Medizinrecht und Versicherungsrecht: Examensrelevanz, Expertenstatus, Mandantenakquise und mehr
In diesem Interview befragte Redaktionsleiter Sebastian M. Klingenberg im Juni 2021 den Experten für Medizinrecht Rechtsanwalt Alexander Rüdiger u. a. zu seiner Wahl der Rechtsgebiete Medizinrecht und Versicherungsrecht, seiner Expertenrolle für den WDR, zum Thema Mandantenakquise und zu möglichen examensrelevanten Fällen.
Zur Person
Herr Rechtsanwalt Alexander Rüdiger studierte an der Philipps-Universität Marburg, mit dem Schwerpunkt Medizinrecht. Seinen juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er am Oberlandesgericht Hamm, mit seiner Stammdienststelle am Landgericht Siegen. Seit Oktober 2013 ist Herr Rüdiger Volljurist und arbeitet seitdem als Rechtsanwalt mit den Tätigkeitsschwerpunkten Medizinrecht und Versicherungsrecht. Außerdem ist er seit 2016 Lehrbeauftragter an der Universität Marburg für Arzthaftungsrecht und seit 2019 auch für (medizinisches) Sozialrecht. Herr Rüdiger ist seit 2017 Fachanwalt für Medizinrecht – er erhielt die Auszeichnung der WirtschaftsWoche als TOPAnwalt für Arzthaftung auf Patientenseite – und seit 2021 auch für Versicherungsrecht. Dieses Jahr hat er als Rechtsanwalt bei der Kanzlei Reppel, Seekamp, Bausen – Rechtsanwälte Fachanwälte Part. mbB angefangen und ist dort für die Dezernate Medizinrecht (Arzthaftungsrecht) und Versicherungsrecht zuständig.
Zum Unternehmen
Die Gründungspartner Reppel, Seekamp und Bausen haben bereits zusammen studiert bzw. gemeinsam das Referendariat abgelegt und sodann 2007 die Kanzlei gegründet. 2008 erfolgte die Eröffnung eines zweiten Standortes und die Übernahme einer alteingesessenen Kanzlei. Kontinuierlich wurde die Kanzlei ausgebaut und verfügt nunmehr über mehrere Fachgebiete, besetzt mit entsprechenden Fachanwaltschaften. Die Kanzlei versteht sich als Berater für den Mittelstand, Familien und Handwerk und betreut sowohl Geschäfts- als auch Privatmandanten deutschlandweit.
Reppel, Seekamp, Bausen steht für eine ambitionierte, ehrgeizige und insbesondere dynamische Rechtsanwaltskanzlei, die versucht, die Interessen der Mandanten bestmöglich und wirtschaftlich zu vertreten. Im Mittelpunkt steht der Mandant mit seinen Problemen und Anforderungen.
„Als moderner Dienstleister legen wir insbesondere Wert auf Schnelligkeit und Verfügbarkeit im Sinne unserer Mandanten.“
Die Kanzlei sucht, strategisch betrachtet, noch mehrere Anwälte und bietet auch Referendaren und studentischen Mitarbeitern fortlaufend die Möglichkeit, Tätigkeiten zu übernehmen.
Das Interview
Klingenberg: Herr Rechtsanwalt Rüdiger, vielen Dank zunächst für das Interview. Sie blicken auf einen interessanten Lebenslauf zurück. Was hat Sie aber in erster Linie dazu bewogen Rechtsanwalt zu werden?
Rechtsanwalt Alexander Rüdiger: Beeinflusst hat mich vermutlich der Rechtskunde-Unterricht in der Schule. Eins der Fächer, das mir deutlich mehr Spaß gemacht hat als manch andere. Ich habe dann noch eine Zeit lang überlegt zur Kriminalpolizei zu gehen, habe mich dann aber doch für das Jurastudium entschieden. Medizin war auch da schon interessant für mich. Allerdings hat mich letztlich die Arbeit am lebenden Objekt doch abgeschreckt.
Klingenberg: Wann sind Sie erstmalig mit dem Rechtsgebiet des Medizinrechts in Berührung gekommen, und inwieweit hat diese Ausrichtung Ihre Entscheidung beeinflusst, neben dem Medizinrecht auch im (allgemeinen) Versicherungsrecht tätig zu werden?
Rechtsanwalt Alexander Rüdiger: Das erste Mal bin ich im Rahmen des Studiums darauf aufmerksam geworden. Medizinrecht ist ein vergleichsweise sehr junges Rechtsgebiet und durch mein Interesse an der Medizin hat es mich sowohl zum Schwerpunkt „Medizin- und Pharmarecht“ der Universität gezogen als auch dann zur Absolvierung der Zusatzqualifikation „Pharmarecht“. Ich habe schnell gemerkt, dass mir dieser Bereich liegt und er mich besonders interessiert. Dadurch habe ich mich gern mit den Themen auch überobligatorisch auseinandergesetzt und mochte sowohl die Sachverhalte als auch die Problemstellungen. Das Gebiet verlangt eben nicht nur gute juristische Kenntnisse, sondern in der Zusammenarbeit mit den Patienten auch Einfühlungsvermögen und eine Affinität zum Verständnis von medizinischen Zusammenhängen.
Das Versicherungsrecht schließt in meinem Fall dort an, denn es gibt viele Überschneidungen in den Bereichen Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung usw. Auch dort ist es von Vorteil, wenn man die Erkrankung und die Zusammenhänge zur Medizin erkennt, versteht und praktisch umsetzen kann.
Klingenberg: Hätten Sie damals damit gerechnet, irgendwann einmal als Experte für das Medizinrecht beim WDR eingeladen zu werden, und wann und wie ist es dazu gekommen, dass der WDR Sie als Fachmann ausgewählt hat? Wie läuft so etwas überhaupt ab?
Rechtsanwalt Alexander Rüdiger: Gerechnet habe ich damit natürlich nicht, aber es freut und ehrt mich, dass man mich als Experten wählt und befragt.
In meinem Fall war es so, dass mich ein Redakteur telefonisch kontaktiert hat und mich eingeladen hat als Experte zu einigen Fragen Stellung zu nehmen. Ich sollte im Studio, im Anschluss an einen Clip, einige kurze und unbekannte Fragen beantworten.
Am Tag selbst wird man dort vorstellig und wird sehr nett aufgenommen und in die Maske geführt. Kurz darauf kann man den Clip, um den es später geht, dort bereits vorab einmal sehen. Der/Die Moderator/in hat dann noch am Tisch selbst, vermutlich um einem die Nervosität zu nehmen, kurz Smalltalk gehalten und dann steht man an einem Tisch, im Lichte der Scheinwerfer und beantwortet die Fragen.
Klingenberg: Was meinen Sie, hat Ihre Stellung als Experte für das Medizinrecht Ihrem Anwaltsmarketing einen Schub gegeben, oder hat sich dies auf Ihre Mandantenakquise kaum/nicht ausgewirkt?
Rechtsanwalt A. Rüdiger: Die Qualifikationen sind mittlerweile sehr wichtig. Mandanten achten gerade im privaten Bereich sehr stark auf Qualifikationen und Bewertungen. Den ersten deutlichen Anstieg konnte man mit der Verleihung des Fachanwaltstitels Medizinrecht merken und auch durch die Auszeichnung der WirtschaftsWoche im Jahr 2019 oder den Lehrauftrag an der Universität Siegen ist es etwas gestiegen. Ohne entsprechende Referenzen wird es schwer sich gegen die Konkurrenz durchzusetzen, wobei der Bedarf auch im Medizinrecht an vielen Stellen weiterhin da ist.
Klingenberg: Bleiben wir ganz kurz bei der Mandantenakquise. Dies ist häufig ein Problem für junge Rechtsanwälte, die ihre eigene Kanzlei gründen. Haben Sie für diese Juristen eine Empfehlung, wie sie heutzutage erfolgreich Mandantenakquise betreiben können?
Rechtsanwalt Alexander Rüdiger: Heutzutage reichen leider eine gute Idee und ein Schild an der Hauswand nicht mehr aus. Ohne Konzept und auch für die eigenen Fähigkeiten passenden Plan wird man in der Akquise nicht weit kommen. Viele Märkte sind bereits hart umkämpft.
Man sollte jedenfalls nicht versuchen andere zu kopieren, sondern selber ein Gebiet finden, auf das man sich konkret spezialisiert und was einem sowohl liegt als auch Spaß macht. In diesem Feld kann man dann versuchen für Mandanten attraktiv zu werden. Dabei sollte stetig auch an den eigenen Qualifikationen gearbeitet werden, um auch auf den ersten Blick nach Außen klarzumachen, was man bieten kann. Auch durch Bewertungen und alternative Wege der Mandantenakquise, durch gezielte Ansprache des Publikums kann man erfolgreich akquirieren.
Einen goldenen Weg gibt es dabei nicht. Als Tipp kann ich nur mitgeben, dass die Anfangskosten so gering wie möglich gehalten werden sollten. Auch die Rechtsanwaltskammern und Anwaltsvereine können unterstützen. Man sollte sich nicht scheuen andere zu Fragen, um Fehler zu vermeiden.
Klingenberg: Was ist Ihrer Meinung nach, die größte Hürde für einen jungen Juristen bei seinem Karrierestart, die Mandantenakquise einmal ausgenommen. Wie haben Sie diese Herausforderung(en) bewältigt?
Rechtsanwalt Alexander Rüdiger: Es gibt vermutlich drei Punkte, die ich hervorheben würde, die Akquise außen vorgelassen. Dies ist zum einen das Auftreten und die Durchsetzungskraft vor Gericht, die Kommunikation mit dem Mandanten und die Organisation neben der eigentlichen juristischen Arbeit.
Es ist schwierig als Anwalt eine gute Balance zu finden, zwischen einem durchsetzungsstarken und überzeugenden Auftreten vor Gericht und sturer und teils sinnloser Rechthaberei. Genauso schlecht ist natürlich ein ängstliches und verschüchtertes Auftreten.
Was die Kommunikation zum Mandanten angeht ist es ähnlich. Auch dort muss man lernen mit schwierigen Personen umgehen zu können. Hierzu sollte man seinen eigenen Weg finden und möglichst authentisch und ehrlich mit den Mandanten umgehen.
Meine Empfehlung für das Auftreten vor Gericht und die Kommunikation zum Mandanten sind also: Authentizität und Ehrlichkeit. Nichts kommt schlechter an, sowohl bei Gericht als auch beim Mandanten, als keine klare Sprache zu verwenden. Auch einmal zuzugeben, dass man etwas nicht weiß, aber bereit ist dies aufzuarbeiten, ist keine Schwäche. Das steckt Juristen aber nicht immer im Blut.
Auch die Organisation im Büro nimmt einen in Anspruch und das ist nicht zu unterschätzen. Man glaubt nicht, wie viel Zeit die Organisation eines Anwaltsbüros letztlich doch einnehmen kann – von der richtigen Buchhaltung, über Personalfragen, Fragen der IT und auch der richtigen Literatur oder Rechtsprechungsdatenbank, bis hin zu Bestellungen von Büromaterial wird man anfangs stark belastet.
Was die Organisation und die Arbeit angeht, rate ich dazu einmal das Eisenhower Prinzip nachzuschlagen, das hat mir geholfen.
Klingenberg: Sie sind seit Januar 2021 bei der Kanzlei Reppel Seekamp Bausen – RSB Rechtsanwälte tätig. Zunächst einmal meinen Glückwunsch dazu. Zuvor waren Sie ebenso in einer bestehenden Kanzlei tätig. Was hat Sie dazu bewogen, von einer eigenen Kanzlei abzusehen, sowohl zu Beginn Ihrer Karriere als auch nun mit entsprechender beruflicher Expertise? Wo sehen Sie die Vor- und Nachteile einer mittelständischen Kanzlei mit mehreren Rechtsanwälten im Vergleich zu einer eigenen Kanzlei?
Rechtsanwalt A. Rüdiger: Die Gründe für den Wechsel einer Kanzlei können unterschiedlich sein. Ich würde grundsätzlich eher dazu raten erste Erfahrungen ruhig in einer bestehenden Kanzlei zu sammeln und sich vielleicht auch nach einiger Zeit mit Referendarskollegen oder anderen Kollegen zu treffen und erste Erfahrungen auszutauschen. Man kann, so war es auch bei mir, unheimlich viel lernen von den Kollegen, die den Job bereits einige Jahre machen. Man kann sich abschauen, welche Marketinginstrumente funktionieren und welche nicht. Zudem hat man kein Anfangsrisiko und kann positive wie auch negative Aspekte aufnehmen und später in der eigenen Kanzlei umsetzen.
Ob es die eigene Kanzlei oder eine Partnerschaft in einer bestehenden Kanzlei werden soll ist letztlich lediglich eine Typ-Frage. Ein Kaltstart, ohne jegliche Berufserfahrung und ohne Mandantenstamm, der jedenfalls die Basiskosten trägt, ist indes schwer, aber kann durchaus auch eine gute Schule sein.
Klingenberg: Lassen Sie mich kurz zusammenfassen: Sie sind Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht sowie Medizinrechtsexperte für den WDR. Sie sind aber auch Lehrbeauftragter der Universität Siegen für den Teilbereich der Arzthaftung und Grundlagen des Sozialrechts für Studierende des Studiengangs Public Health. Wie stemmen Sie all dies zeitlich? Nehmen Sie viel Arbeit mit nach Hause? Würden Sie sagen, Sie haben eine gesunde Work-Life-Balance?
Rechtsanwalt Alexander Rüdiger: Um ehrlich zu sein variiert das sehr stark. Ich habe auch eine kleine süße Tochter und eine tolle Frau und versuche natürlich auch Zeit für Freunde und mich selbst zu finden. Es gibt Wochen, an denen 70 Stunden Arbeit anfallen und andere Tage, in denen um 16 Uhr der Stift fällt.
Man sollte sich im eigenen Interesse überlegen, welche Ziele man erreichen will und in welcher Zeit. Ein gutes Sprichwort ist „Erfolg ist ein Marathon und kein Sprint“. Das ist auch das Schöne am Anwaltsberuf. Man kann in kleinen und mittelständischen Kanzleien oft selbst die Messlatte bestimmen, indem man das Gehalt dem Umsatz entgegenstellt. Wenn man für sich feststellt, dass die Work-Life-Balance nicht passt, dann kann man das immer anpassen, vorausgesetzt man hat Kollegen, die das mitmachen. Meine Erfahrung ist aber, dass es möglich ist.
An meiner eigenen Work-Life-Balance arbeite ich immer noch, aber solange der Spaß im Vordergrund steht, ist Vieles zu bewältigen.
Klingenberg: Die Arzthaftung beziehungsweise das Medizinstrafrecht kann in Teilen durchaus examensrelevant sein, und zwar sowohl für das Erste als auch für das Zweite Staatsexamen. Gibt es einen aktuellen Fall von dem Sie ausgehen, dieser könnte im nächsten Examen laufen?
Rechtsanwalt Alexander Rüdiger: Ein konkreter Fall fällt mir dazu nicht ein, aber die Bestechlichkeit im Gesundheitswesen wäre ein mögliches Thema (§§ 299a ff. StGB).
Auch trat in der noch jüngeren Vergangenheit vermehrt die Frage auf, ob eine mangelhafte Stellvertretung bei der wahlärztlichen Behandlung Auswirkungen auf die Patienteneinwilligung und damit der generellen Rechtmäßigkeit der Heilbehandlung bestehen kann. Wenn also der Chefarzt gebucht wird und der Assistenzarzt operiert, ob dies vielleicht sogar Probleme bei der Einwilligung bereiten kann.
Nach zunächst unterschiedlichen Bewertungen dieser Fragestellung in der Instanzenrechtsprechung kam der BGH mit seiner Entscheidung vom 19.07.2016 – VI ZR 75/15 – etwas überraschend zu dem Ergebnis, dass eine mängelbehaftete Stellvertretung die Einwilligung des Patienten in die Erbringung der Heilbehandlung gänzlich entfallen lasse.
Klingenberg: Das Medizinrecht ist sicherlich ein sehr interessantes Rechtsgebiet, auch da es fachübergreifend ist. Welche Aspekte gefallen Ihnen aber am meisten am Medizinrecht, und wie würden Sie dieses Rechtsgebiet einem bisher noch unentschlossenen Jurastudenten oder Rechtsreferendaren schmackhaft machen?
Rechtsanwalt Alexander Rüdiger: Der Aspekt, dass die Fragen nicht nur rein juristisch sind, macht es für mich wirklich interessant. Ähnlich wie z. B. im Baurecht oder Familienrecht ist es eben entscheidend die Sachen nicht nur rein juristisch zu bewerten. Auch entscheidend für mich ist die Bedeutung des Falles für die jeweils Betroffenen. Durch teils hohe Ausgleichszahlungen kann man Menschen helfen, die schwere Schicksale erlitten haben und deren Leben wieder ein bisschen lebenswerter machen. Für mich ist das die Motivation hinter einer doch sehr fordernden Materie.
Wenn ein Student oder Referendar unentschlossen ist, dann können diese sich melden und ich gewähre gern Einblick in das Feld, auch überregional auf elektronischem Weg.
Klingenberg: Nachdem wir nun mit Ihrer Antwort eine Vielzahl junger Juristen dazu bewogen haben, Experten für das Medizinrecht zu werden, welche Schlüsselqualifikationen bzw. Soft Skills sollten sich die nun geneigten Jurastudenten während des Studiums bzw. die nun geneigten Rechtsreferendare während des juristischen Vorbereitungsdienstes zueignen, um einen Vorteil gegenüber anderen Interessenten zu haben?
Rechtsanwalt Alexander Rüdiger: Letztlich sollte auch ein gesundes Interesse an der Medizin bestehen. Die Grundlage jeder Bearbeitung ist ein Verständnis der medizinischen Vorgänge. Man muss nicht zusätzlich Medizin studiert haben, aber wenn dort kein Interesse besteht, dann ist die Aufarbeitung zumindest im Bereich Arzthaftungsrecht oder auch im Berufsrecht der Heilberufe schwer.
Zum Verständnis sei hier nochmal klargestellt, dass niemand selbst in der Lage sein muss die Sachverhalte medizinisch zu werten, sondern nur ein Interesse da sein muss, sich mit der Sache so zu beschäftigen, dass man nachvollziehen kann, wo das Problem besteht. Zur tatsächlichen Bewertung gibt es Sachverständige, auf dessen Urteil man natürlich vertrauen muss.
Klingenberg: Welchen abschließenden Ratschlag würden Sie einem jungen Rechtsreferendaren für eine erfolgreiche Ausbildung geben?
Rechtsanwalt Alexander Rüdiger: Im Rahmen meiner Ausbildung habe ich einmal durch einen Lehrenden den Satz gehört „Versuchen Sie nicht genial zu sein.“ Ich fand diesen Satz sehr treffend, denn viele Jurastudenten und Referendare werden oft dazu gedrängt absolute Spezialproblematiken zu behandeln und auch die Lösungsskizzen behandeln oft diese „18 – Punkte – Probleme“.
Zum Bestehen der Prüfungen und nachher auch zur erfolgreichen Karriere ist aber entscheidender eine gute Basis zu haben auf der man aufbauen kann.
Vielen Dank für das Interview!