätzliche Entsendungen von ein bis drei Wochen ermöglicht.

Unsere Business Skills Academy (BSA), entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Neuroscience Institute, bietet eine fünfstufige „Learning Journey“, die auf die aktuellen globalen Rahmenbedingungen zugeschnitten ist. Dieses zweitägige Veranstaltungsformat findet in London statt und zielt darauf ab, unsere Mitarbeiter dabei zu unterstützen, die geschäftlichen und technischen Fähigkeiten, das Wissen sowie die Einstellung zu entwickeln, die für den Erfolg und die Karriereentwicklung auf jeder Stufe notwendig sind.

Im Learning Hub unseres firmeneigenen Intranets stehen jederzeit umfangreiche virtuelle Lernressourcen zur Verfügung, darunter “On-Demand”- und “Classroom”-Trainings zu verschiedenen Themen, Podcasts und weitere Formate.

Aussichtsreiche Talente nehmen zudem am Potential Partner Development Centre (PPDC) teil, um gezielt auf zukünftige Führungsrollen vorbereitet zu werden.

Klingenberg: Im Zusammenhang mit dem Karrierestart bei Herbert Smith Freehills möchte ich nun kurz den Fachbereich Corporate und Mergers & Acquisitions bei HSF beleuchten, in dem Sie als Corporate Partner tätig sind. Könnten Sie unserer Leserschaft, insbesondere potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern, einen Einblick geben, was sie in diesem Fachbereich konkret erwarten können? Welche Rechtsfragen stehen bei Ihnen regelmäßig im Mittelpunkt, und wo sehen Sie die größten Herausforderungen in Ihrer täglichen Arbeit?

Dr. Christoph Nawroth: Unser Team berät Mandanten bei Fusionen, Akquisitionen, Joint Ventures, Übernahmen, in gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen (einschließlich Corporate Governance und Compliance) sowie bei Unternehmensreorganisationen und -umstrukturierungen. Wir nutzen unser ausgezeichnetes Fachwissen, um praktikable Lösungen für die Themen unserer Mandanten zu finden und sicherzustellen, dass sie ihre wirtschaftlichen Ziele erreichen.

Zu unseren Mandanten zählen große internationale und nationale Unternehmen, führende Investmentbanken, Finanzinvestoren sowie Organisationen aus dem öffentlichen Sektor.

Wir begleiten hochkomplexe nationale und internationale Transaktionen in Deutschland und überall sonst auf dem Globus, wo die Mandanten unsere Hilfe benötigen, und arbeiten dabei Hand in Hand mit unseren Partnerinnen und Partnern aus den anderen Büros und Rechtsbereichen, also Arbeitsrecht, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Öffentliches Recht, Bank- und Finanzrecht, Steuerrecht, Regulierung, IP und Rechtsstreitigkeiten. So decken wir das gesamte Spektrum der Rechtsberatung ab und können unseren nationalen und internationalen Mandanten einen vollständig integrierten Service für Projekte weltweit bieten.

Im Bereich Mergers & Acquisitions (M&A) gibt es zahlreiche Herausforderungen. Die Transaktionen sind oft sehr komplex und erfordern detaillierte rechtliche, finanzielle und strategische Analysen. Unterschiedliche Länder haben verschiedene regulatorische Anforderungen und Genehmigungsverfahren, die eingehalten werden müssen. Zudem kann die kulturelle Integration der zusammengeführten Unternehmen schwierig sein und erfordert sorgfältiges Management. Der Schutz sensibler Informationen ist während des gesamten Prozesses entscheidend. Erfolgreiche Verhandlungen erfordern sowohl juristisches als auch taktisches Geschick, um die besten Bedingungen für alle Beteiligten zu erreichen.

Was mich persönlich auch nach nunmehr fast 25 Berufsjahren fasziniert, ist die Vielfältigkeit meiner Arbeit. Von Kollegen anderer Fachbereiche werden wir M&A-Anwälte gelegentlich aufgezogen, wir würden „kein Jura machen“. Das stimmt so natürlich nicht, aber neben den juristischen Kenntnissen sind auch wirtschaftliches Verständnis und unternehmerisches Handeln gefragt.

Klingenberg: Sie haben es gerade selbst gesagt: Für den Erfolg im Bereich Mergers & Acquisitions ist nicht nur juristisches Fachwissen entscheidend. Welche Soft Skills halten Sie für unverzichtbar, die eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt in diesem Bereich mitbringen sollte?

Dr. Christoph Nawroth: Wie auch in anderen Rechtsbereichen sind neben dem juristischen Fachwissen Kommunikationsstärke, Verhandlungsgeschick, Teamfähigkeit und Problemlösungskompetenz entscheidend. Wir dürfen den Mandanten nicht mit den Ergebnissen unserer juristischen Prüfung alleine lassen, sondern müssen ihn bei Verhandlungen auch kommerziell beraten, also etwa rechtliche Risiken in den Gesamtzusammenhang einordnen – dazu gehört der Mut, einem Mandanten auch einmal zu sagen, er könne ein Risiko eingehen, weil die hiermit verbundenen wirtschaftlichen Vorteile dieses Risiko überwiegen, oder sich nicht bei juristischen Details zu verkämpfen, die im Gesamtzusammenhang zu vernachlässigen sind. Dann schaffen Sie es, vom reinen Rechtsberater zum Trusted Business Advisor zu werden.

Klingenberg: Vielen Dank für diese wertvollen Einblicke. Bevor wir zum Ende kommen, möchte ich noch ein Thema ansprechen, das zunehmend an Bedeutung gewinnt: Social Responsibility und Nachhaltigkeit. Welchen Vorteil sehen Sie für eine Kanzlei, die sich sozial engagiert? Und wie lässt sich Ihrer Meinung nach nachhaltiges Wirtschaften in einer Kanzlei sinnvoll und zielgerichtet umsetzen?

Dr. Christoph Nawroth: Nachhaltigkeit ist ein zentrales Anliegen von HSF, das wir in allen Geschäftsbereichen verankern. Wir fördern ein papierloses Büro, nutzen energieeffiziente Geräte und betreiben mehrere Standorte, darunter Sydney und unsere deutschen Büros, ausschließlich mit erneuerbaren Energien. Regionale Bio-Produkte und Frischwasser in Glasflaschen helfen uns, den ökologischen Fußabdruck weiter zu reduzieren. Dienstreisen, insbesondere mit dem Flugzeug, haben – auch befördert durch die Pandemie – deutlich abgenommen, weil viele Termine inzwischen ganz selbstverständlich in Form virtueller Meetings stattfinden.

Unser Life@HSF-Programm unterstützt eine Balance zwischen Arbeitswelt und privatem Wohlbefinden. Der Health and Wellbeing Hub bietet weltweite Ressourcen zu psychischer, physischer, sozialer und beruflicher Gesundheit. Das Employee Assistance Program (ICAS) unterstützt Mitarbeitende rund um die Uhr bei gesundheitlichen und organisatorischen Herausforderungen. Wir bieten regelmäßig Veranstaltungen zu Stressmanagement und Resilienz, und Mental Health Champions stehen als Ansprechpartner zur Verfügung. Zudem profitieren alle Mitarbeitenden von einer bezuschussten Urban Sports Club-Mitgliedschaft.

Klingenberg: Möchten Sie unseren Leserinnen und Lesern zum Abschluss dieses Interviews noch etwas mit auf den Weg geben?

Dr. Christoph Nawroth: HSF ist nicht nur eine Kanzlei, in der exzellente juristische Arbeit geleistet wird. Bei uns finden Sie ein Umfeld vor, in dem wir im Team arbeiten, großzügig und freundlich sind, die Beiträge anderer schätzen und Anerkennung für gute Arbeit weitergeben. Wir sind ambitioniert und stolz auf unsere Kanzleihistorie, gespannt auf die Zukunft und überzeugt, dass das Morgen besser sein wird als das Heute. Wir übernehmen die Verantwortung für unser persönliches und gemeinsames Wachstum sowie für den Erfolg jedes Einzelnen und der gesamten Kanzlei. Unsere Werte sind: Human, Bold, Outstanding. Ich lade Sie herzlich ein: Probieren Sie es aus – wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Vielen Dank für das Interview.

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