Ein Erfahrungsbericht von Sebastian Klingenberg

Der Weg bis zum juristischen Karrierebeginn ist kein einfacher: Erst fordert einen die Universität und die Erste Juristische Prüfung, dann das Referendariat und die Zweite Juristische Prüfung. Sind diese Hürden endlich gemeistert, stellt sich die Frage, welche juristische Karriere in Betracht kommt: Richteramt, Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft oder gänzlich etwas anderes? Sollte man sich als Rechtsanwalt selbstständig machen oder besser (zunächst) eine Anstellung finden? Im Falle einer Anstellung, in einer Boutique, mittelständischen Kanzlei oder Großkanzlei? Ich habe mich nach vielen Überlegungen für eine anwaltschaftliche Karriere entschieden, präferiert als angestellter Rechtsanwalt in einer Boutique. Nachdem entsprechende Bewerbungen geschrieben und Vorstellungsgespräche bestritten wurden, fand ich endlich einen mir sympathischen Arbeitgeber an meinem Wunschort Berlin. Die Vertragsverhandlungen waren nahezu abgeschlossen, der Tätigkeitsbeginn auf Anfang April 2020 gelegt. Dann kam COVID-19. Mittlerweile ist es Juni 2020. Wie sich mein Karrierebeginn langsam, aber stetig zu einer Odyssee entwickelt hat, wie ich mit dieser umgehe und wie es weitergehen soll, erfahrt ihr hier:

COVID-19 – Die größte Herausforderung meiner Odyssee

Nachdem ich meine universitäre Ausbildung in Mainz und sodann meinen juristischen Vorbereitungsdienst in Wiesbaden erfolgreich abgeschlossen hatte, wollte ich den neuen Lebensabschnitt außerhalb des Rhein/Main-Gebiets bestreiten. Mein Wunschort dafür ist Berlin, und zwar aus verschiedenen Gründen. Eine Tätigkeit als selbstständiger Rechtsanwalt kommt für mich zumindest als Berufseinsteiger nicht in Betracht, weshalb ich mich zunächst über potenzielle Arbeitgeber aus dieser Region informiert habe. Eine Anstellung hat den Vorteil, dass organisatorische Fragen rund um Aufbau und Erhalt einer Kanzlei keine Rolle spielen, man sich deshalb mehr auf die anwaltliche Tätigkeit konzentrieren kann.

Mein universitärer Schwerpunkt und mein Wahlfach im Rechtsreferendariat waren das Strafrecht, meine Dissertation befasst sich mit (Jugend-)Strafrecht und Kriminologie. Selbstverständlich ist es mir deshalb ein Anliegen, einen Arbeitgeber zu finden, bei dem Strafrecht zumindest auch eine Rolle spielt. Dies ist indes gar nicht so einfach, da rein (jugend-)strafrechtliche Angelegenheiten eher von selbstständigen Einzelanwälten wahrgenommen werden. Diese befinden sich allenfalls in einer Bürogemeinschaft und suchen deshalb oftmals lediglich andere selbstständige Anwälte, die sich dieser Gemeinschaft anschließen wollen. Es gibt jedoch durchaus spezielles Strafrecht, welches auch in Boutiquen beziehungsweise mittelständischen bis Großkanzleien eine zentrale Rolle spielt. Allen voran ist etwa das Wirtschaftsstrafrecht (inklusive Steuerstrafrecht) zu nennen, aber auch das Verkehrsstrafrecht und das Medizinstrafrecht. Anstelle von Jugendstrafrecht ging ich nun also diesen Kompromiss ein und fand daraufhin eine offene Stelle für einen (angehenden) Rechtsanwalt in einer Kanzlei, die sich allein auf das Medizinrecht spezialisiert hat. Ein großes Plus dieser Kanzlei ist, dass das Medizinstrafrecht dort bisher eher eine Nische darstellt und dieses Gebiet deshalb weiter ausgebaut werden soll, was schließlich im Wesentlichen meine Zuständigkeit werden soll(te). Die vereinbarte 3-Tage-Woche mit 27 Wochenstunden sollte es mir ermöglichen, auch mein Dissertationsprojekt wieder aufzunehmen. Beginn der Tätigkeit wurde auf Anfang April 2020 festgesetzt.

Voller Freude und hochmotiviert machte ich mich mit der ersten Fassung des Arbeitsvertrags, aus dem sich Tätigkeitsbeginn und Vergütung ergaben, schließlich auf Wohnungssuche in Berlin. Vom Hörensagen wusste ich, dass dies kein leichtes Unterfangen sein wird, ich war dennoch fest entschlossen, binnen sechs Wochen eine passende Wohnung pünktlich zum Tätigkeitsbeginn zu finden, um meine Alternativlösung – die Couch eines Freundes – nicht in Anspruch nehmen zu müssen. Und so wurden Besichtigungstermine über Besichtigungstermine vereinbart, und nebenbei ein paar wenige kleinere Details des Arbeitsvertrags abgerundet.

Und dann verschlechterte sich die Situation um den Coronavirus SARS-CoV-2, mit der Folge, dass Mitte März 2020, am gleichen Tag, nicht nur sämtliche Wohnungsbesichtigungstermine abgesagt wurden, sondern auch mein Tätigkeitsbeginn auf „einen späteren Zeitpunkt (voraussichtlich Anfang Mai oder Juni, ggf. aber auch später)“ verschoben wurde. Und damit stand ich vor einer meiner größten Herausforderungen auf dieser Odyssee.

COVID-19 – Rückschlag um Rückschlag in einem Kampf um den Karrierebeginn

Meine Karriereplanungen kamen also Mitte März 2020 zu einem abrupten Stopp. Dies galt beispielsweise aber nicht für die Kündigung meines Mietvertrages für meine Wohnung in Mainz; aus dieser musste ich dennoch Ende März ausziehen. Was also tun bei drohender Obdachlosigkeit und Arbeitslosigkeit? Glücklicherweise verfügen meine Eltern über ein kleines Zimmer in deren Wohnung, welches ich beziehen durfte, um zumindest die Obdachlosigkeit abzuwenden.

Diese Lösung sollte allenfalls eine temporäre sein. Nicht zuletzt deshalb verfolgte ich aufmerksam die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt in Berlin. Daneben galt meine Aufmerksamkeit aber auch dem Arbeitsmarkt. Erwartungsgemäß waren jedoch überall starke Einbrüche zu vernehmen gewesen, die heute noch kaum überwunden sind. Der Wohnungsmarkt scheint sich zwar insgesamt besser zu erholen, Termine für Wohnungsbesichtigungen blieben jedoch seither dennoch nahezu komplett aus, obwohl teilweise sogar Online-Besichtigungen möglich sind. Der Arbeitsmarkt mag sich zwar auch so langsam wieder erholen, allerdings besonders langsam für im Strafrecht und Umfeld tätige Berufseinsteiger. Dies ist sicherlich einem der Gründe geschuldet, wieso ich meine Tätigkeit bei der Kanzlei für Medizinrecht nicht im Home-Office beginnen konnte: Als Berufsanfänger bedarf ich selbstverständlich einer Einarbeitung. Dies ist im Home-Office kaum bis gar nicht möglich.

Es blieb mir also (vorerst) nichts anderes übrig, als abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt. Trotzdem schrieb ich Ende April 2020 noch einmal eine E-Mail an die Kanzlei, um mich nach dem aktuellen Stand der Dinge zu erkundigen. Dies führte allerdings, im Grunde erwartungsgemäß, aber dennoch entgegen aller Hoffnungen, zu einem weiteren Rückschlag: „Nachdem sich die Corona-Krise in einem größeren Ausmaß entwickelt hat als zu Beginn angenommen, können wir Ihnen derzeit keine konkrete Auskunft darüber erteilen, ob und – falls ja – wann wir eine Neueinstellung im anwaltlichen Bereich vornehmen können. […] Da zudem ein deutlicher Rückgang der Neuanfragen im Arzthaftungsbereich zu verzeichnen ist, mussten wir die betrieblichen Belange neu bewerten. Bevor diese Krise nicht überwunden ist und die Kanzlei wieder in den Normalbetrieb zurückkehren kann, sehen wir nach alldem aktuell keine Möglichkeit, Neueinstellungen vorzunehmen.“

Was also tun? Zwar sind meine Aussichten besorgniserregend, jedoch bin ich eine Kämpfernatur und lasse nichts unversucht. Im Vorstellungsgespräch wurden meine Tätigkeit als freiberuflicher Redakteur und mein Jura-Blog besonders positiv hervorgehoben. Dies in Verbindung mit der Hoffnung, dass ich im Rahmen meiner Anstellung auch für die Kanzlei einige Blogbeiträge verfasse werde, um damit das Medizinstrafrecht mehr zu etablieren und selbstverständlich dadurch auch die Mandantenakquise zu unterstützen. Dies könnte ich freilich schon jetzt im Home-Office machen, weshalb ich der Kanzlei ein entsprechendes Angebot unterbreitete. Aus der schriftlichen Vereinbarung hierüber hätte sich auch ergeben sollen, dass ich derzeit allein aufgrund der Situation um COVID-19 diese „Blog-Tätigkeit“ wahrnehme, ich aber schnellstmöglich mit Normalisierung der Situation meine Tätigkeit als Rechtsassessor beziehungsweise Rechtsanwalt aufnehmen werde. Diese Vereinbarung sollte – unter Beifügung des Entwurfes des Arbeitsvertrags – potenziellen Wohnungsgebern etwas mehr Rücksicherung geben. Aktuell scheint es jedoch, dass eine solche Vereinbarung nicht zustande kommen wird, denn seit einem Monat stehe ich ohne Antwort seitens der Kanzlei da.

Nun stelle ich mir somit erneut die Frage: Was also tun? An meinem Plan „Berlin“ würde ich gerne festhalten. Mit Blick auf den Arbeitsmarkt bleibt mir weiterhin nur Geduld bis sich die Situation wieder normalisiert. Ich hoffe selbstverständlich, dass ich dann tatsächlich bei der Kanzlei für Medizinrecht beginnen kann, da ich den geplanten Aufbau des Sektors Medizinstrafrecht durchaus als großartige Gelegenheit sehe. Mittlerweile würde ich allerdings auch eine ernsthaft in Betracht kommende Alternative nicht zurückweisen.

Fazit: Mein geplanter Karrierebeginn ist dank COVID-19 gescheitert.

Klar, das Leben ist ein Hürdenlauf. Das Coronavirus SARS-CoV-2 stellt(e) dabei jedoch eine noch nie da gewesene Hürde dar, die bei mir zu verschiedenen Rückschlägen führte. Aktuell bleibt mir kaum etwas anderes übrig als die weiteren Entwicklungen abzuwarten und auf eine Normalisierung der Situation zu hoffen, damit ich schnellstmöglich meinen geplanten Karrierebeginn in Berlin nachholen kann, ganz gleich ob in der besagten Kanzlei für Medizinrecht oder in einer anderen Kanzlei, bei der ich – zumindest auch – strafrechtlich tätig sein kann. In jedem Fall erfreue ich mich aber an meiner Gesundheit. In diesem Sinne wünsche ich allen Lesern Gesundheit und Kraft für die notwendige Geduld in diesen Zeiten. Mögen alsbald bessere Zeiten kommen.

– Sebastian Klingenberg, Rechtsassessor und Doktorand aus Hessen

Weitere Veröffentlichungen von Sebastian sind hier und auf seinem Facebook-Blog zu finden.