In dieser Beitragsreihe stellen wir dir die geläufigsten Rechtsgebiete vor und geben dir einen Überblick darüber, welche Karrieremöglichkeiten die einzelnen Felder bieten und welche Kenntnisse und Fähigkeiten benötigt werden. In diesem Beitrag geht es um Allgemeines Zivilrecht | Privatrecht | Vertragsrecht.

 

Allgemeines zum allgemeinen Zivilrecht | Privatrecht | Vertragsrecht

Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger:innen untereinander und unterliegt dem Grundsatz der Privatautonomie. Es umfasst jedoch nicht nur das Vertragsrecht, sondern beispielsweise auch das Familien- und Erbrecht oder das Insolvenzrecht. Bei den Letztgenannten handelt es sich jedoch um besondere zivilrechtliche Angelegenheiten, bei denen teilweise andere beziehungsweise weitere Karrieremöglichkeiten bestehen (siehe deshalb entsprechend dort).

Die gesetzlichen Grundlagen des allgemeinen Zivilrechts finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch [BGB].

Rechtsbeziehungen der Bürger:innen meint jedoch nicht nur Verbraucher:innen i.S.v. § 13 BGB, sondern auch Unternehmer:innen i.S.v. § 14 BGB. Das allgemeine Zivilrecht beschränkt sich hierbei in der Regel jedoch nur auf die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen untereinander beziehungsweise zwischen Verbraucher:in und Unternehmer:in. Die Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmer:in und Unternehmer:in werden maßgeblich von dem eigenständigen Rechtsgebiet Handels- und Gesellschaftsrecht erfasst (siehe deshalb entsprechend dort).

Das allgemeine Zivilrecht umfasst als eigenständiges Teilrechtsgebiet im Wesentlichen das einfache Vertragsrecht und dabei insbesondere das Kaufrecht, das Werkvertragsrecht sowie das Reiserecht. Im Rahmen spielen neben der Erstellung und Überprüfung von Verträgen oftmals auch die Gewährleistungsansprüche bei Mängel sowie das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine große Rolle. Daneben ist auch das allgemeine Schadensersatzrecht wesentlicher Bestandteil des allgemeinen Zivilrechts, sei es wegen Verletzung eines vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnisses.

Die Ansprüche des allgemeinen Zivilrechts können außergerichtlich, etwa auch durch Mediation, oder im gerichtlichen Verfahren, wie zum Beispiel dem Mahnverfahren oder Klageverfahren, geltend gemacht werden.

 

Welche Karrieremöglichkeiten im allgemeinen Zivilrecht habe ich?

Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im allgemeinen Zivilrecht sind mannigfaltig. Im Rahmen der klassischen juristischen Berufe besteht zunächst die Möglichkeit im Staatsdienst eine Karriere als Richter:in an einem Zivilgericht zu bestreiten. Als Alternative dazu kann sein ein:e zivilrechtlich versierte:r Volljurist:in als (Einzel-)Anwält:in selbstständig machen oder eine Anstellung in einer Boutique, mittelständischen Kanzlei oder Großkanzlei finden – und zwar bundesweit; eine Hochburg besteht für das allgemeine Zivilrecht nicht.

Wer nicht klassisch-juristisch tätig werden möchte, kann als Syndikusanwältin bzw. -anwalt in einem Unternehmen Karriere machen. Diese suchen bevorzugt Jurist:innen mit guten Kenntnissen im allgemeinen Zivilrecht für die Rechtsabteilung, etwa für Vertragsgestaltungen oder allgemeine Rechtsfragen. In einigen Unternehmen ist eine (erfolgreich) abgelegte Zweite Juristische Prüfung noch nicht einmal zwingende Voraussetzung, da Unternehmen ohnehin gerne gerichtliche Verfahren vermeiden. Darüber hinaus können Jurist:innen auch ohne Weiteres im Management tätig werden, da insbesondere deren Problembewusstsein in den höheren Unternehmensetagen sehr geschätzt wird.

Entsprechendes gilt für diejenigen, die eine Karriere aus Überzeugung anstreben und deshalb in einer Nichtregierungsorganisation (NGO), wie etwa Amnesty International oder Ärzte ohne Grenzen, tätig werden möchten.

Schließlich können Jurist:innen mit dem Schwerpunkt Zivilrecht auch jenseits des Richteramtes für einen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber tätig werden. So bietet etwa das öffentlich-rechtliche Fernsehen (wie ARD und ZDF) Volljurist:innen die Möglichkeit zur selbstständigen Wahrnehmung von Vertragsbearbeitungsaufgaben, wobei der Tätigkeitsschwerpunkt auf die Erstellung und Abstimmung von Lizenzverträgen sowie dem Erwerb von Fernsehrechten mit nationalen und internationalen Partner:innen liegt.

 

Welche besonderen Kenntnisse sollte ich mitbringen?

Das allgemeine Zivilrecht ist wesentlicher Bestandteil der universitären Ausbildung, auf die auch im juristischen Vorbereitungsdienst zurückgegriffen wird. Deshalb genügen grundsätzlich dem ergänzend entsprechend gute Kenntnisse vom Zivilprozessrecht. In der Praxis wird das allgemeine Zivilrecht jedoch oftmals mit verschiedenen besonderen Rechtsgebieten des Zivilrechts verbunden, zumal auch dort in aller Regel ein Rückgriff auf das allgemeine Zivilrecht notwendig ist. Deshalb wird sich ein:e Jurist:in nur selten auf das allgemeine Zivilrecht beschränken können, sodass tiefgreifendere Kenntnisse in einige besondere Rechtsgebiete des Zivilrechts regelmäßig notwendig sein werden.

Es können sich aber auch Überschneidungen zum Rechtsgebiet Strafrecht ergeben, etwa wenn ein Adhäsionsverfahren angestrebt wird, bei dem im Rahmen des strafrechtlichen Verfahrens etwa ein Schmerzensgeld (zum Beispiel bei einer Körperverletzung) oder ein Schadensersatz (zum Beispiel bei einer Sachbeschädigung) begehrt wird.

Ferner können sich auch Überschneidungen zum öffentlichen Recht ergeben, etwa wenn Schadensersatzansprüche gegenüber Staat, Land oder Gemeinde geltend gemacht werden sollen.

Wer demgegenüber in einem Unternehmen im Management tätig werden möchte, sollte darüber hinaus auch Kenntnisse in BWL, VWL und Ökonomie vorweisen können.

Promotion und / oder LL.M. sind insbesondere in der freien Wirtschaft sehr gerne gesehen.

 

Kann ich im Rechtsgebiet allgemeines Zivilrecht Fachanwalt werden?

Die Fachanwaltsordnung [FAO] sieht keinen Fachanwalt für das allgemeine Zivilrecht vor.