Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Bank- und Kapitalmarktrecht regelt die Beziehungen zwischen Banken, Finanzinstituten, Anlegern und dem Kapitalmarkt. Es umfasst alle Aspekte des Bank- und Kapitalmarktwesens, einschließlich der Ausgabe und des Handels von Wertpapieren, der Börsennotierung, der Vermögensverwaltung und des Anlegerschutzes. Das Bank- und Kapitalmarktrecht beinhaltet auch die Regulierung von Finanzmärkten und Finanzprodukten sowie die Überwachung und Durchsetzung von Gesetzen und Vorschriften durch Regulierungsbehörden wie der Europäischen Zentralbank, nationalen Bankenaufsichtsbehörden und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Ziel des Bank- und Kapitalmarktrechts ist es, die Integrität, Stabilität und Transparenz des Finanzsystems zu gewährleisten und den Anlegerschutz zu verbessern. Insgesamt soll es dazu beitragen, ein vertrauenswürdiges und effizientes Finanzsystem zu schaffen, das das Wirtschaftswachstum und die Entwicklung fördert.

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