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Der Fachbereich Öffentliches Wirtschaftsrecht trägt auch die alternativen Bezeichnungen Verwaltungswirtschaftsrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht. Es geht hierbei um diejenigen Rechtsbeziehungen, die zwischen Staat und den am Wirtschaftsleben beteiligten Personen entstehen. Der Staat wird hierbei durch seine Behörden im Wege von Zulassungen, Genehmigungen sowie Überwachungen als Eingriffsverwaltung oder im Wege von Förderungen als Leistungsverwaltung tätig. Konkret gehören in diesem Sinne auch die Organisation der Wirtschaftsverwaltung sowie die Wirtschaftslenkung und Wirtschaftsaufsicht zum Verwaltungswirtschaftsrecht. Ferner umfasst es etwa das Gewerbe- und Gaststättenrecht, das Handwerksrecht, das Subventionsrecht, das Außenwirtschaftsrecht, das Recht der Wirtschaftstätigkeit der öffentlichen Hand, das öffentliche Preisrecht, das Währungs-, Bank- und Börsenrecht sowie das Bergbau-, Energie- und Atomrecht. Schließlich sind auch Privatisierung und Teilprivatisierung wesentliche Aspekte des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Dieser Fachbereich ist somit besonders breit gefächert. Er beschäftigt sich dabei nicht nur mit vielfältigen Aspekten des öffentlichen Wirtschaftslebens, sondern spielt auch eine wichtige Rolle für private Unternehmen und Institutionen, die mit dem Staat und seinen öffentlichen Institutionen Rechtsbeziehungen eingehen.
Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im öffentlichen Wirtschaftsrecht sind daher nicht nur mannigfaltig, sondern bieten teilweise sogar prestigeträchtigere Karrierechancen. Dies gilt nicht nur für Boutiquen, Kanzleien und Großkanzleien, die sich auf das öffentliche Wirtschaftsrecht spezialisiert haben, sondern auch für einschlägige Behörden. Karrieremöglichkeiten gibt es hier nicht nur auf Bundesebene, denn die Europäische Kommission bietet beispielsweise eine Karriere bei dem sog. Juristischen Dienst, der zum einen die Kommission rechtlich berät und diese, zum anderen, vor dem Europäischen Gerichtshof [EuGH] in Luxemburg vertritt. Ein weiterer sehr beliebter öffentlicher Arbeitgeber ist – aufgrund seiner Vielseitigkeit und der Breite der möglichen Aufgaben – das Auswärtige Amt. Die Einsatzfelder reichen hier vom Rechts- und Konsularwesen über Politik, Wirtschaft und Kultur bis hin zur Presse und Protokoll und umfassen damit auch einige verwaltungswirtschaftsrechtliche Angelegenheiten.
In der universitären Ausbildung spielt das öffentliche Wirtschaftsrecht eine eher untergeordnete Rolle. Es wird regelmäßig auf einige wenige Gebiete beschränkt und ihnen wird in der Regel auch nur in groben Zügen Aufmerksamkeit geschenkt. Gleiches gilt für den juristischen Vorbereitungsdienst, zumindest wenn Anwaltsstation und Wahlstation nicht bei einer entsprechend versierten Kanzlei bzw. die Verwaltungsstation in einer einschlägigen Behörde absolviert wurde. Deshalb ist es notwendig, sich die entsprechenden Kenntnisse zumindest für das Verwaltungswirtschaftsrecht selbst anzueignen, etwa durch einen entsprechenden Schwerpunkt an der Universität oder entsprechenden (freiwilligen) Lehrgängen während des juristischen Vorbereitungsdienstes. Zudem sind auch einschlägige berufliche Erfahrungen sehr empfehlenswert, sei es als studentische Hilfskraft oder später als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in.
Du möchtest mehr zu diesem Thema erfahren? Du möchtest wissen, welche weiteren Karrieremöglichkeiten du hast und welche besonderen Kenntnisse du mitbringen solltest? Du interessierst dich für die Voraussetzungen, die du für den Fachanwaltstitel benötigst? All dies erfährst du in unserer Beitragsreihe zu den Rechtsgebieten: ➽ Verwaltungswirtschaftsrecht und Öffentliches Baurecht.