Der Fachbereich Kartellrecht beschäftigt sich maßgeblich mit solchen Regelungen, die der Verhinderung von wirtschaftlichen Kartellen dienen. Ein Kartell entsteht, wenn Unternehmen (in Englisch: Corporates) durch Vereinbarungen oder Absprachen untereinander den Wettbewerb einschränken oder gar monopolisieren, beispielsweise durch Preisabsprachen oder durch gezielten Ausschluss von Konkurrenten vom Markt. Dennoch dient das Kartellrecht vor allem dem Schutz der Verbraucher, die von einem fairen Wettbewerb profitieren sollen. Es geht aber natürlich auch um den Schutz vor Missbrauch einer marktbeherrschende Stellung von Unternehmen, zum Schutze des Wettbewerbs. Das Kartellrecht gehört daher zum Wettbewerbsrecht, welches sich mit den staatlichen Eingriffen zur Förderung des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs befasst. Das Kartell- und Wettbewerbsrecht ist damit ein besonderer Schwerpunkt des (nationalen und internationalen) Wirtschaftsrechts. Dessen ungeachtet kann das Kartellrecht nicht einfach allein dem Privatrecht zugeordnet werden. Vielmehr handelt es sich bei diesem Fachbereich um ein Konstrukt aus Verwaltungsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht und Zivilrecht.
Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Kartellrecht sind daher gleichermaßen mannigfaltig. Eine Vielzahl von Boutiquen, Kanzleien und Großkanzleien haben sich diesem Fachbereich verschrieben und sind daher stets auf der Suche nach qualifizierten Rechtsanwält:innen. Zudem sind in Unternehmen auch insoweit qualifizierte Syndikusanwält:innen sehr begehrt. In beiden Tätigkeitsfeldern geht es zum einen um vertriebskartellrechtliche Beratungen, etwa im Hinblick auf einseitige Markt- und Preisstrategien oder die Ausgestaltung kartellrechtskonformer Rabattsysteme. Zum anderen geht es um kartellrechtliche Compliance, also darum, Kartellrechtsverstöße im Unternehmen von vornherein zu vermeiden bzw. bei Aufdeckung richtig damit umzugehen. Als Alternative dazu sucht auch das Bundeskartellamt in Bonn häufig Jurist:innen mit einer Expertise im Kartellrecht bzw. im Wirtschaftsrecht. Das Bundeskartellamt ist als selbstständige Bundesoberbehörde, die dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie angehört, mit der Aufgabe der Sicherung des Wettbewerbs betraut, etwa durch Kartellbekämpfung, Fusionskontrolle und Missbrauchsaufsicht. Dabei arbeitet das Bundeskartellamt auch eng mit der Europäischen Kommission, den Landeskartellbehörden sowie mit ausländischen Kartellbehörden zusammen.