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Der Fachbereich Versicherungsrecht beschäftigt sich mit solchen Regelungen, die unmittelbar und mittelbar im Zusammenhang mit Versicherungen stehen. Dabei kann eine Aufteilung in Sozialversicherungen und Privatversicherungen erfolgen. Währen das Sozialversicherungsrecht maßgeblich dem Öffentlichen Recht und dabei dem Sozialrecht angehört, ist das Privatversicherungsrecht – auch als Individualversicherungsrecht bekannt – maßgeblich dem Zivilrecht zuzuordnen. Dies hat folgenden Hintergrund:
Bekannte Sozialversicherungen sind insbesondere die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Pflegeversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung. Im Rahmen der Privatversicherungen gibt es demgegenüber eine Reihe an unterschiedlichen Versicherungsarten, wie beispielsweise die Lebensversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Rechtsschutzversicherung, die Hausratversicherung, die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Haftpflichtversicherung für die bzw. den Versicherte/n und ggf. für ein (Haus)Tier, sowie eben auch die private Krankenversicherung und die private Unfallversicherung.
In allen Fällen erfolgt eine Geldleistung seitens des Versicherungsträgers, wenn ein versicherter Fall eingetreten ist, wie beispielsweise eine Krankheit, ein Unfall, ein Tierschaden etc. Sollte ein solcher Versicherungsfall jedoch vorgetäuscht werden, so wird von einem (versuchten) Versicherungsbetrug gesprochen, der wiederum strafbar ist. In aller Regel wird der Fachbereich Versicherungsrecht auch in solchen Fällen, soweit wie notwendig, tätig.
In den meisten Kanzleien, die einen Fachbereich für Versicherungsrecht eingerichtet haben, beschränkt sich dieser Fachbereich sich jedoch auf das Privatversicherungsrecht. Gleiches gilt freilich für die Rechtsabteilungen privater Versicherungsträger.
Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Versicherungsrecht sind mannigfaltig. Es gibt zwar vergleichsweise wenige Boutiquen, Kanzleien und vor allem Großkanzleien, die sich diesem Fachbereich verschrieben haben, allerdings sind insoweit qualifizierte Syndikusanwält:innen sehr begehrt. Denn die großen Versicherungsunternehmen suchen für ihre Rechtsabteilungen regelmäßig bevorzugt Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Versicherungsrecht. Für versicherungsrechtlich versierte Jurst:innen, die entweder nur ein oder auch gar kein Staatsexamina vorweisen können, besteht zudem die Möglichkeit einer nicht-juristischen Karriere als Versicherungsmakler, beispielsweise bei der Deutschen Vermögenberatung [DVAG].
In der universitären Ausbildung spielt das Versicherungsrecht bis auf wenige Regelungen im VVG [Versicherungsvertragsgesetz] in aller Regel eine sehr untergeordnete Rolle, zumindest soweit nicht ein entsprechender Schwerpunkt gewählt wurde. Gleiches gilt für den juristischen Vorbereitungsdienst, wenn Anwaltsstation und Wahlstation nicht bei einem Versicherungsunternehmen oder einer Kanzlei, die den Fachbereich Versicherungsrecht anbietet, absolviert wurden. Wer bei der Stationswahl oder beim Karriereeinstieg bei den potentiellen Arbeitgebern besonders hervorstechen möchte, sollte also möglichst frühzeitig erste Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Versicherungsrecht sammeln, sei es durch die Teilnahme an freiwilligen Vertiefungsvorlesungen bzw. -seminaren, die an einigen Universitäten und in manchen Bundesländern im Referendariat angeboten werden, oder durch einschlägige berufliche Erfahrungen als studentische Hilfskraft bzw. wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in.
Du möchtest mehr zu diesem Thema erfahren? Du möchtest wissen, welche weiteren Karrieremöglichkeiten du hast und welche besonderen Kenntnisse du mitbringen solltest? Du interessierst dich für die Voraussetzungen, die du für den Fachanwaltstitel benötigst? All dies erfährst du in unserer Beitragsreihe zu den Rechtsgebieten: ➽Versicherungsrecht ➽Privat- und Vertragsrecht ➽Sozialrecht ➽Verwaltungsrecht ➽Strafrecht.