In dieser Beitragsreihe stellen wir dir die geläufigsten Rechtsgebiete vor und geben dir einen Überblick darüber, welche Karrieremöglichkeiten die einzelnen Felder bieten und welche Kenntnisse und Fähigkeiten benötigt werden. In diesem Beitrag geht es um Tierrecht (inklusive Pferderecht).

Allgemeines zum Tierrecht

Das Tierrecht umfasst sämtliche rechtliche Regelungen, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit Tieren stehen. Es betrifft mithin unterschiedlichste Personen und Personengruppen, zum Beispiel Tierhalter:innen, Tierzüchter:innen, Tierärzt:innen, Tierschutzvereine etc. Als Unterkategorie ist das Pferderecht zu nennen, welches zum Teil sogar von Jurist:innen eigenständig angeboten wird. Im Rahmen dessen spielt auch der Pferdesport eine gehobenere Rolle.

Im Wesentlichen kann das Tierrecht dem Zivilrecht zugeordnet werden, es bedient sich dennoch auch verschiedener öffentlich-rechtlicher Vorschriften. Eine zentrale Vorschrift im Rahmen der zivilrechtlichen Komponente ist § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuches [BGB], wonach Tiere gerade keine Sachen im Sinne des BGB darstellen, die Vorschriften über Sachen dennoch entsprechend Anwendung finden. Deshalb gehören zu den zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten rund ums Tier insbesondere der Tierkauf mitsamt Mängelhaftung (vor allem bei etwaigen Krankheiten des Tieres bei / vor / nach dem Kauf), die tierrechtliche Haftung (sei es des Tierhalters, des Tierhüters oder gar des Tierarztes), die Tierhaltung im Miet- und Nachbarrecht sowie die Zwangsvollstreckung von Tieren.

Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zum Tierrecht basieren zunehmend auf dem seit dem 01.08.2002 in unserer Verfassung unter Art. 20a GG [Grundgesetz] verankerten Tierschutz als Staatszielbestimmung. Insoweit bestehen Vorschriften etwa zur Tierhaltung und -behandlung sowie zur Tierzucht und zum Tierhandel, aber auch beispielsweise zur Schlachtung und zu Tierversuchen (im Rahmen dessen etwa auch in der Lebensmittelproduktion oder in der medizinischen Forschung). Zuwiderhandlungen können dabei nicht nur Ordnungswidrigkeiten, sondern gar Straftaten darstellen.

Die gesetzlichen Grundlagen des Tierrechts (inklusive des Pferderechts) finden sich insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch [BGB] sowie im Tierschutzgesetz [TierSchG] und den darauf beruhenden landesrechtlichen Normen. Weitere besondere tierrechtliche Paragrafen sind etwa § 28 der Straßenverkehrsordnung [StVO] zu Tieren im Straßenverkehr sowie § 121 des Ordnungswidrigkeitengesetzes [OWiG] zum Halten gefährlicher Tiere.

Aktuell

Medial bekannt werden Fälle rund ums Tierrecht aktuell hauptsächlich im Zusammenhang mit der Massentierhaltung, dem Schreddern von männlichen Küken sowie der Kastration von Schweinen. Diese Praktiken werden häufig als Verstoß gegen § 1 TierSchG gesehen, wonach niemand „einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“ darf.

Welche Karrieremöglichkeiten habe ich im Tierrecht?

Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Tierrecht sind zwar vergleichsweise begrenzt, solche Jurist:innen sind jedoch sehr begehrt.

Ein:e tierrechtlich versierte:r Volljurist:in kann sich zunächst als (Einzel-)Anwalt:in selbstständig machen oder eine Anstellung in einer Boutique oder mittelständischen Kanzlei finden. Zum Teil gibt es sogar auf das Tierrecht spezialisierte Kanzleien. Anwaltliche Karrieremöglichkeiten bestehen hier bundesweit; eine Hochburg besteht insoweit grundsätzlich nicht.

Entsprechendes gilt für diejenigen, die eine Karriere aus Überzeugung anstreben und deshalb in einer Nichtregierungsorganisation [NGO] und anderen gemeinnützigen Verbänden, wie etwa der PETA, dem Deutschen Tierschutzverein oder einem der kommunalen Tierschutzvereine, tätig werden möchten.

Welche besonderen Kenntnisse sollte ich mitbringen?

Das Tierrecht als solches spielt in der universitären Ausbildung keine gesteigerte Rolle. Tiere aller Art (Katze, Hund, Pferd etc.) werden aber durchaus als Rahmenthema für tiefergreifendere schuld- und sachenrechtliche Probleme verwendet. Dies gilt sodann vor allem im juristischen Vorbereitungsdienst, in welchem Tierfälle jedoch durchaus eine gesteigerte Bedeutung einnehmen.

Als besondere Kenntnisse genügen bereits vertiefte Kenntnisse im einschlägigen zivilrechtlichen Schuld- und Sachenrecht, eventuell auch im Handelsrecht. Hinzu kommen vertiefte Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht sowie gezielt zum Tierschutzgesetz. Es genügen jedoch Grundkenntnisse im Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht.

Daneben ist ein Grundverständnis und ein entsprechendes Fachvokabular von Tierkrankheiten etc. sicherlich von Vorteil. Diese spielen hauptsächlich im Rahmen von Mängelhaftungsfragen eine Rolle.

Außerdem sind Promotion und / oder LL.M., insbesondere in der freien Wirtschaft, sehr gerne gesehen.

Kann ich im Rechtsgebiet Tierrecht Fachanwalt werden?

Die Fachanwaltsordnung [FAO] sieht keinen Fachanwalt für das Tierrecht vor.