In dieser Beitragsreihe stellen wir dir die geläufigsten Rechtsgebiete vor und geben dir einen Überblick darüber, welche Karrieremöglichkeiten die einzelnen Felder bieten und welche Kenntnisse und Fähigkeiten benötigt werden. In diesem Beitrag geht es um Verwaltungswirtschaftsrecht und Öffentliches Baurecht.

Allgemeines zum Verwaltungswirtschaftsrecht und Öffentlichen Baurecht

Bei dem Verwaltungswirtschaftsrecht und dem öffentlichen Baurecht handelt es sich jeweils um besondere Schwerpunkte des Verwaltungsrechts und gehören dementsprechend zum öffentlichen Recht.

Das Verwaltungswirtschaftsrecht trägt auch die alternativen Bezeichnungen Wirtschaftsverwaltungsrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht. In jedem Fall regelt es all diejenigen Rechtsbeziehungen zwischen Staat und den am Wirtschaftsleben beteiligten Personen. Der Staat wird hierbei durch seine Behörden im Wege von Zulassungen, Genehmigungen sowie Überwachungen als Eingriffsverwaltung oder im Wege von Förderungen als Leistungsverwaltung tätig. Konkret gehören in diesem Sinne auch die Organisation der Wirtschaftsverwaltung sowie die Wirtschaftslenkung und Wirtschaftsaufsicht zum Verwaltungswirtschaftsrecht. Ferner umfasst es etwa das Gewerbe- und Gaststättenrecht, das Handwerksrecht, das Subventionsrecht, das Außenwirtschaftsrecht, das Recht der Wirtschaftstätigkeit der öffentlichen Hand, das öffentliche Preisrecht, das Währungs-, Bank- und Börsenrecht sowie das Bergbau-, Energie- und Atomrecht. Schließlich sind auch Privatisierung und Teilprivatisierung wesentliche Aspekte des öffentlichen Wirtschaftsrechts.

Das öffentliche Bau- und Planungsrecht (sogenanntes Städtebaurecht) regelt demgegenüber Zulässigkeit, Grenzen, Ordnung und Förderung der baulichen Nutzung des Bodens. Insoweit wird zwischen Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht unterschieden. Während sich ersteres mit der rechtlichen Qualität des Bodens sowie dessen Nutzbarkeit befasst, regelt letzteres die technischen Anforderungen an bauliche Anlagen und ihren Gefahren. Weitere wesentliche Aspekte im öffentlichen Baurecht sind etwa das Immissionsschutzrecht und Umweltrecht sowie rechtliche Fragestellungen rund um Infrastruktur und Krankenhäuser sowie zu Abfall, Wasser und Abwasser.

Die gesetzlichen Grundlagen des Verwaltungswirtschaftsrechts finden sich – wie auch zum Verwaltungsrecht an sich – in einer Vielzahl von bundesrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften. Die gesetzlichen Grundlagen des öffentlichen Baurechts sind vergleichsweise überschaubarer. Hier spielen maßgeblich das Baugesetzbuch [BauGB], die Baunutzungsverordnung [BauNVO] sowie die jeweiligen Landesbauordnungen eine gehobene Rolle.

Welche Karrieremöglichkeiten habe ich im Verwaltungswirtschaftsrecht und Öffentlichen Baurecht?

Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Verwaltungswirtschaftsrecht beziehungsweise im öffentlichen Baurecht sind nicht nur mannigfaltig, wie es ohnehin grundsätzlich im Verwaltungsrecht der Fall ist, sondern bieten teilweise sogar prestigeträchtigere Karrierechancen.

Jurist:innen mit einer entsprechenden Expertise können also zunächst eine Karriere als Verwaltungsrichter:in, Rechtsanwält:in oder innerhalb einer einschlägigen Behörde (beispielsweise bei der Bauaufsichtsbehörde) anstreben. Während in Boutiquen und mittelständischen Kanzleien in aller Regel jedoch nahezu alle verwaltungsrechtliche Teilrechtsgebiete angeboten werden, zeichnen sich vor allem Großkanzleien mit spezialisierter Expertise im öffentlichen Baurecht und / oder im Verwaltungswirtschaftsrecht aus. Eine entsprechende anwaltliche Karriere ist bundesweit möglich; eine Hochburg besteht für diese besonderen Schwerpunkte des Verwaltungsrechts nicht. Entsprechendes gilt für diejenigen, die in einer Behörde oder (kommunal)politisch tätig werden wollen. Insbesondere mit dem Schwerpunkt Verwaltungswirtschaftsrecht muss sich die Karriere nicht auf die Bundesebene beschränken. Denn zum Beispiel die Europäische Kommission bietet einen sogenannten Juristischen Dienst, der zum einen die Kommission rechtlich berät und diese, zum anderen, vor dem Europäischen Gerichtshof [EuGH] in Luxemburg vertritt. Ein weiterer sehr beliebter öffentlicher Arbeitgeber ist – aufgrund seiner Vielseitigkeit und der Breite der möglichen Aufgaben – das Auswärtige Amt. Die Einsatzfelder reichen hier vom Rechts- und Konsularwesen über Politik, Wirtschaft und Kultur bis hin zur Presse und Protokoll und umfassen damit auch einige verwaltungswirtschaftsrechtliche Angelegenheiten.

Welche besonderen Kenntnisse sollte ich mit mir bringen?

Das Verwaltungswirtschaftsrecht spielt in der universitären Ausbildung eine eher untergeordnete Rolle. Es wird regelmäßig auf einige wenige Gebiete beschränkt und ihnen werden in der Regel auch nur in groben Zügen Aufmerksamkeit geschenkt. Anders verhält es sich jedoch für das öffentliche Baurecht, welches als Pflichtstoff durchaus einen wesentlichen Bestandteil der universitären Ausbildung darstellt. Ähnlich verhält es sich beim juristischen Vorbereitungsdienst, zumindest wenn Verwaltungsstation und Wahlstation nicht in einschlägigen Behörden absolviert wurden. Deshalb ist es notwendig, sich die entsprechenden Kenntnisse zumindest für das Verwaltungswirtschaftsrecht selbst anzueignen, etwa durch einen entsprechenden Schwerpunkt an der Universität oder entsprechenden (freiwilligen) Lehrgängen während des juristischen Vorbereitungsdienstes.

Wer mit Auslandsbezug tätig werden möchte, sollte darüber hinaus zumindest in der englischen Sprache verhandlungssicher sein. Gesteigerte Kenntnisse in der französischen Sprache können zum Beispiel bei den Europäischen Organen zum Vorteil sein.

Promotion und / oder ein an der Universität Speyer zu erwerbender Magister der Verwaltungswissenschaften (Mag.rer.publ.) sind hier sehr gerne gesehen.

Kann ich im Rechtsgebiet Verwaltungswirtschaftsrecht und Öffentliches Baurecht Fachanwalt werden?

Die Fachanwaltsordnung [FAO] sieht keinen Fachanwalt für diese besonderen Schwerpunkte des Verwaltungsrechts vor, sondern gemäß § 8 FAO nur für das Verwaltungsrecht als Ganzes.