In dieser Beitragsreihe stellen wir dir die geläufigsten Rechtsgebiete vor und geben dir einen Überblick darüber, welche Karrieremöglichkeiten die einzelnen Felder bieten und welche Kenntnisse und Fähigkeiten benötigt werden. In diesem Beitrag geht es um Betreuungs- und Pflegerecht.
Allgemeines zum Betreuungs- und Pflegerecht
Das Betreuungs- und Pflegerecht regelt maßgeblich diejenigen Rechtsbeziehungen, die dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen dienen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen sind. Während das Betreuungsrecht jedoch solche Situationen umfasst, in denen die bzw. der Betroffene seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann (rechtliche Betreuung), umfasst das Pflegerecht diejenigen Situationen, in denen die bzw. der Betroffene seinen praktischen Alltag nicht weiter bewältigen kann (soziale Betreuung). Es handelt sich somit in beiden Fällen um eine Schnittstelle von Familienrecht und Sozialrecht, wobei die sozialrechtlichen Bezüge beim Pflegerecht wesentlich größer sind.
Im Betreuungsrecht werden verschiedene Arten von Betreuer:innen unterschieden. So sind ehrenamtliche Betreuer:innen regelmäßig Familienangehörige, während Berufsbetreuer:innen oftmals Jurist:innen oder Sozialpädagog:innen sind. Letzteres gilt auch für die sogenannten Vereinsbetreuer:innen als Angestellte eines Betreuungsvereins. Schließlich gibt es noch Behördenbetreuer:innen als Bedienstete einer Betreuungsbehörde, wie beispielsweise dem Jugendamt. Daneben gibt es einige besondere Betreuer:innen (Verhinderungs-, Kontroll-, Gegen- und Sterilisationsbetreuer:innen). Unabhängig von der konkreten Art der Betreuerin bzw. des Betreuers, obliegen diese stets zahlreiche Pflichten gegenüber der bzw. dem Betreuten und dem Betreuungsgericht. Insoweit wird insbesondere auch zwischen „befreiten“ und „nicht befreiten“ Betreuer:innen unterschieden. Befreite Betreuer:innen sind grundsätzlich etwa die Familienangehörigen sowie Vereins- und Behördenbetreuer:innen. Aufgrund ihrer Stellung sind sie von einigen Aufsichtsmaßnahmen des Betreuungsgerichts befreit.
Das Pflegerecht dient im Wesentlichen dem Schutz der Pflegebedürftigen, sodass ihre Rechte und Ansprüche im Zentrum stehen. Spiegelbildlich regelt das Pflegerecht also auch die Pflichten für das Pflegepersonal, deren Rechte bestimmen sich hingegen maßgeblich nach dem Arbeitsrecht. Im Pflegerecht wird zwischen fünf Pflegegrade unterschieden. Umso höher ein Pflegegrad, desto größer ist der Leistungsanspruch des Pflegebedürftigen. Dies gilt gleichermaßen für die häusliche, also ambulante, als auch für die stationäre Pflege. Die Anforderungen an die Qualität einer stationären Pflege in einem Pflegeheim werden durch das Heimrecht festgelegt und ist mithin teilweise Ländersache. Das Pflegerecht bei ambulanter Pflege, etwa durch einen Pflegedienst, schützt demgegenüber nicht nur die Pflegebedürftigen, sondern auch ihre Angehörigen. Der Gesetzgeber sieht in diesen Fällen die Gefahr einer hohen (finanziellen) Belastung bei den Angehörigen, weshalb gegebenenfalls ein Anspruch auf gesetzliche Pflegemittel besteht.
Die gesetzlichen Grundlagen zum Betreuungsrecht finden sich insbesondere im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches [BGB], und zwar in den §§ 1896 ff. BGB. Das Pflegerecht findet seine gesetzlichen Grundlagen demgegenüber maßgeblich im fünften, neunten, zehnten und zwölften Sozialgesetzbuch [SGB V, IX, XI und XII] sowie in dem Pflegezeitgesetz [PflegeZG], dem Familienpflegezeitgesetz [FPfZG] und in den Pflegestärkungsgesetzen zur Modernisierung der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Welche Karrieremöglichkeiten habe ich im Betreuungs- und Pflegerecht?
Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Betreuungs- und Pflegerecht sind mannigfaltig. Im Rahmen der klassischen juristischen Berufe besteht zunächst die Möglichkeit im Staatsdienst eine Karriere als Richter:in an einem Betreuungsgericht oder Sozialgericht zu bestreiten. Als Alternative dazu kann sich ein:e betreuungs- und pflegerechtlich versierte:r Volljurist:in als (Einzel-)Anwält:in selbstständig machen oder eine Anstellung in einer Boutique oder mittelständischen Kanzlei finden – und zwar bundesweit; eine Hochburg besteht hierfür nicht. In Großkanzleien spielt das Betreuungs- und Pflegerecht indes regelmäßig eine allenfalls untergeordnete Rolle.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit sich von dem zuständigen Betreuungsgericht als rechtliche:r Betreuer:in bestellen zu lassen. Dazu genügt bereits der erfolgreiche Abschluss der Ersten Juristischen Staatsprüfung. Es bedarf allerdings einer entsprechenden Eignungsprüfung. Unter den gleichen Voraussetzungen ist auch die Tätigkeit als Vereinsbetreuer:in oder Behördenbetreuer:in möglich.
Schließlich ist eine betreuungsrechtliche Karriere auch ohne Studium der Rechtswissenschaft möglich, und zwar mit einer Rechtspflegerausbildung an einer entsprechenden (Fach-)Hochschule. Denn Rechtspfleger:innen übernehmen verschiedene richterliche Tätigkeiten, insbesondere in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, und damit auch in Familiensachen sowie im Betreuungs- und Vormundschaftsrecht.
Welche besonderen Kenntnisse sollte ich mit mir bringen?
Das Betreuungs- und Pflegerecht spielt in der universitären Ausbildung in aller Regel gar keine Rolle, da es sich grundsätzlich nicht um Pflichtstoff handelt. Ähnlich verhält es sich beim juristischen Vorbereitungsdienst, zumindest wenn Verwaltungsstation, Anwaltsstation und Wahlstation nicht bei einer betreuungs- und pflegerechtlich versierten Behörde und Kanzlei absolviert wurden. Deshalb ist es notwendig, sich die entsprechenden Kenntnisse im Betreuungs- und Pflegerecht, also insbesondere im einschlägigen Familienrecht sowie im Sozialrecht, selbst anzueignen, etwa durch einen entsprechenden Schwerpunkt an der Universität oder entsprechenden (freiwilligen) Lehrgängen während des juristischen Vorbereitungsdienstes.
Für die Tätigkeit als rechtliche:r Betreuer:in ist darüber hinaus eine hohe Sozialkompetenz notwendig.
Zusätzlich dazu sind auch im Betreuungs- und Pflegerecht Promotion und / oder LL.M. sehr gerne gesehen.
Schließlich werden auch Kenntnisse in Psychologie als besonders positiv gewertet, zumal betreuungs- und pflegerechtliche Angelegenheiten oftmals emotional sehr geladen sind.
Kann ich im Rechtsgebiet Betreuungs- und Pflegerecht Fachanwalt werden?
Die Fachanwaltsordnung [FAO] sieht keinen Fachanwalt für das Betreuungs- und Pflegerecht vor, sondern nur gemäß § 12 FAO für das Familienrecht und gemäß § 11 FAO für das Sozialrecht.