In dieser Beitragsreihe stellen wir dir die geläufigsten Rechtsgebiete vor und geben dir einen Überblick darüber, welche Karrieremöglichkeiten die einzelnen Felder bieten und welche Kenntnisse und Fähigkeiten benötigt werden. In diesem Beitrag geht es um Strafrecht | Ordnungswidrigkeitenrecht.
Allgemeines zum Strafrecht | Ordnungswidrigkeitenrecht
Das Strafrecht gehört zum öffentlichen Recht, da es bestimmte menschliche Handlungen unter staatliche Strafe stellt. Die Grundlagen des sog. materiellen Strafrechts finden sich im Strafgesetzbuch [StGB]. Dennoch gibt es eine Vielzahl von Nebengebieten, für die es besondere Regelungen gibt, etwa im Waffengesetz [WaffG], im Betäubungsmittelgesetz [BtmG] oder in der Abgabenordnung [AO]. Dementsprechend sind neben der allgemeinen Klassifizierung „Strafrecht“ auch die folgenden schwerpunktsabhängigen Bezeichnungen gängig: Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht.
Sinn und Zweck des Strafrechts sind umstritten. Einst wurde dem Strafrecht zwecks Vergeltung ein rein repressiver Charakter zugeschrieben. Im Laufe der Geschichte wurde die Legitimität der Strafe zunehmend in Abhängigkeit von ihrer präventiven Wirkung gesehen. Aktuell soll das Strafrecht im Sinne der sog. Vereinigungstheorie primär dem Rechtsgüterschutz durch Prävention dienen, wobei der Schuldausgleich jedoch als Grenze der Strafe gesehen wird.
Dem Strafrecht gegenüber steht das Ordnungswidrigkeitenrecht, das als „kleiner Bruder“ betrachtet wird. Dies zum einen, da es dem Strafrecht weitgehend nachgebildet ist, und zum anderen, da das Ordnungswidrigkeitenrecht in Einzelfällen auf die Regelungen des Straf(prozess)rechts verweist. Dennoch bestehen gravierende Unterschiede zwischen diesen beiden Rechtsgebieten. Zunächst handelt es sich beim Ordnungswidrigkeitenrecht – anders als das Strafrecht – um eine besondere Ausgestaltung des Verwaltungsrechts, weshalb dort maßgeblich das Opportunitätsprinzip und nicht das Legalitätsprinzip gilt. Ferner dient es lediglich der Ahndung einer Ordnungswidrigkeit und keiner Straftat. Eine Ordnungswidrigkeit ist zwar nach § 1 Abs. 1 OWiG auch eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, diese wird im Vergleich zu einer Straftat jedoch als eher „leicht“ angesehen, weshalb der Gesetzgeber hierfür eine Verhängung einer Geldbuße als ausreichend erachtet.
Zum Rechtsgebiet „Strafrecht“ gehören, neben dem materiellen Strafrecht des StGB und dem formellen Strafrecht der Strafprozessordnung [StPO] einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, auch das Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.
Berufserfahrung | Jahresgehalt | Monatliches Gehalt |
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Einstiegsgehalt | 48.000€ | 4.000€ |
Durchschnittsgehalt | 66.000€ | 5.500€ |
Welche Karrieremöglichkeiten im Strafrecht habe ich?
Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Strafrecht sind mannigfaltig. Im Rahmen der klassischen juristischen Berufe bietet der Staatsdienst einer bzw. einem Strafrechtler:in nicht nur eine Karriere als Richter:in bei einem Strafgericht, sondern auch eine Karriere als Staatsanwältin bzw. -anwalt an.
Daneben besteht die Möglichkeit sich als (Einzel-)Anwält:in selbstständig zu machen oder eine Anstellung in einer Boutique, mittelständischen Kanzlei oder Großkanzlei zu finden – und zwar bundesweit; eine Hochburg besteht für das Strafrecht grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme hiervon besteht wohl aber für das Wirtschaftsstrafrecht, denn die hauptsächlich insoweit tätig werdenden Großkanzleien sind oftmals in den deutschen Großstädten ansässig.
Schließlich können Jurist:innen mit dem Schwerpunkt Strafrecht auch jenseits des Richteramtes für einen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber tätig werden, etwa bei den Strafvollzugsanstalten (JVA). Daneben können Strafrechtler:innen eine Karriere beim Bundeskriminalamt (BKA) oder einem Landeskriminalamt (LKA) bestreiten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass BKA und LKA zwei unterschiedliche Laufbahnen anbieten. Während bei der Verwaltungslaufbahn eher verwaltungsrechtliche Angelegenheiten den Schwerpunkt bilden, werden Jurist:innen bei der Vollzugslaufbahn in allen BKA/LKA-Bereichen eingesetzt, also vom Ermittlungsreferat bis hin zur Verwendung im Justiziariat, sodass insoweit ein strafrechtlicher Tätigkeitsschwerpunkt möglich ist. Wer sich demgegenüber – zumindest auch – für internationales Strafrecht interessiert, der kann eine Karriere bei der Bundeswehr in Erwägung ziehen.
Referendare w/m/d | wissenschaftliche Mitarbeiter w/m/d Wirtschafts- und Steuerstrafrecht | Compliance und interne Untersuchungen
Rechtsanwaltsfachangestellte/-r (m/w/d)
Welche besonderen Kenntnisse sollte ich mitbringen?
Das Strafrecht ist wesentlicher Bestandteil der universitären Ausbildung, auf die auch im juristischen Vorbereitungsdienst zurückgegriffen wird. Dies gilt im Wesentlichen jedoch insbesondere nur für das im StGB geregelte materielle Strafrecht und – zumindest im juristischen Vorbereitungsdienst – auch für das formelle Strafrecht. In aller Regel werden aber auch fundierte Kenntnisse zu den strafrechtlichen Nebengebieten, zum Ordnungswidrigkeitenrecht sowie zum Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht notwendig sein. So endet ein:e Mandat:in nicht allein deshalb, dass die bzw. der Mandant:in zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wird.
Dennoch ist der Tätigkeitsbereich einer Strafrechtlerin bzw. eines Strafrechtlers vergleichsweise eher überschaubar, denn in aller Regel beschränken sie sich auf dieses Rechtsgebiet. Trotzdem sind Rückgriffe auf das allgemeine Zivilrecht oder das Verwaltungsrecht möglich. Hinsichtlich ersterem ist insbesondere das Adhäsionsverfahren zu nennen, bei dem im Rahmen des strafrechtlichen Verfahrens etwa ein Schmerzensgeld (zum Beispiel bei einer Körperverletzung) oder ein Schadensersatz (zum Beispiel bei einer Sachbeschädigung) begehrt wird. Daher sind auch insoweit tiefgreifendere Kenntnisse notwendig.
Wer als Wirtschaftsstrafrechtler:in tätig werden möchte, sollte zusätzlich auch Kenntnisse in BWL, VWL und Ökonomie vorweisen können. Wer demgegenüber als Steuerstrafrechtler:in tätig werden möchte, sollte hingegen Kenntnisse im Steuerrecht vorweisen können.
Schließlich werden auch Kenntnisse in Kriminologie und / oder Psychologie als besonders positiv gewertet.
Promotion und / oder LL.M. sind insbesondere in der freien Wirtschaft sehr gerne gesehen.
Kann ich im Rechtsgebiet Strafrecht Fachanwalt werden?
§ 13 der Fachanwaltsordnung [FAO] nennt die Voraussetzungen für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwältin bzw. -anwalt für Strafrecht“. Danach werden besondere Kenntnisse in den Bereichen
- Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften;
- materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht;
- Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht verlangt.