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Der Fachbereich Erbrecht befasst sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen dem Erblasser und seinen Erben, sei es aufgrund einer gesetzlichen oder gewillkürten (testamentarischen) Erbfolge. Hierbei geht es um die rechtlichen Regelungen und Vorschriften, die den Übergang von Vermögenswerten einer Person nach ihrem Tod auf die Erben betreffen. Während in kleineren Kanzleien Privatpersonen im Fokus stehen, liegt in Boutiquen und größeren Kanzleien der Schwerpunkt oft auf der Erbschaftsnachfolge von Unternehmen.
Bei der Erbschaftsnachfolge von Unternehmen umfasst die Nachfolgeplanung nicht nur die erbrechtliche Regelungen, sondern auch die Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen unter Berücksichtigung der Erbfolge. Es gilt, die Interessen aller Beteiligten – des Erblassers, der Erben sowie des Unternehmens selbst – in Einklang zu bringen, um Streitigkeiten zu vermeiden und eine reibungslose Übertragung zu gewährleisten. Dabei spielt auch die Erbschaftssteuer nach dem Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) eine wesentliche Rolle. Zudem gewinnen internationale Aspekte der Nachfolgeplanung zunehmend an Bedeutung, insbesondere wenn Vermögenswerte oder Erben in verschiedenen Ländern ansässig sind. Insgesamt erfordert dies ein umfassendes Verständnis der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sowie die Fähigkeit, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die den individuellen Bedürfnissen der Mandant:innen gerecht werden. Besonders bei familiengeführten Unternehmen ist eine frühzeitige und sorgfältige Nachfolgeplanung unerlässlich, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern und steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Der Fachbereich Erbrecht erstreckt sich daher oft über das eigentliche Rechtsgebiet Erbrecht hinaus und greift auf Bereiche wie deutsches und internationales Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Familienrecht, sowie in bestimmten Fällen auch auf Arbeitsrecht, zurück, was ihm eine interdisziplinäre Ausrichtung verleiht.
Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Erbrecht sind mannigfaltig. Zahlreiche Boutiquen, mittelständische und Großkanzleien haben sich auch auf diesen Fachbereich spezialisiert, insbesondere im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge aufgrund eines Todesfalls. Auch in größeren Unternehmen sind Syndikusanwält:innen mit entsprechender Expertise sehr gefragt. In einigen Regionen Deutschlands besteht zudem die Möglichkeit, als hauptberufliche:r Notar:in tätig zu werden (sog. Nur-Notar:in). In diesem Fall ist ein breites Angebotsspektrum erforderlich, das über das Erbrecht hinausgeht. In anderen Regionen sind sogenannte Anwaltsnotar:innen zulässig, also Notar:innen, die gleichzeitig als Rechtsanwält:innen tätig sind. Ein:e auf Erbrecht spezialisierte:r Anwält:in kann hier seine bzw. ihre Notartätigkeit ohne weiteres auf diesen Bereich fokussieren.
Das Erbrecht ist Bestandteil der universitären Ausbildung, denn es gehört zumindest in seinen Grundzügen zum Pflichtstoff. Im juristischen Vorbereitungsdienst spielt das Erbrecht in der Regel eine geringere Rolle, zumindest wenn weder die Anwaltsstation noch die Wahlstation in einschlägigen Kanzleien absolviert wurden. Dabei erfordert das Erbrecht nicht nur Kenntnisse im eigenen Rechtsgebiet, sondern vor allem auch im Gesellschafts-, Steuer- und Familienrecht. Darüber hinaus sind profunde Kenntnisse in BWL, VWL und Ökonomie sinnvoll bis notwendig. Wer bei der Stationswahl oder beim Karriereeinstieg bei den potentiellen Arbeitgebern also besonders hervorstechen möchte, sollte möglichst frühzeitig erste tiefere Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Erbrecht sammeln, sei es durch die Teilnahme an freiwilligen Vertiefungsvorlesungen bzw. -seminaren, die an einigen Universitäten und in manchen Bundesländern im Referendariat angeboten werden, oder durch einschlägige berufliche Erfahrungen als studentische Hilfskraft bzw. wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in.
Du möchtest mehr zu diesem Thema erfahren? Du möchtest wissen, welche weiteren Karrieremöglichkeiten du hast und welche besonderen Kenntnisse du mitbringen solltest? Du interessierst dich für die Voraussetzungen, die du für den Fachanwaltstitel benötigst? All dies erfährst du in unserer Beitragsreihe zu den Rechtsgebieten: ➽ Erbrecht ➽ Handels- und Gesellschaftsrecht ➽ Internationales Wirtschaftsrecht ➽ Steuer- und Abgabenrecht ➽ Familienrecht ➽ Arbeitsrecht.