In dieser Beitragsreihe stellen wir dir die geläufigsten Rechtsgebiete vor und geben dir einen Überblick darüber, welche Karrieremöglichkeiten die einzelnen Felder bieten und welche Kenntnisse und Fähigkeiten benötigt werden. In diesem Beitrag geht es um Bank- und Kapitalmarktrecht.

Allgemeines zum Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist interdisziplinär ausgestaltet, denn es verbindet privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Gesetze sowie sonstige Rechtsnormen miteinander, zumindest soweit sie sich mit Bankgeschäften, dem Kreditwesen und dem Bankenaufsichtsrecht befassen. In privatrechtlicher Hinsicht umfasst das Bank- und Kapitalmarktrecht also die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger:in und Banken. Zu nennen sind dabei zunächst insbesondere der Zahlungsverkehr mitsamt der verschiedenen Zahlungsarte sowie Bürgschaften und Garantien. Daneben spielen hier auch Widerruf und Kündigung von Darlehensverträgen eine große Rolle. Schließlich umfasst die privatrechtliche Seite des Bank- und Kapitalmarktrecht auch die Anlageberatung. Diese umfasst nicht nur Wertpapiere, sondern auch die sonstigen Kapitalanlagen, wie offene beziehungsweise geschlossene Fonds, Schiffsfonds, Zertifikate etc. In öffentlicher Hinsicht befasst sich das Bank- und Kapitalmarktrecht demgegenüber vor allem mit dem Bankenaufsichtsrecht, mithin mit der staatlichen Aufsicht über den Finanzmarkt. Ferner sind die für das Bank- und Kapitalmarktrecht prominenten Themen Datenschutz, Geldwäsche und Börse dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Gleiches gilt für die einschlägigen Regelungen im Steuerrecht.

Das Bank- und Kapitalmarktrecht beschränkt sich dabei in aller Regel nicht auf die nationale Ebene, sondern findet seine Relevanz auch auf supranationaler Ebene. Insoweit ist zwischen europäischem und sonstig internationalem Bankrecht zu unterscheiden.

Die gesetzlichen Grundlagen finden in einer Vielzahl von Gesetzen und anderweitigen Rechtsnormen. Neben einschlägigen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch [BGB] und im Handelsgesetzbuch [HGB] spielen insbesondere auch das Kreditwesengesetz [KWG], das Wertpapierhandelsgesetz [WpHG], das Wertpapierprospekthaftungsgesetz [WpPG], das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz [WpÜG], das Kapitalanlagegesetzbuch [KAGB], das Investmentgesetz [InvG] sowie das Börsengesetz [BörsG] eine wesentliche Rolle im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Welche Karrieremöglichkeiten im Bank- und Kapitalmarktrecht habe ich?

Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Bank- und Kapitalmarktrecht sind mannigfaltig. Zwar bringt diese Spezialisierung für die klassischen juristischen Berufe im Staatsdienst wenig. Allerdings können sich derart versierte Jurist:innen ohne weiteres als (Einzel-)Anwält:in selbstständig machen oder eine Anstellung in einer Boutique, mittelständischen Kanzlei oder Großkanzlei finden. Insbesondere viele Großkanzleien haben sich auf dieses Rechtsgebiet besonders spezialisiert, vor allem im Raum Frankfurt am Main, der als Hochburg für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt. Dies nicht zuletzt, da dort viele Banken ihren Hauptsitz haben, sondern auch weil dort die Europäische Zentralbank [EZB] ihren Sitz hat.

Wer nicht klassisch-juristisch tätig werden möchte, kann aber auch als Syndikusanwält:in beziehungsweise Bankjurist:in etwa in einer Bank Karriere machen. Diese suchen häufig Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Bank- und Kapitalmarktrecht für ihre Rechtsabteilungen. In einigen Banken ist noch nicht einmal eine (erfolgreich) abgelegte Zweite Juristische Prüfung zwingende Voraussetzung, da Banken ohnehin gerne gerichtliche Verfahren vermeiden.

Daneben wartet aber auch die EZB mit einem großen Spektrum an Einsatzfeldern auf. Derzeit bietet sie rund 80 Jurist:innen eine Arbeitsstelle, in den Unterabteilungen ‚Institutional Law‘, ‚Financial Law‘, ‚Legislation‘ und ‚Aufsichtsrecht‘.

Schließlich besteht die Möglichkeit einer juristischen Tätigkeit bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin], mit Sitz in Frankfurt am Main und Bonn, die als Anstalt des öffentlichen Rechts wiederum ihrerseits der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen untersteht.

Welche besonderen Kenntnisse sollte ich mitbringen?

Das Bank- und Kapitalmarktrecht spielt in der universitären Ausbildung in aller Regel gar keine Rolle, da es sich grundsätzlich nicht um Pflichtstoff handelt. Ähnlich verhält es sich beim juristischen Vorbereitungsdienst, zumindest wenn die Anwaltsstation und Wahlstation nicht bei einer einschlägig tätigen Kanzlei oder Bank absolviert wurden. Deshalb ist es notwendig, sich die notwendigen Kenntnisse selbst anzueignen, etwa durch einen entsprechenden Schwerpunkt an der Universität oder entsprechenden (freiwilligen) Lehrgängen während des juristischen Vorbereitungsdienstes.

Darüber hinaus sind vertiefte Kenntnisse des einschlägigen Fachvokabulars unverzichtbar. Ein:e im Bank- und Kapitalmarktrecht tätige:r Jurist:in sollte also zwingend die verschiedenen Arten von Konten, Geld und sonstigen Zahlungsmitteln (Geldsubstitute), Fonds etc. kennen. Insoweit sind auch ein wirtschaftliches Verständnis, Verhandlungsgeschick und die Fähigkeit, eine komplexe Transaktion zu managen, von größter Bedeutung. Unerlässlich ist außerdem eine gute Beherrschung der englischen Sprache.

Für eine Beschäftigung bei der Europäischen Zentralbank bedarf es in aller Regel ferner einer einschlägigen Berufserfahrung.

Promotion und / oder LL.M. (insbesondere der Master of Laws and Finance) sind ebenso sehr gerne gesehen.

Kann ich im Rechtsgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht Fachanwalt werden?

§ 14l der Fachanwaltsordnung [FAO] nennt die Voraussetzungen für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwältin bzw. -anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“. Danach werden zunächst besondere Kenntnisse in den folgenden Bereichen verlangt:

  • Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden (dabei insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen und Bankvertragsrecht);
  • Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft;
  • Zahlungsverkehr (dabei insbesondere Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr sowie EC-Karte);
  • Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht (dabei insbesondere Wertpapierhandel, Investmentgeschäft, alternative Anlageformen, Vermögensverwaltung und Vermögensverwahrung);
  • Factoring und Leasing;
  • Geldwäsche;
  • Datenschutz;
  • Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht;
  • Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht.

Darüber hinaus sind Kenntnisse über die Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung erforderlich.