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Der Fachbereich Steuerrecht

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Der Fachbereich Steuerrecht ist ein Teilbereich des Abgabenrechts und gehört damit zur Finanzverwaltung, mithin zum besonderen Verwaltungsrecht und dementsprechend zum öffentlichen Recht. Das Abgabenrecht regelt diejenigen Rechtsbeziehungen zwischen Bürger:in und Staat, die die Festsetzung und Erhebung von Abgaben betreffen. Neben Gebühren, Beiträgen und Sonderabgaben handelt es sich auch bei den Steuern um Abgaben. Steuern sind dabei solche Abgaben an den Staat, bei denen ein Anspruch auf individuelle Gegenleistung nicht besteht. Es ist insoweit zwischen bundeseinheitlichen, länderspezifischen und kommunalen Steuern zu unterscheiden. Aufgrund des sich hieraus ergebenden Umfangs und der Besonderheit gibt es für das Steuerrecht – mit Ausnahme von den Kommunalabgaben – eine von der Verwaltungsgerichtsbarkeit unabhängige und damit eigenständige Finanzgerichtsbarkeit.

Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Steuerrecht sind daher gleichermaßen mannigfaltig. Eine Vielzahl von Boutiquen, Kanzleien und Großkanzleien haben sich diesem Fachbereich verschrieben, einige haben sich sogar allein auf Steuerrecht (zusammen mit weiteren Abgabenrecht und dem Wirtschaftsrecht) spezialisiert. Das Tätigkeitsfeld für Rechtsanwält:innen ist hier enorm. Denn hierzu gehören nicht nur die Prüfung, ob und inwieweit welche Steuer zu entrichten ist, sondern auch entsprechende Beratungen, etwa zu einer Unternehmensgründung mit all ihren steuer- und abgabenrechtlichen Aspekten. Daneben können aber auch Privatpersonen steuerrechtliche Fragen haben, etwa zur Grunderwerbssteuer, Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer. Im Übrigen fällt regelmäßig auch das Steuerstrafrecht in dieses Tätigkeitsfeld.

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Jurist:innen mit dem Schwerpunkt Steuerrecht, die zusätzlich ein gesteigertes Interesse an zentralen Gemeinschaftsaufgaben und wirtschaftspolitischen Fragen haben, und neben einem Verständnis für politische Zusammenhänge auch einen politischen Gestaltungswillen mitbringen, können zudem eine Karriere in einem Wirtschaftsverband oder -Organisation anstreben, sei es in der Rechtsabteilung oder sogar in der Geschäftsführung. Hierzu genügt in aller Regel auch die erfolgreich abgelegte Erste Juristische Prüfung. Gleiches gilt für die Tätigkeit als Steuerberater:in, wobei es hierfür eine mindestens dreijährige Tätigkeit im Steuerwesen sowie einen Lehrgang mitsamt Prüfung zur bzw. zum Steuerberater:in bedarf.

Auf was solltest du bei deiner Stationswahl und deinem Karriereeinstieg achten?

In der universitären Ausbildung spielt das Steuerrecht an sich in den meisten Bundesländern kaum eine Rolle (große Ausnahme: Bayern). Etwas anderes gilt allenfalls für die Kommunalabgaben. Gleiches gilt für den juristischen Vorbereitungsdienst, zumindest wenn Anwaltsstation und Wahlstation nicht bei einer entsprechend versierten Kanzlei bzw. die Verwaltungsstation in einer einschlägigen Behörde oder einem Finanzgericht absolviert wurde. Wer bei der Stationswahl oder beim Karriereeinstieg bei den potentiellen Arbeitgeber:innen besonders hervorstechen möchte, sollte daher möglichst frühzeitig entsprechende Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Steuerrecht sammeln, sei es durch die Teilnahme an freiwilligen Vertiefungsvorlesungen bzw. -seminaren, die an einigen Universitäten und in manchen Bundesländern im Referendariat angeboten werden, oder durch einschlägige berufliche Erfahrungen als studentische Hilfskraft bzw. wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in.

Diese Arbeitgeber sind in diesem Fachbereich führend

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Du möchtest mehr zu diesem Thema erfahren? Du möchtest wissen, welche weiteren Karrieremöglichkeiten du hast und welche besonderen Kenntnisse du mitbringen solltest? Du interessierst dich für die Voraussetzungen, die du für den Fachanwaltstitel benötigst? All dies erfährst du in unserer Beitragsreihe zu den Rechtsgebieten: ➽ Steuer- und Abgabenrecht.

 

Konkrete Einstiegsmöglichkeiten im Fachbereich Steuerrecht

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