In dieser Beitragsreihe stellen wir dir die geläufigsten Rechtsgebiete vor und geben dir einen Überblick darüber, welche Karrieremöglichkeiten die einzelnen Felder bieten und welche Kenntnisse und Fähigkeiten benötigt werden. In diesem Beitrag geht es um Verbraucherrecht.

Allgemeines zum Verbraucherrecht

Das Verbraucherrecht umfasst sämtliche rechtliche Regelungen, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit Rechtsbeziehungen zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer stehen. Ein Verbraucher ist nach § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches [BGB] jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Ein:e Unternehmer:in ist hingegen gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Damit geht es zunächst also um privatrechtlichen Verbraucherschutz. Dieser greift jedoch nicht nur bei dem sogenannten Verbrauchsgüterkauf, der immer dann zum Tragen kommt, wenn beispielsweise ein:e Konsument:in einen Fernseher im Elektronikfachmarkt kauft, oder bei Bestellungen im Internet. Vielmehr befasst sich das privatrechtlich ausgestaltete Verbraucherrecht auch mit Verbraucherdarlehnsverträgen und anderweitigen Finanzierungshilfen zwischen einer bzw. einem Unternehmer:in und einer bzw. einem Verbraucher:in, um Ratenlieferverträge, um Teilzeit-Wohnrechteverträge und sogar – im weiten Sinne – auch um Mieterschutz im Wohnraummietrecht. Daneben gibt es auch eine Vielzahl von Regelungen, die einem öffentlich-rechtlichen Verbraucherschutz dienen, in aller Regel mit dem Ziel des Gesundheitsschutzes. Denn diese Regelungen verpflichten oftmals Hersteller und Händler von Waren zur Einhaltung bestimmter Mindeststandards, etwa bei der Produktion von Lebensmittel, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln etc. Schließlich dient heutzutage sogar das Wettbewerbsrecht verbraucherschützenden Aufgaben.

Das Verbraucherrecht befasst sich also mit Blick auf den Verbraucherschutz um die verschiedensten Fragen. Konkret geht es beispielsweise auch darum, ob der Verbraucher ausreichend Informationen zu einem Produkt oder einer Dienstleistung erhält, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können; inwieweit er von einseitigen, unfairen Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB] geschützt wird oder ob er unseriöse oder nicht gewollte Geschäfte rückgängig machen kann. Es geht also um etwaige Rückgaberechte beziehungsweise Widerrufsrechte, um Umtauschrechte, Garantierechte und letztlich auch um Gewährleistung.

Der im Verbraucherrecht maßgebliche Verbraucherschutz erfährt jedoch auch eine erhebliche Kritik, vor allem da er vielfach die Vertragsfreiheit einschränkt.

Die gesetzlichen Grundlagen des privatrechtlichen Verbraucherrechts finden sich insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch [BGB]. Einzelne Regelungen zum öffentlich-rechtlichen Verbraucherschutz lassen sich beispielsweise im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch [LFGB], im Fleischhygienegesetz oder im Arzneimittelgesetz finden.

Aktuell

Medial bekannt im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz sind derzeit vor allem die Fälle um den sogenannten Dieselskandal. Dieser hat sogar dazu geführt, dass eine neue zivilprozessliche Klageart eingeführt wurde, namentlich die Musterfeststellungsklage. Diese ermöglicht es Verbraucherverbänden, eine entsprechende Klage zur Durchsetzung von Verbraucherrechten gegen Unternehmen einzureichen.

Welche Karrieremöglichkeiten habe ich im Verbraucherrecht?

Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Verbraucherrecht sind mannigfaltig. Im Rahmen der klassischen juristischen Berufe besteht zunächst die Möglichkeit im Staatsdienst eine Karriere als Richter:in an einem Zivilgericht zu bestreiten. Ein:e verbraucherrechtlich versierte:r Volljurist:in kann sich selbstverständlich auch als (Einzel-)Anwält:in selbstständig machen oder eine Anstellung in einer Boutique oder mittelständischen Kanzlei finden – und zwar bundesweit; eine Hochburg besteht hier nicht.

Daneben gibt es zahlreiche Behörden, in denen gerade Verbraucherrechtler gerne gesehen werden. Auf nationaler Ebene sind dabei vor allem das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz [BMJV] oder ein dementsprechendes Landesministerium, sowie das Bundesamt oder ein Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, zu nennen. Allerdings muss sich die Karriere nicht auf die Landes- oder Bundesebene beschränken, denn auch auf europäischer Ebene gibt es verschiedene Behörden, die sich mit dem Verbraucherrecht auseinandersetzen, vor allem die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und der Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eine Karriere als Kommissar:in für Verbraucherpolitik zu bestreiten.

Ferner gibt es verschiedene Verbraucherorganisationen, und zwar nicht nur auf europäischer und nationaler Ebene. International bekannt sind etwa Consumers International [CI] und International Consumer Research & Testing [ICRT]. Auf europäischer Ebene ist indes das Bureau Européen des Unions de Consommateurs [BEUC] zu nennen. Und auch auf nationaler Ebene gibt es eine Vielzahl von Karrieremöglichkeiten, beispielsweise beim Bund der Versicherten [BdV], bei Foodwatch, bei Stiftung Warentest, beim Deutschen Mieterbund oder bei einen der Verbraucherzentralen. Letztere haben gemäß des Rechtsdienstleistungsgesetzes sogar das Recht zur außergerichtlichen Rechtsbesorgung und können so im Rahmen ihres Aufgabenkreises genauso wie Rechtsanwält:innen Verbraucher:innen außergerichtlich beraten und vertreten.

Welche besonderen Kenntnisse sollte ich mitbringen?

Das (privatrechtliche) Verbraucherrecht ist wesentlicher Bestandteil der universitären Ausbildung, auf die auch im juristischen Vorbereitungsdienst zurückgegriffen wird. Deshalb genügen grundsätzlich dem ergänzend entsprechend gute Kenntnisse vom Zivilprozessrecht. Dies gilt auch für die im Verbraucherrecht erforderlichen Vertragsgestaltungen mitsamt den Kenntnissen um die allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB]. Beides spielt nicht nur in der universitären Ausbildung sowie beim Rechtsreferendariat eine wesentliche Rolle, sondern vor allem die Vertragsgestaltung wird im juristischen Vorbereitungsdienst in ihrer praktischen Umsetzung intensiv(er) gelehrt.

Wer demgegenüber in einem Unternehmen im Management tätig werden möchte, sollte vor allem dann auch vertiefte Kenntnisse in BWL, VWL und Ökonomie vorweisen können.

Wer (zusätzlich) mit Auslandsbezug tätig werden möchte, sollte darüber hinaus zumindest in der englischen Sprache – auf europäischer Ebene häufig auch in der französischen Sprache – verhandlungssicher sein.

Promotion und / oder LL.M. sind insbesondere in der freien Wirtschaft sehr gerne gesehen.

Kann ich im Rechtsgebiet Verbraucherrecht Fachanwalt werden?

Die Fachanwaltsordnung [FAO] sieht keinen Fachanwalt für das Verbraucherrecht vor.