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Der Fachbereich Compliance beschäftigt sich im Wesentlichen mit der Einhaltung von Regeln innerhalb eines bestimmten Komplexes (sog. Rechtstreue oder Regelkonformität). Dieser Fachbereich setzt sich daher aus verschiedenen Rechtsgebieten zusammen. So spielt Compliance beispielsweise im Arbeitsrecht, etwa in Bezug auf Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit und Datenschutz, eine Rolle. Datenschutz ist zudem ein relevantes Thema im Rahmen der IT-Compliance. Im Wettbewerbsrecht müssen sich Unternehmen hingegen an solche Wettbewerbsregeln halten, die ein faires und offenes Marktumfeld gewährleisten. Dies gilt zum Beispiel auch im Rahmen des Finanzmarktrechts. Ferner kann Compliance auch im Produkthaftungsrecht eine wesentliche Rolle spielen. Denn Unternehmen müssen insoweit auch sicherstellen, dass ihre Produkte den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und keine Gefahr für Verbraucher:innen darstellen. Darüber hinaus ist Compliance beispielsweise auch im Umweltrecht ein zentrales Thema. Denn Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie alle relevanten Umweltgesetze und -vorschriften einhalten, um umweltschädliche Praktiken und Verstöße gegen Umweltvorschriften zu vermeiden.
Der Fachbereich Compliance konzentriert sich jedoch nicht nur auf die Einhaltung von Regeln, sondern umgekehrt geht es auch um die Durchführung und Kontrolle von Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverstößen.
Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit den notwenigen Compliance-Kenntnissen sowie zum jeweiligen Rechtsgebiet sind daher gleichermaßen mannigfaltig. Boutiquen, Kanzleien und Großkanzleien mit dem Fachbereich Compliance bieten entsprechende Beratungen für Unternehmen an, im Rahmen derer auch Compliance-Programme entwickelt und umgesetzt werden. Rechtsanwält:innen in dieser Beratungsposition unterstützen Unternehmen zudem bei regulatorischen Untersuchungen und Compliance-Verstößen. Diese Aufgaben können alternativ von sog. Compliance Officern übernommen werden, die – wie Syndikusanwält:innen – für ein Unternehmen tätig sind. Hierzu genügt in aller Regel lediglich der Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung. Ferner können Jurist:innen, die gute Compliance-Kenntnisse in den jeweiligen Rechtsgebieten ausweisen können, auch in entsprechenden Regulierungsbehörden tätig werden, und dabei unterstützen, Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit Compliance zu entwickeln und durchzusetzen.
In der universitären Ausbildung spielt Compliance an sich im Wesentlichen gar keine Rolle. Dies gilt oftmals auch dann, wenn man einen entsprechenden Schwerpunkt wählt, da dort hauptsächlich nur das Wissen vermittelt wird, welches später im Rahmen von Compliance-Tätigkeiten umgesetzt wird. Wie Compliance-Programme ablaufen, wird trotz Praxisbezug in aller Regel auch nicht im juristischen Vorbereitungsdienst gelehrt, zumindest wenn Anwaltsstation und Wahlstation nicht bei einer entsprechend versierten Kanzlei bzw. in einem einschlägigen Unternehmen absolviert wurden. Wer bei der Stationswahl oder beim Karriereeinstieg bei den potentiellen Arbeitgeber:innen besonders hervorstechen möchte, sollte nicht nur ein tiefes Verständnis von Gesetzen und Vorschriften in den relevanten Rechtsgebieten sowie eine starke analytische Fähigkeiten vorweisen können, sondern möglichst frühzeitig erste Erfahrungen im Zusammenhang mit Compliance sammeln, vor allem durch einschlägige berufliche Erfahrungen als studentische Hilfskraft bzw. wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in.
Du möchtest mehr zu diesem Thema erfahren? Du möchtest wissen, welche weiteren Karrieremöglichkeiten du hast und welche besonderen Kenntnisse du mitbringen solltest? Du interessierst dich für die Voraussetzungen, die du für den Fachanwaltstitel benötigst? All dies erfährst du in unserer Beitragsreihe zu den Rechtsgebieten: ➽ Arbeitsrecht ➽ IT-Recht ➽ Handels- und Gesellschaftsrecht ➽ Umweltrecht.