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Der Fachbereich Energierecht

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Der Fachbereich Energierecht setzt sich aus vielen verschiedenen Teilrechtsgebieten zusammen, vor allem aus dem Umweltrecht, dem (Wirtschafts-)Verwaltungsrecht, dem (nationalen und internationalen) Wirtschaftsrecht sowie dem Kartellrecht. Dabei umfasst es neben den rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten auch politische und technologische Faktoren, weshalb es sich hierbei gleichermaßen um einen sehr interdisziplinär ausgestalteten sowie um einen sehr dynamischen und komplexen Fachbereich handelt.

Dieser vergleichsweise noch recht junge Fachbereich beschäftigt sich konkret mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Produktion, Verteilung und Nutzung von Energie. Er geht mithin vor allem um die Zulassung von Energieversorgungsunternehmen, den Netzzugang für Dritte, Preisregulierung, Energieeffizienz sowie um die Förderung erneuerbarer Energien und den damit einhergehenden Klimaschutz. Dabei spielen auch internationale Aspekte stets eine wichtige Rolle, da Energie häufig über Ländergrenzen hinweg transportiert und gehandelt wird, und diese internationale Zusammenarbeit für die globale Energieversorgung unerlässlich ist. Da die Energieversorgung und die Energieproduktion stets von technologischen Fortschritten und Änderungen in der Energiepolitik beeinflusst wird, entwickeln sich auch die Tätigkeitsfelder der im Energierecht tätigen Jurist:innen entsprechend, sodass es sich hierbei um sehr vielfältiges und anspruchsvolles Rechtsgebiet handelt.

 
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Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Energierecht sind daher gleichermaßen mannigfaltig. Viele Boutiquen, Kanzleien und Großkanzleien haben spezialisierte Abteilungen für das Energierecht und suchen stets nach qualifizierten Rechtsanwält:innen, die Energieunternehmen und andere Mandanten beraten können. Daneben sind auch insoweit qualifizierte Syndikusanwält:innen sehr begehrt, sei es als In-House-Rechtsberater:innen von Energieversorgungsunternehmen oder in sonstigen Unternehmen als Compliance-Berater:innen, die beispielsweise für die Umsetzung von Vorgaben zur Energieeffizienz oder zur Förderung erneuerbarer Energien zuständig sind. Darüber hinaus gibt es für im Energierecht spezialisierte Volljurist:innen noch viele weitere Karrieremöglichkeiten, sowohl in der Wirtschaft (etwa im Projektmanagement erneuerbarer Energien) oder auch in der Politik (als politische Berater:innen). Interessante Möglichkeiten im Energierecht bieten zudem verschiedene regulatorische, öffentlich-rechtliche Institutionen wie Energieaufsichtsbehörden und Umweltbehörden. Entsprechendes gilt für diejenigen, die eine Karriere aus Überzeugung anstreben und deshalb in einer Nichtregierungsorganisation (NGO) tätig werden möchten.

Auf was solltest du bei deiner Stationswahl und deinem Karriereeinstieg achten?

In der universitären Ausbildung spielte das Energierecht jedoch bisher in aller Regel keine Rolle. Mittlerweile gibt es zumindest an einigen Universitäten einen entsprechenden Schwerpunkt, ggf. in Verbindung mit Wirtschaftsrecht oder mit Umweltrecht. Gleiches gilt für den juristischen Vorbereitungsdienst, zumindest wenn Anwaltsstation und Wahlstation nicht bei einer entsprechend versierten Kanzlei bzw. in einem Energieversorgungsunternehmen absolviert wurden. Da es sich bei dem Energierecht um einen vergleichsweise eher neuen Fachbereich handelt, der zudem zunehmend wichtiger wird, sticht man bei der der Stationswahl oder beim Karriereeinstieg bei den potentiellen Arbeitgebern dann besonders hervor, wenn man bereits erste Erfahrungen vorweisen kann. Diese lassen sich frühzeitig entweder durch die Teilnahme an freiwilligen Vertiefungsvorlesungen bzw. -seminaren, die an einigen Universitäten und in manchen Bundesländern im Referendariat angeboten werden, oder durch einschlägige berufliche Erfahrungen als studentische Hilfskraft bzw. wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in sammeln.

Diese Arbeitgeber sind in diesem Fachbereich führend

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Konkrete Einstiegsmöglichkeiten im Fachbereich Energierecht

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