In dieser Beitragsreihe stellen wir dir die geläufigsten Rechtsgebiete vor und geben dir einen Überblick darüber, welche Karrieremöglichkeiten die einzelnen Felder bieten und welche Kenntnisse und Fähigkeiten benötigt werden. In diesem Beitrag geht es um Agrarrecht.

Allgemeines zum Agrarrecht

Das Agrarrecht umfasst sämtliche rechtliche Regelungen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Herstellung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen auf einer zweckmäßig zu nutzenden Bewirtschaftungsfläche beziehen. Erfasst sind damit also nicht nur der Bereich Landwirtschaft, sondern auch Forstwirtschaft, Jagd und Binnenfischerei. Das Agrarrecht gilt also nicht nur für landwirtschaftliche Betriebe, die Nahrungs- und Futtermittel, wie Kartoffeln, Getreide oder Gemüse, Obst und Wein anbauen, sondern beispielsweise auch für den Gartenbau, Baumschulen, Milchviehbetriebe, Fischereien, Zucht- und Mastbetriebe sowie für solche Betriebe, die die Nutzung und Weiterverarbeitung von Holz, aber auch den Schutz des Waldes zum Ziel haben. Insoweit setzt es sich auch aus verschiedenen Rechtsgebieten zusammen und ist mithin interdisziplinär.

Das Agrarrecht als Ganzes wird in drei Hauptbereiche untergliedert:

(1) Agrarspezifisches Zivilrecht
(2) Agrarspezifisches Verwaltungsrecht
(3) Agrarspezifisches Europarecht

Im Rahmen des agrarspezifischen Zivilrechts spielt insbesondere das landwirtschaftliche Sondererbrecht in den meisten Bundesländern weiterhin eine wichtige Rolle. Dieses soll sicherstellen, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb, etwa ein Bauernhof, in den Kreisen der Familie bleibt, wenn die bzw. der Hofinhaber:in verstirbt. Im Zuge dieses Prinzips geht beziehungsweise ging der Hof ungeteilt an den ältesten Sohn. Daneben spielt aber auch das Jagdpacht- und Landpachtrecht weiterhin eine wesentliche Rolle im Rahmen des agrarspezifischen Zivilrechts.

Demgegenüber gehören zum agrarspezifischen Verwaltungsrecht insbesondere das Tier- und Naturschutzrecht. Letzteres dient unter anderem dazu, dem Wandel durch Klimaveränderungen und dem Abbau von Ressourcen entgegenzuwirken, und stattdessen auf einen nachhaltigen Erhalt der Artenvielfalt hinzuwirken. Das Tierschutzrecht soll hingegen alle Tiere vor Quälereien und Missbrauch durch den Menschen schützen, weshalb es nicht nur Umgang, Haltung, Nutzung und Handel von Tieren erfasst, sondern beispielsweise auch die Handhabung bei Tierversuchen sowie die Tierproduktion. Verstöße hiergegen können sogar strafrechtlich geahndet werden. Davon unabhängig gilt jedenfalls das Fischereirecht als einer der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren im Agrarrecht. Dieses wird in die Bereiche Seefischereirecht und Binnenfischereirecht unterteilt. Schließlich sind aber auch etwa das Agrarsozialrecht und das Agrarbeihilferecht wesentliche Pfeiler des agrarspezifischen Verwaltungsrechts.

Daneben greift agrarspezifisches EU-Recht, welches auf die in der Europäischen Union [EU] beschlossenen „gemeinsamen Agrarpolitik“ [GAP] basiert. Hierdurch sollen angemessene Preise geschaffen, die Produktivität gesteigert und die Märkte stabilisiert werden. Dies soll eine geeignete Lebenshaltung der landwirtschaftlichen Bevölkerung sowie eine stets vorhandene Versorgung gewährleisten.

Die gesetzlichen Grundlagen des Agrarrechts finden sich in verschiedenen Gesetzen, insbesondere im Landwirtschaftsgesetz [LwG], im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz, im Düngegesetz sowie in der Düngemittel- und der Saatgutverordnung, im Tierseuchen- [TierSG] und im Tierschutzgesetz [TierSchG], im Milchgesetz, im Weingesetz, im Pflanzenschutzgesetz [PflSchG] im Forst- und Jagdgesetz, im Grundstücksverkehrsgesetz [GrdstVG] sowie im Flurbereinigungsgesetz [FlurbG], aber beispielsweise auch im Bürgerlichen Gesetzbuch [BGB], im Produkthaftungsgesetz [ProdHaftG] oder im Baugesetzbuch [BauGB].

Welche Karrieremöglichkeiten habe ich im Agrarrecht?

Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Agrarrecht sind zwar vergleichsweise begrenzt, solche Jurist:innen sind jedoch sehr begehrt.

Ein:e agrarrechtlich versierte:r Volljurist:in kann sich zunächst als (Einzel-)Anwält:in selbstständig machen oder eine Anstellung in einer Boutique oder mittelständischen Kanzlei finden. Zum Teil gibt es sogar auf das Agrarrecht spezialisierte Kanzleien. Anwaltliche Karrieremöglichkeiten bestehen hier bundesweit; eine Hochburg besteht für das Agrarrecht grundsätzlich nicht, wenngleich sich entsprechende Kanzleien eher in ländlicheren Gegenden befinden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Karriere in der Politik, sei es auf Landesebene oder auf Bundesebene im Ministerium für Landwirtschaft und Agrarproduktion, oder gar auf europäischer Ebene.

Wer demgegenüber eher eine Karriere aus Überzeugung anstreben möchte, kann sich beim Deutschen Bauernverband [DBV] oder einem der Landesbauernverbände der Bundesländer bewerben.

Welche besonderen Kenntnisse sollte ich mitbringen?

Das Agrarrecht spielt in der universitären Ausbildung in aller Regel gar keine Rolle, da es sich grundsätzlich nicht um Pflichtstoff handelt. Ähnlich verhält es sich beim juristischen Vorbereitungsdienst, zumindest wenn Anwaltsstation und Wahlstation nicht bei einer agrarrechtlich versierten Kanzlei absolviert wurden. Deshalb ist es notwendig, sich die entsprechenden Kenntnisse im Agrarrecht, also nicht nur im entsprechenden Zivilrecht, sondern auch im einschlägigen Verwaltungs- und Europarecht, selbst anzueignen, etwa durch einen entsprechenden Schwerpunkt an der Universität oder entsprechenden (freiwilligen) Lehrgängen während des juristischen Vorbereitungsdienstes.

Darüber hinaus sind vertiefte Kenntnisse des agrarspezifischen Fachvokabulars von Vorteil.

Außerdem sind Promotion und / oder LL.M., insbesondere in der freien Wirtschaft, sehr gerne gesehen.

Kann ich im Rechtsgebiet Agrarrecht Fachanwalt werden?

§ 14m der Fachanwaltsordnung [FAO] nennt die Voraussetzungen für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwältin bzw. -anwalt für Agrarrecht“. Danach werden zunächst besondere Kenntnisse im agrarspezifischen Zivilrecht verlangt, also insbesondere hinsichtlich agrarspezifischer Fragen zum besonderen Schuldrecht (etwa dem Landpachtrecht), zum Produkthaftungsrecht in Verbindung mit Grundzügen zum Lebensmittelrecht, zum Jagd- und Jagdpachtrecht sowie die einschlägigen Besonderheiten des Erb- und Familienrechts, der Vertragsgestaltung mitsamt besonderer Vertragstypen (etwa landwirtschaftliche Kooperation, Maschinengemeinschaften, Absatz- und Einkaufsverträge inklusive AGB, Gesellschaften, Bewirtschaftungsverträge, Erwerb landwirtschaftlicher Betriebe) und des Arbeitsrechts. Ferner werden besondere Kenntnisse im agrarspezifischen Verwaltungsrecht benötigt, also insbesondere hinsichtlich des Rechts der Genehmigungsverfahren (etwa nach BImSchG, BauGB und nach den Anlagen zur Verarbeitung nach-wachsender Rohstoffe und agrarrechtliche Besonderheiten erneuerbarer Energien), in Grundzügen zum Umweltrecht, zum Natur- und Pflanzenschutzgesetz, zum Tierschutz-, -zucht und -seuchenrecht, zum Düngemittel- und Saatgutverkehrsrecht sowie Sortenschutzrecht, zur Flurbereinigung und zum Flurneuordnungsverfahren, zum Grundstücksverkehrs- und Landpachtverkehrsrecht, zum Weinrecht, Forstrecht, Jagd- und Fischereirecht, zum landwirtschaftlichen Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht sowie zum Staatsbeihilfenrecht, Agrarbeihilfenrecht, Cross-Compliance-Verpflichtungen. Schließlich bedarf es auch vertiefterer Kenntnisse zum agrarspezifischen Ordnungswidrigkeiten -und Strafrecht sowie zum agrarspezifischen EU-Recht, einschließlich seiner Umsetzung in nationales Recht (EG-Vertrag hinsichtlich Landwirtschaft und Umwelt, EG-Wettbewerbsrecht und Kartellrecht sowie EU-Verordnungen und Richtlinien). Letztlich sind Kenntnisse über das agrarspezifische Verfahrensrecht notwendig (Landwirtschaftsverfahrensrecht sowie in Grundzügen zur EU-Gerichtsbarkeit).