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Der Fachbereich Litigation

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Der Fachbereich Litigation setzt sich aus verschiedenen Aspekten zusammen, da sich Litigation auf den Prozess der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen zwei oder mehreren Parteien bezieht. Daher kann Litigation in verschiedenen Rechtsgebieten anfallen, etwa im allgemeinen Schuldrecht, im Handelsrecht bzw. im Wirtschaftsrecht generell, im Insolvenzrecht, im Arbeitsrecht, im Medizinrecht oder auch im Rahmen von Intellectual Property (IP), also beim Urheberrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz.
Litigation bezieht sich auf den gesamten Prozess der gerichtlichen Auseinandersetzung, beginnt daher mit der vorprozessualen Strategie, zu der auch die außergerichtliche Streitschlichtung gehört. In dieser Phase erfolgt eine Analyse der Erfolgsaussichten unter Bezugnahme der vorhandenen Beweise und Argumente. Sollte eine außergerichtliche Streitschlichtung nicht möglich sein, bilden die Ergebnisse der Analyse die Grundlagen für die Klageschrift und für die spätere Beweisführung. Mit Klageerhebung findet regelmäßig das schriftliche Vorverfahren statt, bei dem beide Parteien ihre Ansichten und Beweismittel austauschen. In dieser Phase ist eine erneute Analyse der Erfolgsaussichten notwendig, diesmal unter zusätzlicher Bezugnahme der vorhandenen Beweise und Argumente der Gegenseite. Daher geht es bei diesem Fachbereich auch um die Frage, ob letztlich nicht ein Vergleich sinnvoller wäre als ein gerichtliches Urteil, oder ob ein Rechtsmittel zu einem besseren Ergebnis für die eigene Mandantschaft führen könnte. Je nach Ausgang des Prozesses können zudem weitere Schritte erforderlich sein, wie die Zwangsvollstreckung des Urteils oder des Vergleichs. In jeder Phase von Litigation ist es daher enorm wichtig, die rechtlichen und taktischen Möglichkeiten zu kennen und effektiv einzusetzen, um das bestmögliche Ergebnis für die eigene Mandantschaft zu erreichen.

Die Einsatzgebiete für Jurist:innen, die über entsprechende Analyse- und Kommunikationsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen sowie ausreichend Expertise im jeweiligen Rechtsgebiet verfügen, sind gleichermaßen mannigfaltig. Litigation gehört im Grunde zu jeder Boutique, Kanzlei und Großkanzlei, wobei sich eine Vielzahl diesem Fachbereich als solchen explizit verschrieben hat. Folglich wird für diesen Fachbereich stets nach qualifizierten Rechtsanwält:innen gesucht. Zudem suchen vielzählige Unternehmen sog. Inhouse-Jurist:innen, die sich auf Litigation „spezialisiert“ haben und die das Unternehmen in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten vertreten. Bei diesen Inhouse-Jurist:innen handelt es sich um insoweit qualifizierte Syndikusanwält:innen.

Auf was solltest du bei deiner Stationswahl und deinem Karriereeinstieg achten?

In der universitären Ausbildung spielt Litigation mit Ausnahme von entsprechenden Seminaren bzw. Moot Courts gar keine Rolle. Litigation ist vielmehr im juristischen Vorbereitungsdienst der Schwerpunkt der Anwaltsstation. Wer bei der Stationswahl bei den potentiellen Arbeitgeber:innen also besonders hervorstechen möchte, sollte sich frühestmöglich solche Qualifikationen aneignen, auf die es bei Litigation besonders ankommt. Denn neben fundierten Kenntnissen im einschlägigen Rechtsgebiet bedürfen Jurist:innen, die sich auf Litigation spezialisieren möchten, vor allem schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeiten sowie Verhandlungsgeschick. Solche Fähigkeiten lassen sich durch die verschiedenen Schlüsselqualifikations-Kurse, die während des Studiums angeboten werden, und zum Teil auch während des Referendariats, aneignen. Zudem sind einschlägige berufliche Erfahrungen stets ratsam, sei es als studentische Hilfskraft oder später als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in.

Diese Arbeitgeber sind in diesem Fachbereich führend

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Konkrete Einstiegsmöglichkeiten im Fachbereich Litigation

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