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Der Fachbereich Arbeitsrecht

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Einstiegsgehälter im Arbeitsrecht

BerufserfahrungJahresgehaltMonatliches Gehalt
Einstiegsgehalt54.000€4.500€
Durchschnittsgehalt69.000€5.750€

Der Fachbereich Arbeitsrecht zeichnet sich durch viele Facetten aus. Zunächst ist zwischen Individual- und Kollektivarbeitsrecht zu unterscheiden. Das Individualarbeitsrecht betrifft maßgeblich das Verhältnis zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in, insbesondere im Hinblick auf das Arbeitsvertragsrecht und dem Arbeitnehmerschutz. Eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt wird sich insoweit in aller Regel entscheiden müssen, ob man vornehmlich Arbeitgeber:in oder Arbeitnehmer:in vertreten möchte. Diese Entscheidung wird auch eine Auswirkung auf den Teilbereich des Kollektivarbeitsrechts haben. Denn dieses betrifft das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten, Personalräten und sonstigen Mitarbeitervertretungen auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite. Es geht hierbei mithin insbesondere um das Koalitionsrecht, das Tarifvertragsrecht, das Betriebsverfassungs- bzw. Personalvertretungsrecht, das Mitbestimmungsrecht und das Arbeitskampfrecht. Zunehmend ist der Fachbereich Arbeitsrecht zudem europarechtlich geprägt, sowohl hinsichtlich des Kollektivarbeitsrechts (etwa bei europäischen Betriebsräten oder wenn es um die Mitbestimmung in Unternehmen mit der Rechtsform Europäische Gesellschaft geht) als auch hinsichtlich des Individualarbeitsrechts.

Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Arbeitsrecht sind daher gleichermaßen mannigfaltig. Es werden stets qualifizierte Rechtsanwält:innen gesucht – und zwar bundesweit – auch von rein auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzleien. Zudem gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten für diejenigen, die eine nicht klassisch-juristische Karriere anstreben, vor allem als Syndikusanwalt in einem Unternehmen, entweder für die Rechtsabteilung oder ganz allgemein für die Personalabteilung. Tätigkeitsschwerpunkte sind neben sämtlichen arbeitsrechtliche Personalfragen auch die arbeitsrechtliche Compliance. In einigen Unternehmen ist eine (erfolgreich) abgelegte Zweite Juristische Prüfung noch nicht einmal zwingende Voraussetzung, da Unternehmen ohnehin gerne gerichtliche Verfahren vermeiden.

Auf was solltest du bei deiner Stationswahl und deinem Karriereeinstieg achten?

In der universitären Ausbildung einiger Bundesländer wird das Arbeitsrecht eher vernachlässigt, da es sich nicht bundesweit um Pflichtstoff handelt. Im juristischen Vorbereitungsdienst erfährt das Arbeitsrecht grundsätzlich eine größere Aufmerksamkeit, allerdings in der Regel nur hinsichtlich des Individualarbeitsrecht. Daher empfiehlt es sich, bereits frühzeitig erste Erfahrungen im Zusammenhang mit Arbeitsrecht zu sammeln, sei es als studentische Hilfskraft bzw. wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in oder durch die Teilnahme an freiwilligen Vertiefungsvorlesungen bzw. -seminaren, die an einigen Universitäten und in manchen Bundesländern im Referendariat angeboten werden. Dies ermöglicht wiederum eine frühzeitige Schwerpunktsetzung für die spätere eigene Karriere. Denn mit dem in Berührung kommen der ersten arbeitsrechtlichen Mandate wird schnell klar, ob man später lieber Privatpersonen oder doch eher lieber Unternehmen vertreten möchte. Dies, kombiniert mit den ersten vorzeigbaren Erfahrungen, macht zudem den Karriereeinstieg leichter.

Diese Arbeitgeber sind in diesem Fachbereich führend

JurCase informiert:

Du möchtest mehr zu diesem Thema erfahren? Du möchtest wissen, welche weiteren Karrieremöglichkeiten du hast und welche besonderen Kenntnisse du mitbringen solltest? Du interessierst dich für die Voraussetzungen, die du für den Fachanwaltstitel benötigst? All dies erfährst du in unserer Beitragsreihe zu den Rechtsgebieten: ➽ Arbeitsrecht.

Konkrete Einstiegsmöglichkeiten im Fachbereich Arbeitsrecht

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