In dieser Beitragsreihe stellen wir dir die geläufigsten Rechtsgebiete vor und geben dir einen Überblick darüber, welche Karrieremöglichkeiten die einzelnen Felder bieten und welche Kenntnisse und Fähigkeiten benötigt werden. In diesem Beitrag geht es um Versicherungsrecht.
Allgemeines zum Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht umfasst sämtliche rechtliche Regelungen, die unmittelbar und mittelbar im Zusammenhang mit einer Sozialversicherung oder einer Privatversicherung stehen. Dabei gehört das Sozialversicherungsrecht sowohl dem Öffentlichen Recht als auch dem Sozialrecht an. Das Privatversicherungsrecht – auch als Individualversicherungsrecht bekannt – ist demgegenüber dem Zivilrecht zuzuordnen. Der Unterschied liegt daran, dass beim Sozialversicherungsrecht ein Versicherungsverhältnis kraft Gesetzes zwischen einer bzw. einem privaten Versicherungsnehmer:in und einem öffentlich-rechtlichen Versicherungsträger entsteht. Beim Privatversicherungsrecht entsteht dementsprechend ein Versicherungsverhältnis kraft Versicherungsvertrages zwischen einem privaten Versicherungsnehmer und einem privaten Versicherungsträger. Die Notwendigkeit eines solchen privaten Versicherungsverhältnisses kann allerdings ebenso gesetzlich angeordnet sein (eine solche Versicherungspflicht besteht etwa bei der Kfz-Haftpflichtversicherung).
Im Rahmen der Sozialversicherungen sind insbesondere die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Pflegeversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung zu nennen. Bei den Privatversicherungen besteht demgegenüber eine Vielzahl an Versicherungsarten, wie beispielsweise die Lebensversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Rechtsschutzversicherung, die Hausratversicherung, die Haftpflichtversicherung (sei es für Tier oder Kfz), die Kfz-Versicherung sowie eben auch die private Krankenversicherung und die private Unfallversicherung.
In allen Fällen erfolgt eine Geldleistung seitens des Versicherungsträgers, wenn ein versicherter Fall eingetreten ist, wie beispielsweise eine Krankheit, ein Unfall, ein Tierschaden etc. Sollte ein solcher sogenannter Versicherungsfall jedoch vorgetäuscht werden, so wird von einem (versuchten) Versicherungsbetrug gesprochen. Dieser wird dem Betrug im eigentlichen Sinne (vgl. § 263 des Strafgesetzbuches [StGB]) gleichgestellt und zieht demnach eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe nach sich.
Einen besonderen Aufgabenkreis im Versicherungsrecht übernehmen beispielsweise auch Versicherungsmakler:innen. Diese fungieren als Vermittler:innen zwischen der bzw. dem Versicherungsnehmer:in und dem (privaten) Versicherungsträger. Es handelt sich hierbei um eine besondere Form der Kauffachkraft, die jedoch nicht an einen bestimmen Versicherungsträger gebunden ist, sondern im Interesse der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers arbeitet. Die bzw. der Versicherungsmakler:in ist deshalb nicht mit dem Versicherungsvertrenden gleichzusetzen, da letzterer für einen Versicherungsträger tätig ist und im Rahmen dessen bestehende Kundenbeziehungen aufrechterhält und neue aufbaut.
Die gesetzlichen Grundlagen des Versicherungsrechts finden sich bei Privatversicherungen insbesondere Versicherungsvertragsgesetz [VVG]; Regelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung [GKV] finden sich hingegen im fünften Sozialgesetzbuch [SGB V], jene zur gesetzlichen Rentenversicherung im sechsten Sozialgesetzbuch [SGB VI], jene zur gesetzlichen Unfallversicherung im siebten Sozialgesetzbuch [SGB VII] und jene zur gesetzlichen Pflegeversicherung im neunten Sozialgesetzbuch [SGB XI].
Welche Karrieremöglichkeiten im Versicherungsrecht habe ich?
Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Versicherungsrecht sind mannigfaltig. Im Rahmen der klassischen juristischen Berufe besteht zunächst die Möglichkeit im Staatsdienst eine Karriere als Richter:in an einem Zivilgericht, und dort gegebenenfalls sogar an einer eigens für Versicherungsangelegenheiten eingerichteten Kammer, oder an einem Verwaltungsgericht zu bestreiten.
Ein versicherungsrechtlich:e versierte:r Volljurist:in kann sich selbstverständlich auch als (Einzel-)Anwält:in selbstständig machen oder eine Anstellung in einer Boutique, mittelständischen Kanzlei oder Großkanzlei finden – und zwar bundesweit; eine Hochburg besteht hier nicht. Eine Vielzahl von Kanzleien haben sich sogar auf das Versicherungsrecht spezialisiert, dabei häufig auch lediglich auf den Schwerpunkt „Individualversicherungsrecht“.
Wer jedoch nicht klassisch-juristisch tätig werden möchte, kann entweder eine Anstellung als Syndikusanwält:in in einer (privaten) Versicherung finden, oder bei einer gesetzlichen Versicherung tätig werden. Mit Blick auf die gesetzlichen Versicherer ist zu beachten, dass es sich hierbei um keine Unternehmen im privatrechtlichen Sinne handelt, sondern in aller Regel um Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, der Arbeitgeber hierbei mithin ein öffentlich-rechtlicher ist. In jedem Fall suchen Versicherungsträger für ihre Rechtsabteilungen bevorzugt Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Versicherungsrecht. Als Aufgabengebiete kommen dabei insbesondere die Vertragsgestaltung, die Prüfung von Haftungs- und Deckungsfragen und die Schadensbearbeitung sowie die rechtliche Beratung des Vorstands und der Fachabteilungen und Führen von Gerichtsverfahren in Betracht. In einigen Banken ist noch nicht einmal eine (erfolgreich) abgelegte Zweite Juristische Prüfung zwingende Voraussetzung, da Versicherungen ohnehin gerne gerichtliche Verfahren vermeiden.
Schließlich besteht auch die Möglichkeit einer nicht-juristischen Karriere als Versicherungsmakler:in, beispielsweise bei der Deutschen Vermögenberatung [DVAG].
Welche besonderen Kenntnisse sollte ich mitbringen?
Das Versicherungsrecht spielt in der universitären Ausbildung, mit Ausnahme von ein paar wenigen Regelungen im VVG, in aller Regel eine sehr untergeordnete Rolle, da es sich nur mit Blick auf diese wenigen Normen um Pflichtstoff handelt. Ähnlich verhält es sich beim juristischen Vorbereitungsdienst, zumindest wenn die Anwaltsstation und Wahlstation nicht bei einer einschlägig tätigen Kanzlei oder Versicherung absolviert wurden. Deshalb ist es notwendig, sich die notwendigen Kenntnisse selbst anzueignen, etwa durch einen entsprechenden Schwerpunkt an der Universität oder entsprechenden (freiwilligen) Lehrgängen während des juristischen Vorbereitungsdienstes.
Darüber hinaus bedarf es selbstverständlich auch guter Kenntnisse im allgemeinen Vertragsrecht, insbesondere hinsichtlich Vertragsgestaltung und allgemeiner Geschäftsbedingungen [AGB]. Beides ist aber nicht nur wesentlicher Bestandteil der universitären Ausbildung sowie des Rechtsreferendariats, sondern vor allem die Vertragsgestaltung wird im juristischen Vorbereitungsdienst in ihrer praktischen Umsetzung intensiv(er) gelehrt. Gleiches gilt im Übrigen auch für die notwendigen Kenntnisse im Zivil- und Verwaltungsprozessrecht.
Im Allgemeinen wird es auch gerne gesehen, wenn die bzw. der Bewerber:in zumindest in der englischen Sprache verhandlungssicher ist.
Schließlich sind auch Promotion und / oder LL.M. insbesondere in der freien Wirtschaft sehr gerne gesehen.
Kann ich im Rechtsgebiet Versicherungsrecht Fachanwalt werden?
§ 14a der Fachanwaltsordnung [FAO] nennt die Voraussetzungen für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwältin bzw. -anwalt für Versicherungsrecht“. Danach werden besondere Kenntnisse in den folgenden Bereichen verlangt:
- Allgemeines Versicherungsvertragsrecht;
- Recht der Versicherungsaufsicht;
- Recht der privaten Personenversicherung, und dabei insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeits- sowie Reiserücktrittsversicherung;
- Recht der Haftpflichtversicherung, und dabei insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, der privaten sowie der betrieblichen Haftpflicht, der Haftpflichtversicherung der freien Berufe, der Umwelt- und Produkthaftpflicht sowie der Bauwesenversicherung;
- Rechtschutzversicherungsrecht;
- Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts;
- Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts.
Darüber hinaus sind Kenntnisse über die einschlägigen Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung erforderlich.