Esports: Syndikusanwalt, Head of Legal, internationales Arbeiten und mehr

Im Mai 2021 war Rechtsanwalt Roman Koudous zu den Themen rund um die anwaltliche Tätigkeit im Esports im Interview mit JurCase. Zum Beispiel: Muss man selber „Gamer“ sein? Welche Anforderungen an Bewerber für eine Referendarsausbildung werden gestellt? Wie sehen die Tätigkeiten als Head of Legal aus? Was sind die Vorteile der Tätigkeit als Syndikusanwalt, im Vergleich zur Selbstständigkeit oder Anstellung in einer Kanzlei?

Zur Person

Herr Koudous studierte an der Universität in Leipzig und absolvierte seinen juristischen Vorbereitungsdienst am OLG Düsseldorf, seine Verwaltungsstation am Deutschen Generalkonsulat Osaka-Kobe und seine Anwaltsstation bei Mueller Foreign Law Office in Tokyo.

Seit August 2017 ist er Volljurist. Direkt nach dem Ende der mündlichen Prüfung begann er als Anwalt in einer mittelständischen Kanzlei (Accounting, Tax, Legal) mit dem Fokus auf Japan-Desk / Beratung japanischer Großkonzerne.

Heute ist Herr Koudous Head of Legal und Syndikusanwalt bei G2 Esports (Einen Beitrag zum Unternehmen findet ihr hier.) Er ist Kanzleiinhaber von Koudous Law (Berlin/Tokyo) und Unternehmer in Tokyo. Man kann ihn zurecht „Japan-Experte“ nennen. Zudem spricht er 7 Sprachen und ist Diehard-Gamer. Er hat eine Zulassung sowohl als Syndikus- als auch als Rechtsanwalt.

Das Interview

Klingenberg: Herr Koudous, wann sind Sie zum ersten Mal mit Esports in Berührung gekommen?

Rechtsanwalt Roman Koudous: Einen genauen Zeitpunkt kann ich gar nicht nennen. Gemeinsamer Nenner bei jeder Person, die irgendwie mit dem Thema Esports zu tun hat, ist der Hintergrund als Gamer bzw. Gamerin. Ich bin selbst mit Games aufgewachsen. Meine erste Playstation besaß ich 1997 (passend zum Release von Final Fantasy VII – bis heute noch meine absolute und ewige Number 1) und ab diesem Zeitpunkt nahm alles seinen Lauf. Jahr für Jahr neue Games, neue Erfahrungen. Man bleibt einfach in dieser Welt drin, weil sie auch ihre „Kunden“ super bedient. Es gibt ununterbrochen neue Highlights und als Gamer bzw. Gamerin wird es nie langweilig.

Auch als Konsolero kommt man nicht um den PC herum. Online Gaming war damals sowieso noch etwas Exklusives für den PC (noch in Zeiten vor Next-Gen und PS Plus u. ä.). Ich selbst habe damals mit Shootern angefangen. Tactical Ops heißt der Shooter, den ich mit Freunden gespielt habe. Das waren auch meine Anfänge mit „Esports“. Damals war das alles noch ganz anders. Viel chaotischer, ein reines Hobby und da steckte kein richtiges System dahinter. Wir haben zusammen ein Team „gegründet“ und dann jedes Wochenende gegen andere „Clans“ so genannte „Wars“ gehabt. Wenn ich mich recht erinnere, haben wir in der Regel mit 5er-Teams gespielt. Organisiert wurde das Ganze damals noch im mIRC; die meisten werden sich wohl gar nicht mehr an diese Plattform erinnern. TacOps ist letztlich nichts anderes als Counterstrike. Gleiches Prinzip, gleiche Regeln, besseres Gameplay für mich persönlich. Gespielt wird es heute nicht mehr. Der Shooter ist leider ausgestorben.

So hat das eine zum anderen geführt und 2009 bin ich auf League of Legends gestoßen. Ich beschäftigte mich jetzt also seit 11 Jahren mit dem Spiel – seit Betarelease.

Klingenberg: Was hat Sie daraufhin bewogen, sich juristisch mit diesem Thema auseinanderzusetzen?

Rechtsanwalt Roman Koudous: Die Antwort hierauf ist ganz klar für mich. Ich habe auf den Punkt gebracht zwei große Leidenschaften in meinem Leben. Die eine ist, wie eben erwähnt, Gaming. Die andere ist das Thema Japan mit Land, Kultur, Sprache und allem, was dazugehört. Natürlich hängt alles miteinander zusammen. Die meisten meiner Lieblings-Games stammen von japanischen Spieleentwicklern.

Während meines Studiums habe ich immer stärker den Drang verspürt, das Thema „Japan“ als großen Komplex mit meiner zukünftigen Tätigkeit als Anwalt zu verbinden (Justiz kam für mich nie in Frage). So habe ich über die Jahre mein Profil auf Japan ausgerichtet und mich gewissermaßen zum „Spezialisten“ gemacht in Sachen Japan und Beratung japanischer Mandanten in Deutschland in allen Größen (vom kleinen Einzelhändler hin bis zur börsengelisteten Gesellschaft).

Viele mögen es als arrogant wahrnehmen, aber ich denke, in meiner kurzen Zeit (etwas mehr als 2 Jahre) als Anwalt direkt im Japangeschäft, habe ich diesen Bereich dominiert. Ich kenne jeden Kollegen und jede Kollegin, die entweder in Japan oder in Deutschland in diesem Bereich tätig ist und berät. Ich kenne die meisten Firmen und großen japanischen Namen in Deutschland. Und ich bin besser als alle anderen. Ja, das habe ich jetzt wirklich gesagt. Nach etwas mehr als zwei Jahren habe ich gesehen, dass es auch unter den Veteranen niemanden gibt, der die Art und Weise der Beratungstechnik und das Feingefühl für Japan hat, so wie ich es habe. Gewissermaßen hatte ich also ausgelernt und der Bereich schien mir langweilig. Ich habe da einen einfachen Entschluss gefasst, der ungefähr so lautete: Wenn ich jetzt schon einmal meine Leidenschaft zum Beruf gemacht habe und so extrem gesmurfed habe (kleine Anmerkung von mir: Bitte unbedingt googeln!), dann mache ich das Ganze einfach nochmal, mit meiner anderen Leidenschaft – Games! – und BOOM. So bin ich bei G2 Esports, einem der absolut besten und führenden Esports-Organisationen weltweit gelandet. Und auch hier plane ich, die Landschaft zu dominieren und zu bestimmen.

Klingenberg: In Ihrem Beitrag zu eSports und G2 Esports, zu den Themen ‚E-Commerce‘, ‚Start-Ups‘ und ‚Social Media‘ sagten Sie, dass E-Commerce ein Teil des Kerngeschäfts sei, Social Media aber das „Herz von G2 Esports“. Inwieweit beschäftigen Sie sich mit Social Media?

Rechtsanwalt Roman Koudous: Ehrlicherweise bin ich da noch ein wenig „Boomer“. Ich habe nie viel Interesse an Social Media gehabt. Aber man muss erkennen, dass Social Media einfach das neue Heute ist. Social Media ist die Plattform (zusammengefasst) für einfach alles. Seitdem ich bei G2 bin, habe ich mir auch einen Twitter-Account zugelegt und mische hier und da mal mit.

Klingenberg: Sie sind „Head of Legal” bei G2 Esports. Wie sieht Ihr typischer Tagesablauf aus? Sind Sie beispielsweise auch international tätig und deshalb auch öfters im Ausland? Wie ist Ihre Rechtsabteilung im Allgemeinen strukturiert? Wie viel Zeit müssen Sie für die Organisation Ihrer Rechtsabteilung investieren? Müssen Sie deshalb Arbeit mit nach Hause nehmen?

Rechtsanwalt Roman Koudous: Das ist eine super Frage. Denn gerade im Esports gibt es den „typischen Arbeitsablauf“ nicht wirklich. Es kann Fluch und Segen zugleich sein, aber man kann sich nie sicher sein, was am nächsten Tag passiert. Aber eins nach dem anderen: Zunächst kann man inhaltlich festhalten, dass jeder Tag eine ganze Reihe verschiedene Rechtsbereiche und Thematiken mitbringt. Es ist immer ein buntes Durcheinander. „Technisch“ mache ich sehr viel Vertragsreview. Das bedeutet, dass unsere verschiedenen Teams und Abteilungen (Executive Dept., Commercial Dept., Esports Dept. u. w.) sich in ihrem täglichen Geschäft mit rechtlichen Themen beschäftigen. In all diesen Angelegenheiten werde ich als „überwachende“ und „beratende“ Stelle involviert. Ganz oft haben wir mit zahlreichen Verträgen mit allen möglichen dritten Parteien zu tun. Ich überprüfe die Verträge, ggf. verhandele ich diese direkt und gebe sie, unabhängig davon, wie stark ich involviert war, frei.

Rein organisatorisch muss man also jeden Tag die zahlreichen Verträge, die anstehen, kürzlich geschlossen worden, bald auslaufen oder anderweitig Beachtung benötigen, im Kopf haben.

Dazu kommen jeden Tag noch die – so nenne ich sie – Adhoc-Anfragen von Kolleginnen und Kollegen. Eine Frage zur Privacy Policy auf unserer Homepage, eine Frage zu unserem Online-Shop, eine Frage zu unseren eingetragenen Marken – alles Mögliche.

Man wird immer irgendwo benötigt. Unter all diesem Beratungsaufwand darf die Rechtsabteilung aber nicht vergessen, dass der Ausbau und die Weiterentwicklung der Abteilung auch ein langfristiges und wichtiges Ziel ist. Das heißt man beschäftigt sich jeden Tag in irgendeiner Weise mit der Organisation und dem Ausbau der Abteilung, so kleinschrittig es auch ist (Akten sortieren, Datenbankpflege u. ä.).

Das Thema Ausland ist aktuell in Covid19-Zeiten schwierig. Ich bin seit Januar 2020 bei G2 und ein bald von uns einzunehmender Markt, nämlich die USA, musste aus gegebenen Gründen 2020 zurücktreten. Unter normalen Umständen kommt es in Frage, dass man als Anwalt des Unternehmens z. B. etwa die Geschäftsleitung bei wichtigen Verhandlungen im Ausland begleitet. Das sind alles angedachte Tätigkeiten, die derzeit vollständig eingefroren sind. Zwingende Reisen sind aber trotzdem nicht vorgesehen. Durch Covid19 verstärkt, aber bei uns sowieso schon immer ein Grundprinzip, arbeiten wir vollständig remote. Alles, was wir benötigen, sind ein Computer und Internet.

Arbeit mit nach Hause nehmen kommt sicherlich oft vor. Alles andere entspräche nicht der Wahrheit. Esports ist eine superschnelle Umgebung, sehr international und kennt absolut keine Ländergrenzen. Wenn also Meetings mit unseren amerikanischen Kollegen anstehen, dann passiert das in der Regel spätabends oder sogar nachts, denn sonst verpassen wir uns auf Grund des Zeitunterschieds. Die Arbeit mit nach Hause zu nehmen, macht man allerdings auf Grund der gegebenen Freiheit auch gern. Es ist nicht so, dass hier penibel auf die Uhr geschaut und die Zeit kontrolliert wird. Einige verschieben auch gern mal einen Teil ihrer Arbeit auf spätere Zeiten. Einige sind grundsätzlich Nachteulen. Das muss also nicht immer sofort das schlechte Image sein in Richtung Großkanzlei, wo man bekanntlich von 9 – 21 Uhr arbeitet und auch nach 21 Uhr von zuhause aus weiterarbeitet. Hier nehme ich z. B. die Arbeit bewusst mit nach Hause. Auch nach einem Jahr bleibt – ehrlicherweise – noch ein kleiner Überraschungseffekt in dem Sinne: Was für interessante Sachen sind schon wieder so passiert?

Klingenberg: G2 Esports ist ein Unternehmen, keine Kanzlei. Sie sind also Syndikusanwalt. Wo sehen Sie die Vorteile, die für eine Tätigkeit als Syndikusanwalt sprechen, im Vergleich zu einem selbstständigen Rechtsanwalt und einem Rechtsanwalt in Anstellung in einer vergleichbar großen Kanzlei?

Rechtsanwalt Roman Koudous: Da ich beide Seiten kenne und auch jetzt noch aktiv auslebe, kann ich von mir ganz klar behaupten, dass beide Tätigkeiten Vor- und Nachteile haben. Im Unternehmen unterliegt man nicht dem Druck der „billable hours“ und schreibt akribisch seine Tätigkeiten jeden Tag auf, nur, damit der Partner die Stunden dann beim Mandanten abrechnen kann. Man wird als Syndikus auf vielen Ebenen geprüft. Man muss viel gutes (kein rudimentäres!) Wissen vorweisen und auch eine hohe Affinität zum gesamten Betrieb als „Business“ haben. Ich denke, man lernt als Syndikus wesentlich mehr als in einer klassischen anwaltlichen Rolle. Vieles muss hier erledigt werden. Wenn man keine Ahnung von der Materie hat, dann gibt es keinen Partner, den man im Zweifel fragen kann. Man muss sich also in kurzer Zeit einarbeiten und schon verwertbare Resultate liefern. Das fördert rundum die eigenen Kapazitäten in allen denkbaren Aspekten.

Als Anwalt hat man mehr Zeit, um sich zum wahren Spezialisten für eine Materie zu machen. Das Betriebswirtschaftliche muss einen nicht zwingend interessieren. Man blickt dadurch allerdings nicht über den Tellerrand.

Klingenberg: Und wie sieht es mit Vorteilen gegenüber einer Selbstständigkeit aus? Was meinen Sie, was sind die typischen Probleme bzw. größten Herausforderungen für junge Juristen bei deren selbstständigen Karrierestart, und inwieweit sind diese Probleme/ Herausforderungen bei einer Tätigkeit als Syndikusanwalt nicht gegeben?

Rechtsanwalt Roman Koudous: Auch ich hatte mich kurz vor Ende meines Examens mit den Fragen der Selbstständigkeit beschäftigt. Aber hier muss man ganz klar sagen – wenn man nicht irgendwo Vitamin B, C, D, E und F hat, wird man es sehr schwer haben. Denn woher sollen die Mandanten kommen? Nach dem Examen ist man auch erst ein Küken mit wenig bis keiner relevanten Erfahrung. Vor allem für diejenigen, die nie wirklich in die Justiz wollen, ist der Großteil dessen, mit dem man sich auch im Referendariat beschäftigt und was man dort lernt, völlig irrelevant. Zum Beispiel: Mich interessiert es überhaupt nicht (und ich kann das auch nicht mehr), wie man ein Zivilurteil schreibt.

Aber irgendwoher muss die Erfahrung kommen. Der Einstieg in ein Unternehmen ist meines Erachtens ein guter und mehr oder minder einfacher Weg, um gute und vor allem für alle erdenklichen Jobs relevante Erfahrung zu sammeln. Gerade in den ersten zwei Jahren lernt man in einem Unternehmen – davon bin ich sehr überzeugt – mehr, als ein junger Anwalt bzw. eine junge Anwältin in 10 Jahren in einer Großkanzlei lernt. Während meine Kollegen nach dem Examen in den Großkanzleien Profis im Thema Datenbankrecherche, juris und beck.online waren, war ich mit meinen Fertigkeiten (Verhandlungen mit Partnern, Vertragserstellung, Business Development u. w.) sehr zufrieden.

Als Syndikus kommt man in eine feste Struktur mit vergleichsweise viel Freiheit. Mit Freiheit meine ich, dass in (Groß-)Kanzleien alles, was der junge Kollege/die junge Kollegin verfasst, dem Partner zur Freigabe geschickt wird. Der Partner wird – meiner Erfahrung nach – völlig unnötige „Korrekturen“ machen und am Ende des Tages nur seinen eigenen Gusto auf die ihm gelieferte Arbeit werfen. Es gibt auch Ausnahmen und viele Vorgesetzten, die sich ihrer „Mentor“-Rolle bewusst sind und das ordentlich machen. Vielleicht war ich auch nur schon immer einfach besser als meine Vorgesetzten – jedenfalls ist man im Unternehmen der Experte. Dem Geschäftsführer wird man sicherlich keinen Schriftsatz vorlegen. Klar gibt es in größeren Rechtsabteilungen auch eine „Hierarchie“. Als Junior Counsel wird man dem Senior Counsel etwas vorlegen usw. – jedoch zeigt auch hier meine Erfahrung, dass Kolleginnen und Kollegen, die einen Background als Syndikus haben, wesentlich effizienter und praxisorientierter sind als der „normale“ Anwalt. Der „normale“ Anwalt muss sich immer noch (gerade bei neuen und jungen Kolleginnen und Kollegen) profilieren und zeigen, wie großartig er Schriftsätze der jungen Anwälte verbessern kann. In der Rechtsabteilung habe ich auf diese Weise arrogante Kolleginnen und Kollegen noch nicht getroffen und insgesamt ist man familiärer aufgestellt.

Man muss sich auch absolut keine Existenzgedanken machen und sich um einen eigenen Mandantenstamm sorgen.

Klingenberg: Was meinen Sie ist die wichtigste Eigenschaft, neben dem juristischen Wissen, die ein Rechtsanwalt für Esports mitbringen sollte? Und warum gerade diese?

Rechtsanwalt Roman Koudous: Meines Erachtens sollte ein Anwalt, der im Esports tätig sein will, vor allem offen für Neues sein. Die Ausbildung von uns Anwälten ist sehr gut und schult einen in vielen Hinsichten – allen voran Genauigkeit, Disziplin und Ordnung (ich spreche für mich). Aber es ist nicht alles das Nonplusultra, was wir gelernt haben. Man sollte offen sein und gerne von dieser jungen Industrie lernen und seine eigenen Standards nicht zwanghaft auf den Esports projizieren.

Zum Beispiel: Ich habe anfangs digitale Signaturen gehasst. Mittlerweile liebe ich sie und kann mir kaum vorstellen, Verträge und alle möglichen Schriftsätze auszudrucken und zu unterschreiben.

Klingenberg: Welche weiteren Eigenschaften erachten Sie als sinnvoll, auch hinsichtlich des Stichwortes ‚Soft Skills‘?

Rechtsanwalt Roman Koudous: Neben der eben erwähnten Bereitschaft, sich auf den Esports einzulassen und auch von jungen Menschen zu lernen, halte ich es für sehr hilfreich, wenn man sich privat auch auf die ganze Welt der Games einlässt. Das kann viel sein und bedeuten: Games, Esports, Entertainment, Netflix, Anime, Memes und noch vieles mehr. Das hilft sehr, die einzelnen Persönlichkeiten in diesem Esports-Universum zu verstehen. Bekanntlich kann man seinen Mandanten nur so gut beraten, wie man ihn versteht.

Ein Organisationstalent sollte man auch sein. Stellen Sie sich Anne Hathaway in „The Devil Wears Prada“ vor. Auf diesem Niveau sollte man organisieren können – sich selbst und andere auch!

Die Klassiker wie Sprachen, extrovertiert und selbstsicher sein, Teamplayer usw. sind natürlich klar.

Klingenberg: Sie sind Zocker. Benötigt ein Esports-Anwalt aber tatsächlich zwingend entsprechende Spielekenntnisse?

Rechtsanwalt Roman Koudous: Ich verweise hier gerne auf die Antwort der vorherigen Frage. Es ist in jeder Hinsicht besser, wenn der Anwalt selbst Gamer ist. Es trägt insgesamt dazu bei, dass er sich in idealer Weise in die Situation der Spieler versetzen kann. So wird es dem Anwalt möglich, ein gutes Gefühl für Prioritäten, Wünsche und Vorstellungen seines Gegenübers aus dem Esport zu entwickeln. Das führt zu neuen Erkenntnissen und Sicht- und Arbeitsweisen, die in dem Job wichtig sind (s. o. nochmals mein Beispiel mit digitalen Signaturen). Zwingende Voraussetzung ist das allerdings nicht. Wenn nicht selbst Gamer, dann sollte zumindest das Interesse und die Bereitschaft, sich auf diese Esports- und Gamingwelt einzulassen, bestehen.

Klingenberg: In Ihrem Beitrag zu eSports und G2 Esports erwähnten Sie die zunehmende juristische Forschung rund um das Thema Esports und verwiesen in diesem Zusammenhang auf die „Forschungsstelle für Esports-Recht“ der Universität Augsburg. Können Sie uns Einblicke gewähren, worum es dabei genau geht?

Rechtsanwalt Roman Koudous: Die Forschungsstelle für Esport-Recht wurde an der Universität Augsburg im Jahr 2020 gegründet. Die Kolleginnen und Kollegen dort beschäftigen sich mit den rechtlichen Fragen und Problemen, die dem Esports im deutschen Rechtssystem begegnen. Es ist ja nicht so, als hätten wir zum Beispiel das neueste Arbeitsrecht aus dem Jahr 2021, das alle Besonderheiten im Esports berücksichtigt. Im Esports ist es oft so, dass arbeitsrechtliche Grundsätze wie Weisungen auch gern durch die Spielepublisher und Ligenbetreiber vorgegeben werden. Wie geht man damit als Arbeitgeber um und wie geht überhaupt das Arbeitsrecht damit um? Ich kann nur empfehlen, sich auf die Seite der Forschungsstelle zu begeben und die verschiedenen Artikel, Aufsätze in den einschlägigen Fachzeitschriften zu überschauen.

An dieser Stelle noch ein Hinweis auf ein bald erscheinendes Projekt von der Forschungsstelle (an der ich selbst auch mitarbeiten durfte) – nämlich der Stichwortkommentar zum Esports-Recht. Hier wird gerade ein Standardwerk mit namenhaften Juristen und Juristinnen geschaffen, das vor allem im akademischen Zusammenhang den Grundstein für die Arbeit mit und im Esports schafft.

Klingenberg: Was meinen Sie, was sind die derzeit spannendsten Fragen im Esports-Recht? Könnte einer dieser Fälle eventuell auch im nächsten (Schwerpunkts)Examen laufen?

Rechtsanwalt Roman Koudous: Dass Fälle aus dem Esports im Examen abgeprüft werden, kann ich mir nur schwer vorstellen. Nicht etwa, weil die Themen so langweilig sind. Eher im Gegenteil – die Fälle sind äußerst spannend.

Aktuell kursiert das prominente Thema Esports vs. klassischer Sport ja noch umher. Es geht also um die Frage, ob man Esports mit dem klassischen Sport vergleichen und ihn auch als Sportart definieren kann. Damit beschäftigen sich viele Politiker und Kolleginnen und Kollegen. Ich persönlich finde das Thema absolut uninteressant und die Diskussion auch schwachsinnig. Aus der Praxis und von der Mitte des gelebten Esports heraus kann ich sagen, dass uns dieses Thema völlig kalt lässt, denn es ist völlig offensichtlich, dass Esports ein echter Sport ist, darüber hinaus auch überhaupt nicht vom klassischen Sport und den dortigen Stakeholdern abhängt. Jeder, der Esports nicht als Sport sieht, hat einfach absolut keine Ahnung vom Sport und – ich würde das so sagen – auch nicht vom Leben. Jedenfalls ist dies ein Thema, das in der Allgemeinheit schon bekannter ist und damit für die meisten auch spannend.

Ein weiterer Klassiker ist zum Beispiel auch, ob der Esports-Player eher Angestellter ist oder doch selbstständig. Im amerikanischen Modell dominiert die letztere Variante. Hier in Deutschland aber eher die erstere. Wo werden die Grenzen gezogen? Das sind tatsächlich Fragen auch aus der Praxis, die bezogen auf die verschiedenen Länder, aus denen Spieler kommen können, immer wieder neu auftauchen.

Aber die Ausbildung der Juristen ist so altmodisch und verfahren in Deutschland, dass wir im Examen wohl noch viele Jahre leider klassische Fälle, die kein Mensch braucht, durchprüfen werden.

Klingenberg: Und aus Ihrer Praxis? Welcher Fall im Rahmen von eSports ist Ihnen besonders im Gedächtnis geblieben? Warum?

Rechtsanwalt Roman Koudous: Ich werde immer noch erstaunt bleiben darüber, wie gut der „Einwanderungsprozess“ mit den Pro-Playern in Deutschland läuft. Aus meiner sonstigen beratenden Tätigkeit kenne ich die Abläufe eines Aufenthaltsverfahrens gut. Auch mit dem besten Business-Plan oder dem besten Arbeitgeber dauert es doch schon wenigstens ein paar Monate, bis dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin ein Aufenthaltstitel gewährt wird.

Mit der neuen Fachkräfteordnung, die auch Pro-Player im Esports als Fachkraft definiert und der Involvierung von – zumindest behördlich – anerkannten Stellen wie dem Esports-Bund Deutschland (ESBD) ist der Aufenthaltsprozess bei unseren Spielern erheblich schneller geworden. Ich erinnere mich noch an einen Prozess früh in 2020, als wir ein neues R6-Roster und entsprechend auch neue Spieler aus aller Welt unter Vertrag genommen hatten. Einer der Spieler kam aus Australien. Auf Grund des Spielplans mussten wir ihn innerhalb von zwei Wochen mit fertigem Aufenthaltstitel nach Deutschland bringen. Das hat auch funktioniert und zwei Wochen später hielt er seinen Titel in der Hand. Das hatte ich zuvor noch nie erlebt. Auch ein gutes Beispiel, das zeigt, wie erfrischend der Esports sein kann.

Klingenberg: In Ihrem Beitrag zu eSports und G2 Esports haben Sie umfassende Einblicke in Ihre Referendarsausbildung gegeben. Welche Anforderungen stellen Sie grundsätzlich an die Bewerber?

Rechtsanwalt Roman Koudous: Wir haben – auch JurCase sei Dank – regelmäßig Bewerbungen von Referendaren aus allen möglichen Regionen. Dabei sind auch alle Noten von 4 bis hin zu 15 Punkten vertreten. Ich hatte ursprünglich schon erwähnt, dass wir weniger auf die Noten und Doktortitel schauen und interessiert sind an der Person, die hinter der Bewerbung steckt. Ich persönlich erfreue mich auch wesentlich mehr an einem Gespräch mit einem Bewerber bzw. einer Bewerberin, die vielleicht keine 18 Punkte hat. Dafür erzählt mir diese Person aber authentisch, wieso sie an Esports und vor allem G2 interessiert ist und macht vor allem einen engagierten Eindruck. Wenn ich am Ende nicht den Eindruck habe „Ja, der/die hat richtig Bock auf G2!“, dann hilft auch eine Ehrung durch Barack Obama nichts (ja, ich spiele auf das Obama-Meme an).

Klingenberg: Mit Blick auf Ihre Anforderungen, was meinen Sie, was unterscheidet einen Guten von einem eher durchschnittlichen Anwalt?

Rechtsanwalt Roman Koudous: Ich maße mir nicht an, aus dem Nichts heraus über andere Kolleginnen und Kollegen zu entscheiden. Aber eine wichtige Eigenschaft, die ich selbst versuche, ständig zu pflegen und immer im Kopf zu behalten und die meines Erachtens eben auch einen wirklich guten und beliebten Anwalt ausmacht, ist die Eigenschaft, sich selbst nicht immer auf das höchste Ross zu packen. Ich habe in meinen Anfängen bereits immer wieder die meisten Kolleginnen und Kollegen erlebt, die einfach ekelhaft arrogant waren. Wieso? Das habe ich mich immer gefragt. Weil du Anwalt/Anwältin bist? Herzlichen Glückwunsch – das sind Trilliarden andere auch. Ein gewisses Konkurrenzverhältnis unter Anwaltskollegen könnte ich sogar noch nachvollziehen. Aber dass der Anwalt/die Anwältin in einen Raum kommt und immer automatisch denkt, er/sie sei der/die Beste und Klügste, das nervt mich ungemein. Das sind meistens die, die am wenigsten können. Ich hatte leider bislang viele solcher Leute um mich.

Dabei sollte man einfach mal normal sein und vor allem gerade von den nicht-anwaltlichen Kolleginnen und Kollegen lernen. Im Esports hat man dafür genug Möglichkeiten. Jeden auf Augenhöhe betrachten und versuchen, von jedem zu lernen. Das macht für mich einen guten Kollegen/eine gute Kollegin aus. Das mag übrigens etwas widersprüchlich zu dem klingen, was ich weiter oben beantwortet habe (wieso ich in den Esports gewechselt bin). Aber man muss ja auch ein bisschen kontrovers bleiben.

Klingenberg: Welchen abschließenden Ratschlag würden Sie einem jungen Volljuristen geben?

Rechtsanwalt Roman Koudous: Auf die Frage hin, ob man etwas könne: Immer ein stolzes „JA“. Man zwingt sich, sich das dann anzueignen. Und am Ende kann man es dann auch wirklich. Mut, als Jurist auch Allrounder zu sein. Denn Allrounder zu sein, ist die absolute Königsdisziplin der Juristerei.

Vielen Dank für das Interview!