Kanzleigründung – Das ist wichtig! Rechtsanwalt Prof. Dr. Römermann im Interview

Ist es ratsam sich direkt nach Zulassung mit der eigenen Kanzlei selbstständig zu machen? Lieber eine Ein-Mann-Kanzlei oder eine Gemeinschaftskanzlei? Diese Fragen und mehr zu Themen wie dem Gründungskonzept und der Mandantenakquise beantwortete Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann im  August 2021 im folgenden Interview

Zur Person

Prof. Dr. Volker Römermann, CSP, hat sich nach Studien in Bayreuth, Paris (Panthéon-Sorbonne und Institut d´Etudes Politiques – Sciences Po), Genf und Tunis sowie einem Referendariat u. a. mit einer längeren Station bei der EU-Kommission in Brüssel 1996 in Hannover als selbständiger Rechtsanwalt niedergelassen. Er ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Als Vorstand leitet er die Römermann Rechtsanwälte AG und als Geschäftsführer die Römermann Insolvenzverwalter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Volker Römermann ist Direktor des Forschungsinstituts für Anwaltsrecht der Humboldt-Universität zu Berlin, seit 1998 Vorstandsvorsitzender des Instituts für Insolvenzrecht, er ist Präsident der German Speakers Association e.V. (GSA) und Präsident des BM – Bundesverband Deutscher Mittelstand.

Das Interview

Klingenberg: Herr Prof. Dr. Römermann, vielen Dank zunächst, dass Sie sich zu diesem Interview bereit erklärt haben. Es soll um das Thema Kanzleigründung gehen. Ihrer Einschätzung nach, wann sollte sich ein Rechtsanwalt erstmalig die Frage nach der eigenen Kanzlei stellen? Halten Sie es für sinnvoll, ein solches Projekt ohne mehrjährige praktische Erfahrungen als Rechtsanwalt umzusetzen?

Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann: Bei dieser Frage bin ich befangen, denn ich habe direkt nach Zulassung die eigene Kanzlei gegründet. Allerdings hatte ich schon im Studium angefangen, in einer Kanzlei mitzuarbeiten, und das wurde im Laufe der Jahre immer intensiver, gegen Ende des Referendariats habe ich fast wie ein Anwalt gearbeitet und brauchte im Grunde nur noch jemanden in der Kanzlei, der die Schriftsätze unterzeichnet (und vorher natürlich mit offenen Augen liest). Ich habe mir die Frage sehr früh im Studium gestellt. Wenn man sich damit frühzeitig beschäftigt, hat man Gelegenheit, Erfahrungen im Hinblick gerade auf dieses Ziel hin zu sammeln. Mein Tipp also: So früh wie möglich in Kanzleien gehen und mitarbeiten, egal in welcher Funktion. Eine Kanzlei besteht ja nicht nur aus Anwälten, sondern sie ist ein Räderwerk mit vielen Menschen, die wichtig sind, wenn man erfolgreich arbeiten will. Auch Erfahrungen am Empfang, beim Botengang zum Gericht oder im Sekretariat sind sehr wertvoll, um das ein- und wertschätzen zu können. Ich hatte als Schüler Gelegenheit, Auszubildende in einer Anwaltskanzlei zu begleiten, und habe daraus einiges gelernt, was meine Einstellung zu solchen Tätigkeiten bis heute prägt.

Klingenberg: Es gibt zahlreiche Erwägungen, die für das Gründungskonzept eine wichtige Rolle spielen. So stellt sich etwa zunächst die Frage, ob die Kanzleigründung allein oder doch eher mit einem ehemaligen (Referendars)Kollegen, Studienfreund o. ä. zusammen erfolgen soll. Welche Vor- und Nachteile sehen Sie bei einer Ein-Mann-Kanzlei bzw. bei einer Gemeinschaftskanzlei?

Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann: Ich selbst habe allein gegründet, aber kenne auch viele Kollegen, die sofort mit mehreren Anwälten gestartet sind. Es ist sicher gut, Arbeit aufteilen zu können. Aber gerade die erste Zeit ist natürlich auch fehleranfällig und damit können leicht Streitigkeiten zwischen Partnern aufkommen. Davor ist man in Sozietäten auch nach Jahrzehnten nicht ganz gefeit. Es ist wichtig, im Sozietätsvertrag dazu Regelungen vorzusehen: Wie werden bei Ausscheiden oder Auflösung Mandate und Werte verteilt? Wie bewertet man ggfs. die Sozietätsanteile? Gibt es nach Ausscheiden Wettbewerbsverbote? Was ist mit lange laufenden Verträgen, z. B. Miete des Büros, tragen die verbleibenden Partner das Kostenrisiko dann allein? Bei Gründung erscheint das weit entfernt, aber wenn die Situation erst eingetreten ist, erweist sich das Erreichen von Lösungen oft als schwierig.

Klingenberg: Eine nächste Überlegung bzgl. des Gründungskonzeptes sollte sein, welches Modell für eine Kanzleigründung überhaupt in Betracht kommt. Zu welcher Rechtsform würden Sie im Falle einer Ein-Mann-Kanzlei bzw. im Falle einer Gemeinschaftskanzlei raten?

Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann: Wer – wie ich – sehr oft mit Haftungsfällen von Kollegen konfrontiert war und die existenziellen Risiken gesehen hat, die damit verbunden sein können, wird immer zu Rechtsformen neigen, die maximale Vorsorge treffen. Das sind dann typischerweise die Kapitalgesellschaften GmbH oder AG (nicht die UG wegen des eher zweifelhaften Images). Die AG bietet mit der Möglichkeit der Weitergabe von Aktien eine besonders einfache Form der Aufnahme neuer Partner (Aktionäre). Das kann man mit einem Mitarbeiterbeteiligungsmodell verknüpfen, das sicherstellt, dass auch mal eine Trennung möglich wird, ohne dass die ganze Gesellschaft darunter leidet.

Klingenberg: Das Gründungskonzept sollte sicherlich auch Ausführungen zu den Büroräumen beinhalten. Ihrer Erfahrung nach, welche Grundausstattung ist unerlässlich?

Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann: Das lässt sich eigentlich heute gar nicht mehr so abstrakt und allgemeingültig sagen. Es gibt ja Kollegen, die ausschließlich im Internet oder – zum Beispiel in Zusammenarbeit mit Rechtsschutzversicherungen – telefonisch ihre Beratung anbieten. Die brauchen eigentlich gar keinen Raum mehr, sondern können ihre Dienste mit Laptop und Smartphone von überall in der Welt erbringen (eine zustellfähige Anschrift mit Kanzleischild muss aber auch dann sein). Wer sich auf Familienrecht spezialisiert, hat in der Regel eine andere Büroausstattung als die Wirtschaftskanzlei mit Empfang, Besprechungsräumen und Räumen für Videokonferenzen. Es hängt ganz davon ab, wo und wie, vor allem: für wen ich meine Leistungen anbieten möchte. Im Marketing (die fünf Ps) spricht man von Distribution.

Klingenberg: Welche anderen Erwägungen sind Ihrer Meinung nach wichtig für das Gründungskonzept?

Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann: Man liest überall, dass die ersten Monate finanziell abgesichert sein sollten, und Banken fordern dafür einen Businessplan. Die Wahrheit ist: Niemand kann die Einnahmen bei einer Neugründung „auf der grünen Wiese“ seriös kalkulieren. Als ich mich sofort nach dem Referendariat niederließ, musste ich auch solche Angaben machen, aber das waren im Grunde „gewürfelte“ Zahlen. Da sollte man sich nicht einschüchtern lassen, sondern mutig Angaben machen. Mut zur Prognose, von der niemand weiß, ob sie sich erfüllen wird!

Klingenberg: Was sind Ihrer Meinung nach die größten Herausforderungen für einen selbstständigen Volljuristen?

Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann: Juristen sind nicht dazu ausgebildet worden, Unternehmen zu führen. Alle Managementbereiche müssen erlernt werden. Ich habe da selbst viele Fehler gemacht und mache sie noch heute. Das betrifft nicht zuletzt den existenziellen Bereich Finanzen. Ich eigne mich gar nicht zum Controller, das ist aber eine wichtige Funktion. Eine Kanzlei ist schließlich ein Wirtschaftsunternehmen wie andere auch und da gilt es, die Finanzen jederzeit im Blick und im Griff zu behalten. Dazu gehört es auch, mit Mandanten auf Augenhöhe über Honorare zu sprechen und das nicht schamhaft zu tabuisieren. Ich habe da viel lernen müssen. Heute frage ich am Ende des ersten Gesprächs Mandanten, was sie gerne für unsere Leistungen – die wir dann ja unmittelbar zuvor definiert haben – bezahlen möchten. Das löst oft Erstaunen aus, dient aber dazu, dass sich Mandanten zumindest kurz darüber Gedanken machen, was ihnen unsere Arbeit wert ist. In aller Regel fragen sie dann zurück, was ich vorschlage, und mein Vorschlag stößt zu annähernd 100 Prozent ohne Diskussion auf Akzeptanz.

Klingenberg: Und welche Herausforderungen stellen sich bei dem selbstständigen Rechtsanwalt bei der Kanzleigründung? Welche Entwicklungen haben Sie insoweit in den letzten Jahren beobachtet?

Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann: Es ist heute deutlich schwieriger geworden als früher, geeignetes Personal zu bezahlbaren Preisen und mit hoher Leistungsbereitschaft zu finden. Das gilt für alle Bereiche von den Anwälten bis zu den Azubis. Andere Branchen zahlen besser und haben geregeltere Tagesabläufe als Anwaltskanzleien. Das Leben in einer Kanzlei ist oft spannender, fordert aber auch mehr von den Beteiligten. Natürlich ist die Gewinnung von Mandanten neben der Gewinnung von Personal eine weitere lebenswichtige Herausforderung. Ich finde allerdings, dass die Mandantenakquise durch das Internet oft bedeutend leichter geworden ist als zu einer Zeit, die im Grunde nur die Gelben Seiten kannte.

Klingenberg: Bleiben wir kurz bei der Mandantenakquise. Haben Sie einen Ratschlag für junge Juristen ohne Mandantenstamm? Wie kommt man an Mandanten? Sollte man in diesem Zusammenhang wirklich jedes Mandat annehmen?

Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann: Wer jedes Mandat annimmt, hat kein Profil. Je mehr ich ablehne, desto glaubwürdiger bin ich in den Bereichen, wo ich wegen der passenden Kompetenz ein Mandat akzeptiere. Ich selbst habe immer den steinigen Weg zu Mandanten gewählt: Kompetenzindizien durch Veröffentlichungen und Vorträge. Das ist schweißtreibend und wirkt nur langfristig. Unternehmer-Netzwerke können helfen, oft finden sich da aber schon viele Anwälte. In sozialen Netzwerken kann man heute eine Sichtbarkeit erlangen, aber auch das bedarf der Nachhaltigkeit und kostet eine Menge Zeit. Im Ergebnis ist Marketing ein wesentlicher Teil der Tätigkeit selbständiger Anwälte, das geht nicht von selbst und auch nicht nebenbei.

Klingenberg: Kanzleimarketing ist also besonders wichtig. Was ist für Sie eine gute Marketingstrategie? Wie wichtig sind in diesem Zusammenhang Anwaltsprofile und die Kanzlei-Homepage?

Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann: Eine Strategie fällt nicht vom blauen Himmel, sondern muss sorgsam erarbeitet werden. Man sollte als ein Baustein dazu eine SWOT-Analyse vornehmen und sich etwa seiner eigenen Stärken und Schwächen bewusstwerden, am besten schriftlich, das zwingt zur Präzision und schafft Klarheit. An den Stärken in Verbindung mit der Marktsituation kann man dann die Zielmandate und -mandanten ausrichten. Ich finde, Geld sollte dabei nur ein Element sein, aber nicht das wichtigste. Oder wollen Sie ein Berufsleben lang ein lukratives Rechtsgebiet beackern, das Ihnen keinen Spaß macht? In aller Regel fallen die Stärken mit den eigenen Neigungen zusammen: Ich bin gut in einem Gebiet, das ich lebe und mit Leidenschaft betreibe. Wenn das dann noch lukrativ ist, umso besser. Oft erweisen sich, wenn man es gut organisiert, auch solche Gebiete als auskömmlich, wo man es vielleicht nicht sofort erwarten würde. So lassen sich etwa Fälle mit niedrigen Streitwerten oft gut standardisieren und digitalisieren und das kann im Ergebnis großen wirtschaftlichen Erfolg bringen. An der Zielklientel hat sich dann auch die Darstellung auf der Homepage zu richten, natürlich mit den Profilen der Ansprechpartner.

Klingenberg: Die Kanzlei-Homepage ist das Online-Aushängeschild der eigenen Kanzlei. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Worauf sollte bei der Erstellung der Homepage geachtet, welche Fehler vermieden werden?

Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann: Ein häufiger Grundfehler ist, auf den Moment mit der Freischaltung zu warten, zu dem die Homepage perfekt ist. Denn perfekt ist sie praktisch nie, eine Webseite ist eigentlich immer „work in progress“. Da muss man mutig sein und den konstanten Veränderungsprozess als gegeben akzeptieren. Früher hat man auf lange, tiefschürfende Texte gesetzt, aber inzwischen hat sich das Nutzerverhalten so gewandelt, dass man sich auf wenige, kurze, prägnante Texte beschränken sollte. Weniger ist mehr und erhöht deutlich die Chancen, gelesen zu werden. Schön sind Seiten, die gleich einen konkreten Nutzen für den Besucher bieten, etwa durch Checklisten oder herunterladbare Praxisformulare.

Klingenberg: Ein weiteres wichtiges Thema im Zusammenhang mit der Kanzleigründung ist der Personalaufbau, den Sie bereits als eher schwieriges Unterfangen beschrieben haben. Wie findet man als junger Jurist gutes Personal? Haben Sie hier vielleicht auch einen Tipp für unsere Leserinnen und Leser?

Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann: Neben den üblichen Wegen des Internets und der Agentur für Arbeit haben sich Headhunter etabliert, was indes oft mit erheblichen Kosten verbunden ist. Wir haben oft den Kontakt direkt zu den Schulen gesucht und spannende Praktika angeboten. Wenn Lehrer merken, dass sich ein Anwalt wirklich um Mitarbeiter kümmert, ihnen eine gute Aus- und Weiterbildung bietet und sich an Sprechtagen für die Entwicklung etwa der Auszubildenden persönlich und ernsthaft interessiert, empfehlen sie die Kanzlei den richtig guten Schülern zuweilen weiter. Wir haben durch solche persönlichen Empfehlungen schon richtig gute Mitarbeiter gewonnen.

Klingenberg: Möchten Sie unseren Leserinnen und Lesern abschließend noch etwas auf den Weg geben?

Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann: Natürlich. Rechtsanwalt ist der schönste Beruf der Welt und wer die Chance hat, diesen Beruf auszuüben, sollte sie unbedingt ergreifen!

Vielen Dank für das Interview.