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Der Fachbereich Gewerblicher Rechtsschutz

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Der Fachbereich Gewerblicher Rechtsschutz setzt sich aus verschiedenen Teilrechtsgebieten zusammen, vor allem aus dem Patentrecht sowie dem Marken-, Design- und Geschmacksmusterrecht, die sich allesamt dem gewerblichen Bereich zuordnen lassen. Demgegenüber steht der künstlerische Bereich, zu dem vor allem das Urheberrecht gehört, weshalb die dort gewährten Rechte gerade keine gewerblichen Schutzrechte sind. Gemeinsam mit dem gewerblichen Rechtsschutz wird das Urheberrecht jedoch unter den Begriff des geistigen Eigentums (in Englisch: Intellectual Property, kurz: IP) zusammengefasst.

Dieser Fachbereich bietet infolge seiner verschiedenen Ausgestaltungen eine Bandbreite an interessanten Tätigkeitsfeldern. So geht es beim Patentrecht grundsätzlich um die Entstehung und Wirkung gewerblicher Schutzrechte für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik, zumindest soweit sie die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Das Markenrecht schützt demgegenüber die Marke einer Dienstleistung oder einer Ware, wobei es verschiedene Arten von Marken gibt, wie Wörter, Personennamen und Abbildungen, oder aber auch Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen sowie Formen. Insoweit gibt es Überschneidungen zum Design- und Geschmacksmusterrecht, welches vielmehr die ästhetische Erscheinungsform, wie Gestalt, Farbe und Form, schützt.

Darüber hinaus ist auch die Tätigkeit in den einzelnen Teilbereichen abwechslungsreich. Sämtliche Schutzrechte ermächtigen den Inhaber, Dritten etwas zu untersagen und bei Verstößen einen Schadensersatz zu verlangen. Sie können zudem verkauft oder gekauft, mithin übertragen werden, weshalb auch das Vertragsrecht hier eine große Rolle spielt.

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Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im gewerblichen Rechtsschutz sind daher gleichermaßen mannigfaltig. Eine Vielzahl von Boutiquen, Kanzleien und Großkanzleien haben sich diesem Fachbereich verschrieben, einige haben sich sogar allein auf Interlectual Property (und Medienrecht) spezialisiert. Folglich werden für diesen Fachbereich stets nach qualifizierten Rechtsanwält:innen gesucht. Zudem sind in einschlägigen Unternehmen auch insoweit qualifizierte Syndikusanwält:innen sehr begehrt. Diese suchen für ihre Rechtsabteilungen bevorzugt Jurist:innen mit guten Kenntnissen im gewerblichen Rechtsschutz. Schließlich bietet dieser Fachbereich auch eine Karriere im Deutschen Patent- und Markenamt, welches die entsprechenden Register führt. Hierzu genügt in aller Regel lediglich der Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung.

Auf was solltest du bei deiner Stationswahl und deinem Karriereeinstieg achten?

In der universitären Ausbildung spielt der gewerbliche Rechtsschutz – anders als das Urheberrecht – in aller Regel gar keine Rolle, soweit nicht ein entsprechender Schwerpunkt gewählt wurde. Die notwendigen Grundlagen (Unterlassung, Schadensersatz, Vertrag) werden jedoch durch die Schuldrechtsvorlesungen vermittelt. Gleiches gilt für den juristischen Vorbereitungsdienst, zumindest wenn Anwaltsstation und Wahlstation nicht bei einer entsprechend versierten Kanzlei bzw. in einem einschlägigen Unternehmen absolviert wurden. Wer bei der Stationswahl oder beim Karriereeinstieg bei den potentiellen Arbeitgebern besonders hervorstechen möchte, sollte möglichst frühzeitig erste Erfahrungen im Zusammenhang mit dem gewerblichen Rechtsschutz sammeln, sei es durch die Teilnahme an freiwilligen Vertiefungsvorlesungen bzw. -seminaren, die an einigen Universitäten und in manchen Bundesländern im Referendariat angeboten werden, oder durch einschlägige berufliche Erfahrungen als studentische Hilfskraft bzw. wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in.

Diese Arbeitgeber sind in diesem Fachbereich führend

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Konkrete Einstiegsmöglichkeiten im Fachbereich Gewerblicher Rechtsschutz

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