In dieser Beitragsreihe stellen wir dir die geläufigsten Rechtsgebiete vor und geben dir einen Überblick darüber, welche Karrieremöglichkeiten die einzelnen Felder bieten und welche Kenntnisse und Fähigkeiten benötigt werden. In diesem Beitrag geht es um Gewerblichen Rechtsschutz.
Allgemeines zum Gewerblichen Rechtsschutz
Das Recht zum gewerblichen Rechtsschutz umfasst sämtliche gewerblichen Schutzrechte der Gewerbetreibenden an immateriellen Gütern, wie beispielsweise Spielen, Programmen sowie auch technischen Erfindungen und Marken. Deshalb bildet nicht nur das Patentrecht ein Teilrechtsgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, sondern auch das Marken-, Design- und Geschmacksmusterrecht. Schließlich gehört auch das Wettbewerbsrecht zum gewerblichen Rechtsschutz, auch wenn dieses mehr die gewerbliche Tätigkeit schützt und dem Gewerbetreibenden dadurch mithin gerade kein Immaterialgüterrecht gewährt wird. Das Urheberrecht gehört indes nicht zu den gewerblichen Schutzrechten, da hier der Schutz persönlicher geistiger Schöpfungen im Mittelpunkt steht. Es wird deshalb also vielmehr dem künstlerischen als dem gewerblichen Bereich zugeordnet. Der gewerbliche Rechtsschutz und das Urheberrecht werden aber gemeinsam unter dem Begriff des geistigen Eigentums zusammengefasst.
Das Patentrecht regelt also im Lichte des zuvor Gesagten die Entstehung und Wirkung gewerblicher Schutzrechte für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik, zumindest sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und grundsätzlich gewerblich anwendbar, sowie im Patentregister eingetragen sind. Das Markenrecht schützt hingegen Dienstleistungen oder Waren eines bestimmten Unternehmens von jenen anderer Unternehmen; dabei bestehen verschiedene Arten von Marken, wie Wörter, Personennamen und Abbildungen, aber auch Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen oder Formen von Waren oder Produkten oder der Verpackung. Der Markenschutz entsteht jedoch erst mit Eintragung in das Markenregister und besteht sodann für zehn Jahre, wobei der Schutz um weitere zehn Jahre verlängert werden kann. Im Vergleich dazu schützt das Design- und Geschmacksmusterrecht ästhetische Erscheinungsformen wie Gestalt, Farbe und Form, soweit diese ebenso in das entsprechende Register eingetragen sind. Sämtliche Schutzrechte ermächtigen den Inhaber, Dritten etwas zu untersagen. Sie können außerdem verkauft oder gekauft, mithin übertragen werden.
Demgegenüber schützt das einschlägige Wettbewerbsrecht das Marktverhalten der Unternehmen („trade practices law“), also beispielsweise vor irreführender Werbung. Insoweit gewährt es im Einzelnen auch Unterlassungs-, Schadensersatz-, Beseitigungs-, Gewinnabschöpfungs- und Auskunftsansprüche.
Die gesetzlichen Grundlagen des gewerblichen Rechtsschutzes finden sich damit insbesondere im Patentgesetz [PatG], im Markengesetz [MarkenG], im Designgesetz [DesignG] (ehemals Geschmacksmustergesetz), im Sortenschutzgesetz [SortSchG] sowie im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb [UWG]. Hinzu kommen entsprechende Verordnungen und europarechtliche Richtlinien.
Welche Karrieremöglichkeiten habe ich im Gewerblichem Rechtsschutz?
Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im gewerblichen Rechtsschutz sind mannigfaltig. Im Rahmen der klassischen juristischen Berufe besteht freilich zunächst die Möglichkeit im Staatsdienst eine Karriere als Richter:in an einem Zivilgericht , im besten Fall an einer dafür vorgesehenen Spezialkammer am Landgericht [mit Ausnahme von Patent-, Marken- und Designstreitigkeiten]. Daneben kann sich ein:e im gewerblichen Rechtsschutz versierte:r Volljurist:in selbstverständlich auch als (Einzel-)Anwalt selbstständig machen oder eine Anstellung in einer Boutique, mittelständischen Kanzlei oder Großkanzlei finden – und zwar bundesweit; eine Hochburg besteht hier nicht. Eine Vielzahl von Kanzleien haben sich jedoch auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert.
Wer jedoch nicht klassisch-juristisch tätig werden möchte, kann als Syndikusanwält:in in einem einschlägigen Unternehmen tätig werden. Diese suchen für ihre Rechtsabteilungen bevorzugt Jurist:innen mit guten Kenntnissen im gewerblichen Rechtsschutz.
Daneben besteht die Möglichkeit einer Karriere im Deutschen Patent- und Markenamts, welches die entsprechenden Register führt. Hierzu genügt in aller Regel ebenso lediglich der Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung.
Welche besonderen Kenntnisse sollte ich mitbringen?
Der gewerbliche Rechtsschutz spielt in der universitären Ausbildung im Grunde keine Rolle; gleiches gilt für den juristischen Vorbereitungsdienst, zumindest wenn Anwaltsstation und Wahlstation nicht bei einer entsprechend versierten Kanzlei absolviert wurden. Deshalb ist es notwendig, sich die entsprechenden Kenntnisse im gewerblichen Rechtsschutz selbst anzueignen, etwa durch einen entsprechenden Schwerpunkt an der Universität oder entsprechenden (freiwilligen) Lehrgängen während des juristischen Vorbereitungsdienstes.
Aufgrund der hier gegebenen länderübergreifenden Materie ist es sinnvoll, zumindest in der englischen Sprache verhandlungssicher zu sein.
Schließlich sind auch Promotion und / oder LL.M. insbesondere in der freien Wirtschaft sehr gerne gesehen.
Kann ich im Rechtsgebiet Gewerblicher Rechtsschutz Fachanwalt werden?
§ 14h der Fachanwaltsordnung [FAO] nennt die Voraussetzungen für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwältin bzw. -anwalt für gewerblichen Rechtsschutz“. Danach werden besondere Kenntnisse in den folgenden Bereichen verlangt:
- Patent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzrecht, einschließlich des Arbeitnehmererfindungsrechts, des Rechts der europäischen Patente und des europäischen Sortenschutzrechts;
- Designrecht, einschließlich des Rechts der europäischen Geschmacksmuster;
- Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen, einschließlich des Rechts der europäischen Marken;
- Recht gegen den unlauteren Wettbewerb;
- Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes.
Darüber hinaus sind Kenntnisse über die einschlägigen Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts erforderlich.