In dieser Beitragsreihe stellen wir dir die geläufigsten Rechtsgebiete vor und geben dir einen Überblick darüber, welche Karrieremöglichkeiten die einzelnen Felder bieten und welche Kenntnisse und Fähigkeiten benötigt werden. In diesem Beitrag geht es um Verwaltungsrecht.

Allgemeines zum Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt zum einen die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger:in und Staat sowie zum anderen die Funktionsweise der einzelnen Verwaltungsbehörden und ihr Verhältnis zueinander. Es wird in aller Regel zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Verwaltungsrecht unterschieden. Während das allgemeine Verwaltungsrecht essenzielle Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit normiert, bietet das besondere Verwaltungsrecht fachspezifische Regelungen für spezielle Tätigkeiten der einzelnen Verwaltungszweige auf.

Die gesetzlichen Grundlagen des allgemeinen Verwaltungsrechts finden sich insbesondere im Bundesverwaltungsverfahrensgesetz [BVwVfG]. Zwar dürfen die Länder hiervon abweichende Landesverwaltungsverfahrensgesetze erlassen, in aller Regel haben sich die Länder aber dazu entschlossen, entweder unmittelbar durch Landesrecht auf das BVwVfG zu verweisen (so etwa Rheinland-Pfalz) oder dieses im Wesentlichen wortgleich im eigenen Landesrecht zu übernehmen (so etwa Hessen).

Demgegenüber bestehen zahlreiche gesetzliche Grundlagen für das besondere Verwaltungsrecht, bei denen durchaus gravierende Abweichungen zwischen den Ländern bestehen können. Zu den wohl wichtigsten (beziehungsweise bekanntesten) besonderen Verwaltungszweigen gehören etwa das Ordnungsrecht/Gefahrenabwehrrecht, das Kommunalrecht, das Baurecht, das Verkehrsrecht, das Bildungsrecht, das Umweltrecht sowie das Wirtschaftsverwaltungs- und Wirtschaftsaufsichtsrecht.

Schließlich finden insbesondere die Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts entsprechend auch in der Finanzgerichtsbarkeit (siehe deshalb entsprechend in der Rubrik Steuerrecht) sowie in der Sozialgerichtsbarkeit (siehe deshalb entsprechend in der Rubrik Sozialrecht) Anwendung.

Im Verwaltungsrecht tätige Jurist:innen prüfen entweder auf der staatlichen Seite, ob und inwieweit verwaltungsrechtliche Maßnahmen gegen eine:n Bürger:in möglich sind beziehungsweise gerechtfertigt waren; oder auf Seite der Bürgerin bzw. des Bürgers, ob und inwieweit sich diese:r gegen eine verwaltungsrechtliche Maßnahme erwehren kann.

Welche Karrieremöglichkeiten im Verwaltungsrecht habe ich?

Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Verwaltungsrecht sind mannigfaltig, sei es als Verwaltungsrichter:in, als Rechtsanwält:in oder innerhalb einer Behörde.

Im Verwaltungsrecht versierte Jurist:innen können sich als (Einzel-)Anwält:in selbstständig machen oder eine Anstellung in einer Boutique, mittelständischen Kanzlei oder Großkanzlei finden. In Boutiquen und mittelständischen Kanzleien werden in aller Regel nahezu alle verwaltungsrechtliche Teilrechtsgebiete angeboten. Verwaltungsrechtler, die in einer Großkanzlei tätig werden möchten, müssen sich jedoch regelmäßig auf bestimmte Teilgebiete beschränken, insbesondere auf das öffentliche Baurecht oder das Wirtschaftsverwaltungsrecht.

Unabhängig vom verwaltungsrechtlichen Schwerpunkt sind die anwaltlichen Karrieremöglichkeiten bundesweit möglich; eine Hochburg besteht für das Verwaltungsrecht grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme hiervon besteht wohl aber für diejenigen, die staatsorganisationsrechtlich tätig werden wollen, denn hierzu empfiehlt es sich nach Berlin zu ziehen.

Entsprechendes gilt für diejenigen, die in einer „klassischen“ Behörde tätig werden wollen, etwa dem Ordnungsamt oder der Bauaufsichtsbehörde. Die verwaltungsrechtliche Tätigkeit muss sich jedoch nicht auf die kommunale Ebene beschränken. Denn Jurist:innen können zum Beispiel auch beim Bundeskartellamt, der Bundeswehr oder dem Bundes- beziehungsweise einem Landeskriminalamt [BKA und LKA] verwaltungsrechtliche Aufgaben übernehmen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass BKA und LKA zwei unterschiedliche Laufbahnen anbieten. Während bei der Vollzugslaufbahn ein:e Jurist:in in allen BKA/LKA-Bereichen eingesetzt werden kann, also vom Ermittlungsreferat bis hin zur Verwendung im Justiziariat, widmet sich die Verwaltungslaufbahn maßgeblich den verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Ein weiterer sehr beliebter öffentlicher Arbeitgeber ist – aufgrund seiner Vielseitigkeit und der Breite der möglichen Aufgaben – das Auswärtige Amt. Die Einsatzfelder reichen hier vom Rechts- und Konsularwesen über Politik, Wirtschaft und Kultur bis hin zur Presse und Protokoll und umfasst damit auch viele verwaltungsrechtliche Angelegenheiten.

Darüber hinaus sind gerade Verwaltungsrechtler:innen für eine (kommunal-)politische Karriere prädestiniert. Dies muss sich jedoch nicht auf die Bundesebene beschränken. Denn zum Beispiel bietet die Europäische Kommission einen sog. Juristischen Dienst, der zum einen die Kommission rechtlich berät und diese zum anderen Europäischen Gerichtshof [EuGH] in Luxemburg vertritt.

Welche besonderen Kenntnisse sollte ich mitbringen?

Das (allgemeine) Verwaltungsrecht ist zusammen mit dem Verwaltungsverfahrensrecht ein wesentlicher Bestandteil der universitären Ausbildung, auf die auch im juristischen Vorbereitungsdienst zurückgegriffen wird. Daneben bedarf es nicht nur tiefgreifende Kenntnisse in den eigenen (Wunsch-)Schwerpunkten des besonderen Verwaltungsrechts, sondern auch allgemeine Kenntnisse der damit oftmals zusammenhängenden eigenständige Teilgebiete des besonderen Verwaltungsrechts (so trifft etwa das Umweltrecht häufig auch auf das Abgabenrecht, etwa im Rahmen des Abfallrechts).

Je nach konkretem Einsatzgebiet können aber auch einschlägige und insoweit tiefgreifendere zivilrechtliche Kenntnisse für entsprechende Staatshaftungs- beziehungsweise Beamtenhaftungsangelegenheiten notwendig sein.

Wer mit Auslandsbezug tätig werden möchte, sollte darüber hinaus zumindest in der englischen Sprache verhandlungssicher sein. Gesteigerte Kenntnisse in der französischen Sprache können zum Beispiel bei den Europäischen Organen von Vorteil sein.

Promotion und / oder ein an der Universität Speyer zu erwerbender Magister der Verwaltungswissenschaften (Mag. rer. publ.) sind in allen Einsatzgebieten sehr gerne gesehen.

Kann ich im Rechtsgebiet Verwaltungsrecht Fachanwalt werden?

§ 8 der Fachanwaltsordnung [FAO] nennt die Voraussetzungen für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwältin bzw. -anwalt für Verwaltungsrecht“. Danach werden zunächst besondere Kenntnisse in den Bereichen allgemeines Verwaltungsrecht, Verfahrensrecht sowie Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung verlangt. Darüber hinaus sind besondere Kenntnisse in zwei der folgenden Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts erforderlich:

  • öffentliches Baurecht;
  • Abgabenrecht, soweit die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte gegeben ist;
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerberecht, Handwerksrecht, Wirtschaftsförderungsrecht, Gaststättenrecht, Berg- und Energierecht);
  • Umweltrecht (Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Wasserrecht, Natur- und Landschaftsschutzrecht);
  • öffentliches Dienstrecht.