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Der Fachbereich Bank- und Kapitalmarktrecht verbindet zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Aspekte miteinander, soweit diese sich mit Bankgeschäften, Kreditwesen und Bankenaufsichtsrecht befassen. Er bietet damit eine Bandbreite an interessanten Tätigkeitsfeldern. In privatrechtlicher Hinsicht liegt der Schwerpunkt dieses Fachbereichs bei denjenigen Rechtsbeziehungen, die sich zwischen Bürger und Banken ergeben. Dies betrifft vor allem den Zahlungsverkehr mitsamt der verschiedenen Zahlungsarten sowie Bürgschaften und Garantien. Insoweit spielen auch Widerruf und Kündigung von Darlehensverträgen eine große Rolle. Darüber hinaus können Volljurist:innen im Fachbereich Bank- und Kapitalmarktrecht auch die Anlageberatung übernehmen. Diese umfasst nicht nur Wertpapiere, sondern auch die sonstigen Kapitalanlagen, wie offene beziehungsweise geschlossene Fonds, Schiffsfonds, Zertifikate etc. In öffentlich-rechtlicher Hinsicht befasst sich das demgegenüber vor allem mit dem Bankenaufsichtsrecht, also mit der staatlichen Aufsicht über den Finanzmarkt. Weitere dem öffentlichen Recht zuzuordnende prominente Themen des Bank- und Kapitalmarktrechts sind außerdem Datenschutz, Geldwäsche und Börse. Gleiches gilt für die einschlägigen Regelungen im Steuerrecht. Dieser Fachbereich ist insoweit also sehr interdisziplinär ausgestaltet.
Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Bank- und Kapitalmarktrecht sind daher gleichermaßen mannigfaltig. Viele Kanzleien und Großkanzleien haben sich vor allem im Raum Frankfurt am Main auf dieses Rechtsgebiet besonders spezialisiert, da dort viele Banken ihren Hauptsitz haben und er deshalb als Hochburg für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt. Daneben besteht die Möglichkeit als Bankjurist:in Karriere zu machen. In einigen Banken ist noch nicht einmal eine (erfolgreich) abgelegte zweite juristische Prüfung zwingende Voraussetzung, da Banken ohnehin gerne gerichtliche Verfahren vermeiden. Interessante Möglichkeiten im Bank- und Kapitalmarktrecht bieten zudem die Europäische Zentralbank [EZB] sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin].
In der universitären Ausbildung spielt das Bank- und Kapitalmarktrecht in aller Regel – mit Ausnahme des Schwerpunktbereichs – gar keine Rolle, da es sich bis auf Darlehensverträge und Bürgschaften grundsätzlich nicht um Pflichtstoff der staatlichen Prüfung handelt. Gleiches gilt für den juristischen Vorbereitungsdienst, sollte die Anwaltsstation und Wahlstation nicht bei einer entsprechenden Kanzlei oder Bank absolviert werden. Daher empfiehlt es sich, bereits frühzeitig erste Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Bank- und Kapitalmarktrecht zu sammeln, sei es als studentische Hilfskraft bzw. wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in oder durch die Teilnahme an freiwilligen Vertiefungsvorlesungen bzw. -seminaren. Eine solche frühzeitige Schwerpunktsetzung bietet für die spätere Karriere des Weiteren verschiedene Vorteile. Es macht nicht nur einen sehr guten Eindruck bei potentiellen Arbeitgebern, Kanzleien oder Banken gleichermaßen, sondern so lässt sich zudem frühzeitig das unverzichtbar notwendige Fachvokabular aneignen. Für eine Beschäftigung beispielsweise bei der Europäischen Zentralbank bedarf es in aller Regel ebenso einer einschlägigen Berufserfahrung.
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