In dieser Beitragsreihe stellen wir dir die geläufigsten Rechtsgebiete vor und geben dir einen Überblick darüber, welche Karrieremöglichkeiten die einzelnen Felder bieten und welche Kenntnisse und Fähigkeiten benötigt werden. In diesem Beitrag geht es um Patentrecht.
Allgemeines im Patentrecht
Das Patentrecht ist das wohl bekannteste Teilrechtsgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Es regelt insoweit die Entstehung und Wirkung gewerblicher Schutzrechte für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik, zumindest sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Eine Erfindung ist aber auch dann gegeben, wenn sie ein Erzeugnis, das aus biologischem Material besteht oder dieses enthält, oder wenn sie ein Verfahren, mit dem biologisches Material hergestellt oder bearbeitet wird oder bei dem es verwendet wird, zum Gegenstand hat. Keine patentrechtsrelevanten Erfindungen sind hingegen vor allem wissenschaftliche Entdeckungen und Theorien sowie mathematische Methoden oder die Wiedergabe von Informationen. Darüber hinaus sind auch Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen keine Erfindungen im Sinne des Patentrechts. Gleiches gilt schließlich für ästhetische Formschöpfungen. All diese unterfallen einem anderen Teilrechtsgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (insbesondere dem Marken-, Design- und Geschmacksmusterrecht) oder auch dem Urheberrecht.
Das Schutzrecht des Patents ermächtigt den Inhaber, Dritten etwas zu untersagen. Es kann außerdem verkauft oder gekauft, mithin übertragen werden.
Ein wirksames Patent entsteht allerdings nur mit Eintragung in das Patentregister. Entscheidend ist oftmals aber bereits das Datum der Patentanmeldung, die beim Deutschen Patent- und Markenamt erfolgt. Eine Eintragung erfolgt indes nur dann, wenn das Patentamt die Erfindung für schutzbedürftig und materiell patentfähig hält. Das sodann dort ins entsprechende Register eingetragene Patent ist allerdings zeitlich beschränkt. Ab dem dritten Jahr ist für das Patent eine Jahresgebühr zu entrichten, die sich dann verringert, wenn der Inhaber des Patents die Lizenz für sein Patent herausgibt und die Erfindung dadurch für jedermann entgeltlich zur Benutzung bereitstellt. In jedem Fall beträgt die regelmäßige Dauer des Schutzes für ein Patent rund 20 Jahre.
Ein Patent kann sogar ein Staatsgeheimnis im Sinne von § 93 StGB [Strafgesetzbuch] beinhalten, wenn die Erfindung beispielsweise ein militärisches Geheimnis betrifft oder die Erfindung als solche gelten soll. In einem solchen Fall kann die Geheimhaltung um das Patent angeordnet werden (sogenanntes Geheimpatent). Ein Verstoß hiergegen kann zum Landesverrat (§ 94 StGB) führen. Ein entsprechendes strafrechtliches Verfahren wird freilich vor den ordentlichen Strafgerichten geführt.
Demgegenüber werden solche Rechtsstreitigkeiten, die die Verletzung eines Patents zum Gegenstand haben, nicht an den ordentlichen Gerichten geführt, sondern aufgrund einer besonderen Zuständigkeitsbestimmung am Bundespatentgericht in München. Formell gehört es zwar zur ordentlichen Gerichtsbarkeit, und ist deshalb dem Bundesgerichtshof [BGH] unterstellt, materiell nimmt es jedoch verwaltungsgerichtliche Aufgaben der rechtlichen Kontrolle der Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundessortenamts wahr. Ferner ist es für Nichtigkeitsklagen zuständig, mit denen Dritte die Gültigkeit eines nationalen oder europäischen Patents für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland angreifen.
Die gesetzlichen Grundlagen des Patentrechts finden sich maßgeblich im Patentgesetz [PatentG] sowie in den dazugehörigen Verordnungen und europäischen Richtlinien.
Welche Karrieremöglichkeiten habe ich im Patentrecht?
Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Patentrecht sind zwar vergleichsweise begrenzt, solche Jurist:innen sind jedoch sehr begehrt. Im Rahmen der klassischen juristischen Berufe besteht also zunächst die Möglichkeit im Staatsdienst eine Karriere als Richter:in am Bundespatentamt anzustreben. Daneben kann sich ein:e Patentrecht versierte:r Volljurist:in selbstverständlich auch als (Einzel-)Anwalt:in selbstständig machen oder eine Anstellung in einer Boutique oder mittelständischen Kanzlei finden – insbesondere im Großraum München.
Wer jedoch nicht klassisch-juristisch tätig werden möchte, kann im Deutschen Patent- und Markenamt tätig werden. Hierzu genügt in aller Regel lediglich der Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung.
Welche besonderen Kenntnisse sollte ich mitbringen?
Das Patentrecht spielt in der universitären Ausbildung gar keine Rolle; gleiches gilt für den juristischen Vorbereitungsdienst, zumindest wenn Anwaltsstation und Wahlstation nicht bei einer patentrechtlich versierten Kanzlei absolviert wurden. Deshalb ist es notwendig, sich die entsprechenden Kenntnisse im Patentrecht selbst anzueignen, etwa durch einen entsprechenden Schwerpunkt an der Universität oder entsprechenden (freiwilligen) Lehrgängen während des juristischen Vorbereitungsdienstes.
Aufgrund der hier gegebenen länderübergreifenden Materie ist es sinnvoll, zumindest in der englischen Sprache verhandlungssicher zu sein.
Schließlich sind auch Promotion und / oder LL.M. insbesondere in der freien Wirtschaft sehr gerne gesehen.
Kann ich im Rechtsgebiet Patentrecht Fachanwalt werden?
Die Fachanwaltsordnung [FAO] sieht keinen Fachanwalt für das Patentrecht vor.