Gewerblicher Rechtsschutz & Presse- und Medienrecht: Karriereeinstieg, Fachanwaltstitel, Doktortitel und mehr
Im folgenden Interview mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser von der Kanzlei HÖCKER Rechtsanwälte PartGmbB in Köln, wurde dieser im März 2021 von unserem Redaktionsleiter Sebastian M. Klingenberg unter anderem zu seinem Werdegang, seinen Tätigkeiten als Rechtsanwalt in den Gebieten ‚Gewerblicher Rechtsschutz‘ und ‚Presse- und Medienrecht‘ sowie als Dozent an der FHM Fachhochschule des Mittelstands in Köln, zum Fachanwaltstitel, zur Promotion und vielem mehr befragt.
Zur Person
Herr Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser studierte im JURIDICUM der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Seinen juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er am Landgericht Köln mit Stationen bei einer Amtsrichterin des AG Köln, der Staatsanwaltschaft Köln, dem Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln sowie in einer mittelständischen Wirtschaftskanzlei.
Unmittelbar nach dem Zweiten Staatsexamen im Jahr 2006 hat Herr Dr. Leeser die Zulassung als Rechtsanwalt beantragt und erhalten. Im selben Jahr war er als Rechtsanwalt in Teilzeit tätig und arbeitete an seiner Promotion im Gesellschaftsrecht. 2007 bis 2008 übte er seine Tätigkeit in Vollzeit aus und promovierte im Gesellschaftsrecht bei Prof. Dr. Barbara Grunewald (Universität zu Köln). Die nachfolgenden Jahre arbeitete er als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Gesellschaftsrecht. 2010 wechselte er zu Heuking Kühn Lüer Wojtek in Düsseldorf, in das gesellschaftsrechtliche Dezernat von Managing Partner Dr. Hans Gummert: Hier durfte er den Kanzleigründer Herrn Dr. Hans Günter Heuking persönlich kennenlernen.
Im Jahr 2011 vollzog sich dann sein Wechsel zu HÖCKER Rechtsanwälte PartGmbB und damit auch der Wechsel des Rechtsgebietes vom Gesellschaftsrecht zum Presserecht, Äußerungsrecht, Wettbewerbsrecht und IP. Herr Dr. Leeser arbeitete insbesondere im Auf- und Ausbau des markenrechtlichen Dezernats von HÖCKER. Im selben Jahr nahm er eine Dozententätigkeit für Medien- und Presserecht an der FHM Fachhochschule des Mittelstands in Köln auf. 2014 wird er Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und zwei Jahre später Salary Partner bei HÖCKER. Herr Dr. Leeser wird 2018 Mitglied im Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz im Kölner Anwaltverein und ein Jahr darauf Equity Partner bei HÖCKER (ins. HR / Recruitment, Social Media).
Aktuell ist Herr Rechtsanwalt Dr. Leeser nach wie vor Rechtsanwalt und Partner bei HÖCKER Rechtsanwälte PartGmbB.
Während Jura und die Anwaltstätigkeit ihm vor seiner Anstellung bei HÖCKER, nach eigener Aussage, einfach nur Spaß bereiteten, fand er im Team von HÖCKER und dem unglaublich spannenden Gebiet des Presse- und Äußerungsrechts seine berufliche Erfüllung. Der tägliche professionelle Umgang mit den Medien und Journalisten sowie mit teils schillernden Mandanten und das Hintergrundwissen zu Fakten und Geschichten, die im Zweifel niemals veröffentlicht werden, seien einfach unbezahlbar.
Zum Unternehmen
HÖCKER Rechtsanwälte PartGmbB ist seit der Gründung im Jahr 2003 in einem rekordverdächtigen Tempo in die erste Liga des Presserechts aufgestiegen und wird schon seit Jahren z. B. von JUVE und LEGAL 500 zu den Topkanzleien im Presserecht gezählt. Auch im Marken- und Wettbewerbsrecht findet die Kanzlei Anerkennung und erfreut sich einer stetig wachsenden Mandantschaft.
Gegründet wurde die Kanzlei von Professor Dr. Ralf Höcker, LL.M. (London) und Dr. Carsten Brennecke als hochspezialisierte Boutique im Presse- und Äußerungsrecht sowie Marken- und Wettbewerbsrecht. Kanzleigründer Höcker erlangte parallel Bekanntschaft durch seinen Bestseller „Lexika der Rechtsirrtümer“ und seine Mitwirkung in der RTL-Fernsehshow „Einspruch“. Bundesweit als Topkanzlei anerkannt wurde die Kanzlei spätestens mit ihrer Performance im Kachelmann-Verfahren. Den Strafprozess gegen den zu Unrecht beschuldigten ehemaligen Wettermoderator, jetzigen Unternehmer und Moderator Jörg Kachelmann begleitete die Kanzlei HÖCKER presse- und äußerungsrechtlich von Beginn an bis heute. Insgesamt wurden hier in diesem Zusammenhang weit über 300 Akten angelegt und erfolgreich bearbeitet. Die Kanzlei erwirkte für ihren Mandanten eine große Menge gerichtlicher Titel (einstweilige Verfügungen, Unterlassungs- und Geldentschädigungsurteile). Sie geht heute noch gegen vereinzelte Nachverurteilungen vor.
Jahr für Jahr wuchs die Kanzlei kontinuierlich und vergrößerte ihren Mandantenkreis sowie die Anzahl der anwaltlichen und nicht anwaltlichen Mitarbeiter:innen. 2019 erweiterte sich mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser erstmals der Kreis der Equity Partner.
Wofür steht HÖCKER Rechtsanwälte PartGmbB? SUI GENERIS ist das Motto der Kanzlei. Bei HÖCKER sind große Teile der Tätigkeit Neuland in der deutschen Rechtsprechung. Sie haben Verfahren und Vorgehensweisen entwickelt, die nicht nur zu Siegen, sondern zu regelrechten Paukenschlägen vor Gericht geführt haben. Die Angriffs- wie Verteidigungsstrategien sind neuartig und oft unkonventionell.
Als wichtigste Tugenden der Kanzlei zählen: Der Respekt vor dem Gesetz und dem Menschen in all seinen Facetten. Bei HÖCKER wird ein freundschaftliches, ehrliches und direktes Miteinander gepflegt. „Wir lehren und lernen jeden Tag hinzu und halten nichts für unveränderbar. Unsere Stärke ist der Blick über den Tellerrand und das Beherrschen der wenigen von uns angebotenen Rechtsgebiete bis in die tiefsten Verästelungen. Vergleicht man die Kanzlei HÖCKER mit einer Hand, so ist sie eine geballte Faust nach außen und eine stets freundschaftlich ausgestreckte nach innen.“
Die Kanzlei steht vor allem für eine offene, tolerante und vorurteilsfreie Zivilgesellschaft ein. Respekt und Schutz von Minderheiten nehmen hier eine übergeordnete Rolle ein. „Wir verstehen die verschiedenen religiösen und ethnischen Einflüsse und die Freiheit eines individuellen Lebensentwurfs als gesellschaftliche Überlebensnotwendigkeit und als Bereicherung für unsere Kanzlei. Für HÖCKER arbeiten Menschen mit internationaler Geschichte, Homosexuelle, Christen, Juden, Muslime, Atheisten und Menschen mit Handicap. Das Miteinander ist geprägt von gegenseitigem Respekt, hohem Interesse aneinander und der Selbstverständlichkeit gleicher Aufstiegschancen.“
Bei HÖCKER werden Referendare beschäftigt und ausgebildet, durchaus mit einer hohen Übernahmequote. Darüber hinaus werden sehr gerne Berufseinsteiger eingestellt. Mit jungen Anwält:innen am Anfang ihrer beruflichen Karriere wurden ausgezeichnete Erfahrungen gemacht.
Die Kanzlei hat ihren Standort in Köln und betreut von hier aus deutschlandweit nationale und internationale Mandanten. Aktuell hat die Kanzlei 15 anwaltliche Berufsträger und ist weiterhin auf solidem Wachstumskurs.
Das Interview
Klingenberg: Sehr geehrter Herr Dr. Leeser, Sie sind nun seit über zehn Jahren Rechtsanwalt. Was hat Sie dazu bewogen Rechtsanwalt zu werden bzw. wieso haben Sie sich gegen eine Karriere als Richter oder Staatsanwalt entschieden?
Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser: Ich wollte schon immer Interessenvertreter sein. Ich wollte schon immer das „Gewinnen & Verlieren“ spüren, Erfolg oder Misserfolg, strategisch und mit allen rechtlich zur Verfügung gestellten Mitteln auf das bestmögliche Ergebnis hinarbeiten, das Maximum für meine Mandanten herausholen, letztlich Menschen, die mir ihr Problem anvertrauen, helfen.
Mein Beruf soll emotional sein. Ich möchte mich bei Siegen freuen können, bei Niederlagen ärgern, und dennoch eine notwendige Distanz zu meinen Mandanten wahren. Ich kann mir das in der Position eines Richters schlicht nicht vorstellen. Eine staatsanwaltschaftliche Tätigkeit hätte ich mir dagegen sehr gut vorstellen können. Nun stehe ich oft auf der „Gegenseite“, wenn wir Beschuldigte in einem Strafverfahren presse- und äußerungsrechtlich vertreten. Wenn Staatsanwaltschaften die Persönlichkeitsrechte unserer Mandanten nicht wahren, mahnen wir sie ab. Ein spannendes Feld, das öffentliche Äußerungsrecht. Bei Interesse hieran empfehle ich den Aufsatz von Conrad/Brost, „Der geschwätzige Staatsanwalt“, StraFo 2018, 45 ff.
Die berufsethisch richtige Einstellung zu meinem Beruf als Rechtsanwalt und Interessenvertreter habe ich ehrlich gesagt erst mit meiner Tätigkeit im Presse- und Äußerungsrecht bei HÖCKER verstanden. Denn hier vertreten wir Menschen, die – oft genug zu Unrecht – im Kreuzfeuer stehen und auf die niemand mehr einen Cent setzt. Meist sind wir neben einem beteiligten Strafverteidiger und den allernächsten Angehörigen die einzigen, die dem Mandanten überhaupt noch helfen können und wollen. Hier kämpfen wir für die Wahrung der Unschuldsvermutung, gegen Vorverurteilungen und schlampige wie sensationslüsterne Presseberichte.
Da ich schon zahlreiche Male miterlebt habe, wie Menschen tatsächlich unschuldig in derartige Situationen gelangen können, bin ich davon überzeugt, dass ein Rechtsanwalt grundsätzlich jeden Menschen vertreten sollte, völlig ohne Ansehen seiner Person. Jeder Mensch hat eine Menschenwürde. Diese gilt es zu verteidigen, wenn sie verletzt wird. Das und warum Justitia als Sinnbild für den Rechtsstaat verbundene Augen hat, habe ich erst als Presse- und Medienanwalt wirklich verinnerlicht.
Klingenberg: Wann sind Sie erstmalig mit den Rechtsgebieten ‚Gewerblicher Rechtsschutz‘ und ‚Presse- und Medienrecht‘ in Berührung gekommen? Was hat Sie daran jeweils fasziniert?
Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser: 2011, nach meinem Wechsel zu HÖCKER. Zuvor habe ich in der großartigen Düsseldorfer Einheit der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek als Associate gearbeitet, bis ich Ende Oktober 2010 mit meiner Frau (damals noch Freundin) die Geburtstagsparty meines besten Freundes im Kölner Club IVORY besuchte. Dort stand der „Kollege“ Ralf Höcker an der Theke mit einem bekannten Schauspieler. Da ich uns ohnehin neue Getränke besorgen und den berühmten Anwaltskollegen kurz kennenlernen wollte, sprach ich ihn an der Theke an, während meine Frau sich um den Schauspieler kümmerte. Ich spendierte den beiden ein Bier und nach ca. 15 Minuten fragte Höcker mich, ob ich in seine Kanzlei wechseln wolle. Ich hielt dies für einen Witz und lehnte natürlich ab, auch da er mir niemals mein Heuking-Gehalt hätte zahlen wollen. Doch irgendwie begeisterte er mich von seiner Kanzlei und deren Spirit. Er machte mich regelrecht heiß auf das Rechtsgebiet Presserecht. Wir verabschiedeten uns.
Irgendwann, an einem Samstag im November oder Dezember 2010, überwog meine Neugierde und ich rief Höcker spontan an. Er sagte: „Das passt ja gut. Ich bin gerade in der Kanzlei. Komm doch mal vorbei!“. Ich fuhr hin, wir vereinbarten die Zusammenarbeit und damit auch meine berufliche Rückkehr nach Köln (ein nicht unwesentlicher Faktor für meine Entscheidung). Bei einem 2. Termin in der Kanzlei lernte ich Carsten Brennecke kennen, der natürlich noch zustimmen musste. Der Deal stand. Am 01.04.2011 begann ich meine Tätigkeit bei HÖCKER.
Die Rechtsgebiete ‚Gewerblicher Rechtsschutz‘ und ‚Presse- und Medienrecht‘ haben mich von Anfang an fasziniert und tun dies bis heute. Schon mein erster Fall war spannend. Ich erwirkte einstweilige Verfügungen gegen Presse- und TV-Berichte über eine ehemals weltweit erfolgreiche Modedesignerin, die des Betrugs verdächtigt wurde. So ging es immer weiter. Ich habe meinen Wechsel nie bereut. Es wird wohl mein letzter gewesen sein. Sollte ich doch jemals die Kanzlei wechseln, werde ich natürlich den HÖCKER-Rechtsgebieten treu bleiben, da ich mir in den mittlerweile 10 Jahren bei HÖCKER durchaus einen eigenen Namen in der Spezialmaterie Presserecht gemacht haben soll – so sagen es andere (fügt er augenzwinkernd hinzu).
Klingenberg: Sie sind nicht der einzige Experte für diese Rechtsgebiete bei HÖCKER Rechtsanwälte PartGmbB. Arbeiten Sie oft mit Ihren Kollegen im Team? Wie ist Ihre Kanzlei insoweit im Allgemeinen strukturiert?
Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser: Als Partner der Kanzlei arbeite ich immer mit ein bis zwei Associates und natürlich auch mit Referendar:innen an einem Fall. Dazu gibt es größere Projekte, an denen mehrere Partner und Associates beteiligt sind. Die Besonderheit bei HÖCKER ist, dass alle miteinander zusammenarbeiten, d. h. jede/r mit jeder/m. Es gibt keine festen Dezernate oder Zuweisungen von Associates zu bestimmten Partnern bei uns. Ich finde das sehr schön, abwechslungsreich und teamfördernd. Ich kann allerdings nicht ausschließen, dass sich dies in Zukunft mit weiter anwachsender Größe der Kanzlei einmal ändern könnte.
Klingenberg: Neben Ihrer anwaltlichen Tätigkeit sind Sie auch Dozent für Medienrecht an der FHM Fachhochschule des Mittelstands, Bielefeld/Köln. Wieviel Zeit nimmt dies zusätzlich in Anspruch und wie bringen Sie beide Tätigkeiten unter ein Dach?
Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser: Meine eigene Dozententätigkeit halte ich, trotz einiger spannender Anfragen anderer Hochschulen in der Vergangenheit, auf die FHM beschränkt. Ich konnte bisher eingehende Anfragen immer an jüngere Kanzleikolleg:innen vermitteln, so dass diese nun auch als Dozenten tätig sind. Wir von HÖCKER finden es wichtig, das eigene Wissen immer wieder in neuen Worten verständlich und frei auch für juristische Laien zu präsentieren. Die Dozententätigkeit ist hierzu eine gute Übung. Darüber hinaus halten wir so Kontakt zur jüngeren Generation und akquirieren sogar das ein oder andere Mandat. Wir freuen uns, wenn junge Kolleg:innen Lehraufträge annehmen. Sie können während der Arbeitszeit ihre Vorlesungen halten und dürfen das Honorar dafür natürlich zu 100 % behalten.
Die FHM bietet ihren Studierenden Trimester an, so dass mein 30 Stunden-Kurs „Presse- und Medienrecht“ maximal dreimal im Jahr läuft. Zeitlich ist dies manchmal schwierig, aber bisher habe ich es irgendwie immer hinbekommen. Klausuren korrigiere bzw. bewerte ich meist an Wochenenden zu Hause.
Klingenberg: Würden Sie mit Blick darauf sagen, Sie haben trotzdem eine gesunde Work-Life-Balance?
Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser: Ich halte meine Work-Life-Balance für absolut gut und gesund, obwohl ich als Partner mehr arbeite als unsere Associates. Wir legen bei HÖCKER absoluten Wert auf die Work-Life-Balance unserer Anwält:innen. Unsere Leute sollen ihr Leben genießen und glücklich sein. Nur so bringen sie die beste Leistung für unsere Kanzlei. Immer wenn sich andeutet, dass die Arbeitsbelastung zu hoch werden könnte, stellen wir frühzeitig neu ein, um unser Team zu entlasten.
Klingenberg: Als Dozent und Rechtsanwalt sind Kommunikations- und Präsentationsfähigkeiten besonders wichtig. Wann haben Sie sich erstmals mit solchen Soft Skills auseinandergesetzt? Und was meinen Sie, welche weiteren Soft Skills sollten sich junge Juristen möglichst frühzeitig aneignen?
Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser: Da fallen mir spontan meine Seminarvorträge im Studium, die Vorbereitungen auf den Aktenvortrag im Zweiten Staatsexamen sowie der Kurzvortrag zu meiner Dissertation ein. Kommunikations- und Präsentationsfähigkeiten sind im Berufsleben als Anwalt sicher genauso wichtig wie das juristische Wissen und Handwerkszeug.
Junge Juristen sollten auf eine klare Sprache, kurze Sätze (Subjekt, Prädikat, Objekt), ohne unnötige Füllwörter, Augenkontakt und Körpersprache achten. Dies kann man nicht früh genug lernen. Das Schöne daran ist, dass auch Nicht-Naturtalente sich diese Fähigkeiten durch Übung sehr gut aneignen können.
Klingenberg: Herr Dr. Leeser, Sie sind nicht nur Rechtsanwalt, sondern auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Die Fachanwaltsordnung [FAO] regelt detailliert, welche Anforderungen für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung erfüllt werden müssen. Wie zeitaufwendig ist der Erwerb jedoch tatsächlich? Inwieweit mussten Sie beim Erwerb vielleicht etwaige Herausforderungen bewältigen?
Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser: Um den Fachanwaltstitel zu erwerben, müssen theoretische und praktische Kenntnisse nachgewiesen werden. Um ehrlich zu sein, war mir der Titel nie wichtig. Als ich zu HÖCKER wechselte, habe ich mich schnellstmöglich zu dem Fachanwaltskurs für gewerblichen Rechtsschutz angemeldet, um das notwendige Spezialwissen im gewerblichen Rechtsschutz kompakt und systematisch zu hören und zu vertiefen. Es gab dann drei Abschlussklausuren für den theoretischen Teil. Ich kann diese Kurse nur jedem empfehlen. Wir zahlen diese Fortbildungen für unsere Anwält:innen natürlich und stellen sie hierfür frei.
Im praktischen Bereich müssen der Rechtsanwaltskammer binnen 3 Jahren eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen (ca. 80) aus verschiedenen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes nachgewiesen werden. Davon müssen wiederum einige Fälle gerichtliche Verfahren (ca. 15) oder jedenfalls förmliche Verfahren z. B. Markenamtsverfahren (ca. 30) sein. Durch meine Tätigkeit bei HÖCKER war die Fallzusammenstellung zeitlich schon etwas aufwendig, aber letztlich kein Problem.
Als Fachanwalt muss man jährlich 15 Fortbildungsstunden in diesem Bereich nachweisen. Hierzu besuche ich immer das 15-stündige Herbstseminar im gewerblichen Rechtsschutz des Kölner Anwaltvereins, eine schöne Gelegenheit, um meine Kolleg:innen anderer Kanzleien jedenfalls einmal im Jahr persönlich zu treffen, leider 2020 und voraussichtlich auch 2021 nur online.
Klingenberg: Sie sind bei HÖCKER Rechtsanwälte PartGmbB maßgeblich auch für das Presse- und Medienrecht zuständig. Planen Sie mit Blick darauf auch einen Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung ‚Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht‘?
Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser: Nein, wie gesagt ging es mir im gewerblichen Rechtsschutz nur um die Skills, nicht um den Titel. Im Presse- und Medienrecht „I Know I Got Skillz“, um es mit Shaquille O’Neal zu sagen.
Klingenberg: Was meinen Sie, worin liegen die Vorteile in dem Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung?
Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser: Die Vorteile liegen klar in der systematischen Vermittlung von Wissen und der praktischen Erfahrung. Die Fachanwaltsbezeichnung selbst halte ich für völlig bedeutungslos. Nicht ein einziger Mandant beauftragt deswegen einen Anwalt. Nicht ein einziger Mandant hat mich jemals auf diesen Titel angesprochen. Viele Mandanten wissen gar nicht, was genau „Gewerblicher Rechtsschutz“ bedeutet. Höcker und Brennecke z. B. hatten damals auch die Fachanwaltskurse gemacht und hätten locker die Fälle zusammenbekommen, haben aber schlicht nie die Fallsammlung eingereicht, weil ihnen der Titel egal war. Ganz so unwichtig war es mir dann doch nicht.
Klingenberg: Neben Ihrer beruflichen Karriere haben Sie mit Ihrer Promotion auch eine akademische Karrierebahn eingeschlagen. Wo lagen die Herausforderungen bei diesem Großprojekt und wie haben Sie diese bewältigt? Würden Sie sich retrospektiv nochmals dazu entscheiden, eine Doktorarbeit zu schreiben?
Rechtsanwalt Dr. M. Leeser: Wir bei HÖCKER legen maximalen Wert auf den Doktortitel. Das mag veraltet klingen, aber wer eine Dissertation hinlegt und erfolgreich promoviert wird, weist den notwendigen Biss nach und die Fähigkeit, ein größeres, teils langwieriges, schweißtreibendes und möglicherweise gar absolut nerviges Projekt zu einem guten Ende zu führen.
Ich habe damals unmittelbar nach dem Zweiten Staatsexamen mit meiner Dissertation begonnen und in Teilzeit als Rechtsanwalt gearbeitet. Ich bin froh, dies damals gemacht zu haben. Das war wohl der letztmögliche Zeitpunkt. Wenn Berufsanfänger sich für eine Promotion entscheiden, fördern wir das in unserer Kanzlei.
Klingenberg: Sie sind auch Recruiter bei HÖCKER Rechtsanwälte PartGmbB. Worauf wird bei einer Bewerbung von Rechtsreferendaren und jungen Volljuristen bei Ihnen besonders wert gelegt, Soft Skills, Promotion und LL.M. einmal außen vor?
Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser: Die Hard Skills, die wir von Rechtsanwält:innen verlangen, sind mindestens ein Prädikatsexamen sowie eine abgeschlossene oder laufende Dissertation. Zusätzlich müssen wir im persönlichen Gespräch den Eindruck gewinnen, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber charakterlich zu uns ins Team passt. Egoistische und rücksichtslose Karrieretypen mit ausgefahrenen Ellenbogen passen z. B. nicht zu uns. Bei uns zählen das Team und die gute Stimmung.
Klingenberg: Welchen Ratschlag würden Sie einem Rechtsreferendaren für seine Ausbildung geben?
Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser: Ist doch klar: Zu HÖCKER kommen!
Klingenberg: Und wie sieht es mit einem Ratschlag für junge Volljuristen aus, die vor ihrem Karrierebeginn stehen?
Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser: Ich wünsche allen Karrierestartern, dass sie in ihrem Job glücklich werden. Glück und Zufriedenheit kann dem einen ein Richter-Job geben, dem anderen das hohe Einstiegsgehalt einer Großkanzlei und die tägliche Mitarbeit an internationalen Deals und Projekten. Man sollte in sich reinhören und herausfinden, was man wirklich will und bereit ist zu geben.
Ich finde es auch nicht tragisch, wenn man sich in den ersten 1-3 Berufsjahren ausprobiert und verschiedene Jobs austestet, um sich dann für einen dauerhaften Karriereweg zu entscheiden. Wichtig ist nur eines: Ist man in seinem Job unglücklich, sollte man dringend und schnellstmöglich etwas ändern. Niemand sollte sein Leben lang in einem Job arbeiten, der sie/ihn nicht glücklich macht. Ach ja: Für viele ist oder wäre HÖCKER eine tolle Option!
Vielen Dank für das Interview!