Das Kartellrecht: Anwaltliche Praxis, Relevanz im Examen, Karrieremöglichkeiten, Anwaltsstation und Wahlstation und mehr

Frau Rechtsanwältin Beate Förtsch, die bei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB im Kartellrecht tätig ist, stellte sich im Februar 2021 den Fragen unseres Redaktionsleiters Sebastian M. Klingenberg. Das Kartellrecht, die anwaltliche Praxis in diesem Bereich sowie die Relevanz im Examen, Karrieremöglichkeiten und die Anwaltsstation/Wahlstation im Referendariat werden im folgenden Interview thematisiert.

Zur Person

Frau Rechtsanwältin Beate Förtsch studierte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn sowie im Rahmen eines Erasmus-Austauschstudiums an der Charles University in Prag in der Tschechischen Republik. Bereits während ihres Studiums arbeitete sie am Lehrstuhl für öffentliches Recht bei Prof. Dr. Christian Koenig am Zentrum für europäische Integrationsforschung der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Dort war sie auch nach Abschluss ihres Ersten Examens als Wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig. Nach dem Ersten Staatsexamen begann Frau Förtsch mit ihrem Dissertationsvorhaben. Im Rahmen dessen war sie ein Jahr als Gastwissenschaftlerin am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb in München tätig. Zudem arbeitete sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer internationalen Wirtschaftskanzlei.

Ihren juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte sie beim Oberlandesgericht Köln mit Stationen u. a. bei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB. Die Praxisinhalte, Arbeitsstrukturen sowie das kollegiale Miteinander bei Kapellmann überzeugten sie so sehr, dass sie dort unmittelbar nach Abschluss ihres Zweiten Staatsexamens als Rechtsanwältin im Kartellrecht begann und seither dort tätig ist. Ihre Dissertation befindet sich gegenwärtig im Promotionsverfahren.

Zum Unternehmen

Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB wurde 1974 von Prof. Kapellmann als Einzelanwalt in Mönchengladbach gegründet. In rund viereinhalb Jahrzehnten ist Kapellmann durch organisches Wachstum zu einer starken Sozietät gewachsen, mit heute rund 150 Anwältinnen und Anwälten an sieben Standorten. Unter den deutschen Wirtschaftssozietäten hat Kapellmann sich eine Top-Position erarbeitet; im Baurecht sind sie Marktführer. Mit dem Leitsatz „Was wir machen, machen wir exzellent“ sind folgende Praxisgruppen vertreten: Baurecht, Anlagenbau, Immobilienwirtschaftsrecht, Vergaberecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Kartell- und EU-Recht, IP, IT und Datenschutz, Arbeitsrecht, Öffentliches Recht, Wirtschaftsstrafrecht, Bank- und Finanzierungsrecht, Versicherungsrecht, Notariat.

Ob es um den Bau von Flughäfen, Stadien, Kraftwerken oder Krankenhäusern geht, um die Renovierung einer Autobahnbrücke oder das Compliance-Audit eines Technologiekonzerns – viele Unternehmen stehen in ihrem Business regelmäßig vor einem komplexen Geflecht rechtlicher Fragen. Kapellmann hat daher rechtsgebietsübergreifend hochspezialisierte Kompetenzteams für die folgenden Themenfelder gebildet: Projektentwicklung, Projektmanagement, Unternehmenstransaktionen (M&A), Compliance, Start-up and digital transformation, Alternative Streitbeilegung, Flughäfen, Infrastruktur, Erneuerbare Energien, Kraftwerksbau, Gesundheitssektor, Wohnungsbau, Handel und Logistik, Verbände und Public Affairs.

Kapellmann steht für hohe Qualitätsansprüche, um den Mandanten die bestmögliche juristische Beratung bieten zu können. Außerdem definiert sich die Kanzlei, trotz ihrer erreichten Größe, mit den Werten einer mittelständischen Kanzlei: Mandanten persönlich und mit partnerschaftlichem Denken beraten und eine Unternehmenskultur des guten Miteinanders, der Offenheit und verlässlicher gegenseitiger Unterstützung.

Karrieremöglichkeiten sind für Studentische Mitarbeiter, Referendare und Berufseinsteiger geboten. Praktikanten haben einen Mentor, der sich darum kümmert, dass sie mit zu Gerichtsterminen gehen und ihrem Ausbildungs-Level entsprechende Aufgaben erhalten. Auch nehmen die Praktikanten teil an internen Kapellmann-Akademie-Veranstaltungen (z.B. Düsseldorfer Akademie). Viele ehemalige Praktikanten verbringen auch die Anwalts- bzw. Wahlstation bei Kapellmann und fangen sogar später als ‚Associates‘ an. Referendare können die Kanzlei sowohl im Rahmen der Anwalts- oder Wahlstation oder einer wissenschaftlichen Mitarbeit (promotionsbegleitend) kennenlernen. Für die Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen bleibt ausreichend Raum. Referendare werden zu allen Kanzleiveranstaltungen eingeladen, d.h. zur Kapellmann-Akademie (z.B. Düsseldorfer Akademie), zu Feiern oder zu Firmenläufen. Zudem gibt es regelmäßig „Referendar-Abende“. Den Referendaren wird die Möglichkeit geboten, zehn Kaiser Klausuren zu schreiben und die Korrekturen sowie Lösungshinweise zu erhalten. Das Handling und die Kosten werden von Kapellmann übernommen. Es gehört zu ihren Grundsätzen, Referendare bei Bewährung und Bedarf in den Anwaltsberuf zu übernehmen.

Das Interview

Klingenberg: Was hat Sie dazu bewogen, Rechtsanwältin zu werden? Wieso nicht beispielsweise eine Karriere im Bundeskartellamt oder auf europäischer Ebene?

Rechtsanwältin Beate Förtsch: Mir gefällt an der Anwaltstätigkeit besonders, immer wieder mit neuen Herausforderungen konfrontiert zu sein und mandantenorientierte Lösungsoptionen zu entwickeln. Dabei sagt es mir sehr zu, sich mit Kollegen im Team austauschen zu können. Zudem reizen mich die unternehmerischen Aspekte der Anwaltstätigkeit.

Klingenberg: Wann sind Sie erstmalig mit dem Rechtsgebiet ‚Kartellrecht‘ und ‚EU-Beihilferecht‘ in Berührung gekommen?

Rechtsanwältin Beate Förtsch: Da ich bereits während meines Studiums als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für öffentliches Recht bei Prof. Dr. Koenig in Bonn gearbeitet habe, der u. a. auf das EU- und Beihilfenrecht spezialisiert ist, hatte ich im Rahmen dieser Tätigkeit bereits früh Berührungspunkte mit dem EU-Recht, insbesondere mit dem Beihilferecht. Da auch das Beihilferecht dem europäischen Wettbewerbsrecht zuzuordnen ist, habe ich dann im Rahmen meines Studiums die Vorlesungen bei Prof. Dr. Zimmer im Kartellrecht besucht und dort meine Vorliebe für das europäische Wettbewerbsrecht insgesamt entdeckt.

Klingenberg: Sie sind nicht die einzige Expertin für Kartellrecht und EU-Beihilferecht bei Kapellmann. Arbeiten Sie oft mit Ihren Kollegen im Team? Wie ist Ihre Kanzlei insoweit im Allgemeinen strukturiert?

Rechtsanwältin Beate Förtsch: Wir haben bei Kapellmann ein Team von 13 Kartell- und Europarechtlern mit Sitz in Mönchengladbach und Brüssel, was eine enge Zusammenarbeit und einen engen Austausch ermöglicht und begünstigt. Bei uns ist es gerade am Anfang der Tätigkeit üblich, dass im Tandem oder im Team gearbeitet wird. Konkret hängt es von dem Umfang des Mandats ab, ob und in welchem Maße im Team zusammengearbeitet wird.

Auch insgesamt sind wir in unserem Team eng miteinander verbunden und tauschen uns regelmäßig über Mandate und konkrete Fragestellungen aus. Die Türen stehen bei allen Kollegen immer offen. Wir treffen uns – gegenwärtig natürlich rein digital – turnusmäßig miteinander und diskutieren dort aktuelle, relevante Themen, die sich im Rahmen der Mandatsarbeit oder bei Gesetzgebungsverfahren o. ä. stellen, um gezielt und bewusst miteinander im Austausch zu bleiben und sowohl die Zusammenarbeit als auch Synergieeffekte zu fördern.

Klingenberg: Wie sieht Ihr Arbeitsalltag aus? Nehmen Sie Arbeit mit nach Hause?

Rechtsanwältin Beate Förtsch: Ich arbeite im Schnitt von 09.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Natürlich gibt es mal Tage, an denen man etwas länger bleibt oder früher kommt. Das ist aber eher die Ausnahme.  Es kommt auch mal vor, dass ich Arbeit mit nach Hause nehme, wenn ein Mandant kurzfristig Hilfe benötigt.

Klingenberg: Was meinen Sie ist die wichtigste Eigenschaft, neben dem juristischen Wissen, die ein Rechtsanwalt für diese Rechtsgebiete mitbringen sollte? Und warum gerade diese?

Rechtsanwältin Beate Förtsch: Das ist eine gute Frage. Im Wettbewerbsrecht stellen sich immer wieder sehr ökonomisch geprägte Fragen. Vor diesem Hintergrund ist es meines Erachtens sehr wichtig, neben juristischen Fähigkeiten auch ein Grundverständnis für ökonomische Zusammenhänge zu haben. Im Rahmen meiner Gastwissenschaftlertätigkeit am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb in München konnte ich mich mit den ebenfalls dort tätigen Ökonomen intensiv austauschen und die Grundzüge der Ökonomie erlernen.

Klingenberg: Mit Blick auf das Grundverständnis in Sachen Ökonomie. Für wie wichtig erachten Sie Vorkenntnisse in der Betriebswirtschaftslehre? Sollten interessierte Jungjuristen bereits im Studium BWL-Kurse besuchen, oder genügt das Lernen am Fall?

Rechtsanwältin B. Förtsch: BWL-Vorkenntnisse sind sicherlich hilfreich, um unternehmerische Entscheidungsprozesse von Mandanten besser einordnen zu können. Zwingend erforderlich sind solche Vorkenntnisse aber nicht. Wer bereit ist, sich damit auseinander zu setzen, erlernt die erforderlichen Kenntnisse auch im Rahmen der Anwaltstätigkeit.

Klingenberg: Welche weiteren Eigenschaften erachten Sie als sinnvoll, auch hinsichtlich des Stichwortes ‚Soft Skills‘?

Rechtsanwältin Beate Förtsch: Mein Arbeitsalltag ist geprägt von Mandaten aus unterschiedlichsten Branchen. Das bringt zum einen mit sich, unterschiedliche Branchenspezifika kennenzulernen. Zum anderen begegnet man sehr unterschiedlichen Menschen. Aus meiner Sicht ist es wichtig, offen für und interessiert an neuen Themen und Projekten zu sein. Auch ein authentisches und selbstbewusstes Auftreten kommt nach meiner Erfahrung bei Mandanten und Kollegen positiv an.

Klingenberg: Das Recht im Zeitalter der Digitalisierung – inwieweit ist das Kartellrecht davon betroffen? Welche Vor- und Nachteile sehen Sie in dieser Digitalisierung?

Rechtsanwältin Beate Förtsch: Erst kürzlich am 19.01.2021 ist die neue GWB-Novelle in Kraft getreten, die gerade darauf abzielt, die neuen Entwicklungen im Bereich der Digitalwirtschaft nun auch kartellrechtlich vollumfänglich erfassen zu können. Auch auf EU-Ebene sind gegenwärtig einige Gesetzgebungsverfahren im Gange, die eine ähnliche Stoßrichtung haben. Die Verfahren des Bundeskartellamts z.B. gegen Facebook zeigen, dass die Digitalisierung auch im Rahmen der kartellrechtlichen Vorschriften eine herausragende Bedeutung eingenommen hat.

Aus kartellrechtlicher Sicht bringt die Digitalisierung insbesondere für größere Händler und Dienstleistungsanbieter einige Vorteile. Über das Internet können sie mehr Kunden erreichen, als dies im stationären Handel der Fall ist. So können sie ihre Reichweite im Vertrieb und damit natürlich auch ihre Umsätze erhöhen. Zudem bietet die Digitalisierung auch viel Raum für innovative Ideen und für technischen Fortschritt. Dies alles fördert den Wettbewerb zwischen Unternehmen. Allerdings geht dies auch zu Lasten kleinerer (lokaler) Händler, die vermehrt ihre Kunden an den Online-Handel verlieren. Schwierigkeiten können sich auch daraus gegeben, dass insbesondere in Deutschland bestimmte Plattformen mittlerweile unumgänglich geworden sind, um Kunden zu erreichen. So hat beispielsweise Amazon eine absolut herausragende Marktstellung erlangt und ist für viele Anbieter ein zentraler Vertriebskanal geworden. Kartellrechtlich birgt das durchaus auch ein Missbrauchspotential. Insbesondere auf diese Entwicklung zielt die neue GWB-Novelle, die u. a. für marktbeherrschende Plattformanbieter nun spezielle Regelungen vorsieht.

Klingenberg: Was meinen Sie, was sind die derzeit spannendsten Fragen im Kartellrecht? Könnte einer dieser Fälle eventuell auch im nächsten (Schwerpunkts)Examen laufen?

Rechtsanwältin Beate Förtsch: Gerade die Frage der Digitalisierung ist gegenwärtig eine der spannendsten Fragen im Kartellrecht. Wie sich die Märkte vor dem Hintergrund dieses Einflusses insgesamt entwickeln werden und wie und ob die neuen Regelungen der GWB-Novelle alle möglichen Entwicklungswege erfassen können, bleibt gegenwärtig abzuwarten. Ich kann mir gut vorstellen, dass solche Themenkonstellationen im Rahmen des universitären Schwerpunkts geprüft werden.

Klingenberg: Sie sagten, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB fördert junge Juristen. Welche Tätigkeiten übernehmen Rechtsreferendare bei Ihnen im Unternehmen? Handelt es sich um eine examensorientiere und/oder praxisnahe Ausbildung? Wie sieht die Arbeitszeit aus, auch in Bezug auf die Work-Work-Life-Balance (Einzelausbildung vs. Examensvorbereitung vs. Privatleben)? Bieten Sie Ihren Referendaren Sonderleistungen an, etwa Vergütung, Repetitorien, Klausurtraining etc. Wie sieht es mit der Übernahmewahrscheinlichkeit aus? Ist es sinnvoll zunächst die Anwaltsstation bei Ihnen zu absolvieren und sodann die auch die Wahlstation; etwa auch mit Blick auf eine mögliche Übernahme?

Rechtsanwältin Beate Förtsch: Bei uns werden Referendare unmittelbar in die Mandatsarbeit mit einbezogen. Dabei werden Fragen, die Examensrelevanz aufweisen, bevorzugt an unsere Referendare gegeben. Ob das immer im Einzelfall möglich ist, hat letztendlich damit zu tun, in welchem Rechtsgebiet sie tätig sind. Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im privaten Baurecht. In diesem Bereich gibt es häufiger examensrelevante Fragestellungen, die durch unsere Referendare bearbeitet werden können. Bei uns im Kartellrecht ist dies seltener der Fall. Wir bemühen uns vor diesem Hintergrund, unseren Referendaren einen möglichst tiefen und umfangreichen Einblick in unsere Tätigkeit zu geben, sodass sie für sich erwägen können, ob dieses Rechtsgebiet für sie im Rahmen ihrer gegebenenfalls in Betracht kommenden Anwaltstätigkeit in Frage kommt.

Konkret erstellen unsere Referendare – in Abhängigkeit zum Rechtsgebiet, in dem sie tätig sind – neben Entwürfen für Klagen und -erwiderungen sowie anderen gerichtlichen Schriftsätzen auch kleinere Vermerke oder bereiten Passagen für Gutachten vor. Sie werden zudem mit Recherchearbeiten betraut. Selbstverständlich geben wir unseren Referendaren dazu auch umfangreiches Feedback, setzen uns mit diesen zusammen und erörtern positive und verbesserungswürdige Aspekte ihrer Ausarbeitung. Unsere Referendare nehmen zudem – soweit möglich – an internen Besprechungen teil und begleiten uns zu Meetings mit Mandanten. Sie können darüber hinaus an unseren internen praxisgruppenbezogenen Fortbildungen teilnehmen und werden in diese umfassend mit einbezogen.

Unsere Referendare arbeiten in der Regel von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr und werden pro Wochenarbeitstag vergütet. Sie haben Zugriff auf die wichtigen Rechercheplattformen, wie Beck Online und juris. Zudem bieten wir unseren Referendaren ein Klausurenpaket von Kaiser an. Die Übernahmewahrscheinlichkeit ist hoch. Ich selbst habe bei Kapellmann meine Anwaltsstation im Referendariat gemacht und sodann ein Angebot erhalten.

Insgesamt sehe ich es als sinnvoll an, sich eine Vielzahl von Kanzleien anzuschauen, um ein Gefühl dafür zu bekommen, welche Kanzleistruktur und Arbeitsweise sowie welches Themenfeld einem am besten liegt. Auch für uns als Kanzlei ist es besser, wenn die Anwaltsanwärter sich ein umfassendes Bild vom Markt gemacht haben und sich dann bewusst für unsere Kanzlei und unsere Kanzleistruktur entscheiden. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir es, wenn Referendare bei unterschiedlichen Kanzleien Stationen absolviert haben. Selbstverständlich freuen wir uns aber auch, wenn sich Referendare dazu entscheiden, beide Stationen bei uns zu absolvieren.

Klingenberg: Und wie sieht es aus mit Berufseinsteigern?

Rechtsanwältin Beate Förtsch: Da Kapellmann grundsätzlich eine Promotion wünscht, sind die Unterstützungsmöglichkeiten und Unterstützungsleistungen in dieser Hinsicht sehr vielfältig. So bietet Kapellmann beispielsweise Freistellungen an oder die Tätigkeit in Teilzeit. Eine Kollegin in meinem Team ist beispielsweise drei Tage die Woche bei uns als Anwältin tätig und promoviert die restliche Zeit. Ich selbst habe meinen Job hier gestartet, bevor ich mein Promotionsvorhaben abgeschlossen hatte. Die Kanzlei hat mich in dieser Hinsicht auf allen Ebenen unterstützt und mir eine Freistellung gewährt. Kollegen standen mir auch bei fachlichen Fragen zur Seite. Zudem konnte ich die Kanzlei-Infrastruktur auch für meine Promotion nutzen.

Auch im Übrigen fördert Kapellmann Weiterbildungen sehr. Die Teilnahme an Fortbildungen, fachspezifischen Kongressen, Veranstaltungen sowie von Fachanwaltslehrgängen werden von Kapellmann befürwortet und grundsätzlich in kostentechnischer Hinsicht übernommen.

Außerdem werden gemeinsam mit Bucerius Education Seminare angeboten. So treffen wir ‚Associates‘ aller Standorte uns – außerhalb von Corona – mindestens zwei Mal im Jahr zu Seminaren wie „Professionelles Verhandeln“ oder „Rhetorik“. Hier werden mit den Kolleginnen und Kollegen anderer Standorte und Rechtsbereiche Netzwerke geknüpft. Bei der abendlichen Party kommt auch der Spaß nicht zu kurz.

Klingenberg: Welche Anforderungen stellen Sie grundsätzlich an die Bewerber, sowohl Rechtsreferendare als auch Berufseinsteiger?

Rechtsanwältin B. Förtsch: Grundsätzlich erwartet Kapellmann mindestens ein Prädikatsexamen, d. h. mindestens ein Examen mit „vollbefriedigend“. Kapellmann erwartet von Berufseinsteigern zudem grundsätzlich, dass zumindest eine Promotionsabsicht besteht.

Klingenberg: Was meinen Sie, was unterscheidet einen guten Rechtsanwalt von einem eher Durchschnittlichen?

Rechtsanwältin Beate Förtsch: Ein guter Anwalt muss meines Erachtens nach eine gewisse Kreativität mitbringen. Zu uns kommen oft Mandanten, die eine bestimmte Idee haben, die jedoch in kartellrechtlicher Hinsicht so nicht umsetzbar ist. Unsere Aufgabe als Anwalt ist es dann, kreative Alternativlösungen für den Mandanten zu entwickeln. Ich denke, dass ein durchschnittlicher Anwalt sich eher darauf beschränkt, eine rechtliche Würdigung vorzunehmen und den Mandanten das Ergebnis mitzuteilen. Wir verstehen unsere Arbeit bei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB so, Mandanten die Realisierung ihrer Wünsche im rechtlich zulässigen Rahmen weitestgehend zu ermöglichen.

Klingenberg: Welchen abschließenden Ratschlag würden Sie einem jungen Volljuristen geben?

Rechtsanwältin Beate Förtsch: Ich selbst weiß aus Erfahrung, dass man sich gerade beim anstehenden Berufseinstieg sehr viele Gedanken um die nächsten Schritte macht. Letztendlich weiß man erst, wenn man im Job ist, ob einem sowohl das Inhaltliche als auch das Menschliche vollumfänglich zusagt. Sinnvoll ist es denke ich, sich Gedanken über die Kanzleistruktur und Werte zu machen, welchen man sich zuordnen möchte. Ich denke, es ist ratsam, mutig zu sein und bei einem guten Gefühl mit einer Kanzlei einfach zu starten.

Vielen Dank für das Interview!