Gesellschaftsrecht / M&A

Das Gesellschaftsrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den Mitgliedern einer Gesellschaft, wie beispielsweise einer GmbH oder AG. Es befasst sich auch mit der Gründung von Unternehmen sowie deren Umstrukturierung und Auflösung. Das M&A-Recht (Mergers & Acquisitions) ist ein Teil des Gesellschaftsrechts und bezieht sich auf den Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensanteilen. Ein Unternehmen kann durch Fusion, Übernahme oder Übertragung von Anteilen erworben werden. Das M&A-Recht regelt die Bedingungen, unter denen solche Transaktionen stattfinden und befasst sich auch mit Fragen der Corporate Governance und Compliance. Ein Spezialist im Gesellschaftsrecht/M&A unterstützt Unternehmen und Investoren bei der Gründung und Umstrukturierung von Unternehmen sowie bei der Durchführung von Transaktionen. Dies beinhaltet die Prüfung von Verträgen, die Identifizierung von Risiken und die Beratung bei der Verhandlung von Vertragsbedingungen. Eine fundierte Kenntnis des Gesellschaftsrechts und des M&A-Rechts ist für Unternehmen und Investoren von entscheidender Bedeutung, um ihre Geschäftsziele zu erreichen.