In diesem Interview stellt sich Frau Savita Zentis von der HORBACH Wirtschaftsberatung GmbH den Fragen unseres Redaktionsleiters, Rechtsassessor Sebastian M. Klingenberg, zu Themen, wie ‚finanzielle Intelligenz‘, den ‚Gesetzen des Geldes‘ und (frühzeitige) Finanzplanung für Rechtsanwält:innen sowie für Richter:innen und Staats:anwältinnen. Erfahre in diesem Zusammenhang auch, wo die Vor- und Nachteile der Leistungen vom Versorgungswerk für Rechtsanwält:innen gegenüber der gesetzlichen oder anderweitigen privaten Leistungen liegen und welche Versicherungen (deshalb) für Jurist:innen besonders sinnvoll sind.

Zum Unternehmen:

Die HORBACH Wirtschaftsberatung GmbH wurde 1983 in Köln gegründet, von Michael Horbach, und ist seit 2007 Teil der Swiss Life Group mit Sitz in Hannover und mittlerweile über 20 Centern in 29 Städten. Horbach ist spezialisiert auf die Beratung von Akademiker:innen und gehobenen Privatmandant:innen.

Die Leistungen reichen von ganzheitlichem Vorsorge- und Vermögensmanagement über Existenzgründungsberatung bis zur betrieblichen Altersversorgung. Die Beratung ist umfassend und ein Leben lang. Dazu schöpft HORBACH aus dem umfangreichen Angebot einer Vielzahl namhafter Produktpartner. So erarbeitet HORBACH einen persönlichen Finanzplan – die Grundlage für finanziellen Schutz und wirtschaftliche Freiheit.

Zur Person:

Savita Zentis ist seit vier Jahren selbstständige Finanzberaterin bei der HORBACH Wirtschaftsberatung GmbH und seit Dezember 2023 Partnerin. Seitdem spezialisiert sie sich mit ihrem Team auf die Beratung von Juristinnen und Juristen.

Das Interview:

Klingenberg: Liebe Frau Zentis, vielen Dank zunächst, dass Sie sich für dieses Interview bereit erklärt haben. Sie sind selbstständige Finanzplanerin und Partnerin bei HORBACH und somit Expertin für Finanzplanung. Sie und Ihr Team von HOCHBACH bieten Webinare zum Thema ‚Finanzielle Intelligenz für Juristinnen und Juristen‘ an. Zum Einstieg würde mich daher interessieren, was sich konkret hinter dem Begriff ‚finanzielle Intelligenz‘ verbirgt.

Savita Zentis: Finanzielle Intelligenz bedeutet für uns in erster Linie eine rationale und durchdachte Herangehensweise an das Thema Geld. Dabei geht es vor allem um die persönlichen Ziele, die damit erreicht werden können, sowie die Wünsche, die finanzielle Unterstützung erfordern. Es geht darum, klug zu planen und zu erkennen, dass finanzielle Intelligenz der Grundstein für jegliche Form der Finanzplanung ist.

Ziel ist zu verstehen, wie man die verfügbaren Ressourcen, das Wissen und die Möglichkeiten nutzen kann, um den gewünschten Lebensstandard und die Lebensqualität zu erreichen, die „Gesetze des Geldes“ zu verstehen und Vor- und Nachteile verschiedener finanzieller Entscheidung abwägen zu können, um mit dem gezielten Einsatz von Wissen, persönliche Ziele zu erreichen und sich dabei aller positiven als auch negativen Konsequenzen bewusst zu sein.

Klingenberg: Jurist:innen mögen bekanntlich Gesetze. Wie lauten die sog. ‚Gesetze des Geldes‘ und inwieweit sind diese bei der Finanzplanung zu berücksichtigen?

Savita Zentis: Es wäre schön, wenn es einen klaren Gesetzeskatalog gäbe, dem man einfach folgen könnte, um finanziellen Erfolg zu garantieren. Leider ist es nicht so simpel, aber das sind meine drei Grundregeln, die unbedingt beachtet werden sollten, damit Finanzplanung und Geldmanagement erfolgreich sind.

Das fundamentalste Prinzip des Geldes besteht meiner Meinung nach darin, dass die Verbindlichkeiten niemals die Vermögenswerte übersteigen sollten. Das ist eine absolute Grundregel für eine sinnvolle Finanzplanung. Verbindlichkeiten ist all das, was mich Geld kostet und Vermögenswerte sind die Dinge, die mir „passiv“ Geld einbringen oder Dinge, die im Wert steigen, die mit einer Verkaufsabsicht verbunden sind. Eigentlich ist das Ziel von Finanzplanung nur so viele Vermögenswerte aufzubauen, um damit die Verbindlichkeiten zu bedienen.

Ein weiteres wichtiges Prinzip ist es, zwei bis drei Netto-Monatsgehälter als Reserve zu haben. Das schafft eine kurzfristige Liquidität für Notfälle und ermöglicht es, Geld für verschiedene Zwecke zu verteilen, während man gleichzeitig das Beste aus dem Geld herausholt.

Zu guter Letzt muss ein Investment zum Ziel passen. Das hört sich so simpel an, ist es in der Realität aber leider nicht. Wer sich online mit dem Thema Finanzplanung beschäftigt wird oft eine Standard-Lösung, die verhältnismäßig einfach zu verstehen ist, vorgeschlagen bekommen. Die Realität ist leider nicht so einfach und für ein Ziel gibt es verschiedenste Lösungsansätze, die abhängig von den persönlichen Umständen, Gesetzesänderungen, Kapitalmärkten usw. sind. Das Ziel ist es, aus diesem riesigen Angebot die Möglichkeit zu finden, die zu einem selber passt.

Klingenberg: Wann sollte die Finanzplanung optimalerweise beginnen?

Savita Zentis: Bei uns gibt es einen kleinen Witz, dass der beste Zeitpunkt, um mit der Finanzplanung zu beginnen, eigentlich immer gestern war. Warum ist das so? Natürlich ist damit insbesondere der Zinseszins-Effekt gemeint und andere kleine Vorteile schon im Studium, aber speziell bezogen auf die Situation unserer Mandanten ist der sinnvollste Zeitpunkt, um mit der Finanzplanung zu starten, so früh wie möglich, also entweder während des Studiums, im Referendariat oder allerspätestens kurz vor dem Berufseinstieg.

Denn viel wichtiger als den Zinseszins-Effekt finde ich den Umgang mit Geld. Wir lernen so vieles in der Schule, aber wie wir wirklich rational und durchdacht mit Geld umgehen, lernen leider nur Wenige. Deswegen halte ich es für zwingen wichtig diesen Skill zu erlernen, bevor der Berufsstart ansteht. Denn egal, wie das Einstiegsgehalt ausfällt, die meisten lernen schnell alles zu verkonsumieren und ab diesem Punkt ist es zwar nicht unmöglich, aber deutlich schwerer für die Menschen Geld zurückzulegen um Ziele in der Zukunft zu erreichen.

Klingenberg: Wieso sollten sich aber gerade Referendar:innen zusätzlich mit dem Thema Finanzplanung beschäftigen, wenn doch schon der juristische Vorbereitungsdienst mit Arbeitsgemeinschaften, Einzelausbildung und Examensvorbereitung einem so viel abverlangt?

Savita Zentis: Die Antwort ist dieselbe wie eine Frage zuvor. Ich weiß aber natürlich, was für ein Stress das Referendariat für die meisten ist, aber aus der Erfahrung kann ich auch sagen, dass es tendenziell nach dem Referendariat zeitlich oft nicht viel besser wird, weshalb ich empfehle sich mit der Thematik Finanzplanung lieber frühzeitig auseinanderzusetzen und einen Ansprechpartner zu haben, als erst dann, wenn es akut und dringend ist, wie beispielsweise kurz vor einer Verbeamtung. Dann bleibt auch mehr Zeit die vorgeschlagenen Lösungen wirklich zu durchdenken und eine ruhige Entscheidung zu treffen. Denn wer es ernst mit sich selber und seinen Zielen meint, ist auch bereit früh die Verantwortung für diese zu übernehmen.

Klingenberg: Finanzplanung ist ein komplexes Thema. In aller Regel beschäftigen sich Jurist:innen, deren Ziel die Anwaltschaft ist, erstmalig damit, wenn es um die dafür zwingend notwendige Berufshaftpflichtversicherung und dem Versorgungswerk für Rechtsanwält:innen geht. Aus eigener Erfahrung kann ich jedoch sagen, dass die meisten Referendar:innen selbst in der Anwaltsstation noch gar keine Vorstellung von dem Versorgungswerk haben. Deshalb möchte ich für unsere Leserschaft etwas Licht ins Dunkle bringen: Was genau macht das Versorgungswerk und wo sind die Vor- und Nachteile der Leistungen vom Versorgungswerk gegenüber der gesetzlichen oder anderweitigen privaten Leistungen?

Savita Zentis: Das Versorgungswerk ist für Rechtsanwälte, Notare und andere berufliche Verbände das Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk erfolgt automatisch bei Zulassung als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin.

Während die gesetzliche Rentenversicherung auf einem Umlagesystem basiert, arbeitet das berufsständische Versorgungswerk nach dem offenen Deckungsplanverfahren, eine Art Mischform. Es gibt zwar eine Form der Umlageverteilung, wodurch auch das Versorgungswerk vom demographischen Wandel beeinflusst ist, jedoch auch Renditen aus Investitionen, was zu einer höheren Rente im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung führen kann, aber auch zu Schwankungen in der Höhe der Rente, da dieser Teil vom Kapitalmarkt abhängig ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Rente, die man durch das Versorgungswerk erhält, in der Regel deutlich höher ist als die gesetzliche Rente. Dennoch bleibt aufgrund steigender Lebenshaltungskosten oft eine Versorgungslücke von etwa 30% des Einkommens bestehen. Wenn man bedenkt, dass einem plötzlich 30% des Einkommens fehlen, klingt das nicht gerade angenehm. Daher ist es ratsam, sich nicht ausschließlich auf das Versorgungswerk zu verlassen, sondern zusätzlich privat vorzusorgen.

Ein weiterer Vorteil des Versorgungswerks ist die Berufsunfähigkeitsabsicherung. Allerdings besteht hier der Nachteil, dass per Definition die versicherte Person keine drei Stunden mehr am Tag anwaltlich tätig sein kann und diese Definition nur in wenigen Fällen tatsächlich eintritt, so wie die Abgabe der Berufszulassung als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin im Falle einer Leistung bei Berufsunfähigkeit. Auch die Höhe deckt nicht immer die persönlichen Ausgaben ab. Diese Absicherung ist aber trotzdem deutlich besser, als die der gesetzlichen Rentenversicherung, in der eine grundsätzliche Arbeitsunfähigkeit in jedem Beruf existieren muss und nicht nur in der anwaltlichen Tätigkeit.

Was die Krankenversicherung betrifft, so können Mitglieder des Versorgungswerks sowohl gesetzlich als auch privat versichert sein. Privat natürlich nur dann, wenn sie selbstständig sind, oder im Jahr 2024 mehr als 5.775€ mtl. verdienen. Während bei Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung die Beiträge zur Krankenversicherung in der Rente durch die Krankenversicherung der Rentner zu 50% übernommen werden, müssen die Beiträge zur Krankenversicherung in der Rente von Versicherten des Versorgungswerks zu 100% selber getragen werden.

Zusätzlich sind die Versorgungswerke auch politisch immer wieder in Diskussion, vor allem in Bezug auf die aktuelle Rententhematik. Also ist für junge Rechtsanwälte auch die Fragen offen, ob es die Versorgungswerke zum Start ihrer Rente noch gibt.

Zusammenfassend kann man sagen, dass das Versorgungswerk im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung deutlich bessere Leistungen bietet. Allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass damit auch alle individuellen Bedürfnisse abgedeckt sind, insbesondere in Bezug auf Lebensqualität und Lebensstandard und in vielen Punkten auch der Planbarkeit.

Klingenberg: Sie haben ja bereits einige Versicherungen genannt, deshalb hieran anknüpfend und tiefer greifend: Welche Versicherungen sind für Jurist:innen besonders sinnvoll?

Savita Zentis: Das hängt natürlich stark vom angestrebten Karriereweg ab. Es gibt jedoch einige finanzielle Maßnahmen, die allgemein gültig sind. Zum Beispiel haben wir gerade das Versorgungswerk betrachtet, das im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung besser abschneidet. Das ist jedoch nicht spezifisch auf den gewünschten Lebensstandard ausgerichtet. Daher ist es wichtig, eine Vorsorge zu treffen, die die persönlichen Ziele und den gewünschten Lebensstandard berücksichtigt, inklusive staatlicher Unterstützung. Auch die steuerliche Gestaltung der Vorsorge ist ein wichtiger Aspekt der Finanzplanung.

Des Weiteren haben wir über die Berufsunfähigkeitsabsicherung im Versorgungswerk gesprochen, die strenge Bedingungen hat. Insgesamt ist die Einkommensabsicherung für Juristen von großer Bedeutung, egal ob Mitglied des Versorgungswerks, verbeamtet, Richter:in oder klassisch angestellt. Mit der Einkommensabsicherung sollten sich Jurist:innen schon so früh wie möglich beschäftigen, da der Großteil meiner Mandanten, die ich erst später auf ihrem Karriereweg kennenlerne keine Möglichkeit der Einkommenssicherung mehr haben, auf Grund von kleineren gesundheitlichen Einschränkungen, wie beispielsweise einer Skoliose, die vor 4 Jahren diagnostiziert wurde, aber keine gesundheitliche. Einschränkungen darstellt.

Auch die Absicherung für die private Krankenversicherung, unabhängig vom späteren Karriereweg, ist wichtig. Hier gelten dieselben gesundheitlichen Schwierigkeiten, wie bei der Einkommenssicherung.

Zu guter Letzt natürlich die Berufshaftpflicht, die für jeden Rechtsanwalt unerlässlich ist.

Welche Versicherungen letztendlich wichtig sind, hängt auch vom späteren beruflichen Werdegang ab, ob man Mitglied im Versorgungswerk, eine Pension erhält oder in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, oder ob man selbstständig ist und die Vorsorge selbstständig übernimmt.

Klingenberg: Was sollten frische Volljurist:innen im Bereich Finanzplanung sonst noch beachten, wenn sie anwaltlich tätig werden wollen? Inwieweit gibt es bei der Finanzplanung Unterschiede zwischen Selbstständigkeit in der eigenen Kanzlei und der Anstellung als Rechtsanwält:in in einer Kanzlei?

Savita Zentis: Da es so viele Unterschiede gibt, beginne ich mit den Gemeinsamkeiten: In beiden Fällen ist die Zulassung in der Rechtsanwaltskammer und damit der Abschluss einer Berufshaftpflicht relevant und beide sind Mitglieder des Versorgungswerks und damit spielen oben genannte Vor- und Nachteile des Versorgungswerks eine Rolle.

Angestellte sollten sich über die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge erkundigen, die ihnen zusteht.

Selbstständige Rechtsanwälte gelten als Freiberufler und müssen demnach kein Gewerbe anmelden, sie müssen ihre Tätigkeit lediglich dem Finanzamt melden. Zusätzlich gilt die Kanzleipflicht, es braucht also einen Ort an dem die Tätigkeit ausgeübt wird und an den die Post gesendet wird. Das kann zu Anfang aber auch zu Hause sein, da Büroräumlichkeiten oft mit hohen Kosten verbunden sind. Wer Mitarbeiter, wie beispielsweise eine Assistenz haben möchte, muss diese zusätzlich bei der Arbeitsagentur melden und Kosten für Sozialversicherungen der Mitarbeiter mit in die Finanzplanung der Kanzlei aufnehmen. Für all diese Themen sollte zwingend ein Steuerberater:in mit hinzugezogen werden. Außerdem sollte ein Businessplan aufgestellt werden und vorab eine Übersicht über Finanzierungsmöglichkeiten bestehen.

Aus Sicht der privaten Finanzplanung empfehle ich auf Grund der zu Anfang oft sehr schwankenden Einnahmen die Höhe der Steuerrücklagen, die gebildet werden sollten, mit dem Steuerberater zu besprechen und sich monatlich ein fixes Gehalt auf ein privates Konto zu zahlen. Es muss eingeplant werden, dass Beiträge an das Versorgungswerk abgehen und dass die Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung komplett selber getragen werden müssen. Zusätzlich sollten sich junge Selbstständige so schnell wie möglich einen großen finanziellen Puffer aufbauen, falls in einem Monat das Einkommen geringer sein sollte.

Diese Thematik ist aber natürlich extrem komplex und hängt von vielen Faktoren der persönlichen Planung ab, dass immer individuell geprüft werden sollte, was einen davon wirklich betrifft.

Klingenberg: Was sollten demgegenüber frische Volljurist:innen im Bereich Finanzplanung unbedingt beachten, wenn deren Ziel das Richteramt oder die Staatsanwaltschaft ist?

Savita Zentis: Zunächst sollte man beachten, dass Staatsanwälte verbeamtet werden und Richter zwar nicht, aber finanzplanerisch denselben Vor- und Nachteilen unterliegen.

Die größten Unterschiede in der Finanzplanung liegen im Anspruch auf eine Pension, Beihilfe und das Ruhegehalt, ab der Verbeamtung auf Lebenszeit.

Die Pension ist die Altersvorsorge für Beamte (und Richter). Dieses wird nach Folgender Formel berechnet: „ruhegehaltsfähige Dienstzeit“ x 1,79375% = Ruhegehaltssatz, der durchschnittlichen Bezüge der letzten zwei Jahre vor Pensionseintritt. Das waren 2023 im Durchschnitt 66,9%. Das Maximum liegt bei 40 Dienstjahren mit 71,75%. Elternzeiten zählen beispielweise nicht zur ruhegehaltsfähigen Dienstzeit und Teilzeit zählt auch nur prozentual. Trotzdem sind die Bezüge deutlich höher als in den meisten anderen Berufsgruppen.

Die Beihilfe ist ein Zuschuss zur Krankenversicherung, in den meisten Ländern 50%. Leider ist es immer noch so, dass die meisten Bundesländer die Beihilfe nur dann zahlen, denn die verbeamtete Person privat krankenversichert ist. Die privaten Krankenversicherer entscheiden aber auf Basis des Gesundheitszustandes, wen Sie annehmen und wen nicht und hier habe ich auch schon oft genug gesehen, dass es zu einer Ablehnung kam, die dazu geführt hat, dass meine Manndaten ihre Krankenversicherung als Beamte selber zahlen mussten. Das kann man aber verhindern, indem man frühzeitig einen sogenannten Optionstarif abschließt. Ich sag dazu immer, dass man sich seinen „Gesundheitszustand einfriert“ und später unabhängig vom dann herrschenden Gesundheitszustand in die private Krankenversicherung wechseln kann.

Zu guter Letzt bedeutet Dienstunfähigkeit bei Beamten die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand. Das Ruhegehalt wird dann um 3,6% pro Jahr gekürzt, aber maximal um 10,8%. Es besteht aber ein Anspruch auf Mindestversorgung von ca. 700-1.500€. Ob der Anspruch ausreicht oder nicht ist abhängig von der persönlichen Situation und sollte immer individuell besprochen werden.

Hier höre ich immer wieder „Ich bin verbeamtet, meine Versorgung reicht aus.“. Und es ist richtig, dass die Versorgung von Beamten deutlich besser ausfällt als in anderen Berufsgruppen, aber ob diese wirklich zu Ziel passt, hängt von den persönlichen Umständen ab.

Klingenberg: Was sind die drei typischen Irrglauben bei der Finanzplanung und wie lässt man sich als unerfahrene:r Jurist:in hiervon auf einen falschen Weg verleiten?

Savita Zentis: Der typischste Irrglaube ist „Ich habe noch Zeit bis ich mit meiner Finanzplanung beginne.“ Zeit ist in der Finanzplanung mit das wichtigste Gut. Mit dem tendenziell überdurchschnittlichen Einkommen, dass Juristen und Juristinnen erwarten können ist es in der Theorie natürlich möglich später zu beginnen, aber das führt in der Regel dazu, dass emotionale Ziele, die das Reisen, die Familienplanung oder die Immobilie in die spätere Zukunft rücken. Wer das nicht möchte sollte so früh wie möglich anfangen.

Der zweite Irrglaube ist, wie oben bereits bei den Gesetzen des Geldes beschrieben, der Gedanke, dass finanzplanerische Themen einzeln zu betrachten wären. Jeder einzelne Punkt in der Planung hat Auswirkungen auf Andere. Einige davon sind sehr offensichtlich, wie der Zusammenhang zwischen Familienplanung und beispielsweise einer Selbstständigkeit, aber vielen Punkten sind sich die Wenigsten bewusst. Wie der Tatsache, dass beispielsweise meine Altersvorsorge ausreichend sein muss, wenn ich eine Immobilie über die Bank finanzieren möchte, was besonders dann schwieriger ist, wenn ich die letzten zwei Jahre in Elternzeit war.

Der dritte Irrglaube ist der Gedanke: „Für mich ist Finanzplanung nicht wichtig, da ich später sowieso viel Geld verdiene.“ So wie viele Lotto-Gewinner nach einiger Zeit wieder pleite sind, bedeutet viel Geld zu verdienen nicht automatisch viel Geld zu haben. Wer den Umgang mit Geld nie lernt, wird dieses immer verkonsumieren und nie in der Lage sein in Zukunft Ziele und vor allem finanzielle Freiheit zu erreichen.

Klingenberg: Möchten Sie unserer Leserschaft das Interview abschließend noch etwas mit auf deren Weg geben?

Savita Zentis: Bis das Thema der Finanzplanung nicht auf dem Schullehrplan steht wünsche ich mir, dass jeder Mensch selber die Verantwortung für die eigenen Ziele übernimmt und sich mit den Thematiken der finanziellen Bildung beschäftigt. Ob Jemand das Gelernte dann umsetzt oder nicht liegt bei jedem und jeder Einzelnen, aber zwingend wichtig um Entscheidungen zu treffen ist alle Konsequenzen dieser Entscheidung zu kennen, ob negativ oder positiv.

Vielen Dank für das Interview.