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Der Fachbereich EU- und Internationales Recht beschäftigt sich in aller Regel mit dem Internationalen Wirtschaftsrecht und dem Internationalen Privatrecht sowie um entsprechende europarechtliche und völkerrechtliche Ausgestaltungen. Dieser Fachbereich kann jedoch auch andere völkerrechtlich relevante Angelegenheiten umfassen.
Es gilt zwischen Europarecht und Völkerrecht sowie zwischen Internationalem Privatrecht (IPR) und Internationalem Wirtschaftsrecht zu unterscheiden. Während das Europarecht das supranationale Rechtssystem der Europäischen Union darstellt, das aus Verträgen (insbesondere dem EUV und dem AEUV), Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen besteht und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Mitgliedstaaten der EU festlegt, ist das Völkerrecht ein System von Rechtsnormen, das die Beziehungen zwischen Staaten und anderen Völkerrechtssubjekten auf internationaler Ebene regelt und hauptsächlich auf völkerrechtlichen Verträgen, internationalen Abkommen, Konventionen und Gewohnheitsrecht basiert. Innerhalb dieser beiden Systeme beschäftigt sich das IPR hauptsächlich mit der Frage, welches nationale Recht bei internationalen privatrechtlichen Rechtsbeziehungen anwendbar ist. Demgegenüber betrifft das Internationale Wirtschaftsrecht aufgrund der zunehmenden Globalisierung nicht nur die Rechtsbeziehungen der international am Wirtschaftsleben beteiligten Privatpersonen, sondern auch die von Staaten und internationalen Organisationen. Dementsprechend ist das Internationale Wirtschaftsrecht wesentlich interdisziplinärer als das Nationale, da hier nicht nur nationale und völkerrechtliche, sondern auch privat- und öffentlich-rechtliche Rechtsnormen aufeinandertreffen und zusammenwirken.
Neben den Kernbereichen IPR und Internationales Wirtschaftsrecht gibt es zahlreiche völkerrechtliche und europarechtliche Regelungen, die in anderen Rechtsgebieten integriert sind, wie zum Beispiel im Handels- und Wirtschaftsrecht, Umweltrecht, Menschenrechtsschutz, Arbeitsrecht und Strafrecht. Zudem haben sich neue, spezialisierte Rechtsgebiete herausgebildet, wie das Internationale Investitionsrecht und das Recht der internationalen Organisationen.
Der Fachbereich EU- uns Internationales Recht befasst sich zudem auch mit der Prüfung, ob europäische und internationale Rechtsvorschriften eingehalten werden und wie diese in geplanten Projekten und Geschäftsmodellen umgesetzt werden können. Dies erfordert ein tiefes Verständnis der komplexen rechtlichen Zusammenhänge und die Fähigkeit, diese auf nationaler Ebene effektiv zu integrieren und anzuwenden.
Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im EU- & Internationalen Recht, oder auch nur im Internationalen Wirtschaftsrecht und/oder im Internationalen Privatrecht, sind daher gleichermaßen mannigfaltig. Eine Vielzahl von Kanzleien, insbesondere Boutiquen und Großkanzleien, haben sich diesem Fachbereich verschrieben, wobei er abhängig von der jeweiligen Kanzlei individuell ausgestaltet wird. Folglich werden für diesen Fachbereich stets nach qualifizierten Rechtsanwält:innen gesucht. Zudem sind in einschlägigen Unternehmen auch insoweit qualifizierte Syndikusanwält:innen sehr begehrt. Diese suchen für ihre Rechtsabteilungen bevorzugt Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Internationalen Wirtschaftsrecht, sei es auf europäischer Ebene oder darüber hinaus.
In der universitären Ausbildung werden zwar die Grundlagen des Europarechts vermittelt, wobei diese maßgeblich das Organisationsrecht der Europäischen Union (EU) umfassen. Zudem gibt es in der universitären Ausbildung zumindest eine Einführung in das Internationale Privatrecht (IPR) und in das Völkerrecht. Das Internationale Wirtschaftsrecht spielt hingegen in der Regel keine Rolle, soweit nicht ein entsprechender Schwerpunkt gewählt wurde. Gleiches gilt für den juristischen Vorbereitungsdienst, zumindest wenn Anwaltsstation und Wahlstation nicht bei einer entsprechend versierten Kanzlei bzw. in einem einschlägigen Unternehmen absolviert wurden. Wer bei der Stationswahl oder beim Karriereeinstieg bei den potentiellen Arbeitgebern besonders hervorstechen möchte, sollte daher möglichst frühzeitig erste Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Europarecht und Völkerrecht bzw. mit dem Internationalen Privatrecht und dem Internationalem Wirtschaftsrecht sammeln, sei es durch die Teilnahme an freiwilligen Vertiefungsvorlesungen bzw. -seminaren, die an einigen Universitäten und in manchen Bundesländern im Referendariat angeboten werden, oder durch einschlägige berufliche Erfahrungen als studentische Hilfskraft bzw. wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in.
Du möchtest mehr zu diesem Thema erfahren? Du möchtest wissen, welche weiteren Karrieremöglichkeiten du hast und welche besonderen Kenntnisse du mitbringen solltest? Du interessierst dich für die Voraussetzungen, die du für den Fachanwaltstitel benötigst? All dies erfährst du in unserer Beitragsreihe zu den Rechtsgebieten: ➽ Internationales Wirtschaftsrecht ➽ Verwaltungswirtschaftsrecht ➽ Handels- und Gesellschaftsrecht ➽ Privatrecht ➽ Bank- und Kapitalmarktrecht ➽ Transport- und Speditionsrecht ➽ Umweltrecht.