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Berufserfahrung | Jahresgehalt | Monatliches Gehalt |
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Einstiegsgehalt | 54.000€ | 4.500€ |
Durchschnittsgehalt | 69.000€ | 5.750€ |
Der Fachbereich Arbeitsrecht zeichnet sich durch viele Facetten aus. Zunächst ist zwischen Individual- und Kollektivarbeitsrecht zu unterscheiden. Das Individualarbeitsrecht betrifft maßgeblich das Verhältnis zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in, insbesondere im Hinblick auf das Arbeitsvertragsrecht und dem Arbeitnehmerschutz. Eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt wird sich insoweit in aller Regel entscheiden müssen, ob man vornehmlich Arbeitgeber:in oder Arbeitnehmer:in vertreten möchte. Diese Entscheidung wird auch eine Auswirkung auf den Teilbereich des Kollektivarbeitsrechts haben. Denn dieses betrifft das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten, Personalräten und sonstigen Mitarbeitervertretungen auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite. Es geht hierbei mithin insbesondere um das Koalitionsrecht, das Tarifvertragsrecht, das Betriebsverfassungs- bzw. Personalvertretungsrecht, das Mitbestimmungsrecht und das Arbeitskampfrecht. Zunehmend ist der Fachbereich Arbeitsrecht zudem europarechtlich geprägt, sowohl hinsichtlich des Kollektivarbeitsrechts (etwa bei europäischen Betriebsräten oder wenn es um die Mitbestimmung in Unternehmen mit der Rechtsform Europäische Gesellschaft geht) als auch hinsichtlich des Individualarbeitsrechts.
In der universitären Ausbildung einiger Bundesländer wird das Arbeitsrecht eher vernachlässigt, da es sich nicht bundesweit um Pflichtstoff handelt. Im juristischen Vorbereitungsdienst erfährt das Arbeitsrecht grundsätzlich eine größere Aufmerksamkeit, allerdings in der Regel nur hinsichtlich des Individualarbeitsrecht. Daher empfiehlt es sich, bereits frühzeitig erste Erfahrungen im Zusammenhang mit Arbeitsrecht zu sammeln, sei es als studentische Hilfskraft bzw. wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in oder durch die Teilnahme an freiwilligen Vertiefungsvorlesungen bzw. -seminaren, die an einigen Universitäten und in manchen Bundesländern im Referendariat angeboten werden. Dies ermöglicht wiederum eine frühzeitige Schwerpunktsetzung für die spätere eigene Karriere. Denn mit dem in Berührung kommen der ersten arbeitsrechtlichen Mandate wird schnell klar, ob man später lieber Privatpersonen oder doch eher lieber Unternehmen vertreten möchte. Dies, kombiniert mit den ersten vorzeigbaren Erfahrungen, macht zudem den Karriereeinstieg leichter.
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