Lernen von den Besten – Eine Erfahrungsgeschichte voller Tipps für junge Juristen
Im Dezember 2020 wurde Herrn Rechtsanwalt Thomas Keller von der Kanzlei KELLER MENZ in München von unserem Redaktionsleiter Sebastian M. Klingenberg unter anderem zu Themen, wie der Referendarsausbildung, dem Karrierestart von jungen Juristen, der Mandantenakquise und der Tiefenberatung befragt. Die Kanzlei KELLER MENZ begleitet selbst sehr gerne Referendare und junge Juristen auf ihrem Karriereweg. Im folgenden Interview erfährst du mehr!
Zur Person
Rechtsanwalt Thomas Keller ist nicht nur Jurist, mit einem eindrucksvollen Weg vom Studium bis in die Selbstständigkeit, sondern außerdem Vater von 3 Kindern.
Sein Studium absolvierte er ab 1988 in Saarland mit Studienaufenthalten in Heidelberg, München und Lausanne in der Schweiz. Aufgrund der Freischussregelung, durch die er bereits nach acht Semestern sein erstes Staatsexamen ablegen konnte, begann er nur vier Jahre später seinen Vorbereitungsdienst.
Diesen vollführte er unter anderem im Landratsamt Mühldorf und beim Landgericht München sowie die Strafrechtsstation in Garmisch-Partenkirchen.
Bereits neben dem Rechtsreferendariat arbeitete Herr Keller in der Kanzlei Rädler Raupach (später Linklaters). Der Rechtsanwalt betont, eine Menge gearbeitet zu haben, bis zu 150 Std./Monat neben seinem Studium. Bei dieser Tätigkeit entdeckte er das Arbeitsrecht als seinen Bereich. Auch im Bereich des Internationalen Sozialversicherungsrechts ist Herr Keller zu der Zeit sehr aktiv; dort betreute er grenzüberschreitende Mandanten wie z. B. eine Bohrinsel, ein Cruise-Schiff, einen Zirkus und viele Künstler.
Nach dem Studium arbeitete er in München und in Berlin. Er unterscheidet die Arbeit in den Städten stark, sie seien kaum vergleichbar – während in München der Schwerpunkt im Transaktionsgeschäft liege und der Gang ins Gericht eher eine Ausnahme sei, empfand er die Kanzlei in Berlin hingegen als eine wichtige Prozesskanzlei.
Zum Unternehmen
1998 machte er dann den großen Schritt und gründete eine kleine Kanzlei mit einem Studienkollegen. Die Kanzlei KELLER MENZ wächst schnell; sie beginnt in einem kleinen Hinterzimmer und nach etwa 2 Jahren sind bereits drei Büroräume gemietet. Viele von Kellers Mandanten aus der Zeit vor seiner Selbstständigkeit begleiten ihn. Die Kanzlei spezialisiert sich auf Arbeitsrecht, Internationales Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht. Heute sind auch Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht vertreten. Aktuell arbeiten 16 Anwälte und insgesamt 35 Mitarbeiter in der Kanzlei; viele sind seit ihrem Einstieg geblieben. Die Kanzlei hat also eine sehr geringe Mitarbeiter-Fluktuation, auf die der Gründer mit Recht stolz ist. Immer wieder kommen auch junge Juristen dazu, welche dort auch ausgebildet werden.
Das Interview
Klingenberg: Herr Keller, was denken Sie, sind die größten Probleme bzw. Herausforderungen gerade für junge Juristen bei deren Karrierestart?
Rechtsanwalt Thomas Keller: Zunächst muss sich jeder klar werden, was will ich eigentlich machen? Welches Rechtsgebiet ist das richtige für mich? Das heißt es geht zunächst um die Spezialisierung.
Dann muss man die richtige Kanzlei für sich finden. Wo ist dieses Rechtsgebiet vorhanden oder wo habe ich die Freiheit, dieses zu entwickeln? Wobei letzteres eher schwierig ist.
Und ganz wichtig ist Unterstützung! Jeder benötigt eine gute Förderung, bestenfalls einen Mentor, damit er sich entwickeln kann.
Klingenberg: Bei Ihnen werden Rechtsreferendare ausgebildet, sowohl für die Anwaltsstation als auch für die Wahlstation. Wie würden Sie die Ausbildung beschreiben, eher examensorientiert oder praxisnah? Wie sieht die Arbeitszeit aus? Insbesondere auch im Hinblick auf die Work-Work-Life-Balance (Einzelausbildung, Examensvorbereitung, Privatleben).
Rechtsanwalt Thomas Keller: Unsere Ausbildung ist sehr praxisnah. Es geht um das Lösen rechtlicher Fragen, d. h. es gibt keinen festen Plan, sondern man wird in die aktuelle Arbeit eingebunden. Dabei ist ein gewisses Niveau an Stunden pro Woche wichtig, um einen gegenseitigen Eindruck zu gewinnen. Wir versuchen zudem keine einzelnen Ausschnitte zu zeigen, sondern das große Ganze. Warum muss diese Rechtsfrage geprüft werden? In welchem Kontext steht sie? Wie verläuft das Ganze und was kommt am Ende raus?
Klingenberg: Gibt es irgendwelche Sonderleistungen, wie Klausurtraining oder eine hohe Übernahmewahrscheinlichkeit?
Rechtsanwalt Thomas Keller: Nein, Sonderleistungen in der Form gibt es keine. Man kann natürlich vorab einiges absprechen. Wir sind eine Spezialkanzlei, konkurrieren allerdings aufgrund unseres Erfolgs mit Großkanzleien. Unsere Gegenleistung ist ein Honorar pro Stunde, unser Stundenlohn ist standardgemäß.
Viele kommen aus den großen Kanzleien zu uns. Sie wollen erstklassige Fälle aber weniger Arbeitszeit bzw. mehr leben, sie wollen mehr Freizeit aber erstklassige Arbeit bei fairer Bezahlung – und das kriegen sie bei uns!
Klingenberg: Wie sieht Ihr Arbeitsalltag aus? Nehmen Sie auch Arbeit mit nach Hause?
Rechtsanwalt Thomas Keller: Bevor ich auf Ihre Frage antworte. Bei KELLER MENZ schauen wir nicht zuerst, was braucht die Kanzlei? Sondern, was wollen die Mitarbeiter? Deshalb haben wir auch viele Teilzeitkräfte.
Ich arbeite größtenteils im Büro, da habe ich viele Verbindungen. Mein Büroalltag startet in der Regel um 9 Uhr und um 19 Uhr ist spätestens Schluss. Am Wochenende wird nur wahlweise gearbeitet oder bei dringlichen Ausnahmen – die wirklich Ausnahmen darstellen.
In der Kanzlei haben wir eine Arbeitszeit vereinbart aber keine festen Stunden. Bedeutet, wenn nichts zu tun ist oder jemand mal nicht kann oder will, dann ab nach Hause. Die Basis sind Eigenverantwortlichkeit und Vertrauen.
Klingenberg: Welche ist, Ihrer Meinung nach, die wichtigste Eigenschaft, neben dem juristischen Wissen, die ein Rechtsanwalt mitbringen muss?
Rechtsanwalt Thomas Keller: Alles steht und fällt mit der Akquise. Ohne echte Fälle, bringt das juristische Wissen nichts. Das heißt, der Unternehmergedanke darf nicht außer Acht gelassen werden. Wenn Juristen noch keinen eigenen Mandantenstamm aufgebaut haben, sollten sie einen Mandanten, mit dem sie arbeiten oder gearbeitet haben, für weitere Fälle akquirieren.
Klingenberg: Haben Sie einen Ratschlag für junge Juristen ohne Mandantenstamm? Wie kommt man an Mandanten?
Rechtsanwalt Thomas Keller: Die richtige Kanzlei wird benötigt. Bei uns wird z. B. geschaut, wer kann was? Und nicht, wer ist am längsten dabei? Man sollte seine Fähigkeiten erkennen und diese anbieten.
Klingenberg: Sie raten also dazu, erst in einer Kanzlei beschäftigt zu sein, bevor man sich selbstständig macht?
Rechtsanwalt Thomas Keller: JA! Unbedingt. Die wenigsten beginnen gut, ohne einen Mandantenstamm, den sie mitbringen.
Klingenberg: Wird in Ihrer Kanzlei jeder Fall angenommen?
Rechtsanwalt Thomas Keller: Nein. Im Kern werden bei uns Arbeitgeber vertreten. Zudem auch Betriebsräte großer Unternehmen. In aller Regel arbeiten wir auch nicht nach dem RVG, sondern mit Stundensätzen. Damit können wir eine ganze Reihe von Fällen gar nicht annehmen, da diese sich für den Mandaten nicht rechnen würden. Deshalb kümmert sich nur eine Kollegin auch um Arbeitnehmer.
Dies gilt aber nicht zwingend für das Handels- und Gesellschaftsrecht. Dort werden viele Transaktionen gemacht, wir beraten Gesellschaften und Gesellschafter.
Uns ist wichtig, dass das Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant passt. Das Thema Fairness spielt dabei eine wichtige Rolle. In Ausnahmefällen arbeite ich auch pro bono.
Klingenberg: Zum Handels- und Gesellschaftsrecht. Wie wichtig sind BWL Vorkenntnisse? Sollte man sich betriebswirtschaftliche Kenntnisse während des Studiums / im juristischen Vorbereitungsdienst aneignen? Oder genügt es sich während der juristischen Tätigkeit einzuarbeiten?
Rechtsanwalt Thomas Keller: Diese Kenntnisse sind zwingend, wenn man beispielsweise Gesellschaften beraten möchte, etwa zu einer Fusion oder Trennung. Viele, die bei KELLER MENZ im Handels- und Gesellschaftsrecht tätig sind, haben solche Hintergründe und diese bereits mitgebracht. Ohne dieses Vorwissen können sie keine Transaktionen beraten.
Klingenberg: In Zusammenhang mit Ihrer Kanzlei spielt die Tiefenberatung eine Rolle. Was ist mit „Tiefenberatung“ gemeint?
Rechtsanwalt Thomas Keller: Es geht um ein Konzept, bei dem man nicht davon ausgeht, dass die Fragestellung sogleich erkannt wird. Ein Beispiel: Sie sind mandatiert von einem Vorstand, der abberufen werden soll und der um sein Ansehen, seine Karriere und sein Geld fürchtet. Er will von ihnen eine Beratung. Was sie juristisch für ihn tun können, ist nur ein kleiner Teil dieser Beratung. Sie müssen herausfinden, was will der Mandant? Dabei geht es nicht immer um Geld, sondern häufig um Ruhe. Der erste Wunsch ist häufig eine schnelle Problemlösung. Aber dies ist meist nicht die effektive Lösung. Es geht also um eine persönliche Beratung.
Klingenberg: Ist das der Unterschied zwischen einem guten und einem durchschnittlichen Anwalt?
Rechtsanwalt Thomas Keller: Nein, das hat nicht unbedingt etwas mit Qualität zu tun. Es ist einfach ein Ansatz, der auch nicht in jedem Fall benötigt wird. Es ist eine Zusatzleistung.
Klingenberg: Herr Keller, haben Sie abschließend einen Tipp für junge Volljuristen?
Rechtsanwalt Thomas Keller: Die ersten 2-3 Jahre sollte man nicht an eine Work-Life-Balance denken, sondern sich kopfüber ins Fachgebiet stürzen, fit werden im ausgewählten Fachgebiet, sodass man auch gegenüber alten Füchsen standhalten kann. Man muss sich nicht direkt Gedanken darüber machen, wie man sich von anderen unterscheiden kann. Der Rest kommt von alleine.
Und ganz wichtig, nie den Spaß an der Sache vergessen!
Vielen Dank für das Interview!