In dieser Beitragsreihe stellen wir dir die geläufigsten Rechtsgebiete vor und geben dir einen Überblick darüber, welche Karrieremöglichkeiten die einzelnen Felder bieten und welche Kenntnisse und Fähigkeiten benötigt werden. In diesem Beitrag geht es um Transport- und Speditionsrecht.
Allgemeines zum Transport- und Speditionsrecht
Das Transport- und Speditionsrecht umfasst sämtliche rechtliche Regelungen, die im Zusammenhang mit dem Güterverkehr stehen. Erfasst ist damit nicht nur der Straßengütertransport, sondern auch der Eisenbahntransport, der Schifftransport sowie die Luftfracht, nicht aber der Personentransport.
Das Transport- und Speditionsrecht ist maßgeblich privatrechtlicher Natur. Allerdings kommt es häufig zu grenzüberschreitenden Transporten, sodass neben dem nationalen, oftmals auch das internationale Privatrecht greift. Ferner unterliegt es speziell dem Handelsrecht, sodass die dortigen Besonderheiten stets auch hier zu beachten sind. Dies gilt insbesondere für die verschiedenen Vertragstypen, die im Transport- und Speditionsrecht eine besondere Rolle spielen. Zu nennen wäre zunächst der Speditionsvertrag. Bei einem solchen handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag, der zwischen der Spedition und der bzw. dem Versender:in geschlossen wird. Mit einem solchen Vertrag verpflichtet sich die bzw. der Spediteur:in, die entgeltliche Besorgung der Versendung der jeweiligen Güter zu organisieren, also eine Organisationsleistung zu erbringen. Davon zu unterscheiden ist deshalb der im Transport- und Speditionsrecht ebenso typische Vertragstyp des Frachtvertrags. Denn bei einem solchen handelt es sich um einen Werkvertrag, der zwischen der bzw. dem Absender:in und der bzw. dem Frachtführer:in geschlossen wird. Ein solcher Vertrag hat gegenüber dem Speditionsvertrag somit die Güterlieferungsleistung zum Inhalt. Mit einem Frachtvertrag verpflichtet sich also der Frachtführende gegen ein Entgelt die Güter – die ihm von der Absenderin bzw. vom Absender oder von der bzw. vom Spediteur:in übergeben wurden – an den vom Absender bestimmten Empfänger zu überbringen. Daneben gehört aber auch der Umzugsvertrag zum Transport- und Speditionsrecht. Dieser hat zusätzlich zum Transport auch zum Inhalt, dass der Frachtführer das Umzugsgut zu verladen und zu entladen sowie die Möbel ab- und aufzubauen hat. Es handelt sich mithin um einen besonderen Frachtvertrag. Im Übrigen kann ein Frachtvertrag auch als multimodaler Vertrag ausgestaltet werden, wenn nämlich die Beförderung der Ladung mit verschiedenen Beförderungsmitteln (LKW, Eisenbahn, Schiff, Flugzeug) erfolgen soll. Schließlich kennt das Transportrecht auch einen eigenen Typus vom Lagervertrag, also ein unternehmerisches Verwahrgeschäft. Im Rahmen dieser verschiedenen Vertragstypen spielen selbstverständlich auch beim Transport- und Speditionsrecht Haftungsfragen sowie das einschlägige Versicherungsrecht eine große Rolle. Fernab von der privatrechtlichen Ausgestaltung greift das Transport- und Speditionsrecht schließlich auch auf einschlägiges Steuer- und Zollrecht, auf das Verkehrsrecht, das Verwaltungsrecht sowie auf einschlägiges Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht zurück.
Die gesetzlichen Grundlagen des Transport- und Speditionsrechts finden sich demnach insbesondere im Handelsgesetzbuch [HGB], und ergänzend dazu im Bürgerlichen Gesetzbuch [BGB]. Hinzu kommen verschiedene internationale Abkommen, wie die Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen [CMR], das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr [COTIF], das Budapester Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt [CMNI] sowie das Montrealer Übereinkommen [MÜ] für den internationalen Lufttransport.
Welche Karrieremöglichkeiten habe ich im Transport- und Speditionsrecht?
Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Transport- und Speditionsrecht sind vergleichsweise begrenzt. Ein:e insoweit versierte:r Volljurist:in kann sich zunächst als (Einzel-)Anwält:in selbstständig machen oder eine Anstellung in einer Boutique oder mittelständischen Kanzlei finden. Anwaltliche Karrieremöglichkeiten bestehen hier bundesweit; eine Hochburg besteht hierfür grundsätzlich nicht. Daneben besteht die Möglichkeit in einem im Transport- und Speditionsgeschäft tätigen Unternehmen als Syndikusanwält:in Karriere zu machen.
Welche besonderen Kenntnisse sollte ich mit mir bringen?
Das Transport- und Speditionsrecht selbst spielt in der universitären Ausbildung kaum eine Rolle, lediglich das damit verbundene Handelsrecht gehört zum Pflichtstoff. Ähnlich verhält es sich beim juristischen Vorbereitungsdienst, zumindest wenn Anwaltsstation und Wahlstation nicht bei einer entsprechend versierten Kanzlei absolviert wurden. Deshalb ist es notwendig, sich die entsprechenden Kenntnisse im Transport- und Speditionsrecht selbst anzueignen, etwa durch einen entsprechenden Schwerpunkt an der Universität oder entsprechenden (freiwilligen) Lehrgängen während des juristischen Vorbereitungsdienstes.
Ferner bedarf es selbstverständlich guter Kenntnisse im allgemeinen Vertragsrecht, insbesondere hinsichtlich Vertragsgestaltung und allgemeiner Geschäftsbedingungen [AGB]. Beides ist aber ebenso nicht nur wesentlicher Bestandteil der universitären Ausbildung sowie des Rechtsreferendariats, sondern vor allem die Vertragsgestaltung wird im juristischen Vorbereitungsdienst in ihrer praktischen Umsetzung intensiv(er) gelehrt. Gleiches gilt im Übrigen auch für die notwendigen Kenntnisse im Zivilprozessrecht mitsamt den Besonderheiten um die Kammer für Handelssachen am Landgericht.
Darüber hinaus sind aber auch profunde Kenntnisse in den einschlägigen Normen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, des Steuerrechts sowie des Verwaltungsrechts notwendig.
Wer demgegenüber in einem (Speditions-)Unternehmen im Management tätig werden möchte, sollte vor allem dann auch vertiefte Kenntnisse in BWL, VWL und Ökonomie vorweisen können.
Wer (zusätzlich) mit Auslandsbezug tätig werden möchte, sollte darüber hinaus zumindest in der englischen Sprache verhandlungssicher sein.
Promotion und / oder LL.M. sind ebenso sehr gerne gesehen.
Kann ich im Rechtsgebiet Transport- und Speditionsrecht Fachanwalt werden?
§ 14g der Fachanwaltsordnung [FAO] nennt die Voraussetzungen für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwältin bzw .-anwalt für Transport- und Speditionsrecht“. Danach werden besondere Kenntnisse in den folgenden Bereichen verlangt:
- Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen;
- Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Transports zu Wasser, auf der Schiene und in der Luft;
- Recht des multimodalen Transports;
- Recht des Gefahrguttransports, einschließlich diesbezüglicher Straf- und Bußgeldvorschriften;
- Transportversicherungsrecht;
- Lagerrecht;
- Internationales Privatrecht;
- Zollrecht und Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr sowie Verkehrssteuern.
Darüber hinaus sind Kenntnisse über die einschlägigen Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung mitsamt der Schiedsgerichtsbarkeit erforderlich.