In dieser Beitragsreihe stellen wir dir die geläufigsten Rechtsgebiete vor und geben dir einen Überblick darüber, welche Karrieremöglichkeiten die einzelnen Felder bieten und welche Kenntnisse und Fähigkeiten benötigt werden. In diesem Beitrag geht es um Beamtenrecht.

Allgemeines zum Beamtenrecht

Das Beamtenrecht regelt das Sonderrechtsverhältnis zwischen Staat und seinen Beamt:innen. Es handelt sich hierbei also um besonderes Verwaltungsrecht. Im Unterschied zum Arbeitsrecht wird das Beamtenverhältnis einseitig hoheitlich durch Gesetz vom Gesetzgeber ausgestaltet und schließlich mit einem Verwaltungsakt begründet. Dies gilt auch für die Zuweisung, Versetzung und Abordnung zu einer bestimmten Behörde beziehungsweise für die Umsetzung innerhalb einer Behörde.

Dementsprechend kann Beamtin bzw. Beamter nur sein, wer zu einem Dienstherrn in einem öffentlichen-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis steht. Ein solcher Dienstherr können jedoch nicht nur der Bund und die Länder sein, sondern auch Gemeinden, Gemeindeverbände sowie die weiteren juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen).

Das Beamtenrecht unterscheidet zwischen einer Vielzahl von Beamtenverhältnissen. In der Regel wird ein:e Beamtin bzw. Beamter auf Lebenszeit ernannt. Möglich ist aber auch die Ernennung „auf Zeit“, also nur für eine bestimmte Dauer, was häufig bei kommunalen Wahlbeamten der Fall ist. Vor der Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit bzw. zum Beamten auf Lebenszeit ist eine Beamtin bzw. ein Beamter grundsätzlich erst „auf Probe“. Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf ist indes ein:e Beamtenanwärter:in oder teilweise auch ein:e Rechtsreferendar:in während des Vorbereitungsdienstes. Schließlich gibt es noch die Ehrenbeamtin bzw. den -beamten, der unentgeltlich hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, wie etwa ein:e ehrenamtliche:r Bürgermeister:in.

Die Berufung in das Beamtenverhältnis ist allerdings nur nach einem gesetzlich streng vorgeschriebenen Verfahren möglich. Eine wesentliche Voraussetzung ist auch die Bildung der Anwärterin bzw. des Anwärters, denn nach dieser richtet sich die Beamtenlaufbahn. So ist ein einfacher Dienst zwar bereits mit Hauptschulabschluss möglich, für den mittleren Dienst bedarf es jedoch schon einer mittleren Reife oder eines Hauptschulabschlusses mit Berufsausbildung. Für den gehobenen Dienst ist hingegen eine Fachhochschulreife oder ein Bachelor Voraussetzung, in einigen Laufbahnen aber auch ein abgeschlossenes Studium an einer Hochschule. In den höheren Dient werden indes nur diejenigen berufen, die einen Universitätsabschluss oder Master vorweisen können. Es ist zwar ein Aufstieg in eine jeweils höhere Laufbahn unter bestimmten engen Voraussetzungen möglich, allerdings nur für die Spitzenbeamt:innen der jeweiligen Laufbahn.

Schließlich unterliegen Beamt:innen einer Vielzahl von Pflichten, bekommen dafür aber auch einige besondere Rechte zugesprochen.

Die gesetzlichen Grundlagen des Beamtenrechts finden sich insbesondere im Bundesbeamtengesetz [BBG] und in den jeweiligen Beamtengesetzen der Länder sowie im Beamtenstatusgesetz [BeamtStG], aber auch im Grundgesetz [GG] und in verschiedenen Verordnungen [etwa den Laufbahnverordnungen]. Daneben spielen beispielsweise aber auch das Bundesbesoldungsgesetz [BBesG] beziehungsweise die Besoldungsgesetze der Länder eine wesentliche Rolle im Beamtenrecht.

Das Richterrecht [Deutsches Richtergesetz; DRiG] und das Soldatenrecht [Soldatengesetz; SG] greifen entsprechend und sinngemäß auf das BBG zurück, insbesondere hinsichtlich Zuweisung, Versetzung, Abordnung und Umsetzung. Allerdings ist eine Versetzung einer Richterin bzw. eines Richters auf Zeit oder Lebenszeit grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung möglich. Etwas anderes gilt nur, wenn die Versetzung aufgrund einer Richteranklage, des Ergebnisses eines Disziplinarverfahrens, im Zuge der Änderung der Gerichtsorganisation oder wegen einer außerdienstlichen Verfehlung der Richterin bzw. des Richters wegen einem übergeordneten Interesse der Rechtspflege angeordnet wird.

Welche Karrieremöglichkeiten im Beamtenrecht habe ich?

Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Beamtenrecht sind mannigfaltig. Zunächst besteht die Möglichkeit sich als (Einzel-)Anwält:in selbstständig zu machen oder eine Anstellung in einer Boutique oder mittelständischen Kanzlei zu finden. In Großkanzleien spielt das Beamtenrecht als eigenständiger Schwerpunkt indes in aller Regel eine geringere Rolle. Dafür ist eine anwaltliche Karriere bundesweit möglich; eine Hochburg besteht für das Beamtenrecht grundsätzlich nicht – mit Ausnahme von dem Bundesbeamtenrecht, da insoweit Berlin eine zentrale Rolle spielt.

Entsprechendes gilt für diejenigen, die in einer „klassischen“ Behörde, bei der Bundeswehr oder dem Bundes- beziehungsweise einem Landeskriminalamt [BKA und LKA] tätig werden wollen, und zwar mit dem Schwerpunkt „Personal und Organisation“.

Welche besonderen Kenntnisse sollte ich mitbringen?

Das Beamtenrecht spielt in der universitären Ausbildung kaum eine Rolle. Ähnlich verhält es sich beim juristischen Vorbereitungsdienst, zumindest wenn Verwaltungsstation, Anwaltsstation und Wahlstation nicht bei einer beamtenrechtlich versierten Kanzlei und in einem entsprechenden Dezernat einer Behörde absolviert wurde. Deshalb ist es notwendig, sich die entsprechenden Kenntnisse im Beamtenrecht selbst anzueignen, etwa durch einen entsprechenden Schwerpunkt an der Universität oder entsprechenden (freiwilligen) Lehrgängen während des juristischen Vorbereitungsdienstes.

Ferner bedarf es selbstverständlich guter Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht sowie im Haftungsrecht, da auch die Beamtenhaftung ein wesentlicher Teil des Beamtenrechts darstellt.

Während für Verwaltungsjurist:innen eine erfolgreich abgelegte juristische Staatsprüfung genügt, werden bei der Bundeswehr beide Staatsprüfungen verlangt, wobei bei mindestens einer die Note „vollbefriedigend“ erzielt werden sollte. Bei der Bundeswehr werden im Übrigen auch Sprachkenntnisse in Englisch und / oder Französisch verlangt.

Promotion und / oder ein an der Universität Speyer zu erwerbender Magister der Verwaltungswissenschaften (Mag.rer.publ.) sind auch im Beamtenrecht sehr gerne gesehen.

Kann ich im Rechtsgebiet Beamtenrecht Fachanwalt werden?

Die Fachanwaltsordnung [FAO] sieht keinen Fachanwalt für das Beamtenrecht vor.