In dieser Beitragsreihe stellen wir dir die geläufigsten Rechtsgebiete vor und geben dir einen Überblick darüber, welche Karrieremöglichkeiten die einzelnen Felder bieten und welche Kenntnisse und Fähigkeiten benötigt werden. In diesem Beitrag geht es um Sportrecht.
Allgemeines zum Sportrecht
Das Sportrecht umfasst sämtliche rechtliche Regelungen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Ausübung von Sportarten beziehen. Erfasst sind damit beispielsweise nicht nur Fragen rund um einschlägiges Arbeitsrecht, Vereinsrecht oder Straf- und Dopingrecht, sondern zum Beispiel auch zum einschlägigen Medienrecht, Haftungs- und Versicherungsrecht, Wirtschaftsrecht sowie Steuerrecht. Das Sportrecht ist damit eine Schnittstelle zwischen einer Vielzahl verschiedener Rechtsgebiete und insoweit interdisziplinär. Dementsprechend sind auch die Aufgabengebiete für im Sportrecht tätige Jurist:innen mannigfaltig. Praktisch geht es dabei beispielsweise also um Unstimmigkeiten bezüglich des Arbeitsvertrags zwischen Sportler:in und Verein, um die Erstellung oder Prüfung von Satzungen oder eben um die rechtlichen Aspekte des Sponsorings. Als weiteres häufiges Praxisbeispiel sind aber auch Foulspiele beziehungsweise die Folgen eines Platzverweises zu nennen. So kann etwa bei einer Spielsperre ein Einspruch dagegen erhoben werden, regelmäßig um die Sperrzeit zumindest zu reduzieren. Solche Verfahren gelangen letztlich vor dem Sportgericht. Dabei handelt es sich nicht aber um ordentliche oder Verwaltungsgerichte, sondern um von Verbänden und Vereinen eingesetzte Organisationen, mithin um privatrechtliche Schiedsgerichte. Freilich werden Verfahren rund um das Straf- und Dopingrecht vor den zuständigen Strafgerichten geführt.
Die gesetzlichen Grundlagen des Sportrechts finden sich mithin in verschiedenen Gesetzen, also je nach Aufgabengebiet insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch [BGB], in den Arbeitsgesetzen (eine Übersicht ist hier zu finden), im Strafgesetzbuch [StGB], im Arzneimittelgesetz [AMG], im Betäubungsmittelgesetz [BtmG] sowie bei medienrechtlichen Belangen auch im Grundgesetz [GG] und im Kunsturhebergesetz [KUG].
Medial bekannt werden in aller Regel die Fälle rund um das Foulspiel und deren Folgen; in jüngster Vergangenheit aber auch Fragen rund um die Rechtmäßigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen im Profisport, insbesondere im Profifußball. Für diese Fragen ist § 14 TzBfG [Teilzeit- und Befristungsgesetz] heranzuziehen, denn im Profisport wird regelmäßig die „Eigenart der Arbeitsleistung“ als Befristungsgrund herangezogen. Insoweit entschied das Bundesarbeitsgericht [BAG] letztlich, dass befristete Arbeitsverträge, die eine Gesamtdauer von zwei Jahren übersteigen, grundsätzlich und jedenfalls im Profifußball, weiterhin möglich seien (BAG, Urteil vom 16.01.2018, Az.: 7 AZR 312/16). Freilich ist hierbei weiterhin stets eine Einzelfallprüfung notwendig.
Welche Karrieremöglichkeiten habe ich im Sportrecht?
Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Sportrecht sind zwar vergleichsweise begrenzt, solche Jurist:innen sind jedoch sehr begehrt.
Ein:e sportrechtlich versierte:r Volljurist:in kann sich zunächst als (Einzel-)Anwälte selbstständig machen oder eine Anstellung in einer Boutique oder mittelständischen Kanzlei finden. Zum Teil gibt es sogar auf das Sportrecht spezialisierte Kanzleien. Anwaltliche Karrieremöglichkeiten bestehen hier bundesweit; eine Hochburg besteht für das Sportrecht grundsätzlich nicht. Dies gilt im Übrigen auch für diejenigen, die stattdessen lieber als Syndikusanwalt in einem Sportverein oder einem Verband (wie beispielsweise den Deutschen Fußball Bund [DFB] oder gar der Union of European Football Associations [UEFA] oder der Fédération Internationale de Football Association [FIFA]) eine Anstellung finden möchten.
Wer demgegenüber bevorzugt politisch tätig werden möchte, kann eine Karriere in einem Sportministerium anstreben. Einige Bundesländer legen besonders wert auf ein solches Ministerium zwecks staatlicher Sportförderung.
Welche besonderen Kenntnisse sollte ich mitbringen?
Das Sportrecht spielt in der universitären Ausbildung in aller Regel gar keine Rolle, da es sich grundsätzlich nicht um Pflichtstoff handelt. Ähnlich verhält es sich beim juristischen Vorbereitungsdienst, zumindest wenn Anwaltsstation und Wahlstation nicht bei einer sportrechtlich versierten Kanzlei oder einem Sportverband absolviert wurden. Deshalb ist es notwendig, sich die entsprechenden Kenntnisse im Sportrecht selbst anzueignen, etwa durch einen entsprechenden Schwerpunkt an der Universität oder entsprechenden (freiwilligen) Lehrgängen während des juristischen Vorbereitungsdienstes. Es bedarf dabei aber nicht nur einschlägiger Kenntnisse im allgemeinen Vertragsrecht, insbesondere hinsichtlich Vertragsgestaltung und allgemeiner Geschäftsbedingungen [AGB], sondern insbesondere auch im Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Steuerrecht.
Wer in einem Verein oder Verband tätig werden möchte, sollte zusätzlich zumindest in der englischen Sprache verhandlungssicher zu sein. Insoweit sind sicherlich auch vertiefte Kenntnisse in BWL, VWL und Ökonomie sinnvoll.
Promotion und / oder LL.M. (insbesondere der Master of Laws im Sports Law) sind ebenso sehr gerne gesehen.
Kann ich im Rechtsgebiet Sportrecht Fachanwalt werden?
Das Sportrecht ist aktuell das jüngste Rechtsgebiet, in dem ein Fachanwaltstitel möglich ist; und zwar seit dem 01.07.2019 [Stand: Oktober 2020]. § 14q der Fachanwaltsordnung [FAO] nennt insoweit die Voraussetzungen für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwältin bzw. -anwalt für Sportrecht“. Danach werden besondere Kenntnisse in den folgenden Bereichen verlangt:
- Sportvertragsrecht mit sportrechtlichen Bezügen zum Dienst- und Arbeitsvertragsrecht;
- Vereinsrecht und Grundzüge des Gesellschaftsrechts;
- Selbstgesetzes Recht der Sportverbände im Rahmen der Verbandsautonomie und deren Organisationsstrukturen, insbesondere Satzungen und Statuten nationaler und internationaler Sportorganisationen;
- nationale und internationale Sportverbands- und -schiedsgerichtsbarkeit;
- Sportrechtliche Bezüge des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts, Strafprozessrecht sowie zwischenstaatliches und Völkerrecht;
- Schutz vor Sportmanipulationen [etwa durch Doping] und im Rahmen dessen sportrechtliche Bezüge des Arzneimittelrechts;
- Sportrechtliche Bezüge des Medienrechts, insbesondere der Fernseh-, Internet- und Hörfunkrechte;
- Recht des geistigen Eigentums, insbesondere Persönlichkeitsrecht sowie Urheber- und Markenrecht;
- Recht des Sponsorings sowie der staatlichen Sportförderung und Subventionsrecht;
- Sportwettrecht;
- Grundzüge des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts;
- Sportliche Bezüge des nationalen und internationalen Haftungsrechts.