Der Weg zur Rechtsanwältin
Darf ich mich vorstellen: Birthe Mack, Baujahr 1991 und seit knapp zwei Jahren Rechtsanwältin für den Bereich des Medizinrechts bei der Kanzlei Dr. Hahne, Fritz, Bechtler & Partner (kurz: HFBP). Mandantengespräche, Vertragsgestaltungen oder die Erarbeitung von Schriftsätzen gehören mittlerweile zu meinem Alltagsgeschäft. Doch wieso habe ich mich eigentlich für den Beruf der Rechtsanwältin entschieden? Wieso Medizinrecht? Und wie empfand ich meine Zeit als Referendarin? Dies und vieles mehr erläutere ich in meinem zweiteiligen Beitrag zu meinem Karrierebeginn als junge Volljuristin.
Mein Referendariat: Auf in Richtung Volljuristin!
Wir schreiben den 13.06.2019: Es ist der Tag meiner Mündlichen Prüfung des Zweiten Staatsexamens und der Tag an dem ich mich endlich als Volljuristin betiteln darf. Doch fangen wir von vorne an.
Im Juni 2017 begann mein Referendariat an dem Oberlandesgericht Oldenburg. Ich absolvierte meine praktischen Referendariatsstationen bei:
- dem Amtsgericht Wilhelmshaven,
- der Staatsanwaltschaft Osnabrück,
- der Ärztekammer Westfalen-Lippe,
- einem in Osnabrück ansässigen Patientenanwalt sowie
- einer auf das Medizinrecht spezialisierten Kanzlei in Bochum.
Während meiner Gerichtsstation bereitete ich mich intensiv auf meine letzte Wettkampfsaison als Bodybuilderin vor. Ich wusste, dass dies vermutlich der letzte Zeitpunkt war, an dem ich aus meinem Körper alles rausholen konnte. Die Termine der Arbeitsgemeinschaften und Präsenztage bei Gericht begrenzten sich jeweils auf einen Tag und der Lernstoff hielt sich zu Beginn noch in Grenzen. Dennoch war diese „Doppelbelastung“ sehr anstrengend und fordernd. Umso glücklicher war ich, als ich Anfang November mit dem Titel „Deutscher Vize-Meister“ von der Bühne gehen durfte.
Durch diese Platzierung bei den Deutschen Meisterschaften qualifizierte ich mich auch für die Weltmeisterschaft, die Ende November stattfinden sollte. Hier kam ich zwischenzeitlich etwas ins Schleudern, da ich ausgerechnet zwei Tage vor der Weltmeisterschaft zu meinem ersten Sitzungsdienst bei der Staatsanwaltschaft mit gleich vier Verhandlungen eingeteilt wurde. Nicht der Sitzungsdienst an sich bereitete mir „Bauchschmerzen“, sondern mein Harndrang, der sich aufgrund der erhöhten Flüssigkeitszunahme von zehn Litern täglich, stündlich meldete. Glücklicherweise gingen die einzelnen Sitzungen nie länger als dreißig Minuten, so dass auch kein Malheur geschah. Zwei Tage später wurde ich dann Fünftplatzierte bei den Weltmeisterschaften und war überaus glücklich!
Im Januar 2019 schrieb ich dann meine acht Klausuren des Zweiten Staatsexamens. Ich wäre gerne mit dem Gefühl in die Klausuren gegangen, ideal auf diese Mammut-Wochen vorbereitet zu sein, doch dem war nicht so. Die von den Oberlandesgerichten angebotenen Arbeitsgemeinschaften können einem einen ersten groben Überblick über die praktischen Arbeiten wie das Schreiben eines Urteils, einer Anklage oder der Klageerhebung geben, mehr aber auch nicht. Folglich liegt es an einem allein, den „gelehrten Stoff“ durch intensive Lerneinheiten zu verinnerlichen.
Dieses eigenständige Lernen könnt ihr euch z. B. dadurch erleichtern, indem ihr mit eurem individuellen Ausbilder eine geringe Arbeitszeit/Anwesenheit vereinbart und/oder ihr euch Stationen sucht, die die klausurrelevanten Rechtsgebiete wie Mietrecht, Verkehrsrecht oder Baurecht behandeln.
Durch meine Entscheidung, mich bereits im Referendariat auf das Fachgebiet des Medizinrechts zu spezialisieren erlegte ich mir „doppelte“ Arbeit beim Lernen auf, da Fragen zum Berufsrecht der Ärzte, Arzthaftungsrecht oder Zulassungsverfahren für (angehende) Vertragsärzte eher nicht klausurrelevant sind. Zudem versuchte ich, so oft wie es geht bei meinem Ausbilder vor Ort zu sein, d. h. gerade in den Kanzleien hatte ich regelmäßig eine 40-Stunden-Woche. Infolgedessen waren meine Abende und Wochenende gerade zum Ende des Referendariats geprägt durch intensive Lerneinheiten.
Nichtsdestotrotz würde ich hinsichtlich meiner Arbeitszeiten und Stationswahlen nichts anders machen. Sofern man bereits zu Beginn des Referendariats weiß, in welche Richtung der spätere Beruf gehen soll, sollte man sich bereits in diesen zwei Jahren auf dieses Fachgebiet fokussieren. Es ist wichtig, im Referendariat so viel für den späteren Beruf mitzunehmen, wie es nur geht! Eine Tätigkeit in der Justiz hätte ich mir zwar an sich vorstellen können, doch fehlten mir hier die praktischen Einblicke: Was macht ein Richter außerhalb seiner Sitzungen? Wie arbeitet ein Staatsanwalt mit der Polizei zusammen? Wie ist der tatsächliche Ablauf bei Gericht oder in einer Behörde?
Anders war es in der Anwalts- und Wahlstation. Hier konnte ich dank meiner Ausbilder den Job der Rechtsanwältin gut kennenlernen. Ich war bei Mandantengesprächen dabei, führte zahlreiche Telefonate, beantragte Akteneinsichten, legte Rechtsmittel ein oder erstellte Klagen und Berufungen. Nach den insgesamt dreizehn Monaten hatte ich das Gefühl, den Anwaltsberuf zu kennen und auch zu mögen. Jetzt musste ich nur noch das Zweite Staatsexamen bestehen. Trotz eines eher schlechten Gefühls bei den Klausuren, bekam ich die erfreuliche Mitteilung, diese bestanden zu haben und ich wartete nur noch auf die Ladung zur Mündlichen Prüfung.
Diese Ladung stellte mein Nervenkostüm dann nochmals auf eine Bewährungsprobe, denn anstelle eines zivilrechtlichen Aktenvortrags, wurde mir aus unerklärlichen Gründen ein strafrechtlicher Aktenvortrag zugewiesen. Ich mag Strafrecht sehr, allerdings hatte ich aus taktischen Gesichtspunkten gerade in diesem Fachgebiet etwas auf Lücke gelernt, da von meinen acht Klausuren nur eine Klausur aus dem Strafrecht stammte. Ich sage euch, zu diesem Zeitpunkt dachte ich, kleine Sünden bestraft der liebe Gott sofort! Also versuchte ich die letzten vierzehn Tage mein Nervenkostüm im Griff zu behalten und das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung zu inhalieren. Schlussendlich funktionierte auch alles ganz gut und ich war einfach nur froh, als der Tag des 13. Junis vorüber war! Endlich Volljuristin bzw. auch zwangsläufig arbeitslos!
Meine Bewerbungsphase als Volljuristin
Infolgedessen bewarb ich mich umgehend nach meiner Mündlichen Prüfung bei drei auf das Medizinrecht spezialisierten Kanzleien und einem Patientenanwalt. Meinen Bewerbungen fügte ich neben den Zeugnissen des Staatsexamens auch meine Stationszeugnisse, einen Lebenslauf und ein ausführliches Anschreiben bei, indem ich darstellte, warum ich ein solches Interesse an dem Medizinrecht habe und warum ich ein „Mehrwert“ für meinen potenziellen neuen Arbeitgeber sei. Auch wenn sich diese Zeilen sehr selbstbewusst lesen, so hatte ich während meines gesamten Referendariats und auch nach meiner Mündlichen Prüfung große Selbstzweifel und Ängste, gut genug für einen Job zu sein. Denn wer kennt Sie nicht, die Stellenanzeigen:
„Sie sind 25 Jahre alt, bringen mindestens drei Jahre Berufserfahrung mit, haben einen Fachanwaltstitel in XXX und verfügen über verhandlungssicheres Englisch, Französisch und Spanisch. Eine Promotion und ein im Ausland erworbener LL.M. ist erwünscht.“
Ich lernte jedoch schnell, dass meine Ängste unbegründet waren: So wurde ich von allen Kanzleien zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen, von einem Kollegen sogar „for free“ nach Mallorca, da er sich zu der Zeit dort aufhielt. Die Mallorca-Reise trat ich jedoch nicht an, da mein erstes Bewerbungsgespräch bei HFBP Rechtsanwälte & Notar sehr vielversprechend war und ich auch umgehend eine Zusage von meinem späteren Chef erhalten habe. Ich unterschrieb den Arbeitsvertrag und hatte am 12.08.2021 meinen allerersten Arbeitstag.
Ein Ausblick auf Teil 2
Wie mein erstes Jahr als Rechtsanwältin verlief, welche Höhe und Tiefen ich hatte und wie das Verhältnis zu meinen Kollegen ist, kannst du in meinem nächsten Beitrag nachlesen.