Zwischen Blockchain und Bundestag, von Legal Tech bis Metaverse. Bitkom ist DER Digitalverband in Deutschland. Wir verknüpfen das technische und rechtliche Know-How der Wirtschaft mit der Politik. Als Syndikusrechtsanwältin bzw. Syndikusrechtsanwalt im Bitkom bringst du die Digitalisierung voran. Nichts wird bleiben, wie es war – und das ist auch gut so! So schnell wie die digitale Welt sich verändert, so dringend brauchen wir ständig Juristinnen und Juristen, die Freude an diesem Wandel haben und Lust haben, sich stetig selbst neu zu erfinden. Ein junges, modernes, agiles Team und ein moderner Arbeitgeber mit ausgeprägtem Team-Spirit, der – auch und gerade bei Juristinnen und Juristen – einen großen Wert auf die Work-Life-Balance legt.

Ein Überblick:

Der Bitkom hat rund 130 Mitarbeitende und vertritt ca. 2.000 deutsche und internationale Unternehmen der Digitalbranche. Unser Netzwerk reicht vom großen Weltkonzern bis zum frisch gegründeten Start-Up. Mit einem vielfältigen Themenangebot und einem breiten internationalen Netzwerk bietet der Bitkom den perfekten Start für eine erfolgreiche Karriere als Jurist:in in der Digitalwirtschaft. In unseren über 100 Arbeitskreisen arbeiten wir immer am Puls der Zeit und hautnah an den neuesten Entwicklungen unserer Mitglieder.

Ein Beispiel: Das Metaverse

Das Metaverse ist für viele so neu und wenig greifbar, wie es das Internet etwa vor 30 Jahren war. Seit sich Facebook in Meta umbenannt hat, haben viele erstmals vom „Metaversum“ gehört. Das Metaverse ist aber keine eigene Plattform vom Facebook-Konzern, auch wenn der Name Meta das vermuten lässt. Vielmehr entsteht gerade durch das Zusammenwirkung neuer Player wie The Sandbox oder Decentralised Land eine neue virtuelle Welt, bei der zum jetzigen Stand noch nicht wirklich klar ist, wo die Reise letztendlich hingehen wird. Ziel ist es im Kern eine neue interoperable soziale Plattform aus verschiedenen digitalen Universen entstehen zu lassen, die mit AR- und VR-Geräten betreten werden kann. Das Erlebnis von Konzerten, Festivals, Treffen mit Freund:innen und selbst der Besuch im Fitnessstudio soll komplett virtuell stattfinden. Im Zentrum stehen neue Möglichkeiten digitaler sozialer Teilhabe – also das „Next Level Social Network“. Das Second-Live ist zwar schon aus den 1990er Jahren bekannt, aber die neuen Möglichkeiten des Metaverse sollen deutlich weiter reichen.

Derzeit ist das Metaverse in erster Linie noch ein Gedankenspiel und technisch nicht in Deutschland verfügbar. Gleichwohl werden schon jetzt virtuelle Grundstücke im Metaverse als NFTs (Non-Fungible-Tokens) für Millionen von Dollar verkauft. Beispielsweise bekommt man bei manchen Schuhherstellern schon jetzt beim Kauf von Sneakern (im Real-Life) die Sneaker für seinen Avatar im Metaverse direkt dazu. Aus kommerzieller Sicht also bereits jetzt ein hochspannendes Feld für neue Geschäftsmodelle.

A. Die Aufgabe

Bitkom möchte das Know-How zum Metaverse zentral sammeln und bei der Entwicklung hautnah dabei sein. Wir wollen das Metaverse greifbar machen und beim Aufbau des Netzwerks in Deutschland die Unternehmen unterstützen. Dafür erarbeiten wir gerade einen Leitfaden, der die wesentlichen Fragen zu Meta zusammenfasst. Dazu gehören wesentlich auch die rechtlichen Fragen.

B. Grundüberlegungen

Zunächst stellt sich die Frage, welche Rechtsordnung überhaupt im Metaverse gilt. Kann man eine deutsche Rechtswahl treffen, wenn das Metaverse doch weltweit oder vielleicht sogar ein ganzes Universum umfasst? Gelten Grundrechte wie der Schutz der Menschenwürde? Welches Gericht ist für einen Streit im Metaverse zuständig? Die Kernfrage lautet mithin: Welche gesetzlichen Regelungen gibt es bereits und sind zu beachten, was befindet sich in Vorbereitung, wo besteht Nachbesserungsbedarf?

I. Schaffung eines Rechtsrahmens für das Metaverse

Hinsichtlich des Rechtsrahmens ist zwischen dem vertikalen Verhältnis (Plattform – Nutzer:in) und dem horizontalen Verhältnis (Nutzer:in – Nutzer:in) zu differenzieren. In ersterem müssen Grundprinzipien gefunden werden, die die Grundrechte der Nutzer gewährleisten (z.B. gleicher Zugang für alle, Meinungsfreiheit). Ebenso müssen gewisse Schutzpflichten der Plattform(en) etwa zum Schutz von Persönlichkeitsrechten, dem Schutz der digitalen Identität vor Identitätsmissbrauch und Datenschutzrechten bestehen. Zu deren Durchsetzung bedarf es auch Sanktionierungsmöglichkeiten, also „hoheitsrechtliche Befugnisse“ der Plattform(en). Ebenso sind für Streitigkeiten Schiedsgerichtsbarkeiten zu erwägen.

Im horizontalen Verhältnis stellen sich vor allem Fragen hinsichtlich zivilrechtlicher Streitigkeiten. Welches Recht gilt im Metaverse? Welche Abweichungen vom (deutschen) gesetzlichen Leitbild sollen gelten? Welche Gerichte in welchem Land sind zuständig? Welche Entscheidungsinstanzen sollen eingerichtet werden?

Ein zentraler Knackpunkt des Metaverse ist die Interoperabilität, die sowohl das vertikale als auch das horizontale Verhältnis betrifft. Diese Interoperabilität zwischen den einzelnen virtuellen Welten erfordert auch eine Interoperabilität des jeweils geltenden „Metaverse-Rechts“ oder (besser) einen übergeordneten Rechtsrahmen, dem sich virtuelle Welten unterwerfen können. Durch Plattform-AGB (begrenzt durch das jeweils geltende, übergeordnete Recht) könnte ein solcher sowohl das vertikale als auch das horizontale Verhältnis umfassender Rechtsrahmen geschaffen werden.

II. Rechte an virtuellen Gütern / NFTs

Im Metaverse treffen physische und virtuelle Realität aufeinander. Menschen wollen Dinge sammeln und Eigentum an Häusern, Grundstücken oder Autos erwerben. Es stellen sich Fragen nach dem Zusammenspiel von Eigentumsschutz und Urheberschutz. Durch Tokenisierung, eine besondere Form der „Verkörperung“ eines digitalen Vermögenswerts, können digitale Vermögenswerte greifbar gemacht und über NFT sicher via Blockchain übertragen werden. Dadurch besteht auch die Möglichkeit der Verknappung dieser Vermögenswerte, um sie wertvoll zu halten.

Sollte daher für NFTs ein eigentumsähnlicher Schutz gelten? Wie gestaltet sich der sonstige zivilrechtliche und strafrechtliche Schutz von NFTs? Findet § 303a StGB Anwendung? Was gilt bei Verlust/Hacking von NFT? Gibt es gesetzliche Schadensersatzansprüche oder bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsansprüche?

Wie gestaltet sich der urheberrechtliche Schutz von NFTs? Hier gibt es verschiedene Deutungsvarianten. Denn NFT könnten z.B. als „digitales Original“ eines digitalen Werks, also als eine spezielle Darstellungsform eines Werks gewertet werden. Alternativ wäre das NFT aber auch als Teil eines „digitalen Originals“ oder als Teil eines physischen Vermögenswerts, z.B. als Nachweis über Inhaberschaft an Bruchteilseigentum an einem physischen Gegenstand.

Aus regulatorischer Sicht sind Token regelmäßig Kryptowerte und damit als Finanzinstrumente zu bewerten. Bei NFTs ist entscheidend, dass diese Anlagezwecken dienen. Es könnten daher Erlaubnispflichten (§§ 15 WpIG, 32 KWG) oder Prospektpflichten (ProspektVO, WpPG, VermAnlG) bestehen. Ebenso sind Besteuerung und das anwendbare Steuerverfahren zu klären.

III. Datenschutzrecht in international vernetzten Welten

Das Metaverse wird noch stärker als die bisher existierenden sozialen Netzwerke zu großen Datensammlungen. Denn neben den Postings, Bildern und geschriebenen Kommentaren kommen weitere Daten hinzu. Vorstellbar sind etwa Daten von VR-Headsets, die innerhalb der Wohnung einer Nutzerin oder eines Nutzers aufgenommen werden (3D-Kameras, LIDAR-Systeme) oder Daten der Verarbeitung von Reaktionen/Emotionen der Nutzer. Es bestehen mithin Informationspflichten nach Art. 13 f. DSGVO und es bedarf rechtskonformer Einwilligungserklärungen, die transparent, leicht verständlich und freiwillig sind. Privacy-by-Design und Privacy-by-default-Grundsätze sollten eingehalten werden. Zu klären sind hier auch die Verantwortlichkeiten in multilateralen Datenverarbeitungssituationen, auch hinsichtlich der Geltendmachung von Betroffenenrechten nach Art. 15 ff. DSGVO; vor allem bei Speicherung von Daten in der Blockchain.

C. Wrap Up

Auch wir im Bitkom stehen noch ganz am Anfang dieses Projekts und haben (noch) nicht auf alles eine Antwort. Und genau das ist auch das Besondere am Bitkom. Wir arbeiten am Puls der Zeit und suchen heute nach Lösungen für die Fragen von morgen. Gerade für Juristinnen und Juristen, die über den Tellerrand des derzeit geltenden Rechts hinausschauen wollen und ein gewisses Maß an Kreativität mitbringen, wird der Job im Bitkom fachlich wie persönlich eine Bereicherung sein.