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Der Fachbereich Wirtschaftsstrafrecht beschäftigt sich mit solchen (strafrechtlichen) Vorschriften, die Verstöße gegen Regeln im Wirtschaftsleben sanktionieren. Dabei geht es um solche Verstöße, die unmittelbar oder mittelbar mit einer unternehmerischen Tätigkeit zusammenhängen, wie Betrug, Untreue, Korruption, Diebstahl von geistigen Eigentum sowie Insolvenz- und Steuerdelikte. Das sog. Unternehmensstrafrecht ist ein Teilbereich des Wirtschaftsstrafrechts, und befasst sich mit der Strafbarkeit von juristischen Personen und Personenverbänden.
Dieser Fachbereich umfasst somit nicht nur straf- und ordnungswidrigkeitsrechtliche Regelungen, sondern auch relevante Normen etwa aus dem Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Zudem spielt Compliance eine wesentliche Rolle. Aufgrund seines interdisziplinären Charakters erfordert das Wirtschaftsstrafrecht ein breites und aktuelles Wissen zur einschlägigen Rechtsprechung.
Mit der fortschreitenden Globalisierung gewinnt dieser Bereich zunehmend auch an internationaler Bedeutung. In diesem Fachbereich tätige Jurist:innen beschäftigen sich daher immer öfters etwa mit internationalem Anlagebetrug, Geldwäsche oder grenzüberschreitende Steuerhinterziehung.
Das moderne Wirtschaftsleben wird zudem durch ständige technische Innovationen komplexer, was die Erscheinungsformen wirtschaftlicher Kriminalität verändert und den Bedarf an spezialisierten Rechtsexpert:innen erhöht. Die Tätigkeit im Fachbereich Wirtschaftsstrafrecht ist deshalb besonders geeignet für Jurist:innen, die sich dynamisch und flexibel an den stetigen Wandel anpassen können.
Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Wirtschaftsstrafrecht, die zugleich Führungsqualitäten in Form des Krisenmanagements vorweisen können, sind daher gleichermaßen mannigfaltig. Eine Vielzahl von Boutiquen, Kanzleien und Großkanzleien haben sich diesem Fachbereich verschrieben. Folglich wird für diesen Fachbereich stets nach qualifizierten Rechtsanwält:innen gesucht. Zudem sind in einschlägigen Unternehmen auch insoweit qualifizierte Syndikusanwält:innen sehr begehrt. Diese suchen für ihre Rechtsabteilungen bevorzugt Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Wirtschaftsstrafrecht und Compliance. Schließlich bietet dieser Fachbereich auch eine prestigeträchtige Karriere bei der Staatsanwaltschaft, da einige Staatsanwaltschaften spezielle Abzweigungen gebildet haben, die sich ausschließlich mit Wirtschaftsstrafrecht befassen (sog. Schwerpunktstaatsanwaltschaften).
In der universitären Ausbildung spielt das Wirtschaftsstrafrecht an sich eine eher untergeordnete Rolle, sofern nicht ein entsprechender Schwerpunkt gewählt wurde. Das Strafrecht selbst indes ist freilich Pflichtstoff. Dort werden die notwendigen Grundlagen vermittelt. Gleiches gilt für den juristischen Vorbereitungsdienst, soweit die Strafrechtsstation nicht bei einer entsprechenden Schwerpunktstaatsanwaltschaft oder die Anwaltsstation bei einer einschlägig tätigen Kanzlei absolviert wurde. Da Wirtschaftsstrafrechtler:innen Kenntnisse in BWL, VWL und Ökonomie vorweisen können sollten, bzw. Steuerstrafrechtler:innen im Steuerrecht, ist eine frühzeitige Schwerpunktsetzung sinnvoll. Daher empfiehlt es sich, bereits frühzeitig erste Erfahrungen im Zusammenhang mit den Kernthemen des Wirtschaftsstrafrecht zu sammeln, sei es als studentische Hilfskraft bzw. wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in oder durch die Teilnahme an freiwilligen Vertiefungsvorlesungen bzw. -seminaren. Eine solche frühzeitige Schwerpunktsetzung bietet für die spätere eigene Karriere insoweit Vorteile, dass dies stets einen guten Eindruck bei den einschlägigen Kanzleien macht, sei es für die Einzelausbildung in der Anwaltsstation, der Wahlstation oder auch beim Karriereeinstieg als Volljurist:in.
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