In dieser Beitragsreihe stellen wir dir die geläufigsten Rechtsgebiete vor und geben dir einen Überblick darüber, welche Karrieremöglichkeiten die einzelnen Felder bieten und welche Kenntnisse und Fähigkeiten benötigt werden. In diesem Beitrag geht es um Grundstücks- und Immobilienrecht.
Allgemeines zum Grundstücks- und Immobilienrecht
Das Grundstücks- und Immobilienrecht ist sicherlich das bekannteste Teilrechtsgebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts sowie des Bau- und Architektenrechts, weshalb hierbei nochmals gesondert darauf eingegangen werden soll. Während sich das Miet- und Wohnungseigentumsrecht maßgeblich mit dem Recht der Wohnraum- und Gewerberaummietverhältnisse, dem Pachtrecht und dem Wohnungseigentümerrecht befasst – mithin hauptsächlich mit dem Verhältnis Mieter:in / Pächter:in zu Vermieter:in / Eigentümer:in beziehungsweise mit dem Verhältnis der Eigentümer untereinander – (daher dabei allenfalls Grundzüge des Grundstücks- und Immobilienrechts zum Tragen kommen) und sich das Bau- und Architektenrecht maßgeblich mit dem Bauvertragsrecht, dem Recht der Architekten und Ingenieure, dem Recht der öffentliche Vergabe von Bauaufträgen und dem öffentlich-rechtlichen Baurecht beschäftigt, umfasst das Grundstücks- und Immobilienrecht vor allem solche rechtlichen Regelungen, die sich unmittelbar oder mittelbar mit den Rechtsverhältnissen und den Rechten an Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen befassen. Damit geht es hierbei sicherlich beispielsweise auch um Wohnungseigentümer- oder Bauvertragsrecht, allerdings insgesamt wesentlich zentrierter um Grundstückskaufverträge, Mängelgewährleistung, Fragen rund um Grundbuch, Erbbaurecht und Kreditsicherungsrecht an Grundstücken (Hypothek und Grundschuld) sowie um Nachbarrecht. Darüber hinaus beschränkt sich das Grundstücks- und Immobilienrecht wesentlich mehr auf das private Baurecht als es bei dem Bau- und Architektenrecht der Fall ist. Eine einzige Ausnahme davon bildet allenfalls das auch hier eine Rolle spielende Vergaberecht, welches aber auch seinerseits, aufgrund seiner Komplexität, ein eigenständiges (Teil)Rechtsgebiet darstellt, in dem sogar ein Fachanwaltstitel erworben werden kann.
Obwohl das Grundstücksrecht und das Immobilienrecht als eigenständiges (Teil)Rechtsgebiet zusammengehören, und es durchaus Überschneidungen gibt, dürfen beide Teile nicht miteinander gleichgesetzt werden. Denn das Grundstücksrecht normiert allein solche Rechte von und auf Grundstücken und im Rahmen dessen insbesondere den Grundstückskaufvertrag. Das Immobilienrecht normiert demgegenüber das Recht am Grundstück, Haus und Wohnung. Insoweit handelt es sich auch um einen Oberbegriff, der teilweise sogar das Wohnungseigentumsrecht, das Maklerrecht und das private Baurecht sowie das Architektenrecht umfasst. Alternativ wird mit Bezug auf das Immobilienrecht von einem Liegenschaftsrecht gesprochen, da es sich bei Immobilien um unbewegliche Sachen handelt.
Zum Grundstücks- und Immobilienrecht gehört schließlich auch das Nachbarrecht, welches die Interessen der Nachbar:innen wahren soll.
Ein praktisch bedeutendes Aufgabenfeld im Rahmen des Grundstücks- und Immobilienrecht bildet der Grundstückskaufvertrag, sei es mit oder ohne Immobilie. Dies liegt daran, dass es sich bei Grund und Boden um ein wertvolles Gut handelt, weshalb für dessen Übergabe stets eine notarielle Beurkundung benötigt wird. Eine praktisch große Bedeutung kommt im Zusammenhang mit dem Grundstücksrecht auch die Unterscheidung zwischen Eigentum als Vollrecht am Besitz, dem Erbbraurecht als grundstücksgleiches Recht und den (beschränkt) dinglichen Rechten wie Hypothek und Grundschuld, aber auch die beschränkte persönliche Dienstbarkeit, den Nießbrauch, das dingliche Vorkaufsrecht und die Grundpfandrechte, zu. Insoweit erfahren auch Fragen rund um die Eintragung in das Grundbuch eine erhöhte Relevanz.
Die gesetzlichen Grundlagen zum Grundstücks- und Immobilienrecht finden sich insbesondere im zweiten und dritten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches [BGB], in der Grundbuchordnung [GBO], im Erbbaurechtsgesetz [ErbbauRG] sowie in den Nachbargesetzen der Länder.
Welche Karrieremöglichkeiten habe ich im Grundstücks- und Immobilienrecht?
Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Grundstücks- und Immobilienrecht sind mannigfaltig. Im Rahmen der klassischen juristischen Berufe besteht zunächst die Möglichkeit im Staatsdienst eine Karriere als Richter:in an einem Zivilgericht zu bestreiten. Als Alternative dazu kann sich ein:e insoweit versierte:r Volljurist:in als (Einzel-)Anwält:in selbstständig machen oder eine Anstellung in einer Boutique, mittelständischen Kanzlei oder Großkanzlei finden – und zwar bundesweit; eine Hochburg besteht hier nicht. Vielmehr bieten eine Vielzahl von Kanzleien dieses (Teil)Rechtsgebiet unabhängig vom Miet- und Wohnungseigentumsrecht an.
Schließlich können sich Grundstücks- und Immobilienrecht versierte Jurist:innen als zertifizierte Mediator:innen auch ohne erfolgte Zweite Juristische Staatsprüfung selbstständig machen und dabei maßgeblich Mediationen in solchen Angelegenheiten anbieten.
Darüber hinaus besteht eine Karrieremöglichkeit als Notar:in, der im Rahmen dessen vor allem Kaufverträge und Erbbaurechtsverträge notariell beurkundet. Je nach Region besteht die Möglichkeit nur als hauptberufliche:r Notar:in tätig zu werden (sogenannte Nur-Notar:in); in diesem Fall wird ein umfangreiches, nicht rein auf Grundstücks- und Immobilienrecht beschränktes, Angebotsspektrum notwendig sein. In einigen Regionen Deutschlands sind jedoch sogenannte Anwaltsnotare zulässig, also Notar:innen, die zugleich als Rechtsanwält:in zugelassen sind. Ein:e auf Grundstücks- und Immobilienrecht versierte:r Anwält:in kann hier also seine Notartätigkeiten ohne weiteres auf seinen beschränken.
Welche besonderen Kenntnisse sollte ich mitbringen?
Das Grundstücks- und Immobilienrecht Zivilrecht ist wesentlicher Bestandteil der universitären Ausbildung, auf die auch im juristischen Vorbereitungsdienst zurückgegriffen wird. Deshalb genügen grundsätzlich dem ergänzend entsprechend gute Kenntnisse vom Zivilprozessrecht.
Promotion und / oder LL.M. sind insbesondere in der freien Wirtschaft sehr gerne gesehen.
Kann ich im Rechtsgebiet Grundstücks- und Immobilienrecht Fachanwalt werden?
Die Fachanwaltsordnung [FAO] sieht keinen Fachanwalt für das Grundstücks- und Immobilienrecht vor. Es besteht allenfalls die Möglichkeit, gemäß § 14c FAO den Fachanwaltstitel „Fachanwältin bzw. -anwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu erwerben. Wer sich hingegen bevorzugt mit dem öffentlichen Baurecht beschäftigen möchte, kann stattdessen gemäß § 14e FAO den Fachanwaltstitel „Fachanwältin bzw. -anwalt für Bau- und Architektenrecht“, oder allgemeiner gehalten, gemäß § 8 FAO den Fachanwaltstitel „Fachanwältin bzw. -anwalt für Verwaltungsrecht“, anstreben.