Das Familienrecht ist ein besonderes Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch private Beziehung, wie z.B. Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft, miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es ebenso die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft oder rechtliche Betreuung.

Auch im Familienrecht findet man in unserer Kanzlei professionelle Hilfe, Beratung und rechtliche Begleitung.

Reform zum Familienrecht

Seit dem 01.09.2009 wurde das Familienrecht aufgrund einer grundlegenden Reform aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ausgegliedert. Es wurde ein eigenständiges Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG) erlassen.

Das zentrale Ziel dieser Reform war, den geänderten familiären Lebensverhältnissen und den praktischen Bedürfnissen der an solchen Verfahren Beteiligten gerecht zu werden und nach Inhalt, Aufbau und Sprache für die Betroffenen besser verständlich zu sein.

Das Rechtsgebiet: Familienrecht

Das Familienrecht begleitet Menschen von der Geburt (z.B.: Vaterschaftsanerkennung, Adoption etc.) bis zum Alter und Tod (z.B. Vorsorgevollmachten, Ehegattenerbrecht etc.).

Wie in allen in unserer Kanzlei bearbeiteten Rechtsgebieten stehen Ihnen auch im Familienrecht speziell ausgebildete Fachanwält:innen beratend zur Verfügung. Für die Ernennung zur Fachanwältin bzw. zum Fachanwalt gehört neben dem Abschluss des Jurastudiums mit zwei Staatsexamina auch eine spezielle Weiterbildung wie z.B. eine mindestens dreijährige Zulassung als Anwält:in, die Bearbeitung von mindestens 120 Familienrechtsfällen, ein mindestens 120–stündiger theoretischer Lehrgang mit abschließenden Klausuren und jährliche verpflichtende Fortbildungen, um immer aktuell zu sein.

Neben den vielen familiären Rechtsthemen, in denen wir außergerichtlich beraten und Ihre Interessen – nicht nur in gerichtlichen – Auseinandersetzungen vertreten, werden wir zum überwiegenden Teil in den folgenden Themenbereichen tätig:

  • Vertretung im Scheidungsverfahren
  • Erstellung von Eheverträgen bei Beginn der Ehe ( z.B. zum Schutz von Firmenvermögen)
  • Erstellung von Partnerschaftsverträgen
  • Erstellung von Trennungs- und Scheidungs­vereinbarungen zur Vermeidung von gerichtlichen Streitigkeiten nach Beendigung des Zusammenlebens
  • Klärung und Durchsetzung von Unterhaltspflichten
  • Klärung von Sorgerechts- und Umgangsrechtsfragen
  • Klärung von Vermögensfragen bei Trennung oder Scheidung ( z.B. Berechnung und Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen, Vermögensauseinandersetzung und Versorgungsausgleich)
  • Anwendung des internationalen Privatrechts im Familienrecht bei grenzüberschreitenden Familienrechtssachen (z.B. Scheidung von ausländischen Mitbürger:innen, Auslandsadoption etc.)

Das Familienrecht benötigt: Empathie, Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick

Noch mehr als in jedem anderen Rechtsgebiet ist nicht nur umfassendes und spezielles rechtliches Wissen gefragt, sondern in hohem Maße auch Empathie, Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick in Konfliktsituationen, denn das Zerbrechen einer Partnerbeziehung geht mit Gefühlen wie Ohnmacht, Trauer, Wut, Verzweiflung und Ängsten, nicht zuletzt mit Ängsten um die wirtschaftliche Existenz, einher.

Vorsicht, Kinder sind im Spiel!

Betroffen sind oft nicht nur die beiden Konfliktparteien, sondern auch Dritte, ganz besonders die Kinder von sich trennende Eltern, denen das Familienverfahrensrecht bei Streitigkeiten um die elterliche Sorge oder den Umgang im Gerichtsverfahren eine:n Verfahrenspfleger:in zur Seite stellt, der, unabhängig von den Wünschen der Elternteile die Interessen und das Wohl des Kindes zu vertreten hat.

Oftmals streiten sich die Eltern erbittert um das alleinige Sorgerecht. Dahinter steckt oftmals nichts anderes als die Angst, die Kinder durch die Trennung zu verlieren. Hier ist dem jeweiligen Elternteil zunächst die rechtliche Situation und der Wille des Gesetzgebers nahezubringen, dass die Trennung von der bzw. dem Partner:in nicht von der gemeinsamen elterlichen Verantwortung entbinden soll, sondern erwartet wird, dass die getrenntlebenden Partner:innen ein erzieherisches Arrangement treffen, um auch in Zukunft bei den gemeinsamen Kindern zu kooperieren. Sobald dies geklärt werden kann, werden Fronten oftmals bereits aufgeweicht, Gerichtsverfahren vermieden und mit Hilfe der Fachleute ein vernünftiges Konzept bezüglich des Verbleibs der Kinder und des Umgangs mit dem jeweiligen anderen Elternteil gefunden.

Vor einer Trennung

In der Kanzlei suchen auch Menschen Rat, die sich in einer Beziehung sehr unglücklich fühlen, sich aber, bevor sie sich entscheiden, die bzw. den Partner:in zu verlassen, erst einmal darüber informieren wollen, welche Rechte sie haben und welche Ansprüche sie bei Trennung stellen können. Hier können wir Anwält:innen schon früh die Weichen stellen, dass unnütze Streitereien aus Unkenntnis der rechtlichen Situation vermieden werden können.

Vor einer Eheschließung

Vor Eheschließung beraten wir Heiratswillige darüber, ob die gesetzlichen Regelungen, die letztendlich nichts anderes sind als die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Eingehung der Ehe, in ihrem speziellen Fall passend sind und entwerfen andernfalls einen individuellen Ehevertrag, der den Wünschen und Vorstellungen des Paares entspricht, wie diese sich die gemeinsame Zukunft vorstellen.

Dabei haben noch jungen Eheleuten, die zusammen ihr Leben erst noch aufbauen wollen, andere Schwerpunkte als Menschen, die erst in der Mitte des Lebens zusammenfinden.

So ist z.B. das Interesse von selbständigen Unternehmer:innen, die vielleicht schon eine gescheiterte Ehe hinter sich haben und sich eine eigene Existenz aufgebaut haben, der Schutz des Unternehmens im Falle einer Trennung und Scheidung.

In diesem Falle hinterfragen wir Familienfachanwält:innen sehr genau die Lebenssituationen beider Beteiligten zum aktuellen Zeitpunkt ebenso wie deren Vorstellungen über die noch vor ihnen liegende gemeinsame Zeit. Ausgestatten mit diesen Informationen können wir dann einen individuellen Ehevertrag erarbeiten, in dem beispielsweise, ohne den gesetzlichen Güterstand aufgeben zu müssen, das Firmenvermögen durch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft aus dem Zugewinn im Falle einer Trennung heraus genommen wird, aber dennoch dafür Sorge getragen ist, dass die bzw. der Ehepartner:in am Vermögenszuwachs der jeweiligen Partnerin bzw. des jeweiligen Partners während der Ehe partizipiert.

Scheidungsverfahren

Im Falle der Scheidung vertreten wir unsere Mandant:innen im Scheidungsverfahren, da dort Anwaltszwang herrscht und die bzw. der Antragsteller:in zwangsläufig anwaltlicher Vertretung bedarf.

Ebenso sind wir bei der Berechnung und außergerichtlichen und gegebenenfalls gerichtlichen Durchsetzung von mit der Trennung entstehenden vermögensrechtlichen Ansprüchen behilflich. Hierzu gehören zu allererst die Unterhaltsansprüche der gemeinsamen noch minderjährigen Kinder, aber auch Trennungsunterhaltsansprüche des weniger verdienenden Ehegatten.

Fazit

Letztendlich ist es für uns Familienfachanwält:innen nicht nur ein großer Erfolg, wenn wir unseren Mandant:innen zu ihrem Recht verhelfen konnten. Es gibt uns erst recht ein gutes Gefühl, wenn wir dies geschafft haben, ohne dass Hass und Missgunst zwischen den ehemaligen Partner:innen besteht und diese als Eltern noch gut miteinander über die Belange der gemeinsamen Kinder sprechen und sich absprechen können.

– Rechtsanwältin Silke Vogel, HFBP Gießen