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Der Fachbereich Gesellschaftsrecht befasst sich mit der rechtlichen Organisation von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, mithin von Unternehmen (in Englisch: Corporates). Zusammen mit dem Handelsrecht spricht man auch vom (nationalen) Wirtschaftsrecht bzw. vom Wirtschaftsprivatrecht, welches zudem auch das Wettbewerbsrecht und Kartellrecht sowie das Insolvenz- und Restrukturierungsrecht umfasst.
Tätigkeitsschwerpunkte im Fachbereich Gesellschaftsrecht sind maßgeblich die Auswahl der richtigen Rechtsform für das angestrebte Unternehmen (sog. Rechtsformberatung), die Geschäftsführung und Vertretung, der Gesellschafterwechsel, die Haftung der Gesellschaft bzw. der Gesellschafter, die Unternehmensumstrukturierung (Umwandlung, Einbringung, An-, Abwachsung etc.), Unternehmenskrisen (Sanierung, Restrukturierung etc.) sowie die Auflösung und Liquidation von Gesellschaften. Ein besonderer Schwerpunkt des Gesellschaftsrecht bildet vor allem das sog. Mergers & Acquisition (M&A). Es steht grob übersetzt für die Fusion beziehungsweise Verschmelzung zweier Unternehmen zu einer rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit (Merger) sowie für den Erwerb von Unternehmenseinheiten oder eines ganzen Unternehmens (Acquisition). Tätigkeitschwerpunkte in diesem Teilrechtsgebiet sind daher alle Vorgänge bezüglich der Übertragung und Belastung von Eigentumsrechten an Unternehmen einschließlich Konzernbildung, Umstrukturierung von Konzernen, Verschmelzung und Umwandlung im Rechtssinne, Squeeze-Out, Finanzierung des Unternehmenserwerbs, Gründung von Gemeinschaftsunternehmen sowie Übernahme von Unternehmen. Im Unterschied zum Insolvenz- und Restrukturierungsrecht bedarf es für M&A keine Bewältigung einer Unternehmenskrise.
Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Gesellschaftsrecht und im M&A sind daher gleichermaßen mannigfaltig. Eine Vielzahl von Kanzleien haben sich jedoch auf das Wirtschaftsprivatrecht, oder auf einige Aspekte davon, wie M&A, spezialisiert. Ferner sind auch insoweit qualifizierte Syndikusanwält:innen sehr begehrt, sei es für Corporates (Unternehmen) oder einem Wirtschaftsverband. Diese suchen für ihre Rechtsabteilungen bevorzugt Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Wirtschaftsprivatrecht (sowie im internationalen Wirtschaftsrecht), etwa für Vertragsgestaltungen oder allgemeine Rechtsfragen (Unternehmensberatung). Entsprechendes gilt für diejenigen, die eine Karriere aus Überzeugung anstreben und deshalb in einer Nichtregierungsorganisation (NGO), wie etwa Amnesty International, tätig werden möchten. In vielen Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und NGOs ist eine (erfolgreich) abgelegte zweite juristische Prüfung noch nicht einmal zwingende Voraussetzung, da Unternehmen ohnehin gerne gerichtliche Verfahren vermeiden.
In der universitären Ausbildung ist das Gesellschaftsrecht ein wesentlicher Bestandteil, auf den auch im juristischen Vorbereitungsdienst zurückgegriffen wird. Allerdings geht es dabei regelmäßig lediglich um die Grundlagen, soweit nicht ein entsprechender Schwerpunkt gewählt wurde. Merger & Acquisition (M&A) spielt indes in der juristischen Ausbildung genauso wenig eine Rolle wie Unternehmensumstrukturierungen oder Unternehmenskrisen. Daher empfiehlt es sich, bereits frühzeitig erste Erfahrungen im Zusammenhang mit den Kernthemen des Gesellschaftsrechts zu sammeln, sei es als studentische Hilfskraft bzw. wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in, durch die Teilnahme an freiwilligen Vertiefungsvorlesungen bzw. -seminaren. Eine frühzeitige Schwerpunktsetzung bietet für die spätere eigene Karriere insoweit Vorteile, dass dies stets einen guten Eindruck bei den einschlägigen Kanzleien macht, sei es für die Einzelausbildung in der Anwaltsstation, der Wahlstation oder auch beim Karriereeinstieg als Volljurist:in.
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