Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und WEG-Recht, Anwaltsvereine und mehr

In diesem Interview erzählte Herr Rechtsanwalt Markus Trude unserem Redaktionsleiter Sebastian M. Klingenberg im April 2021 von seiner Selbstständigkeit und den Fachanwaltstiteln im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Miet- und WEG-Recht; zudem gibt er einen Überblick zu Anwaltvereinen, klärt er in diesem Interview über die Examensrelevanz seiner Rechtsgebiete auf und vieles mehr.

Zur Person & zum Unternehmen

Rechtsanwalt Markus Trude hat in Köln studiert und dort auch das Referendariat absolviert. Als Rechtsanwalt wurde er im Jahre 1999 zugelassen – damals noch bei dem Amts- und Landgericht Köln. Nachdem er zunächst in einer Kanzlei mit sieben Berufsträgern beschäftigt war, wechselte er 2002 insbesondere im Hinblick auf seine Spezialisierung auf das Immobilien- und Bankrecht als Sozius in die schon seit den 50er Jahren bestehende Sozietät seines Vaters. Heute führt er die Kanzlei alleine mit einer angestellten Rechtsanwältin. Im Jahre 2008 wurde ihm als einem der ersten Rechtsanwälte bundesweit der Titel des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht verliehen. Er wird von der Zeitschrift Capital als eine der führenden Rechtsanwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht genannt. Seit 2020 ist er zudem Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht. Im Jahre 2007 gründete er den Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht im Kölner Anwaltverein, dessen Vorsitzender er bis 2013 war, um dann in den Vorstand des Kölner Anwaltvereins zu wechseln, dessen Vorsitzender er seit dem Jahre 2018 ist. Zudem ist er Vorsitzender des Aufsichtsrates einer Wohnungsbaugenossenschaft. Neben dem Bank- und Kapitalmarktrecht sowie dem Miet- und WEG-Recht hat er sich auf das Staatshaftungsrecht und das Bergschadensrecht spezialisiert.

TRUDE Rechtsanwälte wurde 1952 in Köln gegründet und war von Beginn an auf das Zivilrecht ausgerichtet. Im Zivilrecht bestehen besondere Spezialisierungen im Staatshaftungsrecht, Bergschadensrecht, Immobilienrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit 2016 wurde ein weiterer Schwerpunkt im Betreuungsrecht und Sozialrecht gesetzt. TRUDE Rechtsanwälte vertritt Behörden, Banken, Bergbauunternehmen und auch Privatpersonen. Es bestehen Fachanwaltschaften im Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und WEG-Recht sowie Sozialrecht. Das Ziel der Kanzlei ist es, das Recht ihrer Mandanten durchzusetzen. Einsatz und Kreativität stehen dabei im Vordergrund.

Das Interview

Klingenberg: Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Trude, Sie sind schon seit über 20 Jahren im Geschäft. Was hat Sie damals dazu bewogen Rechtsanwalt zu werden und haben Sie es jemals bereut?

Rechtsanwalt Markus Trude: Für mich gibt es kaum einen interessanteren Beruf. Als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin muss man in der Lage sein, komplexe Sachverhalte mit den juristischen Kenntnissen zu verknüpfen. Vor Gericht muss man ein guter Taktiker sein und den Überblick bewahren. Man sollte im besten Fall den anderen immer einen Schritt voraus sein. Dies zu erlernen hat mich bewogen, Anwalt zu werden. Ich mag diese Arbeit. Bereut habe ich meine Berufswahl noch nie.

Klingenberg: Sie arbeiteten zunächst für knapp drei Jahre in einer mittelständischen Kanzlei. Was hat Sie dazu bewogen diese Kanzlei zu verlassen und stattdessen Ihre eigene Kanzlei zu führen? Wo sehen Sie jeweils die Vor- und Nachteile?

Rechtsanwalt Markus Trude: In der mittelständischen Kanzlei waren meine Möglichkeiten zu beschränkt. Die unmoderne Ausrichtung auf nur ein einziges Rechtsgebiet und da vielleicht auch wieder nur auf einen Teilbereich, empfand ich als fade. Zudem wollte ich immer mein eigener Herr sein. Angestellt zu sein, empfinde ich als langweilig und es beschränkt mich in meiner Arbeit und Kreativität. Deswegen war die Selbständigkeit immer das Ziel. Natürlich hat man als angestellte Rechtsanwältin oder angestellter Rechtsanwalt den Vorteil der festen Arbeitszeit und auch des festen Gehalts, das jeden Monat kommt. Auch von der Zahl der Urlaubstage der Angestellten kann ich nur träumen. Als selbständiger Anwalt führe ich aber ein kleines Unternehmen. Das macht die Arbeit vielgestaltig. Zudem kann ich viel mehr bewegen, als ich es als angestellter Rechtsanwalt könnte. Ich kann machen, was ich will und wie ich es will. Ich gestalte als selbständiger Anwalt meine Arbeit und mein Leben und werde nicht von anderen gestaltet. Ich mag es auch, Verantwortung zu tragen. Ich habe kein sehr schwieriges Studium absolviert, um dann als Angestellter das zu machen, was andere mir sagen. Anwalt/Anwältin ist ein freier Beruf. Nach meinem Verständnis kann man dies nur richtig leben, wenn man selbständig ist. Nachteil der Selbständigkeit ist sicher die geringe Freizeit.

Klingenberg: Welche Herausforderungen hatten Sie damals bei der Übernahme der Kanzlei Ihres Vaters zu bewältigen und wie sind Sie damit umgegangen?

Rechtsanwalt Markus Trude: Nachdem ich Sozius in der aus zwei Rechtsanwälten und einer Rechtsanwältin bestehenden Sozietät geworden bin, kamen viele neue Aufgaben hinzu.

Fragen der strategischen Ausrichtung, der Zusammenarbeit zwischen gleichgestellten Partnern und der Organisation waren zu klären. In einer Sozietät muss man zusammen einen Weg finden. Es gibt keinen „Chef“, der das bestimmt. Eine weitere Herausforderung besteht ohne Zweifel in der Akquise neuer Mandate. Juristen und Juristinnen, die sich im Anwaltsberuf selbständig machen wollen, sollten zwei bis drei Jahre in einer kleineren Anwaltskanzlei das Handwerk lernen. Das Referendariat ist dafür nicht ausreichend.

Klingenberg: Ihre Kanzlei hat sicherlich in den vergangenen knapp 20 Jahren einige Höhen und Tiefen durchgemacht. Was ist Ihr Erfolgsrezept für eine erfolgreiche Kanzlei?

Rechtsanwalt Markus Trude: Der Anwaltsberuf ist zu individuell, um ein allgemeines Erfolgsrezept nennen zu können. Wie in fast jedem Beruf führt aber in der Regel das Abliefern einer hochwertigen Arbeit über kurz oder lang immer zum Erfolg. Man kann sich natürlich auch für das Massengeschäft entscheiden, wie z. B. viele Kapitalmarkrechtler (Beispiel: Wirecard, Falschberatung durch Banken) dies tun oder wie wir das jetzt auch beim Dieselskandal erleben. Dann muss man sich aber darüber im Klaren sein, dass man über Jahre nur diese eine Sache in einer Vielzahl von Fällen vertritt und dieses Geschäft nach Beendigung wieder komplett wegfällt. Das mag temporär gut für das Einkommen sein. Interessant ist diese Tätigkeit aus meiner Sicht aber eher nicht.

Klingenberg: Sie sind zweifacher Fachanwalt, seit fast 13 Jahren für Bank- und Kapitalmarktrecht und seit knapp einem Jahr für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. An dieser Stelle deshalb einmal Gratulation zum zweiten Fachanwaltstitel. Wieso haben Sie sich aber zu einem zweiten Fachanwaltstitel entschieden, vor allem wenn dieser thematisch weniger zum Bank- und Kapitalmarktrecht zu passen scheint?

Rechtsanwalt Markus Trude: Wieso sollte das Bank- und Kapitalmarktrecht thematisch nicht zum Miet- und WEG-Recht passen? In diesem Bereich sehe ich mich als Immobilienrechtler. Es gibt kaum Wohnungsunternehmen, die nicht auch Finanzierungen benötigen. Ich sehe meine beiden Fachanwaltstitel deswegen eher als wechselseitige Ergänzung, insbesondere wenn man Mieter oder Vermieterseite im gewerblichen Mietrecht vertritt. In meinen Augen hat sich ohnehin in den letzten Jahren der Fokus der Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger etwas zu sehr auf die Spezialisierung ausgerichtet. Man sollte das Recht vom Grundsatz schon noch im Ganzen erfassen, um wirklich gut zu sein. Ich vermag auch nicht zu erkennen, warum jemand, dem z. B. Familienrecht und Strafrecht Spaß macht, nicht diese beiden Rechtsgebiete bearbeiten sollte.

Klingenberg: Die Fachanwaltsordnung [FAO] regelt detailliert, welche Anforderungen für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung erfüllt werden müssen. Wie zeitaufwendig ist der Erwerb jedoch tatsächlich?

Rechtsanwalt Markus Trude: Hier muss man zwischen Berufseinsteigerin/Berufseinsteiger und der Rechtsanwältin/dem Rechtsanwalt, die/der bereits länger tätig ist, unterscheiden. Für die Berufseinsteiger ist der abgeschlossene Lehrgang von Interesse. Meistens verfügen die Berufseinsteiger aber noch nicht über ein breites Wissen und in der praktischen Arbeit gewonnene Kenntnisse. Da ist Lernarbeit neben dem Fachanwaltslehrgang angesagt. Als ich die Fachanwaltschaften erwarb, hatte ich bereits vor dem Beginn des Lehrgangs die sogenannte Fallliste mehr als voll. Im Lehrgang wurde mir deswegen nichts für mich Neues erzählt. So reduzierte sich mein Aufwand tatsächlich auf den Lehrgang selbst und die 3 Klausuren, auf die ich mich auch nicht vorbereiten musste.

Klingenberg: Was meinen Sie, worin liegen die Vorteile in dem Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung? Würden Sie sagen, Sie haben dadurch einen größeren Mandantenstamm erworben? Verhalten sich Ihre Mandanten deswegen Ihnen gegenüber anders?

Rechtsanwalt M. Trude: Von vielen Mandanten werden heute Fachanwaltstitel bei der Anwaltschaft erwartet. Sie werden es selten erleben, dass sich eine Bank von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt vertreten lässt, die/der über keinen Fachanwaltstitel verfügt. Tatsächlich könne sich auch potentielle Mandantinnen und Mandanten am Markt durch den Fachanwaltstitel bei der Auswahl des Anwalts und der Anwältin besser orientieren. So kommt durchaus das ein oder andere Mandat hinzu, das man ansonsten nicht erhalten hätte. Ich persönlich bemerke in meiner Tätigkeit allerdings kein anderes Verhalten der Mandanten mir gegenüber durch die Fachanwaltschaften.

Klingenberg: Sie sind nicht nur Selbstständiger und zweifacher Fachanwalt mit eigener Kanzlei, sondern auch Vorsitzender eines Aufsichtsrats, Geschäftsführer einer GmbH und Vorsitzender des Vorstands des Kölner Anwaltverein e.V. Wie bekommen Sie all das unter einen Hut? Wie viel Arbeit nehmen Sie mit nach Hause? Und würden Sie sagen, Sie haben eine gesunde Work-Life-Balance?

Rechtsanwalt Markus Trude: Es ist eine Frage der Organisation und der Einsatzbereitschaft. Man darf natürlich nicht mit der Erwartung an die Aufgaben herangehen, dass man einen „9-to-5-job“ hat. Meine Arbeitszeit liegt deutlich über derjenigen eines Arbeitnehmers, allerdings nehme ich nie Arbeit mit nach Hause. Ich arbeite gerne und dann werden es auch selten weniger als 12 Stunden am Tag. Die Zeit zu Hause gehört allerdings meiner Familie. Ich selbst habe mich noch nie so wichtig genommen, dass ich jemals über meine Work-Life-Balance nachgedacht hätte.

Klingenberg: Wie genau sieht Ihre Tätigkeit als Vorsitzender des Vorstands des Kölner Anwaltverein e.V. aus? Und vielleicht für die etwas jüngeren Leser, was genau macht eigentlich ein Anwaltverein und wieso ist es ratsam Mitglied eines solchen Vereins zu sein?

Rechtsanwalt Markus Trude: Die Anwaltvereine sind die einzige Interessenvertretung der Anwaltschaft und das größte Anwaltsnetzwerk in Deutschland. Die Anwaltvereine kümmern sich um alle Belange der Anwaltschaft wie z. B. die Durchsetzung anwaltlicher Interessen in der Politik und die Darstellung der Anwaltschaft in der Öffentlichkeit. Die Anwaltvereine sind erster Ansprechpartner für die örtlichen Gerichte und stellen damit die Kommunikation zwischen diesen und der Anwaltschaft sicher. Gerade in der Pandemie hat sich wieder einmal gezeigt, welche wichtige Rolle die Anwaltvereine spielen. Der Kölner Anwaltverein hat im Jahre 2020 schon in der ersten Woche der Pandemie #juranotalone gegründet. Das ist eine umfassende Initiative zur Bündelung aller Fragen und Beschwerden, die sich aus der Pandemie ergeben. Innovativ daran war, dass wir die Gruppe über alle Medien publik gemacht haben und dabei die modernen digitalen Möglichkeiten nutzen konnten. So haben schon nach wenigen Tagen nicht nur wir der Anwaltschaft Fragen beantworten und Hilfestellungen leisten können, sondern die Anwaltschaft selbst war über die sozialen Medien in der Beantwortung von Fragen oft schneller als wir, insbesondere in der Facebookgruppe.

Traditionell bietet der Kölner Anwaltverein ferner Fortbildungen und Fachanwaltslehrgänge zu günstigen Preisen an, mit denen wir jährlich mehr als 1.700 Kolleginnen und Kollegen fortbilden. Wir haben immer ein offenes Ohr, wenn es darum geht, Anwältinnen und Anwälten zu helfen und diese zu unterstützen und haben insbesondere für Berufsanfänger und Berufsanfängerinnen einen eigenen Ausschuss gegründet, der sich um deren Belange kümmert. Über das Jahr verteilt bieten wir der jungen Anwaltschaft ein breites Angebot an Netzwerkveranstaltungen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen, der Richter- und Staatsanwaltschaft sowie Unternehmen zu verknüpfen. Der Kölner Anwaltverein verfügt über 29 Fachausschüsse von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zivilprozessrecht, in denen fachspezifische Fragestellungen behandelt werden und in denen renommierte Spezialisten sitzen, die sich auf den Nachwuchs freuen. Eine erste Möglichkeit für die Berufseinsteiger/in in ihrem Lieblingsgebiet Fuß zu fassen und Kontakte zu knüpfen.

An diesem Abriss über die Tätigkeit des Kölner Anwaltvereins sind meine Aufgaben als dessen Vorsitzender ganz gut beschrieben.

Was jüngere Kolleginnen und Kollegen aber oft übersehen, ist der Unterschied zwischen Anwaltverein und Rechtsanwaltskammer. Die Rechtsanwaltskammern nehmen sehr wichtige Aufgaben im Bereich der Selbstverwaltung der Anwaltschaft wahr. Sie bieten aber keine Interessenvertretung, keine Beratung in schwierigen Situationen und auch kein Netzwerk. Dies wäre ihnen als Kontrollbehörde der Anwaltschaft auch gar nicht möglich.

Klingenberg: Auf welchen Moment in Ihrer Karriere beziehungsweise auf welchen Fall denken Sie am liebsten zurück? Und auf welchen nicht so gerne?

Rechtsanwalt Markus Trude: Ich habe mich damals sehr darüber gefreut, als die sogenannte „Singularzulassung“ fiel. Es war für mich nie so ganz verständlich, warum ich als bei dem Landgericht Köln zugelassener Anwalt nicht in Bonn vor dem Landgericht oder vor dem Oberlandesgericht Köln auftreten konnte. Ich halte es für völlig unvertretbar, dass der Bundesgerichtshof in Zivilsachen bis heute nicht alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zulässt. Ich würde auch dort gerne „meine“ Fälle vertreten. Die Frage nach konkreten Fällen muss ich aber leider schuldig bleiben. Da ich als Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet bin, kann ich diese hier leider nicht erzählen. Meine Mandantschaft verlässt sich da auf mich. Ich nehme die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht sehr ernst, die es auch nicht zulässt, dass ich Angaben mache, aus denen man auf konkrete Fälle zurückschließen könnte. Es hat sich leider mittlerweile die Unsitte breit gemacht, diese Verpflichtung, die die Anwaltschaft besonders auszeichnet, eher als eine Soll-Vorschrift zu sehen. Da wird oft der Beruf verkannt.

Klingenberg: Gibt es einen aktuellen Fall im Rahmen des Bank- und Kapitalmarktrechts oder des Miet- und Wohnungseigentumsrechts, von dem Sie ausgehen, dieser könnte im nächsten Examen laufen?

Rechtsanwalt Markus Trude: Aktuell sehe ich da eher keinen Fall, der für das Examen taugt. In den Rechtsstreiten, die ich führe, geht es meist um sehr spezielle Fragestellungen, die man den Examenskandidaten kaum zumuten sollte.

Klingenberg: Das juristische Examen gilt als besonders anspruchsvoll. Haben Sie einen Ratschlag für unsere Jurastudenten und Rechtsreferendare, wie sie ihr Examen erfolgreich bestreiten können?

Rechtsanwalt Markus Trude: Nicht nur auf das Examen hin lernen, sondern darauf, eine gute Juristin oder ein guter Jurist zu werden. Lösungen und Fälle auswendig zu lernen, lässt einen vielleicht das Examen bestehen. Um aber ein gutes Examen zu schaffen, muss man den Überblick behalten und das System unseres Rechts lernen.

Vielen Dank für das Interview!