Medizinrecht mit Leidenschaft: Fachkenntnisse, Examensrelevanz, Arbeit als Compliance Officer und mehr!
Frau Rechtsanwältin Dr. Mareike Piltz arbeitet im Medizinrecht, als Prüferin im Zweiten Staatsexamen, als zertifizierter Compliance Officer sowie als Wirtschaftsmediatorin. In diesem Interview, welches im April 2021 stattgefunden hat, stellte Sie sich den Fragen unseres Redaktionsleiters Sebastian M. Klingenberg und gab außerdem Tipps für Referendare und junge Volljuristen.
Zur Person
An der Universität Hamburg studierte Frau Dr. Piltz Jura und ihren juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte sie beim OLG Celle in Niedersachsen. Seit Januar 2009 ist Frau Dr. Piltz Volljuristin. Sie war die folgenden viereinhalb Jahre als angestellte Anwältin bei einer großen Kanzlei in Nürnberg tätig.
Im Anschluss begann ihre Tätigkeit als angestellte Anwältin bei HFBP Rechtsanwälte und Notar in Gießen und Frankfurt. Seit März 2015 ist sie Partnerin bei HFBP Rechtsanwälte und Notar, niedergelassen ist sie am damals eröffneten Standort in Hannover.
Im Rahmen ihrer anwaltlichen Tätigkeit referiert sie für verschiedene deutsche Großbanken, Pharmaunternehmen und Fortbildungsakademien für Steuerberater. Frau Dr. Piltz ist zertifizierter Compliance Officer und berät alle Akteure des Gesundheitswesens zu Fragen der Compliance und Risikoprävention. Sie ist Fachanwältin für Medizinrecht und Wirtschaftsmediatorin. Neben zahlreichen Veröffentlichungen ist sie Lehrbeauftragte an der Europäischen Fernhochschule Hamburg und prüft für das Landesjustizprüfungsamt Niedersachen das Zweite juristische Staatsexamen.
Zum Unternehmen
HFBP Rechtsanwälte und Notar ist eine der führenden Medizinrechtskanzleien in Deutschland und wurde im Jahre 2001 von drei Freunden, Alexander Bechtler, Dr. Oliver Bechtler und Michael Fritz, gegründet, die noch heute Partner der Kanzlei sind. Neben dem Medizinrecht liegen ihre Schwerpunkte im Baurecht. Das Team besteht aus 27 Anwälten und umfasst insgesamt gut 50 Personen. Die vier Standorte der Kanzlei befinden sich in Frankfurt, Gießen, Hannover und Berlin.
Den Sinn und die Philosophie ihrer Kanzlei definieren sie folgendermaßen: „Jeden Tag unternehmen wir etwas. Bei allem, was wir tun, stehen wir mit Recht und Seele beieinander und entwickeln Perspektiven, damit Du Deine Ziele verwirklichst. Gemeinsam. Alles. Erreichen.“
HFBP bildet an allen Standorten Referendare aus und ist stets auf der Suche nach engagierten Kollegen. Berufseinsteiger sind dabei gerne gesehen.
Das Interview
Klingenberg: Sehr geehrter Frau Rechtsanwältin Dr. Piltz, Sie sind Fachanwältin für das Medizinrecht. Wann sind Sie zum ersten Mal mit dieser Rechtsmaterie in Berührung gekommen und was hat Sie daran so begeistert?
Rechtsanwältin Dr. Mareike Piltz: Bereits im Studium an der Uni Hamburg habe ich den Wahlschwerpunkt des Sozialrechts belegt und dabei während des Studiums als auch im Examen Blut im Medizinrecht geleckt. Deswegen habe ich zwei meiner Referendariatsstationen dann auch bei der Ärztekammer Hamburg und dem Universitätsklinikum Eppendorf absolviert und konnte mir nie vorstellen, etwas anderes als Medizinrecht zu machen.
Klingenberg: Das Medizinrecht ist interdisziplinär, denn Jura trifft auf Medizin; und mit Medizin kommt die Notwendigkeit ein gewisses Fachvokabular zu kennen. Was meinen Sie, genügt es die notwendigen Fachkenntnisse im Rahmen der juristischen Tätigkeit zu erlernen, oder sollte ein interessierter Jurist sich damit bereits vorab auseinandersetzen?
Rechtsanwältin Dr. Mareike Piltz: Der geringste Teil unserer Tätigkeit spielt im Haftungsrecht. Wir tummeln uns vor allem im medizinischen Gesellschaftsrecht, im Berufsrecht, im Krankenhaus-, Zulassungs- und Honorarrecht. Das Fachvokabular, das man dabei benötigt, lernt man im Arbeitsalltag, hierfür bedarf es keiner besonderen Ausbildung. Im Zweifel sind auch die Mandanten sehr hilfsbereit.
Klingenberg: Gibt es einen aktuellen Fall im Rahmen des Medizinrechts, von dem Sie ausgehen, dieser könnte im nächsten Examen laufen?
Rechtsanwältin Dr. Mareike Piltz: HFBP hat kürzlich einen Sieg vor dem Bundessozialgericht errungen. Dabei ging es um eine Sonderbedarfs-Anstellungsgenehmigung für einen Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie. Wir rügten erfolgreich Ermittlungsdefizite des Berufungsausschusses. Das BSG entschied, dass die Kassenärztliche Vereinigung dem Berufungsausschuss zur Ermittlung des Sachverhaltes unter Umständen auch die Fallzahlen der befragten bereits zugelassenen Ärzte offenlegen muss. Im Rahmen dieses Urteils wurden die Grundsätze einer Sonderbedarfsprüfung wunderbar durchgeprüft. Der Fall ist prädestiniert für Prüfungen, wobei das Medizinrecht grundsätzlich nur sehr selten im Examen geprüft wird, weil es sehr speziell ist.
Klingenberg: Bleiben wir einmal beim juristischen Staatsexamen. Das Medizinrecht bedient sich aus allen drei großen Rechtsgebieten: Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht. Damit haben Sie als Prüferin in der mündlichen Prüfung des Zweiten Staatsexamens einen klaren Vorteil, denn Sie können als Prüferin überall eingesetzt werden. Prüfen Sie aber auch abwechselnd in allen drei Rechtsgebieten? Welches Prüfungsfach gefällt Ihnen als Prüferin eigentlich am meisten?
Rechtsanwältin Dr. Mareike Piltz: In Niedersachsen, wo ich als Prüferin tätig bin, prüft der Anwaltsprüfer im Zweiten Staatsexamen Fragen aus dem anwaltlichen Bereich – in welchem Rechtsgebiet, bleibt der Wahl des Prüfers vorbehalten. Ich prüfe fast ausschließlich Zivilrecht, weil ich das Gefühl habe, dass darin die Kandidaten am sichersten sind und sich die Fälle perfekt weiterentwickeln lassen.
Klingenberg: Nach welchen Kriterien wählen Sie Ihre Prüfungsfragen aus?
Rechtsanwältin Dr. Mareike Piltz: Oftmals nach aktuellen Fällen, die mir im Arbeitsalltag unterkommen, oder nach Gerichtsurteilen, die ich bei der anwaltlichen Fortbildung für interessant und geeignet befinde.
Klingenberg: Sind das letztlich auch die Inhalte, die Sie als Lehrbeauftragte an der Europäischen Fernhochschule Hamburg vermitteln?
Rechtsanwältin Dr. Mareike Piltz: Dort bin ich im Bereich des Sozial- und Arbeitsrechts tätig und habe mich lange Zeit mit Didaktik beschäftig. Mittlerweile nimmt der anwaltliche Arbeitsalltag allerdings so viel Zeit in Anspruch, dass für die Lehrtätigkeit wenig Raum bleibt.
Klingenberg: Als Lehrbeauftragte haben Sie sicherlich verschiedene typische Fehler bemerkt, die Studenten regelmäßig machen. Welche Fehler sind das und wieso sind diese Fehler Ihrer Meinung nach gravierend?
Rechtsanwältin Dr. Mareike Piltz: In meinen Augen ist der größte Fehler, den man machen kann, ein Fach zu belegen, für das man nicht brennt. Zugegebenermaßen ist das manches Mal nicht einfach – das Jurastudium ist furchtbar trocken und hat wenig bis gar nichts mit dem zu tun, was uns später als Juristen im Arbeitsalltag begegnet. Deswegen würde ich unbedingt Praktika und Studentenjobs im juristischen Bereich empfehlen, um zu testen, ob mir das Arbeitsfeld liegt.
Klingenberg: Ich möchte mich noch einmal Ihrer juristischen Karriere zuwenden: Sie sind zertifizierter Compliance Officer. Was genau heißt das? Was genau macht ein Compliance Officer?
Rechtsanwältin Dr. Mareike Piltz: Als Compliance Officer ist man in einem Unternehmen für die Einhaltung der festgelegten legalen Richtlinien verantwortlich. Man stellt sicher, dass sämtliche innerbetrieblichen Abläufe und Prozesse gemäß den gültigen Vorschriften und Gesetzen erfolgen. Meine Tätigkeit bezieht sich nicht so sehr auf unsere Kanzlei, als vielmehr auf unsere Mandanten im Gesundheitswesen, die zwingend ein Compliance-Management-System vorhalten müssen. Für sie schule ich die Mitarbeiter in Bezug auf rechtliche Gegebenheiten sowie Änderungen. Mit dieser Maßnahme soll ein rechtlich einwandfreies Arbeiten gewährleistet und rechtliche Risiken minimiert werden.
Klingenberg: Wie wird man denn eigentlich zertifizierter Compliance Officer?
Rechtsanwältin Dr. Mareike Piltz: Man legt einen theoretischen Kurs ab, der mit einer schriftlichen Prüfung endet. Im Anschluss müssen jährlich Fortbildungen und praktische Erfahrungen nachgewiesen werden, damit man sich weiterhin „zertifizierter Compliance Officer“ nennen darf.
Klingenberg: Daneben sind Sie auch Wirtschaftsmediatorin. Zwischen welchen Parteien vermitteln Sie denn in aller Regel? Krankenkassen und Ärzte bzw. Krankenhäuser oder Ärzte/Krankenhäuser und Patienten?
Rechtsanwältin Dr. M. Piltz: Meine mediierende Tätigkeit findet fast ausschließlich für Praxen statt, d. h., bei Konflikten zwischen Gesellschaftern einer Arzt- oder Zahnarztpraxis. Die Erfolge sind hervorragend, ich kann nur empfehlen, den Schritt zu gehen und eine Mediation zu wagen. Versprochen: mit Räucherstäbchen und Klangschalen hat das wenig zu tun.
Klingenberg: Die Wirtschaftsmediation unterscheidet sich von der regulären Mediation dahingehend, dass mindestens eine Partei dem Wirtschaftssektor zuzuordnen ist. Sind dafür spezielle Kurse im Rahmen der Mediationsausbildung zu belegen oder kann sich jeder Mediator auch um Wirtschaftsmediation kümmern?
Rechtsanwältin Dr. Mareike Piltz: Eine besondere Ausbildung ist nicht erforderlich – wenn man fundiert ausgebildeter Wirtschaftsmediator ist, kann man in allen Bereichen tätig sein. Nach meinem Gefühl liegt mir die Wirtschaftsmediation einfach mehr, als bspw. die Familienmediation, weil die Wirtschaft der Bereich ist, in dem ich mich tagtäglich bewege.
Klingenberg: Wie wichtig sind betriebswirtschaftliche Kenntnisse für die Wirtschaftsmediation bzw. für die Tätigkeit als Compliance Officer, und genügt es die notwendigen Fachkenntnisse im Rahmen der zu Tätigkeit erlernen, oder sollte ein interessierter Jurist sich vorab mit BWL auseinandersetzen?
Rechtsanwältin Dr. Mareike Piltz: Meine persönliche Meinung: Ohne vernünftige betriebswirtschaftliche Kenntnisse sollte man keine Praxisgründung eines Arztes begleiten. Auch hier gilt das, was ich bereits zuvor gesagt habe: es reicht, wenn man sich mit dem Thema im Job befasst. Wir erklären unseren neuen Kollegen gemeinsam mit den mit uns kooperierenden Steuerberatern, wie man eine BWA oder eine Bilanz liest und wie sich der Praxiswert eines Arztes berechnet. Diese Basics sollte man beherrschen.
Klingenberg: Neben all den soeben dargestellten Tätigkeiten referieren Sie auch für verschiedene deutsche Großbanken und Pharmaunternehmen sowie für Fortbildungsakademien für Steuerberater. Wie bekommen Sie all das unter einen Hut? Wie viel Arbeit nehmen Sie mit nach Hause? Und würden Sie sagen, Sie haben eine gesunde Work-Life-Balance?
Rechtsanwältin Dr. Mareike Piltz: Ich arbeite sicher recht viel, allerdings trenne ich nicht zwischen Work- und Life-Balance. Meine Arbeit ist einer der wichtigsten Teile meines Lebens, und insbesondere die Vorträge und Veranstaltungen, auf denen ich referiere, sind eine gelungene Abwechselung zu der sonstigen Tätigkeit in der Kanzlei. Gleichzeitig kann ich es mir als Selbstständige herausnehmen, auch mal zwei Stunden später ins Büro zu gehen. Also: alles im Lot!
Klingenberg: Was würden Sie sagen, inwieweit beeinflusst Ihre Tätigkeit als Fachanwältin für Medizinrecht Ihr tägliches Leben?
Rechtsanwältin Dr. Mareike Piltz: Ich habe gerade ein Erlebnis gehabt, infolgedessen ich dankbar bin, dass ich den Beruf ausübe, den ich habe: Eine mir sehr nahestehende Person ist erkrankt, und nur durch die Hilfe eines Mandanten ist aufgefallen, dass die ursprüngliche Therapieempfehlung nicht ganz zutreffend war.
Ganz davon ab: Ich gehe nahezu jeden Tag voller Vorfreude ins Büro und kann mir nur schwer vorstellen, dass es eine tollere, interessantere und ausfüllendere Tätigkeit gibt, als meine.
Klingenberg: Abschließend würde ich Sie um einen Ratschlag bitten, sowohl einmal für Rechtsreferendare als auch für junge Volljuristen, die vor deren Karrierebeginn stehen.
Rechtsanwältin Dr. Mareike Piltz: Tut, was Ihr liebt! Alles, was man mit Begeisterung macht, wird auch gut! Und am Ende sind aus meiner Sicht Empathie, ein differenziertes Wahrnehmungsvermögen und Kreativität die Punkte, die ausschlaggebend dafür sind, ob man ein wirklich guter Jurist wird.
Vielen Dank für das Interview!