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Der Fachbereich Handels- und Gesellschaftsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des (nationalen) Wirtschaftsprivatrechts, wozu beispielsweise auch das Wettbewerbsrecht und das Kartellrecht sowie das Insolvenz- und Restrukturierungsrecht gehören. Während das Handelsrecht als Sonderprivatrecht der Kaufleute sämtliche sie betreffende Rechtsbeziehungen zum Inhalt hat, bezieht sich das Gesellschaftsrecht auf die rechtliche Organisation von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (Unternehmen). Das Handelsrecht- und Gesellschaftsrecht befasst sich also mit sämtlichen rechtlichen Fragestellungen von Gründung bis Beendigung einer kaufmännischen bzw. unternehmerischen Tätigkeit.
Das Handelsrecht bezieht sich jedoch nicht nur auf den Kaufmann bzw. die Kauffrau im klassischen Sinne, sondern umfasst auch Handelsvertreter:innen und Makler:innen sowie das Franchise. Ein weiterer besonderer Schwerpunkt ist etwa das Agenturrecht, also die Rechtsbeziehungen zwischen touristischen Unternehmen und deren Vermittler:innen. Im Gesellschaftsrecht geht es hingegen maßgeblich um die Auswahl der richtigen Rechtsform für das angestrebte Unternehmen (sogenannte Rechtsformberatung), um die Geschäftsführung und Vertretung, um Gesellschafterwechsel, Haftung, Unternehmensumstrukturierung (Umwandlung, Einbringung, An-, Abwachsung etc.), Unternehmenskrisen (Sanierung, Restrukturierung etc.), Auflösung und Liquidation. Ein besonderer Schwerpunkt bildet hierbei etwa Mergers & Acquisition [M&A]. Da es sich hierbei um einen umfangreichen und komplexen Themenbereich handelt, bieten viele Kanzleien einen hierauf gerichteten Fachbereich Gesellschaftsrecht / Corporate / M&A an.
Die Einsatzgebiete für Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Handels- und Gesellschaftsrecht sind daher gleichermaßen mannigfaltig. Eine Vielzahl von Boutiquen, Kanzleien und Großkanzleien haben sich diesem Fachbereich verschrieben, einige haben sich sogar auf das (nationale, ggf. zusätzlich auch internationale) Wirtschaftsrecht mit all seinen dazugehörigen Rechtsgebieten spezialisiert. Zudem sind in einschlägigen Unternehmen und auch Wirtschaftsverbänden ebenso insoweit qualifizierte Syndikusanwält:innen sehr begehrt. Diese suchen für ihre Rechtsabteilungen bevorzugt Jurist:innen mit guten Kenntnissen im Wirtschaftsprivatrecht, etwa für Vertragsgestaltungen oder allgemeine Rechtsfragen (Unternehmensberatung). Entsprechendes gilt für diejenigen, die eine Karriere aus Überzeugung anstreben und deshalb in einer Nichtregierungsorganisation (NGO), wie etwa Amnesty International, tätig werden möchten. In vielen Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und NGOs ist eine (erfolgreich) abgelegte Zweite Juristische Prüfung noch nicht einmal zwingende Voraussetzung, da Unternehmen ohnehin gerne gerichtliche Verfahren vermeiden. Darüber hinaus bestehen Karrieremöglichkeiten im öffentlichen Sektor, etwa beim Bundeskartellamt in Bonn, einer selbstständigen Bundesoberbehörde, die dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie angehört, und die mit der Aufgabe der Sicherung des Wettbewerbs betraut ist, etwa durch Kartellbekämpfung, Fusionskontrolle und Missbrauchsaufsicht. Dabei arbeitet das Bundeskartellamt auch eng mit der Europäischen Kommission, den Landeskartellbehörden sowie mit ausländischen Kartellbehörden zusammen.
In der universitären Ausbildung ist das Handels- und Gesellschaftsrecht ein wesentlicher Bestandteil, auf den auch im juristischen Vorbereitungsdienst zurückgegriffen wird; wenngleich es dabei regelmäßig lediglich um die Grundlagen geht, sollte nicht ein entsprechender Schwerpunkt gewählt worden sein. Eine frühzeitige Schwerpunktsetzung bietet für die spätere eigene Karriere insoweit Vorteile, dass dies stets einen guten Eindruck bei den einschlägigen Kanzleien macht, sei es für die Einzelausbildung in der Anwaltsstation, der Wahlstation oder auch beim Karriereeinstieg als Volljurist:in. Darüber hinaus empfiehlt es sich, frühzeitig praktische Erfahrungen zu sammeln. Denn wer bei der Stationswahl oder beim Karriereeinstieg bei den potentiellen Arbeitgeber:innen besonders hervorstechen möchte, sollte bereits erste konkrete praktische Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht vorweisen, sei es als studentische Hilfskraft bzw. wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in.
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