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Der Fachbereich Umweltrecht beschäftigt sich hauptsächlich mit solchen Angelegenheiten, die sich unmittelbar oder mittelbar auf den Umweltschutz beziehen, mithin den Umgang mit der Umwelt zum Ziel haben. Die rechtlichen Regelungen des Umweltrechts betreffen zwar maßgeblich die Bürgerinnen und Bürger, es gibt jedoch auch zahlreiche Vorschriften, die vom Staat beachtet werden müssen. Insgesamt gilt das Umweltrecht als Teilrechtsgebiet des öffentlichen Rechts. Zum Kernbereich gehören insbesondere das Umweltvölkerrecht und Umweltbestimmungen im Europarecht sowie das Umweltstrafrecht.
Der Fachbereich Umweltrecht ist häufig international ausgerichtet, da ein rein nationales Umweltrecht nicht ausreicht, um den komplexen Anforderungen eines globalen Umweltschutzes gerecht zu werden. Neben dem Umweltvölkerrecht spielen vor allem verschiedene umweltrechtliche Regelungen auf europäischer Ebene eine zentrale Rolle. Diese sind in erster Linie im Vertrag über die Europäische Union (EUV) und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankert. Diese Verträge legen nicht nur die Aufgaben und Ziele des europäischen Umweltschutzes fest, sondern auch, dass der Umweltschutz und die Verbesserung der Umweltqualität wichtige Aufgaben der EU-Kommission darstellen. Darüber hinaus wird verpflichtet die EU diese dazu, eine Energiepolitik zu betreiben, die die Notwendigkeit des Umweltschutzes berücksichtigt.
Auf nationaler Ebene befasst sich dieser Fachbereich maßgeblich mit der Prävention von Umweltverstößen sowie mit dem Umgang bei bereits begangenen Verstößen. Dabei spielen insbesondere das Umwelthaftungsgesetz und das Umweltstrafrecht eine zentrale Rolle. Im Umweltstrafrecht sind vor allem die §§ 324 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) sowie die strafrechtlichen Bestimmungen im Pflanzenschutzgesetz von Bedeutung.
Neben diesen Kernbereichen gibt es zahlreiche Umweltschutzregelungen, die in anderen Rechtsgebieten integriert sind, wie zum Beispiel im Bau- und Planungsrecht, Bergrecht, Energierecht, Immissionsschutzrecht, Landwirtschaftsrecht, Verkehrsrecht und Wasserrecht. Zudem haben sich neue, spezialisierte Rechtsgebiete für den Umweltschutz herausgebildet, wie das Klimaschutzrecht und das Ressourcenschutzrecht.
Der Fachbereich Umweltrecht befasst sich somit auch mit der Prüfung, ob umweltrechtliche Bestimmungen eingehalten wurden und wie diese in geplanten Projekten umgesetzt werden können.
Die Einsatzgebiete für Juristen mit guten Kenntnissen im Umweltrecht sind daher nicht nur gleichermaßen mannigfaltig, sondern bieten teilweise sogar prestigeträchtigere Karrierechancen. Zunehmend verschreiben sich Boutiquen, Kanzleien und Großkanzleien diesem Fachbereich, teilweise auch in Verbindung mit dem Bau- und Planungsrecht, dem Immissionsschutzrecht oder dem Wasserrecht, mithin mit dem (Fachbereich) Öffentlichen Baurecht. Folglich werden für diesen Fachbereich stets qualifizierte Rechtsanwält:innen gesucht. Zudem sind in einschlägigen Unternehmen auch insoweit qualifizierte Syndikusanwält:innen sehr begehrt. Diese suchen für ihre Rechtsabteilungen bevorzugt Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Umweltrecht, etwa für etwaige Bauprojekte. Eine juristische Karriere mit dem Schwerpunkt Umweltrecht ist ferner in einschlägigen Behörden möglich, etwa bei der Bauaufsichtsbehörde oder eben beim Umweltbundesamt. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, bei ausreichend nachweisbarer Expertise, international Karriere zu machen. So greift beispielsweise die Europäische Kommission auf einen sogenannten Juristischen Dienst zurück, der sie rechtlich berät und diese, zum anderen, vor dem Europäischen Gerichtshof [EuGH] in Luxemburg vertritt. Entsprechendes gilt im Übrigen auch für diejenigen, die eine Karriere aus Überzeugung anstreben und deshalb in einer Nichtregierungsorganisation [NGO] und anderen gemeinnützigen Verbänden, wie etwa PETA oder NABU, tätig werden möchten.
In der universitären Ausbildung spielt das Umweltrecht kaum eine Rolle, soweit nicht ein entsprechender Schwerpunkt gewählt wurde. Gleiches gilt für den juristischen Vorbereitungsdienst, zumindest wenn Verwaltungsstation, Anwaltsstation und/oder Wahlstation nicht bei einem entsprechend versiertem Ausbilder (Kanzlei, Unternehmen, Behörde) absolviert wurde/n. Wer bei der Stationswahl oder beim Karriereeinstieg bei den potentiellen Arbeitgebern daher besonders hervorstechen möchte, sollte möglichst frühzeitig erste Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Umweltrecht sammeln, sei es durch die Teilnahme an freiwilligen Vertiefungsvorlesungen bzw. -seminaren, die an einigen Universitäten und in manchen Bundesländern im Referendariat angeboten werden, oder durch einschlägige berufliche Erfahrungen als studentische Hilfskraft bzw. wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in. Wer mit Auslandsbezug tätig werden möchte, sollte darüber hinaus zumindest in der englischen Sprache verhandlungssicher sein. Gesteigerte Kenntnisse in der französischen Sprache können zum Beispiel bei den Europäischen Organen zum Vorteil sein.
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