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Der Fachbereich Medienrecht

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Der Fachbereich Medienrecht befasst sich zum einen mit den klassischen Medien wie Presse (Zeitungen, Zeitschriften, Bücher etc.), Rundfunk (Radio und Fernsehen) und Film, und zum anderen auch mit den neuen Medien, also insbesondere Multimedia und Internet. Dazu verbindet es verschiedene Rechtsgebiete miteinander und greift dabei nicht nur auf das Zivilrecht und das öffentliche Recht zurück, sondern teilweise auch auf das Strafrecht.

Im Kern geht es beim Medienrecht um

  • Medienregulierung;
  • Medienverwaltungsrecht;
  • Medienzivilrecht;
  • Medienwirtschaftsrecht;
  • Medienarbeitsrecht;
  • Medienstrafrecht.

Während es bei der Medienregulierung hauptsächlich um Fragen rund um Marktzugang, Organisation und Finanzierung von Medienunternehmen sowie zu deren Aufsicht geht, umfasst das Medienverwaltungsrecht speziell etwa das öffentlich-rechtliche Telekommunikations- und Rundfunkrecht. Demgegenüber beschäftigt sich das Medienzivilrecht maßgeblich mit dem Schutz von entsprechenden Rechtsgütern (etwa dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie den besonderen Persönlichkeitsrechten wie das Recht am eigenen Bild, der Schutz der Ehre, das Recht am eigenen Namen, das Recht am Unternehmen) und insoweit mit Haftungsrecht. Eine besondere medienzivilrechtliche Ausgestaltung ist dabei beispielsweise auch das Urheberrecht, welches maßgeblich als subjektives und absolutes Recht dem Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht dient. Dieses zählt teilweise aber auch zum Medienwirtschaftsrecht, ebenso wie das Medienhandelsrecht, das Medienwettbewerbs- und -kartellrecht sowie das Werberecht. Eine weitere besondere medienzivilrechtliche Ausgestaltung ist ferner das Medienarbeitsrecht, welches sich vor allem mit verschiedenen medienrechtlichen Fragen zur Mitbestimmung im Unternehmen, zu Tarifverträgen und dem Arbeitskampf.

Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Medienrecht sind daher gleichermaßen mannigfaltig. Eine Vielzahl von Boutiquen, Kanzleien und Großkanzleien haben sich diesem Fachbereich verschrieben, einige in Kombination mit den Fachbereichen Urheberrecht und / oder dem Fachbereich gewerblichen Rechtsschutz, mithin ggf. in Kombination mit dem Fachbereich Intellectual Property (IP). Folglich werden für diese Fachbereiche stets nach qualifizierten Rechtsanwält:innen gesucht. Zudem sind in einschlägigen Unternehmen und öffentlichen (Medien)Anstalten insoweit qualifizierte Syndikusanwält:innen ebenso sehr begehrt. Diese suchen für ihre Rechtsabteilungen bevorzugt Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Medienrecht und darüber hinaus im Intellectual Property. Daneben bietet dieser Fachbereich auch verschiedene Karrieremöglichkeiten im öffentlichen Dienst, etwa bei der Bundesnetzagentur (zur Vergabe von Frequenzen und Aufsicht), bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (zum Erlass von Verboten nah dem Jugendschutzgesetz), bei der Kommission für Jugendmedienschutz [KJM] (zur Kontrolle über Medien gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag), bei der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich [KEK] (zur Beurteilung der Konzentration im Medienbereich), bei der Kommission für Zulassung und Aufsicht [ZAK] (als gemeinsames Gremium aller Landesmedienanstalten), bei der gemeinsamen Geschäftsstelle der Landesmedienanstalten in Berlin (zur Vermittlung und Koordination zwischen den Landesmedienanstalten) sowie bei den Landesmedienanstalten der Bundesländer (zur Aufsicht über die Programme im Fernsehen und Radio). Bei diesen Karrieremöglichkeiten genügt im Übrigen in aller Regel lediglich der erfolgreiche Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung. Schließlich können Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Medienrecht (und im Urheberrecht) auch politisch-rechtlich tätig werden, etwa als Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bei der Rechtsetzung im Kabinett.

Auf was solltest du bei deiner Stationswahl und deinem Karriereeinstieg achten?

In der universitären Ausbildung spielt Medienrecht in aller Regel gar keine Rolle, soweit es nicht zum Schwerpunkt gewählt wurde. Ähnlich verhält es sich hier beim juristischen Vorbereitungsdienst, zumindest wenn die Anwaltsstation und die Wahlstation nicht in entsprechenden Kanzleien und / oder öffentlichen Medienanstalten absolviert wurden. Wer bei der Stationswahl oder beim Karriereeinstieg bei den potentiellen Arbeitgebern besonders hervorstechen möchte, sollte daher möglichst frühzeitig erste Erfahrungen im Zusammenhang mit Medienrecht sammeln, sei es durch die Teilnahme an freiwilligen Vertiefungsvorlesungen bzw. -seminaren, die an einigen Universitäten und in manchen Bundesländern im Referendariat angeboten werden, durch die Wahl von Medienrecht als universitären Schwerpunkt oder durch einschlägige berufliche Erfahrungen als studentische Hilfskraft bzw. wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in.

Diese Arbeitgeber sind in diesem Fachbereich führend

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Konkrete Einstiegsmöglichkeiten im Fachbereich Medienrecht

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